Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.08.12, 14:46
Aktualisiert
18.09.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 63/2012
17.07.2012
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
28.08.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Regionale Strukturreform Finanzielle Auswirkungen der Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT mbH)
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
x
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt: 571 04
Zeile: 15
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
./. (Gesamtdeckung HH 2012)
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt,
1.
dass sich der Kreis Euskirchen überplanmäßig an dem Jahresfehlbetrag der AGIT für das
Jahr 2011 mit 20.115,66 € beteiligt,
2.
für das Jahr 2012 überplanmäßig 20.332,09 € für den erwarteten Jahresfehlbetrag 2012
der AGIT bereitzustellen,
-23.
4.
den Haushaltsansatz des Jahres 2013 für den Zuschuss zu den Betriebskosten der AGIT
auf 81.950 € festzusetzen und
in der Finanzplanung des Kreises Euskirchen der Folgejahre folgende Mittel einzuplanen:
50.000 € (2014), rd. 51.000 € (2015), rd. 52.500 € (2016) und rd. 53.500 € (2017).
Begründung:
Der Kreis Euskirchen ist mit einem Stammkapitalanteil von 4,2709 % (138.934,00 €) an der Aachener
Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) beteiligt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Innovation und Technologietransfer. Hierzu
gehören die Errichtung und der Betrieb eines Technologiezentrums, das Angebot von Beratungs- und
anderen Dienstleistungen, die Durchführung von Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung sowie die Vermittlung und Verwertung von Urheberrechten und Know-how sowie Vorhaben
auf dem Gebiet der technologieorientierten Wirtschaftsförderung und Standortwerbung im In- und
Ausland.
Aufgrund dieser Ausrichtung verfolgt die AGIT nicht das Ziel einer Gewinnmaximierung. Sie ist vielmehr hinsichtlich des operativen Geschäfts auf Zuschüsse ihrer Gesellschafter angewiesen. Diese
Zuschüsse sind seit dem Jahre 2000 in der Regel nicht mehr auskömmlich. Bis auf die Jahre 2006
und 2008, in denen es zu geringen Überschüssen gekommen ist, wurden stets Jahresfehlbeträge in
der Größenordnung zwischen rd. 111 T€ (2000) und rd. 447 T€ (2003) erwirtschaftet (siehe hierzu
auch jeweilige Beteiligungsberichte des Kreises Euskirchen).
Die Jahresfehlbeträge wurden aufgrund entsprechender Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
der AGIT jeweils auf neue Rechnung vorgetragen und sind bis Ende 2010 auf insgesamt
1.851.643,50 € aufgelaufen. Die Fehlbeträge wurden jeweils gegen das Eigenkapital gebucht.
Inzwischen steht das Ergebnis des Jahres 2011 fest. Der Jahresfehlbetrag wurde mit 298.451,91 €
ermittelt. Mehrheitlich wurde in der Gesellschafterversammlung der AGIT am 06.07.2012 beschlossen, diesen Jahresfehlbetrag festzustellen und entsprechend § 15 (4) des Gesellschaftsvertrages
auszugleichen. Diese Regelung sieht u. a. vor, dass der Ausgleich durch die am Stammkapital beteiligten Gebietskörperschaften und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Städteregion Aachen im
Verhältnis ihrer Stammkapitalanteile zueinander erfolgt. Der Anteil des Kreises Euskirchen liegt insoweit bei 6,74 %. Das würde bei dem Jahresfehlbetrag von 298.451,91 € eine Zahlungsverpflichtung
von 20.115,66 € bedeuten. Ein erneuter Verlustvortrag hätte den bereits bestehenden Vortrag auf
dann 2.150.095,41 € anwachsen lassen und das Problem lediglich in die Zukunft verschoben.
Ähnlich stellt sich die Situation bei der AGIT auch im Jahre 2012 dar. Statt des bereits im Wirtschaftsplan vorgesehenen Fehlbetrages von rd. 165 T€ wird nach aktuellen Erkenntnissen ein Jahresverlust von rd. 300 T€ entstehen. Auch dieser Betrag soll nach den Vorstellungen der AGIT durch
die Gesellschafter in der oben dargestellten Weise noch im Jahre 2012 ausgeglichen und nicht später
auf neue Rechnung vorgetragen werden. Für den Kreis Euskirchen würde sich im Jahre 2012 ein
überplanmäßiger Aufwand von knapp 21 T€ ergeben.
Für die Ansatzplanung des Jahres 2013 meldet die AGIT einen vom Kreis Euskirchen auszugleichenden Bedarf von 81.949,76 € an. Der Ansatz 2012, der allerdings nach den vorherigen Ausführungen überschritten wird, lag bei 71.500 €. Der auch im Jahr 2013 noch erhöhte Bedarf wird seitens
der AGIT mit den dann noch zu finanzierenden schon begonnenen Projekten begründet. Erst ab
2014, wenn diese Projekte beendet sind, fällt der Zuschuss des Kreises Euskirchen an die AGIT nach
der mittelfristigen Finanzplanung auf rd. 50.000 € (2014), rd. 51.000 € (2015), rd. 52.500 € (2016) und
rd. 53.500 € (2017).
Die Planung der AGIT für die Folgejahre unterstellt, dass die derzeit in der Politik diskutierte neue
Aufgabenverteilung zwischen dem zur Gründung beabsichtigten Zweckverband „Region Aachen“ und
der AGIT zum Tragen kommt.
-3Die dargestellten erhöhten Zuschusserwartungen der AGIT für die Jahre 2011 bis 2013 wurden von
den kommunalen Gesellschaftern bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung am
06.07.2012 unter Gremienvorbehalt gestellt.
Vor dem dargestellten Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, sich
1. seitens des Kreises Euskirchen überplanmäßig an dem Jahresfehlbetrag der AGIT für das Jahr
2011 mit 20.115,66 € zu beteiligen,
2. für das Jahr 2012 überplanmäßig 20.332,09 € für den erwarteten Jahresfehlbetrag 2012 der AGIT
bereitzustellen,
3. den Haushaltsansatz des Jahres 2013 für den Zuschuss zu den Betriebskosten der AGIT auf
81.950 € festzusetzen und
4. in der Finanzplanung des Kreises Euskirchen der Folgejahre folgende Mittel einzuplanen:
50.000 € (2014), rd. 51.000 € (2015), rd. 52.500 € (2016) und rd. 53.500 € (2017).
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beschlussfassung erfolgt per Dringlichkeit nach Fachausschuss, da die AGIT-Gremien am
06.07.2012 unter Gremienvorbehalt der Gesellschafter beschlossen haben und eine kurzfristige
Rückmeldung an die AGIT erfolgen soll.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Troschke
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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