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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 317/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
194 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.11.12, 12:02
Aktualisiert
06.11.12, 12:02

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst (2012) Zusammenfassung Kreis Euskirchen  Der Landrat  Abteilung 38  53877 Euskirchen Telefon: 02251 - 15 0  Telefax: 02251 - 970603  E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeiner Teil Systematik, gesetzliche Grundlagen, Kostenrechnung Teil B Besonderer Teil 1. Rettungsdienstliche Versorgung - allgemein 2. Personalbedarf und Personalausstattung des Trägers ohne Personalgestellung Dritter 3. Kostenartenrechnung 3.1 Personalkosten des Trägers ohne Personalgestellung Dritter 3.2 Personalgestellung, Personalkosten Dritter / Fremdleistungserbringer 3.3 Sachkosten 3.4 Kosten 2009 - 2010 und Kostenkalkulation 2011 und 2012 im Überblick 4. Erlöse 4.1 Gebühreneinnahmen 4.2 Sonstige Einnahmen 4.3 Erlöse im Überblick 5. Verwendung des Überschusses (Sonderposten Rettungsdienst) 8. Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung 9. Transportaufkommen (Abrechnungen) im Rettungsdienst 10. Gebührenbedarfsberechnung Seite 2 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes A Allgemeines Zur Systematik dieses Berichts Nach einem kurzen Hinweis auf die hier anzuwendenden sondergesetzlichen Bestimmungen und einer Kurzbeschreibung der im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen seit Jahren eingesetzten Kostenrechnung als Instrument des Finanzcontrollings erfolgt die Detailbeschreibung aller kostenverursachenden Einflussfaktoren innerhalb der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst sowie die Erläuterung des Kostendeckungskonzepts. Der Rettungsbedarfsplan 2012 des Kreises Euskirchen ist die Grundlage auf der die folgende Kostenbeschreibung basiert bzw. auf die diese im Einzelnen reflektiert. Die Reihenfolge der nun folgenden Kostenbeschreibung folgt der vertikalen Systematik des Betriebsabrechnungsbogens (BAB). Rechtliche Grundlagen Der Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung erhebt Benutzungsgebühren für seine Leistungen nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW). Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) decken. Die Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten, für die im Kreis Euskirchen eine Kostenrechnung Rettungsdienst erstellt wurde. Kostenrechnung Die Daten für die Kostenrechnung Rettungsdienst werden in der Verwaltung Rettungsdienst arbeitstäglich neben den haushaltsbezogenen Buchungen gleichzeitig mit einem zusätzlichen Programm erfasst und fortgeschrieben. Die Kostenrechnung Rettungsdienst ist in vier Stufen aufgebaut:     • Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung Erlösrechnung Die Kostenartenrechnung untergliedert sich in - Personalkosten - Fremdleistungen - Sachkosten - interne Leistungsverrechnungen - kalkulatorische Kosten • Die Kostenstellenrechnung ordnet die Kosten einzelnen Betriebsteilen nach deren Entstehung zu. Diese grenzt Hauptkosten, Nebenkosten und Vorkosten voneinander ab. • In der Kostenträgerrechnung findet dann die Zuordnung der (anteiligen) Kosten auf die Leistungseinheiten oder Kostenträger statt, die die Betriebsziele der Einrichtung Rettungsdienst darstellen. Seite 3 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes Diese sind die Endkostenstellen: - Notfallrettung - Notarzt/Sekundärarzt - Notarzteinsatzfahrzeug - Krankentransport - Leitstelle • In der Erlösrechnung werden schließlich die ermittelten Kosten pro Betriebsziel dem zu erwartenden Einsatzaufkommen dieser Kostenstelle gegenübergestellt und so der Preis einer Leistung bestimmt. Seite 4 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes B. Besonderer Teil 1. Rettungsdienstliche Versorgung Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung des Kreises Euskirchen mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes sind die im Folgenden beschriebenen personellen und materiellen Vorhaltungen notwendig bzw. werden künftig erforderlich. Diese und ihre betriebswirtschaftlichen Auswirkungen auf die Kosten werden hier erläutert. Wie bereits weiter oben erwähnt, werden in dem Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen 2012 nach § 12 RettG NRW insbesondere die Anzahl und die Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festgelegt. Insofern finden an dieser Stelle keine weiteren und näheren Aussagen zur Strukturqualität statt. In dieser Gebührenbedarfsberechnung werden die Rechnungsjahre 2009, 2010 und darauf aufbauend das Jahr 2011 sowie das jetzige Planungsjahr 2012 betrachtet. Grundlage für die Kalkulation 2012 sind die Vorgaben des beschlossenen und mit den Kostenträgern vorab abgestimmten Rettungsbedarfsplanes 2012. In den nachfolgenden Berechnungen werden folgende grundsätzliche Kostensteigerungen angenommen: 2011 je Funktionsstelle: je Funktionsstelle: Beamte Wert 2010 + [(1,5 % x Wert 2010) x 9,3/12]+360 € Wert 2011 + (Wert 2011 X 1,9 % ) + 17 € Tariflich Beschäftigte Wert 2010 + 0,85 % + 240 € Wert 2011+ (Wert 2011 x 3,5 % x 10,4 )+ 300 € 12 Wert 2010 + 2,0 % * 2011 + 2,0 % Personalkosten Sachkosten 2012 * entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindex (Gesamtindex) Die Personalkostensteigerung wurde auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten (Betriebsabrechnung) sowie der ermittelten Krankenquote der Jahre 2009 und 2010 ermittelt. Sie resultiert aus der Einmalzahlung für die Beschäftigten, den Lohnsteigerungen und den Bewährungsaufstiegen. . Seite 5 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes Übersicht des Einsatzdienstes (gesamt) im Betriebsjahr: Besetztzeiten p.a. Personal (Tage x Std. x Funktionen) x Anzahl x Anzahl x Anzahl x Anzahl x Anzahl Wachen/ Wachen/ Wachen/ Wachen/ Wachen/ Einheiten/ Einheiten/ Einheiten/ Einheiten/ Einheiten/ Standorte Standorte Standorte Standorte Standorte 2008 2009 2010 2011 2012 Leitstelle -LS- 365,25 x 24 x 2 1 1 1 1 1 Leitstelle -LS- 270 x 12 x 1 1 1 1 1 1 Notfallrettung -NFR(mit eigenem Personal) 365,25 x 24 x 2 5 5 5 5 Notfallrettung (mit Personal von Dritten) 365,25 x 24 x 2 3 3 3 3 3 Notarzt -NA- 365,25 x 24 x 1 3 3 3 3 3 Notarzt -NA- 365,25 x 12 x 1 Notarztfahrzeug -NEF- 365,25 x 24 x 1 Notarztfahrzeug -NEF- 365,25 x 12 x 1 KrankentransportKTP (davon 2 RTW-K) KrankentransportRTW-K 252 x 8,0 x 2 Krankentransport -KTP(RTW-K) 365,25 x 24 x 2 6 (ab 2/2012) 1 (ab 07/2012 bzw. ab 01.01.2013) 3 3 3 3 3 1 (ab 07/2012 bzw. ab 01.01.2013) 5 5 5 5 3 (ab 7/2012) 252 x 10,0 x 2 2 (ab 7/2012) 1 ab 01.02. 1 1 1 1 (bis 1/2012) Diese Auflistung enthält nicht den unregelmäßigen Bedarf an KTP an Wochenenden (keine gesicherte Disposition) Sachausstattung 2012 Anzahl Gebäude, Räume 8 Objekte, 4 Objektanteile Fahrzeuge 9 RTW, 4 KTW (einschl. I-KTW), 4 NEF, 2 RTW-K 1 RTW Ausfallreserve*, sowie 2 NEF, 1 KTW und 1 RTW-K Ausfallreserve 1 Service – und Technikunterstützung sowie 1 Gerätewagen Rettungsdienst - Sonderbedarf (GW-Rett) Sonstige Ausstattung und Fahrzeugausstattung Diverse (Erläuterung siehe weiter unten) * Ausfallreserve = abgeschriebene Altfahrzeuge Seite 6 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes Kurzerläuterungen zur rettungsdienstlichen Ausstattung: 1 In der Leitstelle laufen alle nichtpolizeilichen Hilfeersuchen aus dem Versorgungsbereich ein (Notruf 112). Im Rettungsdienst lenkt die Leitstelle alle Einsätze. Die konkreten Aufgabenstellungen der Leitstelle im Feuerschutz und der Großschadensabwehr werden hier nicht weiter beschrieben. Von den acht Rettungswachen, die Notfallrettung sicherstellen, werden drei von den Hilfsorganisationen [DRK (2) und MHD (1)] im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen als Verwaltungshelfer (§ 9 RettG NRW) personell besetzt. Der Notarzt wird vom ständig besetzten Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) im Rendez-Vouz-System vom jeweiligen Krankenhaus zum Einsatzort geführt. Die Besetzung des NEF erfolgt nach § 4 RettG NRW ausschließlich durch berufserfahrene (hauptamtliche) Rettungsassistenten des Trägers. Die Notarztgestellung erfolgt durch das Personal der im Kreis Euskirchen ansässigen drei Krankenhäuser, wobei es gelungen ist, mit den Krankenhäusern angepasste Verträge mit gleichen Konditionen auszuarbeiten. Diese wurden bereits und müssen weiterhin den Auswirkungen der neuen/geänderten Tarifverträge (TVöD/AVR) angepasst werden. Hierbei sind erhebliche Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Ab Juli 2012/Januar 2013 wird ein weiterer Notarzt im Tagesdienst eingesetzt, für die Nachtbereitschaft ist aus Gründen einer geringeren Einsatzhäufigkeit in Verbindung mit Personalkosteneingrenzungen dieser Funktion eine Rufbereitschaft bzw. ein verfügbarer Ärztepool mit Dienstplan vorgesehen (siehe Rettungsdienstbedarfsplan). Das Einsatzaufkommen im Krankentransport erforderte die schrittweise Anpassung des Personal- und Fahrzeugangebotes auf die oben beschriebenen Besetztfahrzeuge. Der Krankentransport wurde werktags bedarfsorientiert alternierend für die Zeit zwischen 7.30 - max. 19.00 Uhr eingerichtet. In der Kostenstelle Logistik werden die Personalkosten (1 Stelle) für das Fuhrparkmanagement (Fahrzeuglogistik) und die Gerätelogistik, soweit es sich nicht um Medizinprodukte handelt, geführt. Bei den Sachkosten werden allerdings nur die nicht direkt zurechenbaren Kosten des Lagers sowie Kosten der Werkstatt gebucht. Die Gebäude der Rettungswachen Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich und Schleiden sind kreiseigene Objekte, die nahezu vollständig mit Landesmitteln finanziert wurden. Die Wachen Rescheid, Tondorf, Vernich und Zülpich sind zu ortsüblichen Konditionen angemietete Objekte. Die Aufenthaltsräume für die Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) sowie die NEF-Einstellplätze werden von den Krankenhäusern zum Teil mietfrei gestellt, teilweise befinden sich Notarzt, Fahrer und Fahrzeug auf der Rettungswache. Die Rettungswachen Mechernich (seit 2009) und Euskirchen (ab 2012/2013) werden um Sozialräume und Sanitäreinrichtungen erweitert bzw. umgebaut, damit das Personal entsprechend der Anzahl der Fahrzeugbesatzungen und nunmehr nach weiblichen und männlichen Bediensteten „getrennt“ untergebracht werden können. Teilweise sind diese Besatzungen zurzeit noch in provisorischen Wohncontainern und Übergangsunterkünften untergebracht. Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind (bis auf die beiden Zubringerfahrzeuge und den Gerätewagen Rettungsdienst) Krankenkraftwagen nach EN 1789 bzw. Notarzteinsatzfahrzeuge nach DIN 75 079 . Die Desinfektion und Medizinprodukte von Fahrzeugen und Geräten (nach Infektionstransporten) wird durch einen Mitarbeiter in der Desinfektionsstätte in Mechernich durchgeführt. Gleichzeitig nimmt er die Aufgabe des zentralen Medizinproduktebeauftragten wahr und ist für die zentrale Medikamentenverwaltung verantwortlich. Diese organisatorische Veränderung wurde im Jahre 2007 eingeführt, um die max. wöchentliche Arbeitszeit nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einhalten zu können. Weiteren Garagen und/oder Stellplätze oder dieserlei Erweiterungen sind derzeit nicht vorgesehen. Sonstige Ausstattung sind u. a. die medizinischen und funktechnischen Geräte, Lagergüter, Mobiliar, Inventar etc. pp. 1 mit Ausnahme von Notrufen aus peripheren Ortslagen, deren Notruf 112 von der Telekom in Nachbarkreise geschaltet ist Seite 7 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes 2. Personalbedarf und Personalausstattung (ohne Dritte) Übersicht der Verwaltung zum Rettungsdienst im Betriebsjahr: 2009 2010 2011 2012 - GBL 0,2 0,2 0,2 0,2 Planstellen - Leiter Abt. 38 (Personal/Kosten) 0,6 0,6 0,4 0,4 Planstellen - Sachbearbeitung Rechnungswesen 0,7 0,7 0,5 0,5 Planstellen - Sachbearbeitung Kostenrechnung/sonst. 0,7 0,7 0,7 0,7 Planstellen 1 1,5 1,5 1,5 Planstellen 0,5 0,5 0,5 Planstellen 0,25* Planstellen - Sachbearbeitung Gebührenabrechnung RettD - Leiter Leitstelle * - EDV-Administration* - Techn. Leiter Rettungsdienst_______________ ______N.N.______ ___N.N._______ ____1_____ 3,2 4,2 4,8 ___1_____ 5,05 Planstellen Summe * Funktionen wurden zuvor mit Zeitanteilen bei der KoSt. "Leitstelle" ausgewiesen. Nunmehr Stellenanteil im RettD-Verwaltung je 0,5 Stelle EDV-Administration wird frühestens ab 07/2012 eingerichtet, daher in der Statistik zunächst mit 0,25 Stellenanteil angegeben. Die Auswirkungen der Altersteilzeit werden nicht im Personalbedarf ausgewiesen. Nach den NKF-Grundsätzen sind hierfür Rückstellungen zu bilden, die von der Abteilung Steuerung und Finanzen nach den tatsächlich im Rettungsdienst gestellten Anträgen für das Produkt berechnet werden. Sie stellen während der Arbeitsphase einen zusätzlichen Aufwand dar, der in der Kostenrechnung zu berücksichtigen ist (beigefügt als Anlage). Die in der Freizeitphase zu leistenden Personalkosten werden im Rettungsdienst und somit in der Betriebsabrechnung deshalb nicht mehr berücksichtigt. Ab dem Jahr 2011 wird Altersteilzeit im RettD nicht mehr in Anspruch genommen (entfällt). Personalbedarf der Funktionen/Komponenten, die mit eigenem Personal (Kreis) besetzt sind: Der Personaleinsatz bzw. die Personalkosten nehmen im Rettungsdienst als Dienstleistungsanbieter naturgemäß eine herausragende Stellung ein. Im Folgenden wird das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal nach Kostenstellen beschrieben. Es wird hier auf die Festlegungen im Bedarfsplan verwiesen. Bei der Personalbemessung für das Jahr 2011 und 2012 wurde der Krankenstand in Höhe von 5,0% berücksichtigt. Bisher wurden die Kosten der Leitstelle nach der Übereinkunft mit den Kostenträgern differenziert (Vorhalte- und Betriebskosten) mit verschiedenen Anteilen vom Rettungsdienst übernommen. Nach der Erörterung und sachgemäßen Festlegung am 15.08.2012 soll bereits für das Jahr 2012 (mit In-Kraft-Treten der neuen Gebührensatzung 2012) ein einheitlicher Schlüssel angewandt werden. Dieser Schlüssel wurde im Verhältnis 65% (Rettungsdienst) : 35% (Feuerschutz/ Katastrophenschutz/ npol.Gefahrenabwehr) festgelegt. Seite 8 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes Summe Personalbedarf Rettungsdienst (ohne Personalgestellung Dritter) Ziffer Kostenstelle 2008 2011 2012 2.1. Notfallrettung 43,43 42,55 2.3. NEF 13,02 12,76 44,89 43,07 50,97 * 13,47 12,92 12,92 2.4 4,92 4,86 2.5 Krankentransport (RTW-K) Leitstelle 5,13 4,92 5,54 * 9,44 9,59 9,1 9,1 8,79 * 2.6 Fahrzeuglogistik 1,00 1,00 1,00 1,0 1,0 2.7 Desinfektion 1,00 1,00 1,00 1,0 1,0 2.8 Verwaltung 2,9 3,2 4,2 4,8 5,05 75,71 74,96 78,79 76,81 85,27 nachrichtlich Summe 2009 2010 *Bei der Personalbemessung wurde der tatsächliche Krankenstand berücksichtigt; die abgestimmten Veränderungen des Jahres 2012 sind entsprechend berücksichtigt. Personalausstattung des Rettungsdienstes (ohne Personalgestellung Dritter) Dem unter Abschnitt 2 rechnerisch ermittelten Personalbedarf 2011 von 76,81 Funktionsstellen zur Besetzung aller Funktionen wird im Folgenden die tatsächliche Personalausstattung gegenübergestellt. Stellenanzahl Funktionsbereich Stellenplan 2009 Stellenplan 2010 Stellenplan 2011 Stellenplan 2012 Planung nach neuem Bedarfsplan 7/2012**** bzw. 01/2013**** 50 50 50 50 64 35 0 13 1 1 35 0 13 1 1 35 0 13 1 1 35 0 13 1 1 48** 0 14** 1 1 Leitstelle Beamte Angestellte 9 4 9 4 9 4 9 4 9 4 Verwaltung * 4 5 5 5 6*** 67 68 68 68 83 Einsatzdienst davon: Notfallrettung Krankentransport NEF Logistik Desinfektion Summe Planstellen : * ** *** **** Stellenplan sieht kein Personalsplitting innerhalb der Unterabschnitte vor Stellenerhöhung beabsichtigt; Beschluss im Rahmen Bedarfsplan einschl. Anteil Leiter LS und EDV-Administration (je ½ Stelle) Stellenmehrbedarf ergibt sich aus der Kommunalisierung eines Rettungsfahrzeuges, einer TagesNotarzteinsatzfahrzeuges sowie des Ausgleichs der teilweise nicht mehr Verfügbarkeit ausreichend geeigneter Jahrespraktikantinnen und Jahrespraktikanten sowie Aushilfskräften. Seite 9 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes Die nicht mit hauptamtlichen Kräften besetzten Funktionen bzw. Funktionsanteile werden im Wege eines flexiblen Personalmanagements je nach Qualifikation und Verfügbarkeit durch - Jahrespraktikanten zum Rettungsassistenten (5 Praktikanten) - Bundesfreiwilligendienstler - BfD (Voraussetzung: Qualifikation zum Rettungssanitäter) - Auszubildenden im Rettungsdienst (Voraussetzung: Qualifikation zum Rettungssanitäter ab 01.08.2012) oder/und - Zeitvertragspersonal (Voraussetzung: Qualifikation zum Rettungsassistent - 5 Mitarbeiter) - Aushilfskräften besetzt. Seite 10 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes 3. Kostenartenrechnung 3.1. Personalkosten (ohne Personalgestellung Dritter) Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung entstandenen bzw. anfallenden Personalkosten quantifiziert. Personalkosten in dieser Betrachtung sind die Beamtenbesoldungen, Vergütungen von Beschäftigten, Versorgungskassenbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, Beihilfen, Reisekosten und Nebenausgaben, Verrechnung Versorgung und Verrechnung Beitrag GUV (Brutto-Personalkosten). Zur Vereinfachung werden die Kosten für die Hochrechnungen 2011 und 2012 auf volle 10 € auf- bzw. abgerundet und zur besseren Vergleichbarkeit dargestellt. 2009 Kostenstelle 2010 Stellenbedarf Kosten in € Stellenbedarf Kosten in € Notfallrettung 42,55 1.808.897 44,89 1.771.642 Notarzteinsatzfahrzeug 12,76 645.478 13,47 695.410 Krankentransport 4,86 163.142 5,13 165.778 Leitstelle 9,59 463.384 9,25 458.314 Logistik 1 64.592 1 56.590 Verwaltung 3,35 168.191 3,85 189.736 Desinfektion 1,0 58.488 1,0 63.317 3.372.172 2011 Kostenstelle 3.400.787 2012 Stellenbedarf Kosten in € Stellenbedarf Kosten in € Notfallrettung 43,07 1.676.844 50,97 2.059.902 NEF 12,92 661.465 12,92 685.406 Krankentransport 4,92 156.067 5,54 182.820 Leitstelle 9,27 468.164 8,79 451.393 Logistik 1 57.311 1,0 59.350 Verwaltung 4,8 219.835 4,75 239.814 Desinfektion 1,0 64.095 1,0 66.340 3.303.781 3.745.025 Seite 11 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes 3.2. Fremdleistungen / Personalgestellung Dritter Neben dem eigenen Personal setzt der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen auch Fachpersonal Dritter ein. Es handelt sich hier um Personalgestellungsverträge mit den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Euskirchen, und Malteser Hilfsdienst, Bezirksgeschäftsstelle Bonn (MHD), und mit den im Kreis Euskirchen gelegenen Krankenhäusern Marienhospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und St. Antonius Krankenhaus Schleiden. 3.2.1. Hilfsorganisationen in der Notfallrettung und im Krankentransport Notfallrettung KSt-Nr. 2012 Besetztzeiten p.a. (Tage x Std. x Funktionen) 3630 Standorte 365,25 x 24 x 2 Rescheid Bad Münstereifel Zülpich Zwischen dem Kreis als Träger des Rettungsdienstes und den Hilfsorganisationen bestehen Vereinbarungen nach § 13 RettG NRW. Auf dieser Grundlage stellen die Hilfsorganisationen fachlich geeignetes und geschultes Personal für die Mitwirkung in der Notfallrettung in den Rettungswachen Bad Münstereifel, Rescheid und Zülpich vertraglich zur Verfügung. Funktionsstellenkosten Hilfsorganisationen in der Notfallrettung 2009 Betrieb Stellenbedarf 2010 Kosten in € Stellenbedarf Kosten in € RW Rescheid (DRK) 8,51 355.819 8,98 356.638 RW Zülpich (DRK) 8,51 355.074 * 8,98 355.037** RW Bad M’eifel (MHD) 8,51 347.451 8,98 347.451 1.058.344 26,94 1.059.126 25,53 * Davon Kosten der Desinfektion (893 €) ** Darin enthalten: 1.823 € Desinfektionskosten 2011 Betrieb Stellenbedarf 2012 Kosten in € Stellenbedarf in € RW Rescheid (DRK) 8,61 356.000 8,61 356.000 RW Zülpich (DRK) 8,61 356.000 8,61 356.000 RW Bad M’eifel (MHD) 8,61 362.044 8,61 363.000 25,83 1.074.044 25,83 1.075.000 Seite 12 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes Krankentransport 2012 KSt-Nr. Besetztzeiten p.a. (Tage x Std. x Funktionen) Standorte Euskirchen * Krankentransport RTW-K 3631 365,25 x 24 x 2 Krankentransport KTP 3632 252 x 8 x 2 * wird bis einsch. 1/2012 Euskirchen Euskirchen Zülpich ab 2/2012 durch einen RTW ersetzt (Besetzung erfolgt dann mit kreiseigenem Personal) Seit dem Jahr 2002 wird nach einer Verwaltungsentscheidung der Krankentransport nur noch im Rahmen der verfügbaren Ressourcen durch den Kreis wahrgenommen. Insoweit wurde das DRK im Rahmen einer Personalgestellung in den Krankentransport eingebunden. Funktionsstellenkosten der Hilfsorganisationen im Krankentransport Anzahl der Einheiten Besetztzeit 2009 3 KTW 1 RTW-K 2010 2011 Jahr Anzahl Funktionsstellen (s. 2.1 sowie Anlage 5) Kosten lt. BAB 8,0 Std. X 252 Tage 24 Std. X 365 Tage 7,29 8,51 238.717 € 238.425 € 32.746 € 3 KTW 1 RTW-K 8,0 Std. X 252 Tage 24 Std. X 365 Tage 7,71 8,98 241.162 € 237.661 € 31.279 € 3 KTW 1 RTW-K 8,0 Std. X 252 Tage 24 Std. X 365 Tage 7,38 8,61 240.000 € * 238.000 € * 32.520 € 7,38 8,61 240.000 € * 19.840 € * 2012 3 KTW 8,0 Std. X 252 Tage 1 RTW-K 24 Std. X 365 Tage (nur 1 Monat) * erwartete Jahreskosten nach den Personalgestellungsverträgen bzw. Verträge durchschnittliche Funktionsstellenkosten 28.017 € 26.466 € 27.642 € 32.520 € 27.642 €* 3.2.2. Notärzte Die Krankenhäuser Marien-Hospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und das St. Antonius Krankenhaus Schleiden stellen jeweils einen Notarzt für den Rettungsdienst, der nach abgestimmten standardisierten Vereinbarungen abgerechnet wird. Entsprechend dem Gesprächsergebnis mit den Krankenhäusern wird für das Jahr 2011 eine Kostensteigerung gegenüber dem Jahr 2010 auf 270.000 € bis 300.000 € je Notarztdienst erwartet. Für das Jahr 2012 und 2013 sind weitere Gehaltssteigerungen hinsichtlich der Vergütung (tarifliche Veränderungen / Arbeitszeitgesetz) angekündig. Daher müssen je Notarztdienst für das Jahr 2012 mindestens 270.000 € bis 300.000 €, für die Folgejahre voraussichtlich wesentlich höhere Beträge(!) angenommen und eingeplant werden. Im Jahr 2006 wurden mit den Krankenhäusern im Kreisgebiet einheitliche Vereinbarungen über die Gestellung von Notärzten für den Rettungsdienst abgeschlossen. Die ansatzfähigen Kosten gliedern sich für alle drei Vertragspartner in vergleichbare Bereiche - eine Arztplanstelle, - die Bereitschaftsdienstvergütung - die Einsatzzulagen, Seite 13 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes wobei die beiden ersten Kostenarten in allen Häusern bis 2009 nahezu gleich hoch sind. Im Jahre 2009 wurde der neue Tarifvertrag als Erstattungsgrundlage bei allen Krankenhäusern herangezogen. Einsatzzulagen sind abhängig von der Einsatzfrequenz. Insofern lassen sich auch die nachstehenden Kostenunterschiede erklären. Ab dem Jahr 2011 verteuert sich der Notarztdienst bei den Krankenhäusern im Rahmen der tariflichen Veränderungen bzw. Anpassungen (TVöD und AVR). Der Kreis Euskirchen möchte aus alleine wirtschaftlichen Gründen an der o.g. Gliederung der Kostenerstattung festhalten, da wie von vielen Leistungserbringern avisiert, eine Besetzung der Gestellungszeiten durch Vollzeitanrechnung (ca. 4,8 – 5,75 Vollzeitstellen Facharzt) den bisherigen Ansatz der Notarztkosten weiterhin erheblich erhöhen würde. Eine Angleichung der Verträge mit den Krankenhäusern ist nach der Vorlage eines Gutachtens zu den Kosten des Notarztdienstes (allgemein) durch die Krankenkassen vorgesehen. Das Gutachten ist noch für dieses Kalenderjahr seitens der Verbände der Krankenkassen angekündigt Notarztdienst Krankenhaus Marienhospital Euskirchen Kosten Kosten 2008 2009 215.997 € 222.434 € Kosten 2011 Kalkulation 2010 Schätzung 2012 232.418 € 270.000 € 270.000 € (300.000 €) Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH 204.000 € 217.223 € 232.650 € 270.000 € St. Antonius Krankenhaus Schleiden 209.255 € 217.385 € 216.051 € 270.000 € 270.000 € 270.000 € (300.000 €) Kostenerstattung zusätzlicher NA* 5.213 € 15.693 € 7.542 € 10.000 € 10.000 € Sekundärtransporte und Intensivtransporte 4.996 € 3.910 € 3.095 € 5.000 € 10.000 € 14.864 € 15.668 € 15.719 € 19.500 € 21.600 € 654.325€ 692.313 € 707.475 € 844.500 € 851.600 € Aufwandsentschädigung und Versicherung LNA Zusätzlicher Notarzt im Tagesdienst ab 2013 (365 x 12 x 1 ) *ohne die Kostenerstattung für die Notarztgestellung durch die Hilfsorganisationen (s. Pkt. 5.3.7) ** einschl. der Einsatzzuschläge zur Nachtzeit für ½ Jahr 3.2.3. Ärztliche Leitung Rettungsdienst Die Stelle wird nicht im Stellenplan des Kreises geführt. Die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst ist hauptamtlich bei der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH als Fachärztin für Chirurgie/Notfallmedizin angestellt. Die gestiegenen Anforderungen und die Personalverstärkung im nichtärztlichen und ärztlichen Rettungsdienst führen zu einem erheblichen Mehraufwand, der einen Zeitansatz von 30 Stunden/Woche ab dem Jahr 2012 zwingend erfordert. Insoweit ist der Erstattungsbetrag ab 2012 in Höhe von 60.000 € angesetzt (bis zu Jahr 2009 40.250 €), welches auch der Verfügbarkeit entspricht. Personalkostenerstattung 2008 2009 2010 Schätzung 2011 Kalkulation20 12 40.250 € 40.250 € 0€ 60.000 € 60.000 € an Arbeitgeber (s. Ziff.: 2.7) Seite 14 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes 3.2.4. Leitender Notarzt Zur Besetzung dieser (max. 10) Funktionsstellen für das Kreisgebiet werden Aufwandsentschädigungen gezahlt. Die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Funktion wird durch eine besondere Bereitschaftsplanung gesichert. In den nachgenannten Beträge sind Versicherungsbeiträge enthalten (siehe*). 2009 2010 Kalkulation 2011 Kalkulation 2012 15.668 € 15.719 € 19.500 21.600 €* * Erhöhung durch Personalverstärkung 3.2.5. Organisatorische Leitung Rettungsdienst Zur Besetzung dieser (max. 6) Funktionsstellen für das Kreisgebiet werden Aufwandsentschädigungen gezahlt. Die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Funktion wird durch eine besondere Bereitschaftsplanung gesichert. In den nachgenannten Beträge sind Versicherungsbeiträge enthalten (siehe*) 2009 2010 Kalkulation 2011 Kalkulation 2012 8.625 € 7.500 € 7.500 € 10.500 €* * Erhöhung durch Personalverstärkung Personalkostenzusammenstellung (gesamt) 2009 2010 Kostenstelle Einsatzdienst Leitstelle Logistik Verwaltung Desinfektionen Hilfsorganisationen in der Notfallrettung Notarztdienst Ärztliche Leitung Hilfsorg./Dritte Krankentransport Organistorische Leitung Summe Personalkosten 2.617.517 € 463.384 € 64.592 € 168.191 € 58.488 € 1.058.344 € 692.313 € 40.250 € 477.142 € 8.625 € 2.632.830 € 458.314 € 56.590 € 189.736 € 63.317 € 1.059.126 € 707.475 € 32.107 € 478.823 € 7.500 € 5.648.846 € 5.685.818 € 2011 2012 Kostenstelle Einsatzdienst Leitstelle Logistik Verwaltung Desinfektionen Hilfsorganisationen/Dritte Notfallrettung Notarztdienst Ärztliche Leitung Hilfsorganisation/Dritte Krankentransport Organistorische Leitung Summe Personalkosten 2.494.376 € 468.164 € 57.311 € 2.928.128 € 451.393 € 59.350 € 219.835 € 239.814 € 64.095 € 66.340 € 1.074.044 € 1.075.000 € 844.500 € 851.600 € 60.000 € 60.000 € 478 .000 € 7.500 € 259.840 € 10.500 € 5.767.825 € 6.001.965 € Seite 15 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes 3.3 Sachkosten Bei der Betrachtung des Sachaufwandes für den Rettungsdienst ist zu beachten, dass es sich bei der Notfallrettung, der Notarztbeförderung und der Leitstelle um Rund-um-die-Uhr-Einrichtungen mit höchstem Nutzungsgrad handelt. In diesen Bereichen gibt es -anders als bei gewerblichen oder privaten Nutzungen- keine Zeiten mit geringem Güterverbrauch. Als anschauliches Beispiel sei hier der Vergleich eines Bürostuhls eines Leitstellenarbeitsplatzes zu einem Bürostuhl innerhalb der Verwaltung genannt. Die sprichwörtliche Belastung des Leitstellensessels mit 168 Wochenstunden ist mehr als viermal so hoch wie die des in der Regel rd. 40 Wochenstunden besetzten Bürostuhls einer Verwaltungskraft. Der infolge dieses vollen Nutzungsgrades hohe Güterverbrauch setzt sich in gleichem oder ähnlichem Maße fort bei den Kosten für Licht, Wasser, Abwasser, etc. und insbesondere bei den Betriebskosten für die Fahrzeuge (Treibstoffe, Reifenverschleiß, Inspektionen, Reparaturen, etc.) sowie für die Patientenversorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Verbrauchsmaterialien. Verbunden mit dem hohen Nutzungsgrad ist gleichzeitig eine geringere Nutzungsdauer, was zu hohen Abschreibungskosten führt. Zusätzlich bedingt die festgeschriebene Qualität einen durchgehend störungsfreien Betrieb, welches nur im Rahmen von kostenintensiven Wartungsverträgen gewährleistet werden kann. Die jährlichen möglichen Umlagekosten der Trägergemeinschaft im Luftrettungsdienst werden in dieser Kalkulation nicht berücksichtigt. Sachkostenzusammenstellung (gesamt) Ziffer Kostenart 5.3.1 Unterhaltung bauliche Anlagen 5.3.2 5.3.3 5.3.4 Unterhaltung Infrastruktur Fahrzeugkosten Unterhaltung Geräte u. Ausstattung Verbrauchsmittel Personalabhängige Sachkosten Erstattung an Hilfsorganisationen Mieten Geschäftskosten des RettD Interne Leistungsverrechnungen Kalkulatorische Kosten 5.3.5 5.3.6 5.3.7 5.3.8 5.3.9 5.3.10 5.3.11 2009 € Summe: 2010 € 2011 € 2012 € 16.001 17.927 17.260 17.600 62.138 446.255 117.629 52.656 501.297 74.909 53.250 518.141 100.915 58.390 548.000 76.242 188.135 84.313 192.475 87.970 196.427 89.264 199.390 90.530 194.419 227.598 229.500 282.000 58.968 49.371 668.781 56.839 51.569 872.900 56.920 56.837 813.800 56.920 57.840 877.500 364.082 426.382 471.207 566.460 2.250.092 2.562.522 2.603.521 2.830.872 3.4 Die Kosten 2009 - 2010 und die Kostenkalkulation 2011 und 2012 im Überblick Kostenart Personalkosten Sachkosten Summe Kosten 2009 %-Anteil Jahr %-Anteil der 2010 der Kalkulation 2012 %-Anteil in € Kosten in € Kosten in € Kosten 5.648.846 71,5139934 5.685.818 68,9328762 6.001.965 67,9505916 2.250.092 28,4860066 2.562.522 31,0671238 2.830.872 32,0494084 7.898.938 8.248.340 der 8.832.837 Seite 16 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes 4 Erlöse 4.1 Gebühreneinnahmen Nach dem Äquivalenzgrundsatz sollen Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sein. Dieser Idealfall, dass die Kosten einerseits und die Erlöse aus dem Transportaufkommen eines Jahres andererseits tatsächlich exakt im Verhältnis 1:1 stehen, ist in der Praxis nur annähernd erreichbar. Zu viele unbekannte und/oder unbeeinflussbare Kostenfaktoren wie Tarifabschlussdaten, Mineralölverteuerungen, Unfälle, Gesetzesänderungen etc. sind nicht vorhersehbar und mithin auch nicht kalkulierbar. Dennoch wird dieses Ergebnis bei der Kostenkalkulation und der Prognose des Einsatzaufkommens für den jeweiligen Planungszeitraum angestrebt. 4.2 Sonstige Einnahmen Neben Kasko- und Haftpflichtleistungen der Fahrzeugversicherungen wurden Erstattungen des Bundesamtes für den Zivildienst/Bundesfreiwilligendienst, Verkaufserlöse und Kostenersatz verbucht. Die Auflösung des Sonderposten Rettungsdienst aus Zuwendungen wurde mindernd bei den kalkulatorischen Kosten berücksichtigt, ebenso wurde mit der Kostenerstattung für Zivildienstleistende/Bundesfreiwilligendienstler verfahren. Die überzahlten Versicherungsbeiträge und die daraufhin an Jahresende eingenommenen Erstattungen werden nach dem Nettoprinzip bei den Versicherungsbeiträgen dargestellt. Die Höhe der Einnahmen bei der Position „Ersatz“ ist dadurch zu erklären, dass die notwendige Sachmittelausstattung für die betriebliche Pandemievorsorge über die Abteilung 38 abgewickelt wurde, jedoch im Rettungsdienst zu keinerlei finanziellen Belastungen führte. 4.3 Erlöse im Überblick Die Betriebsjahre 2009 und 2010 sowie die Planungen der Jahre 2011 und 2012 stellen sich in vereinfachter Darstellung wie folgt dar: Kostenart geschätzt ** 2009 € 2010 € Summe Kosten kalkuliert 2011 € kalkuliert 2012 € 7.898.938* 8.248.340* 8.428.723 8.263.541 ./. Ersatz von Kosten 22.958 ./. Auflösung SoPo 27.578 8.378.187 8.217.564 13.269 41.155 40.764 40.000 15.075 10.053 5.490 5.000 514.708 ./. 5.148 gem. BAB Summe Erlöse Summe: erw. Erlöse davon Versicherungsleistungen (8.408.546) (8.832.837) 17.977 9.750 10.000 28.000 27.500 27.500 (8.795.337) ( Ersttattungen von Unfallschäden) Personalkostenerstattung Zivis/Bufd *** Rücklagenzuführung Kosten für Kalkulation 2011 und 2012 8.365.806 ./. 1.000.000 7.790.337 ** ILB sind mit der Planung der Kämmerei berücksichtigt * Kosten unter Anrechnung der ermittelten/angenommenen Personalkostenerstattung *** die erwarteten Personalkostenerstattungen werden hier kostenmindern berücksichtigt Seite 17 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes 5. Verwendung des Überschusses (Sonderposten Rettungsdienst) Nach den Vorgaben des KAG sind die Überschüsse/Sonderposten Rettungsdienst für den Gebührenausgleich einzusetzen. Hierfür ist ein Zeitraum von 4 Jahren nach Zufluss des entsprechenden Betrages vorgegeben. Bei der Auflösung der Rücklage ist folglich neben dem Inkrafttreten der Regelung auch der aktuelle Bestand des Sonderpostens maßgeblich. Der Rücklagenbestand zum 01.01.2010: 4.980.359,86 € Für das Jahr 2012 ist eine Überschussentnahme von 1.000.000€ geplant, jedoch die Gebührensatzung voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2012, eher zum 01.01.2013 wirksam werden kann. Da aber durch die Änderung des Bedarfsplanes weitere erhebliche Kosten (Personalkosten, Sachkosten, Abschreibungen) entstehen, führen die aktuellen Gebührensätze bereits zu einem Defizit. Um erhebliche Kostenschwankungen (Gebührenschwankungen) zu vermeiden ist insoweit nur eine Entnahme in Höhe des notwendigen Betrages bei maximaler Auflösungsdauer des Sonderpostens beabsichtigt. In den Folgejahren ist eine Entnahme von jährlich mindestens 1,3 Mio € geplant. 6. Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung In diesem Abschnitt werden die Kosten zunächst den Betriebsteilen der Einrichtung Rettungsdienst zugeordnet. Über eine Umlagerechnung mit plausiblen Verteilungsschlüsseln findet dann eine Kostenverdichtung auf die Kostenträger (Betriebsziele) - Notfallrettung (RTW) - Notarzt (NA) - Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) - Krankentransport - Leitstelle statt. Für 2009 stellten sich die Kosten nach Kostenträgern gemäß des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) zusammengefasst wie folgt dar: Gesamtkosten RTW NA NEF KTP* Leitstelle 7.914.015 € 4.184.713 € 751.324 € 921.603 € 1.447.747 € 608.628 € 7.898.940 € * 4.184.713 € 751.324 € 921.603 € 1.432.672 € 608.628 € Anteil in % gerundet 52,97815909 9,511706634 11,66742626 18,13752225 7,705185759 2009 ( ohne die Kostenbeteiligung am Luftrettungsdienst und Gesundheitsvorsorge ) * Kosten der RTW-K werden ausschließlich bei dieser Kostenstelle berücksichtigt. Auch die Personalkostenerstattung der Zivis’ wurde hier berücksichtigt. Da in der Kostenstelle KTP alle Kosten der RTW-K (RTW-K: Fahrzeug mit Einsatz in der Notfallrettung und im Krankentransport) einfließen, wobei diese die Notfallrettung durchschnittlich (Jahre 2009 2011) zu ca. 28,0% wahrnehmen, wird dies entsprechend gewürdigt. Auch die Kostenerstattung des Bundesamtes wird berücksichtigt. Seite 18 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes Gesamtkosten RTW NA NEF KTP* Leitstelle 7.898.940 € 4.585.861 € 751.324 € 921.603 € 1.031.524 € 608.628 € Anteil in % gerundet 58,05666532 9,511706634 11,66742626 13,05901602 7,705185759 2009 Kalkulation 2012 unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme und der sonstigen Einnahmen: Gesamtkosten RTW ** NA NEF KTP** Leitstelle 7.790.604 € 4.522.965 € 741.019 € 908.963 € 1.017.376 € 600.281 € Anteil in % gerundet 58,05666532 9,511706634 11,66742626 13,05901602 7,705185759 2012 Seite 19 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes 7. Transportaufkommen (Gebührenabrechnungen) im Rettungsdienst Für die Gebührenkalkulation liegen aus den Jahren 2004 bis 2011 verlässliche statistische Daten über das Transportaufkommen (abgerechnete Einsätze) der benannten Kostenträger vor: Zeitraum RTW NA NEF KTP ** 2004 9.285 4.280 4.076 2005 9.721 4.304 4.120 8.239 18.157 2006 10.420 4.417 4.213 7.705 18.360 2007 11.197 ³ 4.505 ³ 4.310 ³ 8.060 20.709 2008 *** 12.913 4.769 4598 8.419 23.209 2009 13.313 5.046 4.899 7.684 21.897 2010 13.998 5.248 5.104 7.575 21.043 2011 14.607 5.449 5.305 8.232 22.742 2012 15.330 5.700 5.550 8.232 23.562 8.897 Leitstelle 17.693 Leitstelle: abgerechnete Einsätze (einschl. sonstige Leistungen) ** einschließlich der kostenpflichtigen Rücktransporte *** 13 Abrechnungsmonate ³ darin enthalten sind 216 Mehrfachbehandlungen, die prozentual gleichbleibend sind. Insoweit werden die Mehrfachtransporte in der Folgebetrachtung nicht gesondert berücksichtigt. Nach den statistischen Auswertungen sollen entsprechend dem Äquivalenzprinzip weitere Leistungen des Rettungsdienstes künftig gebührenpflichtig sein. Diese Leistungen wurden erstmals im Jahre 2006 erfasst: Sonstige Leistung Fallzahlen 2007 Fallzahlen 2008 Fallzahlen 2009 Fallzahlen 2010 Fallzahlen 2011 Fallzahlen 2012 geschätzt Ambulante Versorgung durch das Einsatzpersonal 233 133 277 227 78 100 Anforderungen durch Hausnotrufdienst ohne Leistungen nach RettG Todesfeststellung ohne med. Behandlung 4 1 1 1 1 1 104 85 112 132 139 140 maßgebliche Einsatzzahl sonst. Leistungen (mit Gewichtung) RTW NA NEF KTP Leitstelle* 15.330 5.700 5.550 8.232 23.562 33 (100 x 0,3) 42 (140 x 0,3) 42 (140 x 0,3) siehe Anmerkung zu Transportkilometern 240 (100 + 140) 5.742 5.592 8.232 23.802 Einsatzzahlen unter 15.363 Berücksichtigung der Sonstigen Leistungen * Krankenrücktransporte ohne Leiststellengebühr Seite 20 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes Weiterhin sind die zusätzlich anfallenden Transportkilometer zu berücksichtigen, die zu folgenden Jahreseinnahmen führten/führen: Jahr 2006: Jahr 2007: Jahr 2008: Jahr 2009: Jahr 2010: Jahr 2011: Jahr 2012: ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. 15.900 € 26.000 € 54.670 € 43.700 € 48.000 € 49.000 € 50.000 € bei ca. 15.900 km bei ca. 14.000 km bei ca. 21.300 km bei ca. 18.360 km bei ca. 20.179 km geschätzt 20.500 km geschätzt 21.000 km Sie werden ausschließlich bei der Kostenstelle KTP im Jahr 2012 in Höhe von 50.000 € in Abzug gebracht! 8 Gebührenbedarfsberechnung Es ist vorgesehen - wie bisher- für eine Leistungsart nur einen Summentarif zu definieren. Kalkulation 2012 in € RTW NA NEF KTW * Leitstelle 4.522.965 € 741.019 € 908.963 € 1.017.376 € 600.281 € 50.000 € 967.376 € abzüglich Mehrkilometer : kostenpflichtige Einsätze = Tarif 15.363 5.742 5.592 8.232 23.802 294,40 € 129,05 € 162,55 € 117,51 € s. Anlage in Euro * jährlich durchschnittlich 800 Rücktransporte enthalten Die Gebühren der Leitstelle werden nach den Erfahrungen der Vorjahre nicht je Rettungsmittel sondern nach der jeweiligen Einsatzart bemessen, um im Gebührenbescheid nur eine Leitstellengebühr ausweisen zu müssen. Als maßgebliches Kriterium dient der Zeit-/Arbeitsaufwand beim Notfalleinsatz (RTW und Notarzt), der nach dem ermittelten Aufwand durchschnittlich mit dem 1,5-fachen Aufwand eines Krankentransports oder des Einsatzes eines RTW anzunehmen ist. Für Transporte über eine Distanz von mehr als 50 km wird zusätzlich zu den v.g. Kosten ein Zuschlag von 2,00 € je Transportkilometer und Einsatzmittel berechnet. Mit der festgelegten Distanz der Grundgebühr ist innerhalb des Kreisgebietes ein Krankenhaus erreichbar. Die Berechnung der Wartezeit eines KTW bei angemeldetem Rücktransport unter einer Stunde ist nicht praktikabel, da die Besorgung entsprechender Bescheinigungen erfahrungsgemäß an den Zuständigkeiten scheitert. Insoweit werden angemeldete Rücktransporte bei Zeitablauf von 60 Minuten zwischen Patientenabgabe und – wiederaufnahme mit der doppelten Einsatzpauschale KTP belegt, da ein weiteres Abwarten des Fahrzeugs zu einer Überlastung und damit zu einer Kostensteigerung führt. Ebenso wird die dann anfallende Wartezeit mit 10,07 € je angefangene Viertelstunde berechnet. Seite 21 von 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2012 -Zusammenfassung- als Träger des Rettungsdienstes Demnach sind in die novellierte Gebührensatzung folgende Gebührenbeträge aufzunehmen: Rettungswagen Notarzt Notarzt für Verlegungs- und Intensivtransporte Notarzteinsatzfahrzeug Krankentransportwagen Ambulante Versorgung durch das Rettungsdienstpersonal Tätigkeiten des Rettungsdienstpersonals ohne Leistungserbringung im Sinne der Notfallrettung und des Krankentransportes Rettungsdienstliche Tätigkeiten bei Todesfeststellungen Leitstellentätigkeit beim Einsatz eines Krankentransportwagens oder eines anderen Rettungsmittels Leitstellentätigkeit beim Einsatz des Rettungswagens und des Notarztes je Transportkilometer KTP über 50 Kilometer Transportstrecke Wartezeit KTP je Viertelstunde 294,40 € 129,05 € 129,05 € 162,55 € 117,51 € 88,32 € 35,25 € 87,48 € 23,39 € 35,08 € 2,00 € 10,07 € Bereitstellungszeiten werden entsprechend angewendet. Seite 22 von 22