Daten
Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9236/2015
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
15.12.2015
Betreff:
Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2015 betreffs der Erneuerung bzw. Sanierung
der Sanitäranlagen im Rathaus Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg hebt den für den Haushalt 2015 geltenden Sperrvermerk
bezüglich der Mittel für die Erneuerung bzw. Sanierung der Toilettenanlagen im Rathaus
Bedburg (6.000 €) auf.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Zuge der Verabschiedung des Haushaltes 2015 hat der Rat der Stadt Bedburg für diverse von
der Verwaltung angemeldete Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Bedburg einen Sperrvermerk
beschlossen. Vergleiche hierzu die als Anlage beigefügten Seiten 109+110 des Haushaltsbuches
2015.
Der Sperrvermerk wurde in Hinblick auf die anstehende Zentralisierung der Verwaltung am
Standort des Rathauses Kaster beschlossen.
Bei diversen angedachten Maßnahmen lässt sich sicherlich die Ansicht vertreten, dass eine
Durchführung von an und für sich notwendigen Maßnahmen in Hinblick auf die Zentralisierung der
Verwaltung unterbleiben sollte.
Der – vor allem durch den „Zahn der Zeit“ verursachte - Zustand der Toilettenanlagen im Rathaus
Bedburg ist jedoch nicht länger für die Mitarbeiter des Rathauses zumutbar. Hier ist die Stadt
Bedburg in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin und Dienstherrin in der Pflicht, kurzfristig
Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, welche eine hygienisch und optisch annehmbare Nutzung
der Toiletten ermöglicht, zumal eine ordnungsgemäße sanitäre Anlage in Deutschland sicherlich
für alle Gesellschaftsschichten als Standard selbstverständlich sein sollte.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-236/2015
Seite 2