Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
39/2008
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
der Gemeinde Leopoldshöhe
Änderung der Satzung
Abwassergebühren
über
die
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
10.04.2008
Rat
30.04.2008
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Frau Franke
Telefon:
05208/991-279
Datum:
24. November 2009
Erhebung
von
Kanalanschlussbeiträgen
und
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In § 4 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren wird
festgelegt, dass bei privaten Wasserversorgungsanlagen ein Zwischenzähler einzubauen ist. Andernfalls
wird der Abwasserverbrauch entsprechend der Personenzahl (mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohner)
geschätzt. Für diese Schätzung sollte eine Stichtagsregelung erfolgen.
Die Betriebsleitung schlägt aus abrechnungstechnischen Gründen (EDV-Eingaben) den 1.10. des
Abrechnungsjahres als Stichtag für den Einwohner-Abgleich vor.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebssausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 3. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der
Gemeinde Leopoldshöhe vom 09. November 2006 zu beschließen.
Heidemann