Daten
Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
16.09.13, 13:22
Aktualisiert
30.09.13, 13:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 23/2013
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 29.05.2013
Rechnungsprüfungsausschuss
Gemeinderat
Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2011
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresabschlüsse der Gemeinde (§ 59 Abs.
3 GO NW).
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 03.05.2007 den Grundsatzbeschluss gefasst,
sich bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 ff. eines Wirtschaftsprüfers zu bedienen
(§ 92 Abs. 5 i. V. m. 59 Abs. 3 und § 103 Abs. 5 GO NW).
Mit Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NW vom 17.08.2012 wurde für den
Jahresabschluss 2011 die Kanzlei Müller & Kollegen, Niederlassung Düren, mit der Prüfung beauftragt.
Der Bericht des beauftragten Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2011 der Gemeinde Merzenich liegt Ihnen bereits vor.
Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung über die Prüfung berichten und für Ihre Fragen
zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl,
1.
Der vorliegende Bericht des beauftragten Wirtschaftsprüfers über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 der Gemeinde Merzenich wird beschlossen.
2.
Dem Rat wird empfohlen, den vorliegenden, geprüften Jahresabschluss zum
31.12.2011 der Gemeinde Merzenich festzustellen (§ 96 Abs. 1 S. 1 GO NW).
3.
Dem Rat wird empfohlen, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 die
uneingeschränkte Entlastung zu erteilen (§ 96 Abs. 1 S. 4 GO NW).
(Harzheim)
(Klein)