Daten
Kommune
Bedburg
Größe
145 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
01.02.16, 16:53
Aktualisiert
01.02.16, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9-16/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.02.2016
Betreff:
Überflutungssituation der L 279
hier : Schreiben der CDU vom 03.12.2015 und der FWG vom 01.12.2015 sowie
gemeinsamer Antrag der CDU und FDP vom 21.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Es liegen Anträge der CDU vom 03.12.2015, der FWG vom 01.12.2015 und ein gemeinsamer
Antrag der CDU mit der FDP vom 21.01.2016 vor, die auf die unhaltbaren Zustände auf der L 279
hinweisen, mit der Forderung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auf den dringend
erforderlichen zügigen Ausbau der L 279.
Die L 279 muss im Bereich zwischen der Autobahnauffahrt zur A 61 und der Ortschaft Pütz wegen
Überflutung nach starken Regenfällen immer wieder gesperrt werden. Grund hierfür ist, dass das
Regenwasser nicht abfließen kann. Die Sperrungen erfolgen immer sehr kurzfristig und sind für
die Autofahrer ein Ärgernis.
Streckensperrungen:
Im Jahr 2015 war diese Strecke in Juni zweimal und jeweils einmal im August, im September, im
November und im Dezember gesperrt. Im Januar 2016 wurde die Sperrung bereits zweimal
eingerichtet, jetzt jedoch für längere Zeiträume von fünf Tagen.
Seit dem 15.01.2016 ist in dem Bereich der Überflutung der Fahrbahn eine halbseitige Sperrung
mit einer Ampelregelung eingerichtet worden durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Hierfür
wird dann die Geschwindigkeit von 70 km/h zunächst auf 50 km/h und dann im Bereich der
halbseitigen Sperrung auf 30 km/h reduziert.
Nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden zur Zeit von der Bauabteilung der
Regionalniederlassung Ville-Eifel Angebote eingeholt, um kurzfristig erste Sanierungsmaßnahmen
vorzunehmen. Hierzu wird von der Autobahn kommend auf der rechten Fahrbahnseite in Richtung
Pütz eine Rigole in einer Länge von 200 m eingebaut. Hierdurch wird dann ein besserer
Wasserablauf gewährleistet. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite ist beabsichtigt, einen
Teil der Erdreiches zu entfernen, um auch hier einen besseren Ablauf des Regenwassers zu
gewährleisten. Ein Ausbau der L 279 mit der Anlegung eines Radweges in dem Bereich zwischen
der Autobahnauffahrt und Pütz ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.
Resolution der Stadt Bedburg:
Bereits am 22.09.2015 wurde eine Resolution des Bauausschusses der Stadt Bedburg zur
Sanierung der L 279 zwischen Pütz und Millendorf an das Land Nordrhein-Westfalen geschickt.
Hierin werden die Verantwortlichen beim Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert
die notwendigen Mittel für die Sanierung der L 279 zwischen Pütz und Millendorf zur
Verfügung zu stellen und
nach der Sanierung entlang des Streckenabschnitts einen Radweg zu bauen.
Die Resolution ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Wie aus dem Antwortschreiben des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2015 ersichtlich, wird im
Erhaltungsprogramm 2016 der Zustand der L 279 mit anderen Landesstraßen verglichen und
geprüft, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Der Bau des Radweges ist durch den
Regionalrat bei der Einstufung der Dringlichkeiten auf Rang 2 festgelegt. Die Dringlichkeiten
werden jedes Jahr neu festgelegt. Somit könnte der Radwegeausbau bei einer Neueinstufung der
Dringlichkeiten auch noch weiter nach hinten verlegt werden. (siehe Anlage 2) Zu den weiteren
Beratungen wird hierzu auf die Sitzung des Bauausschusses am 12.04.2016 verwiesen.
Ergänzung:
Nach Bekanntgabe des Erhaltungsprogramms 2016 für Landesstraßen am 20.01.2016 ist in 2016
keine Maßnahme für die L 279 vorgesehen.
Beschlussvorlage WP9-16/2016
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Wiederaufbau der L 48 n
Zur Zeit wird das Flurbereinigungsverfahren Garzweiler Feld durchgeführt. Hierin werden ein Teil
der Wirtschaftswege im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der A 44 neu festgesetzt. In
diesem Zuge wird auch die Lage der kreuzenden Brückenbauwerke festgelegt. Es ist davon
auszugehen, dass nicht vor Feststellung der Lage der Brückenbauwerke eine Einigung mit der
Stadt Grevenbroich über den etwaigen Verzicht auf den Wiederbaubau der L 48 n erzielt wird.
Denn die alte L 48 stellte neben der ehemaligen B 1 eine wichtige Straßenverbindung zwischen
Grevenbroich und den westlich gelegenen Städten dar, die ggf. nach Beendigung des Tagebaus
eine erneute Verbindungsfunktion übernehmen könnte.
Die Verwaltungen befinden sich diesbezüglich weiter im regelmäßigen Austausch.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 25. Januar 2016
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-16/2016
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