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Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Lippe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
10.10.08, 21:26
Aktualisiert
10.10.08, 21:26
Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Lippe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 129/2008 zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 24. November 2009 Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Lippe Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung Termin 21.10.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 15 Abs. 4 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage seiner kommunalen Jugendhilfeplanung für den Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz einen Förderplan zu erstellen. Das Kreisjugendamt war deshalb beauftragt, den bisherigen Förderplan inhaltlich zu aktualisieren und um ein neues Finanzierungsmodell für die kreisangehörigen Kommunen zu ergänzen. Die Notwendigkeit bzgl. des Finanzierungsmodells ergab sich besonders vor dem Hintergrund, dass es bei den kreisangehörigen Kommunen keinen Konsens mehr hinsichtlich einer dualen Förderung gab. Infolgedessen fehlte es besonders bei den freien Trägern an einer Planungssicherheit und Verlässlichkeiten bzgl. der zukünftigen Angebotsstruktur etc. Am 25.09.08 hat der Jugendhilfeausschuss jetzt den neuen Kinder- und Jugendförderplan mit einer Laufzeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2014 verabschiedet. Strukturell richtet sich der Kinder- und Jugendförderplan an sogenannten Mindeststandards in den kreisangehörigen Kommunen aus. Diese Standards müssen auf jeden Fall in den jeweiligen Sozialräumen gewährleistet sein. Durch Zielvereinbarungen mit den örtlichen Trägern sollen die Angebote erörtert bzw. weiterentwickelt werden. Die finanzielle Förderung der Angebote entspricht dabei einer Grundversorgung, wobei die kreisangehörigen Kommunen gebeten werden, sich weiterhin an der Finanzierung der Arbeit im Rahmen der Übernahme weiterer Betriebs- und Sachkosten zu beteiligen. Das Sozialraumbudget 2009-2014 für die Gemeinde Leopoldshöhe beträgt auf der Grundlage von 2.444 Jugendeinwohnern (JEW) demnächst 162.248,00 € p. a. Im Vergleich zu der bisherigen Zuweisung des Kreises i. H. von rd. 84.700,00 € wirkt sich maßgeblich der veränderte Berechnungsschlüssel (Verzicht auf die gewichteten JEW) zugunsten der Gemeinde aus. Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendförderplan des Kreises wird zur Kenntnis genommen. Schemmel