Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
10.10.08, 21:26
Aktualisiert
10.10.08, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
129/2008
zur Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
24. November 2009
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Lippe
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
Termin
21.10.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gemäß § 15 Abs. 4 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG) hat der örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage seiner kommunalen Jugendhilfeplanung für den Bereich der
Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz einen
Förderplan zu erstellen.
Das Kreisjugendamt war deshalb beauftragt, den bisherigen Förderplan inhaltlich zu aktualisieren und um
ein neues Finanzierungsmodell für die kreisangehörigen Kommunen zu ergänzen. Die Notwendigkeit bzgl.
des Finanzierungsmodells ergab sich besonders vor dem Hintergrund, dass es bei den kreisangehörigen
Kommunen keinen Konsens mehr hinsichtlich einer dualen Förderung gab. Infolgedessen fehlte es
besonders bei den freien Trägern an einer Planungssicherheit und Verlässlichkeiten bzgl. der zukünftigen
Angebotsstruktur etc.
Am 25.09.08 hat der Jugendhilfeausschuss jetzt den neuen Kinder- und Jugendförderplan mit einer Laufzeit
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2014 verabschiedet.
Strukturell richtet sich der Kinder- und Jugendförderplan an sogenannten Mindeststandards in den
kreisangehörigen Kommunen aus. Diese Standards müssen auf jeden Fall in den jeweiligen Sozialräumen
gewährleistet sein. Durch Zielvereinbarungen mit den örtlichen Trägern sollen die Angebote erörtert bzw.
weiterentwickelt werden. Die finanzielle Förderung der Angebote entspricht dabei einer Grundversorgung,
wobei die kreisangehörigen Kommunen gebeten werden, sich weiterhin an der Finanzierung der Arbeit im
Rahmen der Übernahme weiterer Betriebs- und Sachkosten zu beteiligen.
Das Sozialraumbudget 2009-2014 für die Gemeinde Leopoldshöhe beträgt auf der Grundlage von 2.444
Jugendeinwohnern (JEW) demnächst 162.248,00 € p. a. Im Vergleich zu der bisherigen Zuweisung des
Kreises i. H. von rd. 84.700,00 € wirkt sich maßgeblich der veränderte Berechnungsschlüssel (Verzicht auf
die gewichteten JEW) zugunsten der Gemeinde aus.
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendförderplan des Kreises wird zur Kenntnis genommen.
Schemmel