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Dringlichkeitsentscheidung (Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten; hier: Wahl zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes 2013)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
21.03.2013
Erstellt
11.03.13, 18:13
Aktualisiert
11.03.13, 18:13
Dringlichkeitsentscheidung (Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten;
hier: Wahl zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes 2013)

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Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Drucksache 12/2013 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 04.03.2013 Gemeinderat Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten; hier: Wahl zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes 2013 Der Erftverband hat die Vorbereitungen für die Organwahlen 2013, nämlich die Wahlen zur Delegiertenversammlung / Mitgliedergruppe 3 -Städte und Gemeinden-, aufgenommen. Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines Delegierten. Nach § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Erftverband (ErftVG) entfallen auf die Gemeinde Merzenich insgesamt 0,1557 Beitragseinheiten. Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 05.03.2013 einzureichen. Die Beitragsteileinheit der Gemeinde Merzenich wurde in der letzten Wahlperiode an Herrn Erich Cremer, Niederzier, zur Ausübung des Stimmrechtes für die auf die Gemeinde Merzenich entfallende Beitragsteileinheit übertragen. In der Bürgermeisterkonferenz wurde sich darauf verständigt, dass die Beitragsteileinheiten für die nächste Legislaturperiode bei der Gemeinde Titz gebündelt werden sollen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die auf die Gemeinde Merzenich entfallende Beitragsteileinheit auf Herrn Hans Willi Gilles, Gemeinde Titz, zu übertragen. Im Wege der Dringlichkeit wurde beschlossen, dass von einem eigenen Wahlvorschlag abgesehen wird. Die Beitragsteileinheit der Gemeinde Merzenich wird Herrn Hans Willi Gilles, Gemeinde Titz, zur Ausübung des Stimmrechtes bei der Neuwahl zur Delegiertenversammlung 2013 übertragen. (Harzheim) (Gooßens)