Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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194 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.11.12, 12:02
Aktualisiert
06.11.12, 12:02
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst
(2012)
Zusammenfassung
Kreis Euskirchen Der Landrat Abteilung 38 53877 Euskirchen
Telefon: 02251 - 15 0 Telefax: 02251 - 970603 E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de
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Gebührenbedarfsberechnung 2012
-Zusammenfassung-
als Träger des Rettungsdienstes
Inhaltsverzeichnis
Teil A
Allgemeiner Teil
Systematik, gesetzliche Grundlagen, Kostenrechnung
Teil B
Besonderer Teil
1. Rettungsdienstliche Versorgung - allgemein
2. Personalbedarf und Personalausstattung des Trägers
ohne Personalgestellung Dritter
3. Kostenartenrechnung
3.1 Personalkosten des Trägers ohne Personalgestellung Dritter
3.2 Personalgestellung, Personalkosten Dritter / Fremdleistungserbringer
3.3 Sachkosten
3.4 Kosten 2009 - 2010 und Kostenkalkulation 2011 und 2012 im Überblick
4. Erlöse
4.1 Gebühreneinnahmen
4.2 Sonstige Einnahmen
4.3 Erlöse im Überblick
5. Verwendung des Überschusses (Sonderposten Rettungsdienst)
8. Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung
9. Transportaufkommen (Abrechnungen) im Rettungsdienst
10. Gebührenbedarfsberechnung
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Gebührenbedarfsberechnung 2012
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als Träger des Rettungsdienstes
A Allgemeines
Zur Systematik dieses Berichts
Nach einem kurzen Hinweis auf die hier anzuwendenden sondergesetzlichen Bestimmungen und einer
Kurzbeschreibung der im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen seit Jahren eingesetzten Kostenrechnung als
Instrument des Finanzcontrollings erfolgt die Detailbeschreibung aller kostenverursachenden Einflussfaktoren
innerhalb der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst sowie die Erläuterung des Kostendeckungskonzepts.
Der Rettungsbedarfsplan 2012 des Kreises Euskirchen ist die Grundlage auf der die folgende
Kostenbeschreibung basiert bzw. auf die diese im Einzelnen reflektiert.
Die Reihenfolge der nun folgenden Kostenbeschreibung folgt der vertikalen Systematik des Betriebsabrechnungsbogens (BAB).
Rechtliche Grundlagen
Der Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung erhebt Benutzungsgebühren für seine Leistungen nach
dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW).
Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung im Sinne des § 6
Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) decken.
Die Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten, für die im Kreis Euskirchen
eine Kostenrechnung Rettungsdienst erstellt wurde.
Kostenrechnung
Die Daten für die Kostenrechnung Rettungsdienst werden in der Verwaltung Rettungsdienst arbeitstäglich neben
den haushaltsbezogenen Buchungen gleichzeitig mit einem zusätzlichen Programm erfasst und fortgeschrieben.
Die Kostenrechnung Rettungsdienst ist in vier Stufen aufgebaut:
•
Kostenartenrechnung
Kostenstellenrechnung
Kostenträgerrechnung
Erlösrechnung
Die Kostenartenrechnung untergliedert sich in
- Personalkosten
- Fremdleistungen
- Sachkosten
- interne Leistungsverrechnungen
- kalkulatorische Kosten
•
Die Kostenstellenrechnung ordnet die Kosten einzelnen Betriebsteilen nach deren Entstehung zu.
Diese grenzt Hauptkosten, Nebenkosten und Vorkosten voneinander ab.
•
In der Kostenträgerrechnung findet dann die Zuordnung der (anteiligen) Kosten auf die Leistungseinheiten oder Kostenträger statt, die die Betriebsziele der Einrichtung Rettungsdienst darstellen.
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als Träger des Rettungsdienstes
Diese sind die Endkostenstellen:
- Notfallrettung
- Notarzt/Sekundärarzt
- Notarzteinsatzfahrzeug
- Krankentransport
- Leitstelle
•
In der Erlösrechnung werden schließlich die ermittelten Kosten pro Betriebsziel dem zu erwartenden
Einsatzaufkommen dieser Kostenstelle gegenübergestellt und so der Preis einer Leistung bestimmt.
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B.
Besonderer Teil
1. Rettungsdienstliche Versorgung
Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung des Kreises
Euskirchen mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des
Krankentransportes sind die im Folgenden beschriebenen personellen und materiellen Vorhaltungen notwendig
bzw. werden künftig erforderlich. Diese und ihre betriebswirtschaftlichen Auswirkungen auf die Kosten werden
hier erläutert.
Wie bereits weiter oben erwähnt, werden in dem Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen 2012 nach § 12
RettG NRW insbesondere die Anzahl und die Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen
sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festgelegt. Insofern finden an
dieser Stelle keine weiteren und näheren Aussagen zur Strukturqualität statt.
In dieser Gebührenbedarfsberechnung werden die Rechnungsjahre 2009, 2010 und darauf aufbauend
das Jahr 2011 sowie das jetzige Planungsjahr 2012 betrachtet.
Grundlage für die Kalkulation 2012 sind die Vorgaben des beschlossenen und mit den Kostenträgern
vorab abgestimmten Rettungsbedarfsplanes 2012.
In den nachfolgenden Berechnungen werden folgende grundsätzliche Kostensteigerungen angenommen:
2011
je Funktionsstelle:
je Funktionsstelle:
Beamte
Wert 2010 + [(1,5 % x Wert 2010) x
9,3/12]+360 €
Wert 2011 + (Wert 2011 X
1,9 % ) + 17 €
Tariflich Beschäftigte
Wert 2010 + 0,85 % + 240 €
Wert 2011+ (Wert 2011 x 3,5
% x 10,4 )+ 300 €
12
Wert 2010 + 2,0 % *
2011 + 2,0 %
Personalkosten
Sachkosten
2012
* entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindex (Gesamtindex)
Die Personalkostensteigerung wurde auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten (Betriebsabrechnung)
sowie der ermittelten Krankenquote der Jahre 2009 und 2010 ermittelt. Sie resultiert aus der Einmalzahlung für
die Beschäftigten, den Lohnsteigerungen und den Bewährungsaufstiegen.
.
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Übersicht des Einsatzdienstes (gesamt) im Betriebsjahr:
Besetztzeiten p.a.
Personal
(Tage x Std. x
Funktionen)
x Anzahl
x Anzahl
x Anzahl
x Anzahl
x Anzahl
Wachen/
Wachen/
Wachen/
Wachen/
Wachen/
Einheiten/
Einheiten/
Einheiten/
Einheiten/
Einheiten/
Standorte
Standorte
Standorte
Standorte
Standorte
2008
2009
2010
2011
2012
Leitstelle -LS-
365,25 x 24 x 2
1
1
1
1
1
Leitstelle -LS-
270 x 12 x 1
1
1
1
1
1
Notfallrettung -NFR(mit eigenem Personal)
365,25 x 24 x 2
5
5
5
5
Notfallrettung
(mit Personal von Dritten)
365,25 x 24 x 2
3
3
3
3
3
Notarzt -NA-
365,25 x 24 x 1
3
3
3
3
3
Notarzt -NA-
365,25 x 12 x 1
Notarztfahrzeug -NEF-
365,25 x 24 x 1
Notarztfahrzeug -NEF-
365,25 x 12 x 1
KrankentransportKTP (davon 2 RTW-K)
KrankentransportRTW-K
252 x 8,0 x 2
Krankentransport -KTP(RTW-K)
365,25 x 24 x 2
6
(ab 2/2012)
1
(ab 07/2012
bzw. ab
01.01.2013)
3
3
3
3
3
1
(ab 07/2012
bzw. ab
01.01.2013)
5
5
5
5
3
(ab 7/2012)
252 x 10,0 x 2
2
(ab 7/2012)
1
ab 01.02.
1
1
1
1
(bis 1/2012)
Diese Auflistung enthält nicht den unregelmäßigen Bedarf an KTP an Wochenenden (keine gesicherte Disposition)
Sachausstattung 2012
Anzahl
Gebäude, Räume
8 Objekte, 4 Objektanteile
Fahrzeuge
9 RTW, 4 KTW (einschl. I-KTW), 4 NEF, 2 RTW-K
1 RTW Ausfallreserve*, sowie 2 NEF, 1 KTW und
1 RTW-K Ausfallreserve
1 Service – und Technikunterstützung sowie 1 Gerätewagen
Rettungsdienst - Sonderbedarf (GW-Rett)
Sonstige Ausstattung und
Fahrzeugausstattung
Diverse (Erläuterung siehe weiter unten)
* Ausfallreserve = abgeschriebene Altfahrzeuge
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als Träger des Rettungsdienstes
Kurzerläuterungen zur rettungsdienstlichen Ausstattung:
1
In der Leitstelle laufen alle nichtpolizeilichen Hilfeersuchen aus dem Versorgungsbereich ein (Notruf 112). Im
Rettungsdienst lenkt die Leitstelle alle Einsätze. Die konkreten Aufgabenstellungen der Leitstelle im Feuerschutz
und der Großschadensabwehr werden hier nicht weiter beschrieben.
Von den acht Rettungswachen, die Notfallrettung sicherstellen, werden drei von den Hilfsorganisationen [DRK
(2) und MHD (1)] im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen als Verwaltungshelfer (§ 9 RettG NRW) personell
besetzt.
Der Notarzt wird vom ständig besetzten Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) im Rendez-Vouz-System vom
jeweiligen Krankenhaus zum Einsatzort geführt. Die Besetzung des NEF erfolgt nach § 4 RettG NRW
ausschließlich durch berufserfahrene (hauptamtliche) Rettungsassistenten des Trägers. Die Notarztgestellung
erfolgt durch das Personal der im Kreis Euskirchen ansässigen drei Krankenhäuser, wobei es gelungen ist, mit
den Krankenhäusern angepasste Verträge mit gleichen Konditionen auszuarbeiten. Diese wurden bereits und
müssen weiterhin den Auswirkungen der neuen/geänderten Tarifverträge (TVöD/AVR) angepasst werden.
Hierbei sind erhebliche Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Ab Juli 2012/Januar 2013 wird ein weiterer
Notarzt im Tagesdienst eingesetzt, für die Nachtbereitschaft ist aus Gründen einer geringeren Einsatzhäufigkeit
in Verbindung mit Personalkosteneingrenzungen dieser Funktion eine Rufbereitschaft bzw. ein verfügbarer
Ärztepool mit Dienstplan vorgesehen (siehe Rettungsdienstbedarfsplan).
Das Einsatzaufkommen im Krankentransport erforderte die schrittweise Anpassung des Personal- und
Fahrzeugangebotes auf die oben beschriebenen Besetztfahrzeuge. Der Krankentransport wurde werktags
bedarfsorientiert alternierend für die Zeit zwischen 7.30 - max. 19.00 Uhr eingerichtet.
In der Kostenstelle Logistik werden die Personalkosten (1 Stelle) für das Fuhrparkmanagement
(Fahrzeuglogistik) und die Gerätelogistik, soweit es sich nicht um Medizinprodukte handelt, geführt. Bei den
Sachkosten werden allerdings nur die nicht direkt zurechenbaren Kosten des Lagers sowie Kosten der Werkstatt
gebucht.
Die Gebäude der Rettungswachen Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich und Schleiden sind kreiseigene
Objekte, die nahezu vollständig mit Landesmitteln finanziert wurden. Die Wachen Rescheid, Tondorf, Vernich
und Zülpich sind zu ortsüblichen Konditionen angemietete Objekte. Die Aufenthaltsräume für die Fahrer der
Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) sowie die NEF-Einstellplätze werden von den Krankenhäusern zum Teil mietfrei
gestellt, teilweise befinden sich Notarzt, Fahrer und Fahrzeug auf der Rettungswache. Die Rettungswachen
Mechernich (seit 2009) und Euskirchen (ab 2012/2013) werden um Sozialräume und Sanitäreinrichtungen
erweitert bzw. umgebaut, damit das Personal entsprechend der Anzahl der Fahrzeugbesatzungen und nunmehr
nach weiblichen und männlichen Bediensteten „getrennt“ untergebracht werden können. Teilweise sind diese
Besatzungen zurzeit noch in provisorischen Wohncontainern und Übergangsunterkünften untergebracht.
Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind (bis auf die beiden Zubringerfahrzeuge und den Gerätewagen
Rettungsdienst) Krankenkraftwagen nach EN 1789 bzw. Notarzteinsatzfahrzeuge nach DIN 75 079 .
Die Desinfektion und Medizinprodukte von Fahrzeugen und Geräten (nach Infektionstransporten) wird durch
einen Mitarbeiter in der Desinfektionsstätte in Mechernich durchgeführt. Gleichzeitig nimmt er die Aufgabe des
zentralen Medizinproduktebeauftragten wahr und ist für die zentrale Medikamentenverwaltung verantwortlich.
Diese organisatorische Veränderung wurde im Jahre 2007 eingeführt, um die max. wöchentliche Arbeitszeit nach
den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einhalten zu können. Weiteren Garagen und/oder Stellplätze oder
dieserlei Erweiterungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Sonstige Ausstattung sind u. a. die medizinischen und funktechnischen Geräte, Lagergüter, Mobiliar, Inventar
etc. pp.
1 mit Ausnahme von Notrufen aus peripheren Ortslagen, deren Notruf 112 von der Telekom in Nachbarkreise geschaltet
ist
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2. Personalbedarf und Personalausstattung (ohne Dritte)
Übersicht der Verwaltung zum Rettungsdienst im Betriebsjahr:
2009
2010
2011
2012
- GBL
0,2
0,2
0,2
0,2
Planstellen
- Leiter Abt. 38 (Personal/Kosten)
0,6
0,6
0,4
0,4
Planstellen
- Sachbearbeitung Rechnungswesen
0,7
0,7
0,5
0,5
Planstellen
- Sachbearbeitung Kostenrechnung/sonst.
0,7
0,7
0,7
0,7
Planstellen
1
1,5
1,5
1,5
Planstellen
0,5
0,5
0,5
Planstellen
0,25*
Planstellen
- Sachbearbeitung Gebührenabrechnung RettD
- Leiter Leitstelle *
- EDV-Administration*
- Techn. Leiter Rettungsdienst_______________ ______N.N.______ ___N.N._______ ____1_____
3,2
4,2
4,8
___1_____
5,05
Planstellen
Summe
* Funktionen wurden zuvor mit Zeitanteilen bei der KoSt. "Leitstelle" ausgewiesen. Nunmehr Stellenanteil im RettD-Verwaltung je 0,5 Stelle
EDV-Administration wird frühestens ab 07/2012 eingerichtet, daher in der Statistik zunächst mit 0,25 Stellenanteil angegeben.
Die Auswirkungen der Altersteilzeit werden nicht im Personalbedarf ausgewiesen. Nach den NKF-Grundsätzen
sind hierfür Rückstellungen zu bilden, die von der Abteilung Steuerung und Finanzen nach den tatsächlich im
Rettungsdienst gestellten Anträgen für das Produkt berechnet werden. Sie stellen während der Arbeitsphase
einen zusätzlichen Aufwand dar, der in der Kostenrechnung zu berücksichtigen ist (beigefügt als Anlage).
Die in der Freizeitphase zu leistenden Personalkosten werden im Rettungsdienst und somit in der
Betriebsabrechnung deshalb nicht mehr berücksichtigt. Ab dem Jahr 2011 wird Altersteilzeit im RettD nicht mehr
in Anspruch genommen (entfällt).
Personalbedarf der Funktionen/Komponenten, die mit eigenem Personal (Kreis) besetzt sind:
Der Personaleinsatz bzw. die Personalkosten nehmen im Rettungsdienst als Dienstleistungsanbieter naturgemäß eine herausragende Stellung ein. Im Folgenden wird das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal
nach Kostenstellen beschrieben. Es wird hier auf die Festlegungen im Bedarfsplan verwiesen. Bei der
Personalbemessung für das Jahr 2011 und 2012 wurde der Krankenstand in Höhe von 5,0% berücksichtigt.
Bisher wurden die Kosten der Leitstelle nach der Übereinkunft mit den Kostenträgern differenziert (Vorhalte- und
Betriebskosten) mit verschiedenen Anteilen vom Rettungsdienst übernommen. Nach der Erörterung und
sachgemäßen Festlegung am 15.08.2012 soll bereits für das Jahr 2012 (mit In-Kraft-Treten der neuen
Gebührensatzung 2012) ein einheitlicher Schlüssel angewandt werden. Dieser Schlüssel wurde im Verhältnis
65% (Rettungsdienst) : 35% (Feuerschutz/ Katastrophenschutz/ npol.Gefahrenabwehr) festgelegt.
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Summe Personalbedarf Rettungsdienst (ohne Personalgestellung Dritter)
Ziffer
Kostenstelle
2008
2011
2012
2.1.
Notfallrettung
43,43
42,55
2.3.
NEF
13,02
12,76
44,89
43,07
50,97 *
13,47
12,92
12,92
2.4
4,92
4,86
2.5
Krankentransport
(RTW-K)
Leitstelle
5,13
4,92
5,54 *
9,44
9,59
9,1
9,1
8,79 *
2.6
Fahrzeuglogistik
1,00
1,00
1,00
1,0
1,0
2.7
Desinfektion
1,00
1,00
1,00
1,0
1,0
2.8
Verwaltung
2,9
3,2
4,2
4,8
5,05
75,71
74,96
78,79
76,81
85,27
nachrichtlich
Summe
2009
2010
*Bei der Personalbemessung wurde der tatsächliche Krankenstand berücksichtigt; die abgestimmten Veränderungen des
Jahres 2012 sind entsprechend berücksichtigt.
Personalausstattung des Rettungsdienstes (ohne Personalgestellung Dritter)
Dem unter Abschnitt 2 rechnerisch ermittelten Personalbedarf 2011 von 76,81 Funktionsstellen zur
Besetzung aller Funktionen wird im Folgenden die tatsächliche Personalausstattung gegenübergestellt.
Stellenanzahl
Funktionsbereich
Stellenplan
2009
Stellenplan
2010
Stellenplan
2011
Stellenplan
2012
Planung nach
neuem Bedarfsplan
7/2012**** bzw.
01/2013****
50
50
50
50
64
35
0
13
1
1
35
0
13
1
1
35
0
13
1
1
35
0
13
1
1
48**
0
14**
1
1
Leitstelle
Beamte
Angestellte
9
4
9
4
9
4
9
4
9
4
Verwaltung *
4
5
5
5
6***
67
68
68
68
83
Einsatzdienst
davon:
Notfallrettung
Krankentransport
NEF
Logistik
Desinfektion
Summe
Planstellen :
*
**
***
****
Stellenplan sieht kein Personalsplitting innerhalb der Unterabschnitte vor
Stellenerhöhung beabsichtigt; Beschluss im Rahmen Bedarfsplan
einschl. Anteil Leiter LS und EDV-Administration (je ½ Stelle)
Stellenmehrbedarf ergibt sich aus der Kommunalisierung eines Rettungsfahrzeuges, einer TagesNotarzteinsatzfahrzeuges sowie des Ausgleichs der teilweise nicht mehr Verfügbarkeit ausreichend
geeigneter Jahrespraktikantinnen und Jahrespraktikanten sowie Aushilfskräften.
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Die nicht mit hauptamtlichen Kräften besetzten Funktionen bzw. Funktionsanteile werden im Wege eines
flexiblen Personalmanagements je nach Qualifikation und Verfügbarkeit durch
- Jahrespraktikanten zum Rettungsassistenten (5 Praktikanten)
- Bundesfreiwilligendienstler - BfD (Voraussetzung: Qualifikation zum Rettungssanitäter)
- Auszubildenden im Rettungsdienst (Voraussetzung: Qualifikation zum Rettungssanitäter ab 01.08.2012)
oder/und
- Zeitvertragspersonal (Voraussetzung: Qualifikation zum Rettungsassistent - 5 Mitarbeiter)
- Aushilfskräften
besetzt.
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3. Kostenartenrechnung
3.1. Personalkosten (ohne Personalgestellung Dritter)
Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung entstandenen bzw. anfallenden
Personalkosten quantifiziert. Personalkosten in dieser Betrachtung sind die Beamtenbesoldungen, Vergütungen
von Beschäftigten, Versorgungskassenbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, Beihilfen, Reisekosten und
Nebenausgaben, Verrechnung Versorgung und Verrechnung Beitrag GUV (Brutto-Personalkosten).
Zur Vereinfachung werden die Kosten für die Hochrechnungen 2011 und 2012 auf volle 10 € auf- bzw.
abgerundet und zur besseren Vergleichbarkeit dargestellt.
2009
Kostenstelle
2010
Stellenbedarf
Kosten in €
Stellenbedarf
Kosten in €
Notfallrettung
42,55
1.808.897
44,89
1.771.642
Notarzteinsatzfahrzeug
12,76
645.478
13,47
695.410
Krankentransport
4,86
163.142
5,13
165.778
Leitstelle
9,59
463.384
9,25
458.314
Logistik
1
64.592
1
56.590
Verwaltung
3,35
168.191
3,85
189.736
Desinfektion
1,0
58.488
1,0
63.317
3.372.172
2011
Kostenstelle
3.400.787
2012
Stellenbedarf
Kosten in €
Stellenbedarf
Kosten in €
Notfallrettung
43,07
1.676.844
50,97
2.059.902
NEF
12,92
661.465
12,92
685.406
Krankentransport
4,92
156.067
5,54
182.820
Leitstelle
9,27
468.164
8,79
451.393
Logistik
1
57.311
1,0
59.350
Verwaltung
4,8
219.835
4,75
239.814
Desinfektion
1,0
64.095
1,0
66.340
3.303.781
3.745.025
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3.2. Fremdleistungen / Personalgestellung Dritter
Neben dem eigenen Personal setzt der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen auch Fachpersonal Dritter ein.
Es handelt sich hier um Personalgestellungsverträge mit den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
Kreisverband Euskirchen, und Malteser Hilfsdienst, Bezirksgeschäftsstelle Bonn (MHD), und mit den im Kreis
Euskirchen gelegenen Krankenhäusern Marienhospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und
St. Antonius Krankenhaus Schleiden.
3.2.1. Hilfsorganisationen in der Notfallrettung und im Krankentransport
Notfallrettung
KSt-Nr.
2012
Besetztzeiten p.a.
(Tage x Std. x Funktionen)
3630
Standorte
365,25 x 24 x 2
Rescheid
Bad Münstereifel
Zülpich
Zwischen dem Kreis als Träger des Rettungsdienstes und den Hilfsorganisationen bestehen Vereinbarungen
nach § 13 RettG NRW.
Auf dieser Grundlage stellen die Hilfsorganisationen fachlich geeignetes und geschultes Personal für die
Mitwirkung in der Notfallrettung in den Rettungswachen Bad Münstereifel, Rescheid und Zülpich vertraglich zur
Verfügung.
Funktionsstellenkosten Hilfsorganisationen in der Notfallrettung
2009
Betrieb
Stellenbedarf
2010
Kosten in €
Stellenbedarf
Kosten in €
RW Rescheid (DRK)
8,51
355.819
8,98
356.638
RW Zülpich (DRK)
8,51
355.074 *
8,98
355.037**
RW Bad M’eifel (MHD)
8,51
347.451
8,98
347.451
1.058.344
26,94
1.059.126
25,53
* Davon Kosten der Desinfektion (893 €)
** Darin enthalten: 1.823 € Desinfektionskosten
2011
Betrieb
Stellenbedarf
2012
Kosten in €
Stellenbedarf
in €
RW Rescheid (DRK)
8,61
356.000
8,61
356.000
RW Zülpich (DRK)
8,61
356.000
8,61
356.000
RW Bad M’eifel (MHD)
8,61
362.044
8,61
363.000
25,83
1.074.044
25,83
1.075.000
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Krankentransport
2012
KSt-Nr.
Besetztzeiten p.a.
(Tage x Std. x Funktionen)
Standorte
Euskirchen *
Krankentransport
RTW-K
3631
365,25 x 24 x 2
Krankentransport
KTP
3632
252 x 8 x 2
* wird
bis einsch. 1/2012
Euskirchen
Euskirchen
Zülpich
ab 2/2012 durch einen RTW ersetzt (Besetzung erfolgt dann mit kreiseigenem Personal)
Seit dem Jahr 2002 wird nach einer Verwaltungsentscheidung der Krankentransport nur noch im Rahmen der
verfügbaren Ressourcen durch den Kreis wahrgenommen. Insoweit wurde das DRK im Rahmen einer
Personalgestellung in den Krankentransport eingebunden.
Funktionsstellenkosten der Hilfsorganisationen im Krankentransport
Anzahl der
Einheiten
Besetztzeit
2009
3 KTW
1 RTW-K
2010
2011
Jahr
Anzahl Funktionsstellen (s. 2.1 sowie
Anlage 5)
Kosten lt. BAB
8,0 Std. X 252 Tage
24 Std. X 365 Tage
7,29
8,51
238.717 €
238.425 €
32.746 €
3 KTW
1 RTW-K
8,0 Std. X 252 Tage
24 Std. X 365 Tage
7,71
8,98
241.162 €
237.661 €
31.279 €
3 KTW
1 RTW-K
8,0 Std. X 252 Tage
24 Std. X 365 Tage
7,38
8,61
240.000 € *
238.000 € *
32.520 €
7,38
8,61
240.000 € *
19.840 € *
2012
3 KTW
8,0 Std. X 252 Tage
1 RTW-K
24 Std. X 365 Tage
(nur 1 Monat)
* erwartete Jahreskosten nach den Personalgestellungsverträgen
bzw. Verträge
durchschnittliche
Funktionsstellenkosten
28.017 €
26.466 €
27.642 €
32.520 €
27.642 €*
3.2.2. Notärzte
Die Krankenhäuser Marien-Hospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und das St. Antonius
Krankenhaus Schleiden stellen jeweils einen Notarzt für den Rettungsdienst, der nach abgestimmten
standardisierten Vereinbarungen abgerechnet wird.
Entsprechend dem Gesprächsergebnis mit den Krankenhäusern wird für das Jahr 2011 eine
Kostensteigerung gegenüber dem Jahr 2010 auf 270.000 € bis 300.000 € je Notarztdienst erwartet. Für das
Jahr 2012 und 2013 sind weitere Gehaltssteigerungen hinsichtlich der Vergütung (tarifliche Veränderungen /
Arbeitszeitgesetz) angekündig. Daher müssen je Notarztdienst für das Jahr 2012 mindestens 270.000 € bis
300.000 €, für die Folgejahre voraussichtlich wesentlich höhere Beträge(!) angenommen und eingeplant
werden.
Im Jahr 2006 wurden mit den Krankenhäusern im Kreisgebiet einheitliche Vereinbarungen über die Gestellung
von Notärzten für den Rettungsdienst abgeschlossen.
Die ansatzfähigen Kosten gliedern sich für alle drei Vertragspartner in vergleichbare Bereiche
- eine Arztplanstelle,
- die Bereitschaftsdienstvergütung
- die Einsatzzulagen,
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Gebührenbedarfsberechnung 2012
-Zusammenfassung-
als Träger des Rettungsdienstes
wobei die beiden ersten Kostenarten in allen Häusern bis 2009 nahezu gleich hoch sind. Im Jahre 2009 wurde
der neue Tarifvertrag als Erstattungsgrundlage bei allen Krankenhäusern herangezogen. Einsatzzulagen sind
abhängig von der Einsatzfrequenz. Insofern lassen sich auch die nachstehenden Kostenunterschiede erklären.
Ab dem Jahr 2011 verteuert sich der Notarztdienst bei den Krankenhäusern im Rahmen der tariflichen
Veränderungen bzw. Anpassungen (TVöD und AVR).
Der Kreis Euskirchen möchte aus alleine wirtschaftlichen Gründen an der o.g. Gliederung der Kostenerstattung
festhalten, da wie von vielen Leistungserbringern avisiert, eine Besetzung der Gestellungszeiten durch
Vollzeitanrechnung (ca. 4,8 – 5,75 Vollzeitstellen Facharzt) den bisherigen Ansatz der Notarztkosten weiterhin
erheblich erhöhen würde. Eine Angleichung der Verträge mit den Krankenhäusern ist nach der Vorlage eines
Gutachtens zu den Kosten des Notarztdienstes (allgemein) durch die Krankenkassen vorgesehen. Das
Gutachten ist noch für dieses Kalenderjahr seitens der Verbände der Krankenkassen angekündigt
Notarztdienst
Krankenhaus
Marienhospital Euskirchen
Kosten
Kosten
2008
2009
215.997 €
222.434 €
Kosten
2011
Kalkulation
2010
Schätzung
2012
232.418 €
270.000 €
270.000 €
(300.000 €)
Kreiskrankenhaus Mechernich
GmbH
204.000 €
217.223 €
232.650 €
270.000 €
St. Antonius Krankenhaus
Schleiden
209.255 €
217.385 €
216.051 €
270.000 €
270.000 €
270.000 €
(300.000 €)
Kostenerstattung zusätzlicher
NA*
5.213 €
15.693 €
7.542 €
10.000 €
10.000 €
Sekundärtransporte und
Intensivtransporte
4.996 €
3.910 €
3.095 €
5.000 €
10.000 €
14.864 €
15.668 €
15.719 €
19.500 €
21.600 €
654.325€
692.313 €
707.475 €
844.500 €
851.600 €
Aufwandsentschädigung und
Versicherung LNA
Zusätzlicher Notarzt im
Tagesdienst ab 2013
(365 x 12 x 1 )
*ohne die Kostenerstattung für die Notarztgestellung durch die Hilfsorganisationen (s. Pkt. 5.3.7)
** einschl. der Einsatzzuschläge zur Nachtzeit für ½ Jahr
3.2.3. Ärztliche Leitung Rettungsdienst
Die Stelle wird nicht im Stellenplan des Kreises geführt. Die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst ist hauptamtlich bei
der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH als Fachärztin für Chirurgie/Notfallmedizin angestellt.
Die gestiegenen Anforderungen und die Personalverstärkung im nichtärztlichen und ärztlichen Rettungsdienst
führen zu einem erheblichen Mehraufwand, der einen Zeitansatz von 30 Stunden/Woche ab dem Jahr 2012
zwingend erfordert. Insoweit ist der Erstattungsbetrag ab 2012 in Höhe von 60.000 € angesetzt (bis zu Jahr 2009
40.250 €), welches auch der Verfügbarkeit entspricht.
Personalkostenerstattung
2008
2009
2010
Schätzung
2011
Kalkulation20
12
40.250 €
40.250 €
0€
60.000 €
60.000 €
an Arbeitgeber (s. Ziff.: 2.7)
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als Träger des Rettungsdienstes
3.2.4. Leitender Notarzt
Zur Besetzung dieser (max. 10) Funktionsstellen für das Kreisgebiet werden Aufwandsentschädigungen gezahlt.
Die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Funktion wird durch eine besondere Bereitschaftsplanung gesichert. In den
nachgenannten Beträge sind Versicherungsbeiträge enthalten (siehe*).
2009
2010
Kalkulation
2011
Kalkulation
2012
15.668 €
15.719 €
19.500
21.600 €*
* Erhöhung durch Personalverstärkung
3.2.5. Organisatorische Leitung Rettungsdienst
Zur Besetzung dieser (max. 6) Funktionsstellen für das Kreisgebiet werden Aufwandsentschädigungen gezahlt.
Die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Funktion wird durch eine besondere Bereitschaftsplanung gesichert. In den
nachgenannten Beträge sind Versicherungsbeiträge enthalten (siehe*)
2009
2010
Kalkulation
2011
Kalkulation
2012
8.625 €
7.500 €
7.500 €
10.500 €*
* Erhöhung durch Personalverstärkung
Personalkostenzusammenstellung (gesamt)
2009
2010
Kostenstelle
Einsatzdienst
Leitstelle
Logistik
Verwaltung
Desinfektionen
Hilfsorganisationen in der Notfallrettung
Notarztdienst
Ärztliche Leitung
Hilfsorg./Dritte Krankentransport
Organistorische Leitung
Summe Personalkosten
2.617.517 €
463.384 €
64.592 €
168.191 €
58.488 €
1.058.344 €
692.313 €
40.250 €
477.142 €
8.625 €
2.632.830 €
458.314 €
56.590 €
189.736 €
63.317 €
1.059.126 €
707.475 €
32.107 €
478.823 €
7.500 €
5.648.846 €
5.685.818 €
2011
2012
Kostenstelle
Einsatzdienst
Leitstelle
Logistik
Verwaltung
Desinfektionen
Hilfsorganisationen/Dritte Notfallrettung
Notarztdienst
Ärztliche Leitung
Hilfsorganisation/Dritte Krankentransport
Organistorische Leitung
Summe Personalkosten
2.494.376 €
468.164 €
57.311 €
2.928.128 €
451.393 €
59.350 €
219.835 €
239.814 €
64.095 €
66.340 €
1.074.044 €
1.075.000 €
844.500 €
851.600 €
60.000 €
60.000 €
478 .000 €
7.500 €
259.840 €
10.500 €
5.767.825 €
6.001.965 €
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als Träger des Rettungsdienstes
3.3 Sachkosten
Bei der Betrachtung des Sachaufwandes für den Rettungsdienst ist zu beachten, dass es sich bei der Notfallrettung, der Notarztbeförderung und der Leitstelle um Rund-um-die-Uhr-Einrichtungen mit höchstem Nutzungsgrad handelt. In diesen Bereichen gibt es -anders als bei gewerblichen oder privaten Nutzungen- keine Zeiten mit
geringem Güterverbrauch.
Als anschauliches Beispiel sei hier der Vergleich eines Bürostuhls eines Leitstellenarbeitsplatzes zu einem
Bürostuhl innerhalb der Verwaltung genannt. Die sprichwörtliche Belastung des Leitstellensessels mit 168
Wochenstunden ist mehr als viermal so hoch wie die des in der Regel rd. 40 Wochenstunden besetzten
Bürostuhls einer Verwaltungskraft.
Der infolge dieses vollen Nutzungsgrades hohe Güterverbrauch setzt sich in gleichem oder ähnlichem Maße fort
bei den Kosten für Licht, Wasser, Abwasser, etc. und insbesondere bei den Betriebskosten für die Fahrzeuge
(Treibstoffe, Reifenverschleiß, Inspektionen, Reparaturen, etc.) sowie für die Patientenversorgung mit
Arzneimitteln und medizinischen Verbrauchsmaterialien. Verbunden mit dem hohen Nutzungsgrad ist gleichzeitig
eine geringere Nutzungsdauer, was
zu hohen Abschreibungskosten führt. Zusätzlich bedingt die
festgeschriebene Qualität einen durchgehend störungsfreien Betrieb, welches nur im Rahmen von
kostenintensiven Wartungsverträgen gewährleistet werden kann.
Die jährlichen möglichen Umlagekosten der Trägergemeinschaft im Luftrettungsdienst werden in dieser
Kalkulation nicht berücksichtigt.
Sachkostenzusammenstellung (gesamt)
Ziffer
Kostenart
5.3.1
Unterhaltung bauliche Anlagen
5.3.2
5.3.3
5.3.4
Unterhaltung Infrastruktur
Fahrzeugkosten
Unterhaltung Geräte u.
Ausstattung
Verbrauchsmittel
Personalabhängige
Sachkosten
Erstattung an
Hilfsorganisationen
Mieten
Geschäftskosten des RettD
Interne
Leistungsverrechnungen
Kalkulatorische Kosten
5.3.5
5.3.6
5.3.7
5.3.8
5.3.9
5.3.10
5.3.11
2009
€
Summe:
2010
€
2011
€
2012
€
16.001
17.927
17.260
17.600
62.138
446.255
117.629
52.656
501.297
74.909
53.250
518.141
100.915
58.390
548.000
76.242
188.135
84.313
192.475
87.970
196.427
89.264
199.390
90.530
194.419
227.598
229.500
282.000
58.968
49.371
668.781
56.839
51.569
872.900
56.920
56.837
813.800
56.920
57.840
877.500
364.082
426.382
471.207
566.460
2.250.092
2.562.522
2.603.521
2.830.872
3.4 Die Kosten 2009 - 2010 und die Kostenkalkulation 2011 und 2012 im Überblick
Kostenart
Personalkosten
Sachkosten
Summe Kosten
2009
%-Anteil
Jahr
%-Anteil
der
2010
der
Kalkulation
2012
%-Anteil
in €
Kosten
in €
Kosten
in €
Kosten
5.648.846
71,5139934
5.685.818
68,9328762
6.001.965
67,9505916
2.250.092
28,4860066
2.562.522
31,0671238
2.830.872
32,0494084
7.898.938
8.248.340
der
8.832.837
Seite 16 von 22
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-Zusammenfassung-
als Träger des Rettungsdienstes
4 Erlöse
4.1 Gebühreneinnahmen
Nach dem Äquivalenzgrundsatz sollen Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sein. Dieser Idealfall, dass die
Kosten einerseits und die Erlöse aus dem Transportaufkommen eines Jahres andererseits tatsächlich exakt im
Verhältnis 1:1 stehen, ist in der Praxis nur annähernd erreichbar. Zu viele unbekannte und/oder unbeeinflussbare
Kostenfaktoren wie Tarifabschlussdaten, Mineralölverteuerungen, Unfälle, Gesetzesänderungen etc. sind nicht
vorhersehbar und mithin auch nicht kalkulierbar.
Dennoch wird dieses Ergebnis bei der Kostenkalkulation und der Prognose des Einsatzaufkommens für den
jeweiligen Planungszeitraum angestrebt.
4.2 Sonstige Einnahmen
Neben Kasko- und Haftpflichtleistungen der Fahrzeugversicherungen wurden Erstattungen des Bundesamtes
für den Zivildienst/Bundesfreiwilligendienst, Verkaufserlöse und Kostenersatz verbucht.
Die Auflösung des Sonderposten Rettungsdienst aus Zuwendungen wurde mindernd bei den kalkulatorischen
Kosten berücksichtigt, ebenso wurde mit der Kostenerstattung für Zivildienstleistende/Bundesfreiwilligendienstler
verfahren. Die überzahlten Versicherungsbeiträge und die daraufhin an Jahresende eingenommenen
Erstattungen werden nach dem Nettoprinzip bei den Versicherungsbeiträgen dargestellt.
Die Höhe der Einnahmen bei der Position „Ersatz“ ist dadurch zu erklären, dass die notwendige
Sachmittelausstattung für die betriebliche Pandemievorsorge über die Abteilung 38 abgewickelt wurde, jedoch im
Rettungsdienst zu keinerlei finanziellen Belastungen führte.
4.3 Erlöse im Überblick
Die Betriebsjahre 2009 und 2010 sowie die Planungen der Jahre 2011 und 2012 stellen sich in vereinfachter
Darstellung wie folgt dar:
Kostenart
geschätzt **
2009
€
2010
€
Summe Kosten
kalkuliert
2011
€
kalkuliert
2012
€
7.898.938*
8.248.340*
8.428.723
8.263.541
./. Ersatz von Kosten
22.958
./. Auflösung SoPo
27.578
8.378.187
8.217.564
13.269
41.155
40.764
40.000
15.075
10.053
5.490
5.000
514.708
./. 5.148
gem. BAB
Summe Erlöse
Summe: erw. Erlöse
davon Versicherungsleistungen
(8.408.546)
(8.832.837)
17.977
9.750
10.000
28.000
27.500
27.500
(8.795.337)
( Ersttattungen von
Unfallschäden)
Personalkostenerstattung
Zivis/Bufd ***
Rücklagenzuführung
Kosten für Kalkulation
2011 und 2012
8.365.806
./. 1.000.000
7.790.337
** ILB sind mit der Planung der Kämmerei berücksichtigt
* Kosten unter Anrechnung der ermittelten/angenommenen Personalkostenerstattung
*** die erwarteten Personalkostenerstattungen werden hier kostenmindern berücksichtigt
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Gebührenbedarfsberechnung 2012
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als Träger des Rettungsdienstes
5. Verwendung des Überschusses (Sonderposten Rettungsdienst)
Nach den Vorgaben des KAG sind die Überschüsse/Sonderposten Rettungsdienst für den Gebührenausgleich
einzusetzen. Hierfür ist ein Zeitraum von 4 Jahren nach Zufluss des entsprechenden Betrages vorgegeben. Bei
der Auflösung der Rücklage ist folglich neben dem Inkrafttreten der Regelung auch der aktuelle Bestand des
Sonderpostens maßgeblich.
Der Rücklagenbestand zum 01.01.2010: 4.980.359,86 €
Für das Jahr 2012 ist eine Überschussentnahme von 1.000.000€ geplant, jedoch die Gebührensatzung
voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2012, eher zum 01.01.2013 wirksam werden kann. Da aber durch die
Änderung des Bedarfsplanes weitere erhebliche Kosten (Personalkosten, Sachkosten, Abschreibungen)
entstehen, führen die aktuellen Gebührensätze bereits zu einem Defizit. Um erhebliche Kostenschwankungen
(Gebührenschwankungen) zu vermeiden ist insoweit nur eine Entnahme in Höhe des notwendigen Betrages bei
maximaler Auflösungsdauer des Sonderpostens beabsichtigt.
In den Folgejahren ist eine Entnahme von jährlich mindestens 1,3 Mio € geplant.
6. Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung
In diesem Abschnitt werden die Kosten zunächst den Betriebsteilen der Einrichtung Rettungsdienst zugeordnet.
Über eine Umlagerechnung mit plausiblen Verteilungsschlüsseln findet dann eine Kostenverdichtung auf die
Kostenträger (Betriebsziele)
- Notfallrettung (RTW)
- Notarzt (NA)
- Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
- Krankentransport
- Leitstelle
statt.
Für 2009 stellten sich die Kosten nach Kostenträgern gemäß des Betriebsabrechnungsbogens (BAB)
zusammengefasst wie folgt dar:
Gesamtkosten
RTW
NA
NEF
KTP*
Leitstelle
7.914.015 €
4.184.713 €
751.324 €
921.603 €
1.447.747 €
608.628 €
7.898.940 € *
4.184.713 €
751.324 €
921.603 €
1.432.672 €
608.628 €
Anteil in %
gerundet
52,97815909
9,511706634
11,66742626
18,13752225
7,705185759
2009
( ohne die Kostenbeteiligung am Luftrettungsdienst und Gesundheitsvorsorge )
* Kosten der RTW-K werden ausschließlich bei dieser Kostenstelle berücksichtigt. Auch die Personalkostenerstattung der Zivis’
wurde hier berücksichtigt.
Da in der Kostenstelle KTP alle Kosten der RTW-K (RTW-K: Fahrzeug mit Einsatz in der Notfallrettung
und im Krankentransport) einfließen, wobei diese die Notfallrettung durchschnittlich (Jahre 2009 2011) zu ca. 28,0% wahrnehmen, wird dies entsprechend gewürdigt. Auch die Kostenerstattung des
Bundesamtes wird berücksichtigt.
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-Zusammenfassung-
als Träger des Rettungsdienstes
Gesamtkosten
RTW
NA
NEF
KTP*
Leitstelle
7.898.940 €
4.585.861 €
751.324 €
921.603 €
1.031.524 €
608.628 €
Anteil in %
gerundet
58,05666532
9,511706634
11,66742626
13,05901602
7,705185759
2009
Kalkulation 2012 unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme und der sonstigen Einnahmen:
Gesamtkosten
RTW **
NA
NEF
KTP**
Leitstelle
7.790.604 €
4.522.965 €
741.019 €
908.963 €
1.017.376 €
600.281 €
Anteil in %
gerundet
58,05666532
9,511706634
11,66742626
13,05901602
7,705185759
2012
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-Zusammenfassung-
als Träger des Rettungsdienstes
7. Transportaufkommen (Gebührenabrechnungen) im Rettungsdienst
Für die Gebührenkalkulation liegen aus den Jahren 2004 bis 2011 verlässliche statistische Daten über
das Transportaufkommen (abgerechnete Einsätze) der benannten Kostenträger vor:
Zeitraum
RTW
NA
NEF
KTP **
2004
9.285
4.280
4.076
2005
9.721
4.304
4.120
8.239
18.157
2006
10.420
4.417
4.213
7.705
18.360
2007
11.197 ³
4.505 ³
4.310 ³
8.060
20.709
2008 ***
12.913
4.769
4598
8.419
23.209
2009
13.313
5.046
4.899
7.684
21.897
2010
13.998
5.248
5.104
7.575
21.043
2011
14.607
5.449
5.305
8.232
22.742
2012
15.330
5.700
5.550
8.232
23.562
8.897
Leitstelle
17.693
Leitstelle: abgerechnete Einsätze (einschl. sonstige Leistungen)
** einschließlich der kostenpflichtigen Rücktransporte
*** 13 Abrechnungsmonate
³ darin enthalten sind 216 Mehrfachbehandlungen, die prozentual gleichbleibend sind. Insoweit werden die Mehrfachtransporte in
der Folgebetrachtung nicht gesondert berücksichtigt.
Nach den statistischen Auswertungen sollen entsprechend dem Äquivalenzprinzip weitere Leistungen des
Rettungsdienstes künftig gebührenpflichtig sein. Diese Leistungen wurden erstmals im Jahre 2006 erfasst:
Sonstige Leistung
Fallzahlen
2007
Fallzahlen
2008
Fallzahlen
2009
Fallzahlen
2010
Fallzahlen
2011
Fallzahlen
2012
geschätzt
Ambulante Versorgung durch das
Einsatzpersonal
233
133
277
227
78
100
Anforderungen
durch
Hausnotrufdienst ohne Leistungen
nach RettG
Todesfeststellung ohne med.
Behandlung
4
1
1
1
1
1
104
85
112
132
139
140
maßgebliche
Einsatzzahl
sonst. Leistungen
(mit Gewichtung)
RTW
NA
NEF
KTP
Leitstelle*
15.330
5.700
5.550
8.232
23.562
33
(100 x 0,3)
42
(140 x 0,3)
42
(140 x 0,3)
siehe Anmerkung
zu
Transportkilometern
240
(100 + 140)
5.742
5.592
8.232
23.802
Einsatzzahlen unter
15.363
Berücksichtigung der
Sonstigen
Leistungen
* Krankenrücktransporte ohne Leiststellengebühr
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Weiterhin sind die zusätzlich anfallenden Transportkilometer zu berücksichtigen, die zu folgenden Jahreseinnahmen führten/führen:
Jahr 2006:
Jahr 2007:
Jahr 2008:
Jahr 2009:
Jahr 2010:
Jahr 2011:
Jahr 2012:
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
15.900 €
26.000 €
54.670 €
43.700 €
48.000 €
49.000 €
50.000 €
bei ca. 15.900 km
bei ca. 14.000 km
bei ca. 21.300 km
bei ca. 18.360 km
bei ca. 20.179 km
geschätzt 20.500 km
geschätzt 21.000 km
Sie werden ausschließlich bei der Kostenstelle KTP im Jahr 2012 in Höhe von 50.000 € in Abzug gebracht!
8 Gebührenbedarfsberechnung
Es ist vorgesehen - wie bisher- für eine Leistungsart nur einen Summentarif zu definieren.
Kalkulation
2012 in €
RTW
NA
NEF
KTW *
Leitstelle
4.522.965 €
741.019 €
908.963 €
1.017.376 €
600.281 €
50.000 €
967.376 €
abzüglich
Mehrkilometer
: kostenpflichtige Einsätze
= Tarif
15.363
5.742
5.592
8.232
23.802
294,40 €
129,05 €
162,55 €
117,51 €
s. Anlage
in Euro
* jährlich durchschnittlich 800 Rücktransporte enthalten
Die Gebühren der Leitstelle werden nach den Erfahrungen der Vorjahre nicht je Rettungsmittel sondern nach
der jeweiligen Einsatzart bemessen, um im Gebührenbescheid nur eine Leitstellengebühr ausweisen zu müssen.
Als maßgebliches Kriterium dient der Zeit-/Arbeitsaufwand beim Notfalleinsatz (RTW und Notarzt), der nach dem
ermittelten Aufwand durchschnittlich mit dem 1,5-fachen Aufwand eines Krankentransports oder des Einsatzes
eines RTW anzunehmen ist.
Für Transporte über eine Distanz von mehr als 50 km wird zusätzlich zu den v.g. Kosten ein Zuschlag von
2,00 € je Transportkilometer und Einsatzmittel berechnet.
Mit der festgelegten Distanz der Grundgebühr ist innerhalb des Kreisgebietes ein Krankenhaus erreichbar.
Die Berechnung der Wartezeit eines KTW bei angemeldetem Rücktransport unter einer Stunde ist nicht
praktikabel, da die Besorgung entsprechender Bescheinigungen erfahrungsgemäß an den Zuständigkeiten
scheitert.
Insoweit werden angemeldete Rücktransporte bei Zeitablauf von 60 Minuten zwischen Patientenabgabe und –
wiederaufnahme mit der doppelten Einsatzpauschale KTP belegt, da ein weiteres Abwarten des Fahrzeugs zu
einer Überlastung und damit zu einer Kostensteigerung führt. Ebenso wird die dann anfallende Wartezeit mit
10,07 € je angefangene Viertelstunde berechnet.
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Gebührenbedarfsberechnung 2012
-Zusammenfassung-
als Träger des Rettungsdienstes
Demnach sind in die novellierte Gebührensatzung folgende Gebührenbeträge aufzunehmen:
Rettungswagen
Notarzt
Notarzt für Verlegungs- und Intensivtransporte
Notarzteinsatzfahrzeug
Krankentransportwagen
Ambulante Versorgung durch das Rettungsdienstpersonal
Tätigkeiten des Rettungsdienstpersonals ohne Leistungserbringung
im Sinne der Notfallrettung und des Krankentransportes
Rettungsdienstliche Tätigkeiten bei Todesfeststellungen
Leitstellentätigkeit beim Einsatz eines Krankentransportwagens oder
eines anderen Rettungsmittels
Leitstellentätigkeit beim Einsatz des Rettungswagens und des
Notarztes
je Transportkilometer KTP über 50 Kilometer Transportstrecke
Wartezeit KTP je Viertelstunde
294,40 €
129,05 €
129,05 €
162,55 €
117,51 €
88,32 €
35,25 €
87,48 €
23,39 €
35,08 €
2,00 €
10,07 €
Bereitstellungszeiten werden entsprechend angewendet.
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