Daten
Kommune
Bedburg
Größe
221 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP9241/2015
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 16 00, 50 16 01
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
15.12.2015
Betreff:
Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie
der Rheinbraun-Rücklage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise
Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage einen Betrag i.H.v. 25,00 € allen
Leistungsempfängern nach SGB XII sowie einzelnen weiteren bedürftigen Personen zu
gewähren.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Allgemeine Ausführungen
- Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung:
Die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ wurde im Jahr 1960 gegründet; hierbei
wurden die durch den verstorbenen Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Dr. Paul
Silverberg, und dessen ebenfalls verstorbener Tochter, Frau Louise Silverberg,
gestifteten Barlegate zusammengefasst. Das Stiftungsvermögen, welches als
Wertpapierdepot angelegt ist, beläuft sich zurzeit auf rd. 191.000 €. Die Stadt Bedburg
hat mit den erwirtschafteten Zinsen die Gräber der Familie Silverberg laufend zu
unterhalten und in einem würdigen Zustand zu erhalten. Mit den darüber hinaus nicht
verwendeten Zinsen sollen laut § 3 der entsprechenden Satzung bedürftige Einwohner
der Stadtgemeinde Bedburg, gleich welchen Standes oder Religionsbekenntnisses, und
kulturelle Einrichtungen bzw. Vereine unterstützt werden.
- Rheinbraun-Sonderrücklage:
Zur Abgeltung von Ansprüchen aufgrund von Immissionen aus dem Tagebau
Frimmersdorf erhielt die Stadt Bedburg im Jahr 1977 von der Rheinbraun AG eine
einmalige pauschale Zuwendung. Der Ertrag einer Teilsumme sollte aufgrund eines
seinerzeitigen Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg nach dem Vorbild der `Dr. Paul
und Louise Silverberg-Stiftung´ für soziale Zwecke verwendet werden. Auch hier ist der
Betrag als Wertpapierdepot angelegt; der aktuelle Bestand beläuft sich derzeit auf rd.
124.000 €.
Grundsätzliche Beschlusslage
Die Verteilung der Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln erfolgt zuletzt aufgrund
einer entsprechenden Beschlussfassung des seinerzeit bestehenden Ausschusses für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales seit 2008 grundsätzlich jeweils zur Hälfte zugunsten
der Bedburger Tafel e.V. sowie zugunsten der Leistungsempfänger gemäß SGB XII;
diesbezüglich wird auf die damalige Vorlage WP7-136/2008 1. Ergänzung verwiesen.
Seinerzeit wurde die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer `Bedburger Tafel´ zu
unterstützen. Im Januar 2009 wurde die `Bedburger Tafel´ eröffnet; seitdem ist die Zahl
der durch die Tafel versorgten Haushalte kontinuierlich gestiegen.
Aktuelle Zins-Situation
Für das Jahr 2015 belaufen sich die Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln auf
insgesamt rd. 4.900 €. Da die Erträge in den Jahren sehr unterschiedlich ausfallen – so
standen im Jahr 2014 lediglich rd. 1.700 € zur Verfügung, im Jahr 2012 dagegen konnte
ein Ertrag von rd. 6.200 € verzeichnet werden – hat sich die Stadtkasse bezüglich der
weiteren Erfolgsaussichten der Wertpapierdepots mit der Hausbank der Verwaltung in
Verbindung gesetzt. Eine mögliche Steigerung der Rendite kann jedoch nur durch eine
Steigerung des Risikos erreicht werden. Die Satzung der `Dr. Paul und Louise SilverbergStiftung´ gibt jedoch vor, dass das Vermögen „nach kaufmännischen Gesichtspunkten so
vorsichtig als möglich angelegt werden soll“.
Beschlussvorlage WP9-241/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Zuschuss Bedburger Tafel
Mit Email vom 06.09.2015 hat Herr Heinz Köllen als Vertreter der Bedburger Tafel
mitgeteilt, dass für das Jahr 2015 auf eine Zuwendung aus den Sondermitteln verzichtet
wird. Im vergangenen Jahr hatte die Tafel eine Zuwendung in Höhe der vollständigen
Erträge (rd. 1.700 €) erhalten.
Vorschlag der Verwaltung zur Ausschüttung in 2015
Aufgrund des Verzichtes der Bedburger Tafel für das Jahr 2015 können die gesamten
Erträge zugunsten aller SGB XII-Empfänger ausgeschüttet werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Möcker
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-241/2015
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