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Beschlussvorlage GB (Gebührensatzung Rettungsdienst Kreis Euskirchen 2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.11.12, 12:02
Aktualisiert
06.11.12, 12:02
Beschlussvorlage GB (Gebührensatzung Rettungsdienst Kreis Euskirchen 2012) Beschlussvorlage GB (Gebührensatzung Rettungsdienst Kreis Euskirchen 2012)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 317/2012 16.10.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 14.11.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Gebührensatzung Rettungsdienst Kreis Euskirchen 2012 Sachbearbeiter/in: Herr Wieser Tel.: 02251 15 305 Abt.: 38 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes (2012). Begründung: Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des gültigen rettungsdienstlichen Bedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Gemäß §14 RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen bei der Festsetzung von Benutzungsgebühren zu beteiligen. Nach dortiger Vorlage von beurteilungsfähigen Unterlagen einschließlich der mit den Kostenträgern vereinbarten Vorlage der Betriebsabrechnung 2009, der Kostenschätzungen 2010 / 2011 und der Kostenkalkulation für das Jahr 2012 wurde am 15.08.2012 Einvernehmen zur erörterten und abgestimmten Gebührenkalkulation 2012 und zur Gebührensatzung einschließlich der Gebührentarife erzielt. Die in den vergangenen Jahren angewachsenen Überschüsse sind wie vereinbart sukzessive und stringent weiterhin abzubauen (aufzulösen). Unter Berücksichtigung der Teilauflösung des Sonderposten Rettungsdienst (Teilauflösung Gebührenüberschüsse) stellen sich die Gebührentarife 2012 im Vergleich zu den Gebührensatzungen 2009 und 2010 wir folgt dar: Tarif / Leistung Rettungswagen Krankentransportwagen Notarzteinsatzfahrzeug Notarzt Notarzt für Sekundärtransporte u.a. Versorgung durch nichtärztliches Rettungsdienstpersonal ohne Transport Tätigkeiten des Rettungsdienstpersonals ohne Leistungserbringung gem. §1 Abs.2,3 Kilometer > 50 Wartezeit je angefangene ¼ Stunde Leitstellengebühr Rettungswagen und Notarzt Leitstellengebühr Rettungswagen Leitstellengebühr Krankentransportwagen Versorgung und/oder Transport mehrerer Personen in einem Rettungsfahrzeug Rettungsdienstliche Tätigkeit bei Todesfeststellungen Materialtransport Satzung 2009 Satzung 2010 Satzung 2012 Beträge in € Beträge in € Beträge in € 341,60 124,25 204,90 152,40 152,40 102,50 308,00 128,05 166,70 131,85 131,85 92,40 294,40 117,51 162,55 129,05 129,05 88,32 102,50 92,40 35,25 2,56 9,87 52,80 52,80 26,40 je weitere Person ½ Gebühr 107,20 2,38 9,22 49,80 49,80 24,90 je weitere Person ½ Gebühr 89,60 2,00 10,07 35,08 35,08 23,39 je weitere Person ½ Gebühr 87,48 124,25 128,05 117,51 Des Weiteren wurde die reine Bereitstellung von Rettungsfahrzeugen und Notärzten ohne Leistungserbingung anhand der Zuweisung von Gebührenpositionen berücksichtigt. Diese Einsätze sind Sondereinsätze, die außerhalb der regulären rettungsdienstlichen Versorgung in zeitkritischen Ausnahmefällen und je nach Einsatzszenario auf vorplanerischer Basis erfolgen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)