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Beschlussvorlage (Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2015 betreffs der Erneuerung bzw. Sanierung der Sanitäranlagen im Rathaus Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2015 betreffs der Erneuerung bzw. Sanierung der Sanitäranlagen im Rathaus Bedburg) Beschlussvorlage (Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2015 betreffs der Erneuerung bzw. Sanierung der Sanitäranlagen im Rathaus Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9236/2015 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 15.12.2015 Betreff: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2015 betreffs der Erneuerung bzw. Sanierung der Sanitäranlagen im Rathaus Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg hebt den für den Haushalt 2015 geltenden Sperrvermerk bezüglich der Mittel für die Erneuerung bzw. Sanierung der Toilettenanlagen im Rathaus Bedburg (6.000 €) auf. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Zuge der Verabschiedung des Haushaltes 2015 hat der Rat der Stadt Bedburg für diverse von der Verwaltung angemeldete Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Bedburg einen Sperrvermerk beschlossen. Vergleiche hierzu die als Anlage beigefügten Seiten 109+110 des Haushaltsbuches 2015. Der Sperrvermerk wurde in Hinblick auf die anstehende Zentralisierung der Verwaltung am Standort des Rathauses Kaster beschlossen. Bei diversen angedachten Maßnahmen lässt sich sicherlich die Ansicht vertreten, dass eine Durchführung von an und für sich notwendigen Maßnahmen in Hinblick auf die Zentralisierung der Verwaltung unterbleiben sollte. Der – vor allem durch den „Zahn der Zeit“ verursachte - Zustand der Toilettenanlagen im Rathaus Bedburg ist jedoch nicht länger für die Mitarbeiter des Rathauses zumutbar. Hier ist die Stadt Bedburg in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin und Dienstherrin in der Pflicht, kurzfristig Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, welche eine hygienisch und optisch annehmbare Nutzung der Toiletten ermöglicht, zumal eine ordnungsgemäße sanitäre Anlage in Deutschland sicherlich für alle Gesellschaftsschichten als Standard selbstverständlich sein sollte. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-236/2015 Seite 2