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Beschlussvorlage (Resolution)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
01.02.16, 16:53
Aktualisiert
01.02.16, 16:53
Beschlussvorlage (Resolution)

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Inhalt der Datei

Resolution des Bauausschusses der Stadt Bedburg zur Sanierung der L 279 zwischen Pütz und Millendorf Der Bauausschuss der Stadt Bedburg fordert alle Verantwortlichen beim Land Nordrhein-Westfalen auf, • die notwendigen Mittel für die Sanierung der L 279 zwischen Pütz und Millendorf zur Verfügung zu stellen und • nach der Sanierung entlang des Streckenabschnitt einen Radweg zu bauen. Begründung: Bei stärkeren Regenfällen kommt es regelmäßig zu Überflutungen der L 279 zwischen der Autobahnanschlussstelle A 61 und dem Stadtteil Pütz. Die Folge sind zum Teil erhebliche Verkehrsbehinderungen, die in der Vergangenheit schon mehrfach zu Sperrungen der Strecke, teilweise über mehrere Tage, geführt haben. Wie der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, der Stadt Bedburg mit Schreiben vom 04.12.2014 mitgeteilt hat, sind die Entwässerungsprobleme bekannt und wurden bereits planerisch gelöst. Hierüber hat auch schon eine Abstimmungsgespräch am 22.08.2008 mit dem MBWSV (Herrn Heinze) stattgefunden. Eine Umsetzung der Maßnahmen scheiterte bislang an der Zurverfügungstellung der finanziellen Mittel durch das MBWSV. Der jetzige Zustand birgt erhebliche Gefahren für die Verkehrsteilnehmer des vorgenannten Streckenabschnittes. Dabei gehen nicht nur Gefahren von den Bereichen, die in der Vergangenheit regelmäßig überflutet worden sind, aus. Der gesamte Straßenzustand ist sehr schlecht. Topographie, Straßenquerschnittes und Zustand der Bankette stellen zusätzlich eine Unfallgefahr dar. Die L 279 dient als Zubringer zur A 61. Bei Unfällen im Streckenabschnitt zwischen Jackerath und Bedburg wird die Straße, auch wenn diese keine offizielle Umleitungsstrecke (mehr) ist, regelmäßig als Verbindung zwischen dem Autobahnkreuz Jackerath und der Anschlussstelle A 61 Bedburg genutzt. Aufgrund der geschilderten Zustände ist auch eine Nutzung der L 279 für Radfahrer lebensgefährlich. Der Neubau eines Radweges, für deren Bau nach Mitteilung des Landesbetriebes Straßenbau ausreichend Platz vorhanden ist, muss im Anschluss an die Sanierung oberste Priorität haben. schr780 / C:\Users\schr780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\SCEE3B8Z\2015-01-27 Resolution L 279.doc