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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 39/2008 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser der Gemeinde Leopoldshöhe Änderung der Satzung Abwassergebühren über die Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 10.04.2008 Rat 30.04.2008 Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Frau Franke Telefon: 05208/991-279 Datum: 24. November 2009 Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Bemerkungen Sachdarstellung: In § 4 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren wird festgelegt, dass bei privaten Wasserversorgungsanlagen ein Zwischenzähler einzubauen ist. Andernfalls wird der Abwasserverbrauch entsprechend der Personenzahl (mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohner) geschätzt. Für diese Schätzung sollte eine Stichtagsregelung erfolgen. Die Betriebsleitung schlägt aus abrechnungstechnischen Gründen (EDV-Eingaben) den 1.10. des Abrechnungsjahres als Stichtag für den Einwohner-Abgleich vor. Beschlussvorschlag: Der Betriebssausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 09. November 2006 zu beschließen. Heidemann