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Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
221 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage) Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage) Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9241/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 16 00, 50 16 01 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 15.12.2015 Betreff: Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage einen Betrag i.H.v. 25,00 € allen Leistungsempfängern nach SGB XII sowie einzelnen weiteren bedürftigen Personen zu gewähren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeine Ausführungen - Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung: Die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ wurde im Jahr 1960 gegründet; hierbei wurden die durch den verstorbenen Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Dr. Paul Silverberg, und dessen ebenfalls verstorbener Tochter, Frau Louise Silverberg, gestifteten Barlegate zusammengefasst. Das Stiftungsvermögen, welches als Wertpapierdepot angelegt ist, beläuft sich zurzeit auf rd. 191.000 €. Die Stadt Bedburg hat mit den erwirtschafteten Zinsen die Gräber der Familie Silverberg laufend zu unterhalten und in einem würdigen Zustand zu erhalten. Mit den darüber hinaus nicht verwendeten Zinsen sollen laut § 3 der entsprechenden Satzung bedürftige Einwohner der Stadtgemeinde Bedburg, gleich welchen Standes oder Religionsbekenntnisses, und kulturelle Einrichtungen bzw. Vereine unterstützt werden. - Rheinbraun-Sonderrücklage: Zur Abgeltung von Ansprüchen aufgrund von Immissionen aus dem Tagebau Frimmersdorf erhielt die Stadt Bedburg im Jahr 1977 von der Rheinbraun AG eine einmalige pauschale Zuwendung. Der Ertrag einer Teilsumme sollte aufgrund eines seinerzeitigen Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg nach dem Vorbild der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ für soziale Zwecke verwendet werden. Auch hier ist der Betrag als Wertpapierdepot angelegt; der aktuelle Bestand beläuft sich derzeit auf rd. 124.000 €. Grundsätzliche Beschlusslage Die Verteilung der Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln erfolgt zuletzt aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung des seinerzeit bestehenden Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales seit 2008 grundsätzlich jeweils zur Hälfte zugunsten der Bedburger Tafel e.V. sowie zugunsten der Leistungsempfänger gemäß SGB XII; diesbezüglich wird auf die damalige Vorlage WP7-136/2008 1. Ergänzung verwiesen. Seinerzeit wurde die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer `Bedburger Tafel´ zu unterstützen. Im Januar 2009 wurde die `Bedburger Tafel´ eröffnet; seitdem ist die Zahl der durch die Tafel versorgten Haushalte kontinuierlich gestiegen. Aktuelle Zins-Situation Für das Jahr 2015 belaufen sich die Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln auf insgesamt rd. 4.900 €. Da die Erträge in den Jahren sehr unterschiedlich ausfallen – so standen im Jahr 2014 lediglich rd. 1.700 € zur Verfügung, im Jahr 2012 dagegen konnte ein Ertrag von rd. 6.200 € verzeichnet werden – hat sich die Stadtkasse bezüglich der weiteren Erfolgsaussichten der Wertpapierdepots mit der Hausbank der Verwaltung in Verbindung gesetzt. Eine mögliche Steigerung der Rendite kann jedoch nur durch eine Steigerung des Risikos erreicht werden. Die Satzung der `Dr. Paul und Louise SilverbergStiftung´ gibt jedoch vor, dass das Vermögen „nach kaufmännischen Gesichtspunkten so vorsichtig als möglich angelegt werden soll“. Beschlussvorlage WP9-241/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zuschuss Bedburger Tafel Mit Email vom 06.09.2015 hat Herr Heinz Köllen als Vertreter der Bedburger Tafel mitgeteilt, dass für das Jahr 2015 auf eine Zuwendung aus den Sondermitteln verzichtet wird. Im vergangenen Jahr hatte die Tafel eine Zuwendung in Höhe der vollständigen Erträge (rd. 1.700 €) erhalten. Vorschlag der Verwaltung zur Ausschüttung in 2015 Aufgrund des Verzichtes der Bedburger Tafel für das Jahr 2015 können die gesamten Erträge zugunsten aller SGB XII-Empfänger ausgeschüttet werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Möcker ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-241/2015 Seite 3