Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.11.12, 12:02
Aktualisiert
06.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 317/2012
16.10.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
14.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Gebührensatzung Rettungsdienst Kreis Euskirchen 2012
Sachbearbeiter/in: Herr Wieser
Tel.: 02251 15 305
Abt.: 38
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für
Leistungen des Rettungsdienstes (2012).
Begründung:
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des gültigen rettungsdienstlichen Bedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG).
Gemäß §14 RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen bei der Festsetzung von Benutzungsgebühren zu beteiligen. Nach dortiger Vorlage von beurteilungsfähigen Unterlagen einschließlich der mit den Kostenträgern vereinbarten Vorlage der Betriebsabrechnung 2009, der Kostenschätzungen 2010 / 2011 und der Kostenkalkulation für das Jahr 2012 wurde am 15.08.2012 Einvernehmen zur erörterten und abgestimmten Gebührenkalkulation 2012 und zur Gebührensatzung einschließlich der Gebührentarife erzielt.
Die in den vergangenen Jahren angewachsenen Überschüsse sind wie vereinbart sukzessive und
stringent weiterhin abzubauen (aufzulösen).
Unter Berücksichtigung der Teilauflösung des Sonderposten Rettungsdienst (Teilauflösung Gebührenüberschüsse) stellen sich die Gebührentarife 2012 im Vergleich zu den Gebührensatzungen 2009
und 2010 wir folgt dar:
Tarif / Leistung
Rettungswagen
Krankentransportwagen
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzt
Notarzt für Sekundärtransporte u.a.
Versorgung durch nichtärztliches
Rettungsdienstpersonal ohne Transport
Tätigkeiten des Rettungsdienstpersonals ohne
Leistungserbringung gem. §1 Abs.2,3
Kilometer > 50
Wartezeit je angefangene ¼ Stunde
Leitstellengebühr Rettungswagen und Notarzt
Leitstellengebühr Rettungswagen
Leitstellengebühr Krankentransportwagen
Versorgung und/oder Transport mehrerer
Personen in einem Rettungsfahrzeug
Rettungsdienstliche Tätigkeit bei
Todesfeststellungen
Materialtransport
Satzung 2009
Satzung 2010
Satzung 2012
Beträge in €
Beträge in €
Beträge in €
341,60
124,25
204,90
152,40
152,40
102,50
308,00
128,05
166,70
131,85
131,85
92,40
294,40
117,51
162,55
129,05
129,05
88,32
102,50
92,40
35,25
2,56
9,87
52,80
52,80
26,40
je weitere Person ½ Gebühr
107,20
2,38
9,22
49,80
49,80
24,90
je weitere Person ½ Gebühr
89,60
2,00
10,07
35,08
35,08
23,39
je weitere Person ½ Gebühr
87,48
124,25
128,05
117,51
Des Weiteren wurde die reine Bereitstellung von Rettungsfahrzeugen und Notärzten ohne Leistungserbingung anhand der Zuweisung von Gebührenpositionen berücksichtigt. Diese Einsätze sind Sondereinsätze, die außerhalb der regulären rettungsdienstlichen Versorgung in zeitkritischen Ausnahmefällen und je nach Einsatzszenario auf vorplanerischer Basis erfolgen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)