Daten
Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9226/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.12.2015
Betreff:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg
hier: Masterplan Radverkehr in Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 03.11.2015 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erstellung eines
Masterplanes Radverkehr in Bedburg. Grund hierfür ist, dass es kein schlüssiges Gesamtkonzept
für einen gefährdungsfreien Radverkehr gibt.
Wie bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2015 unter TOP 9
mitgeteilt wurde, ist die Stadt verpflichtet, bis zum 31.12.2016 sämtliche benutzungspflichtigen
Radwege zu überprüfen, ob die Benutzungspflicht aufrecht erhalten bleiben kann. Hierzu sind
insbesondere der Anfang und das Ende solcher Radverkehrsanlagen zu überprüfen, der Zustand
und die erforderlichen Breiten. Diese Überprüfung kann jedoch dazu führen, dass
benutzungspflichtige Radwege, die zur Zeit als solche ausgeschildert sind, in der Art und Weise
nicht mehr erhalten werden können.
Diese Überprüfung wird im Bedarfsfall in Absprache mit der Polizei und Vertretern des ADFC
durchgeführt.
Weiterhin wird zur Zeit durch das Büro Stadtverkehr der Masterplan Mobilität und Verkehr erstellt.
Bei diesem Masterplan wird ebenfalls der Radverkehr betrachtet und bewertet, insbesondere
hinsichtlich Lücken im örtlichen und überörtlichen Radwegenetz. Es wird allerdings kein
eigenständiges Konzept zum Radverkehr in Bedburg erstellt, welches verschiedene Aspekte
vertieft darstellen würde.
Um hier zunächst die Kosten für ein weiteres Konzept zu sparen, wird vorgeschlagen, die
Überprüfung der Radwege und den Masterplan Mobilität und Verkehr abzuwarten.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass Radverkehrsanlagen in Zone-30-Bereichen nicht
auf der Fahrbahn gemäß § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung angelegt werden dürfen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:/
Nachhaltigkeit
Die Verbesserung des Fahrradverkehrsangebotes kann den Modal Split günstig beeinflussen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 12. November 2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-226/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-226/2015
Sitzungsvorlage
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