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Beschlussvorlage (Überflutungssituation der L 279 hier : Schreiben der CDU vom 03.12.2015 und der FWG vom 01.12.2015 sowie gemeinsamer Antrag der CDU und FDP vom 21.01.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
145 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
01.02.16, 16:53
Aktualisiert
01.02.16, 16:53
Beschlussvorlage (Überflutungssituation der L 279
hier : Schreiben der CDU vom 03.12.2015 und der FWG vom 01.12.2015 sowie gemeinsamer Antrag der CDU und FDP vom 21.01.2016) Beschlussvorlage (Überflutungssituation der L 279
hier : Schreiben der CDU vom 03.12.2015 und der FWG vom 01.12.2015 sowie gemeinsamer Antrag der CDU und FDP vom 21.01.2016) Beschlussvorlage (Überflutungssituation der L 279
hier : Schreiben der CDU vom 03.12.2015 und der FWG vom 01.12.2015 sowie gemeinsamer Antrag der CDU und FDP vom 21.01.2016)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-16/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.02.2016 Betreff: Überflutungssituation der L 279 hier : Schreiben der CDU vom 03.12.2015 und der FWG vom 01.12.2015 sowie gemeinsamer Antrag der CDU und FDP vom 21.01.2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Es liegen Anträge der CDU vom 03.12.2015, der FWG vom 01.12.2015 und ein gemeinsamer Antrag der CDU mit der FDP vom 21.01.2016 vor, die auf die unhaltbaren Zustände auf der L 279 hinweisen, mit der Forderung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auf den dringend erforderlichen zügigen Ausbau der L 279. Die L 279 muss im Bereich zwischen der Autobahnauffahrt zur A 61 und der Ortschaft Pütz wegen Überflutung nach starken Regenfällen immer wieder gesperrt werden. Grund hierfür ist, dass das Regenwasser nicht abfließen kann. Die Sperrungen erfolgen immer sehr kurzfristig und sind für die Autofahrer ein Ärgernis. Streckensperrungen: Im Jahr 2015 war diese Strecke in Juni zweimal und jeweils einmal im August, im September, im November und im Dezember gesperrt. Im Januar 2016 wurde die Sperrung bereits zweimal eingerichtet, jetzt jedoch für längere Zeiträume von fünf Tagen. Seit dem 15.01.2016 ist in dem Bereich der Überflutung der Fahrbahn eine halbseitige Sperrung mit einer Ampelregelung eingerichtet worden durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Hierfür wird dann die Geschwindigkeit von 70 km/h zunächst auf 50 km/h und dann im Bereich der halbseitigen Sperrung auf 30 km/h reduziert. Nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden zur Zeit von der Bauabteilung der Regionalniederlassung Ville-Eifel Angebote eingeholt, um kurzfristig erste Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Hierzu wird von der Autobahn kommend auf der rechten Fahrbahnseite in Richtung Pütz eine Rigole in einer Länge von 200 m eingebaut. Hierdurch wird dann ein besserer Wasserablauf gewährleistet. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite ist beabsichtigt, einen Teil der Erdreiches zu entfernen, um auch hier einen besseren Ablauf des Regenwassers zu gewährleisten. Ein Ausbau der L 279 mit der Anlegung eines Radweges in dem Bereich zwischen der Autobahnauffahrt und Pütz ist in diesem Jahr nicht vorgesehen. Resolution der Stadt Bedburg: Bereits am 22.09.2015 wurde eine Resolution des Bauausschusses der Stadt Bedburg zur Sanierung der L 279 zwischen Pütz und Millendorf an das Land Nordrhein-Westfalen geschickt. Hierin werden die Verantwortlichen beim Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert  die notwendigen Mittel für die Sanierung der L 279 zwischen Pütz und Millendorf zur Verfügung zu stellen und  nach der Sanierung entlang des Streckenabschnitts einen Radweg zu bauen. Die Resolution ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Wie aus dem Antwortschreiben des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2015 ersichtlich, wird im Erhaltungsprogramm 2016 der Zustand der L 279 mit anderen Landesstraßen verglichen und geprüft, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Der Bau des Radweges ist durch den Regionalrat bei der Einstufung der Dringlichkeiten auf Rang 2 festgelegt. Die Dringlichkeiten werden jedes Jahr neu festgelegt. Somit könnte der Radwegeausbau bei einer Neueinstufung der Dringlichkeiten auch noch weiter nach hinten verlegt werden. (siehe Anlage 2) Zu den weiteren Beratungen wird hierzu auf die Sitzung des Bauausschusses am 12.04.2016 verwiesen. Ergänzung: Nach Bekanntgabe des Erhaltungsprogramms 2016 für Landesstraßen am 20.01.2016 ist in 2016 keine Maßnahme für die L 279 vorgesehen. Beschlussvorlage WP9-16/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Wiederaufbau der L 48 n Zur Zeit wird das Flurbereinigungsverfahren Garzweiler Feld durchgeführt. Hierin werden ein Teil der Wirtschaftswege im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der A 44 neu festgesetzt. In diesem Zuge wird auch die Lage der kreuzenden Brückenbauwerke festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass nicht vor Feststellung der Lage der Brückenbauwerke eine Einigung mit der Stadt Grevenbroich über den etwaigen Verzicht auf den Wiederbaubau der L 48 n erzielt wird. Denn die alte L 48 stellte neben der ehemaligen B 1 eine wichtige Straßenverbindung zwischen Grevenbroich und den westlich gelegenen Städten dar, die ggf. nach Beendigung des Tagebaus eine erneute Verbindungsfunktion übernehmen könnte. Die Verwaltungen befinden sich diesbezüglich weiter im regelmäßigen Austausch. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 25. Januar 2016 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-16/2016 Seite 3