Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.11.12, 12:02
Aktualisiert
06.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 318/2012
16.10.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
14.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und Schwergewichtigentransporten (TIIIS)
Sachbearbeiter/in: Herr Crespin
Tel.: 02251 - 15 210
Abt.: 38
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Auf der Grundlage des Rettungsbedarfsplanes des Kreises Euskirchen 2012 stimmt der Kreistag der
„Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und
Schwergewichtigentransporten (TIIIS)“ in Kooperation mit dem Träger des Rettungsdienstes Stadt
Köln zu.
-2Begründung:
Zur Durchführung von Einsätzen besonderer Indikation, die durch Spezialfahrzeuge des Rettungsdienstes wahrzunehmen sind, sollte aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen eine Trägergemeinschaft durch die Kreise und kreisfreien Städte gebildet werden.
Die Stadt Köln verfügt über Spezialfahrzeuge zum Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und Schwergewichtigentransport (TIIIS) im Sinne besonderer medizinischer und technischer Anforderungen zum
Transport entsprechender Patientinnen und Patienten.
Für die Nachbarkommunen zur Stadt Köln, so auch für den Kreis Euskirchen, wäre eine eigene Anschaffung solcher Spezialfahrzeuge, insbesondere aus Gründen der sehr geringen Einsatzzahlen,
fachlich überproportioniert und unwirtschaftlich.
Die Verbände der Krankenkassen stimmen im Rahmen der Erörterung des Rettungsbedarfsplanes
des Kreises Euskirchen 2012 und durch Schreiben vom 19.07.2012 einer Trägergemeinschaft mit
dem Ziel der Sicherstellung der Spezialtransporte zu.
Der Kreis Euskirchen stellt im Rahmen dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung den jederzeitigen
Transport von Patientinnen und Patienten unter besonderen Einsatzindikationen sicher (Ausschluss
Organisationsverschulden).
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und
Schwergewichtigentransport (TIIIS) entstehen dem Kreis Euskirchen als örtlicher Träger des Rettungsdienstes keine Kosten. Die Stadt Köln erhebt im Rahmen einer eigenen Gebührensatzung die
entsprechenden Gebühren.
Der Kreis Euskirchen als Träger des Rettungsdienstes stellt unter Gewährleistung der Maßgabe des
Rettungsgesetzes NRW außerhalb der besonderen Indikationsstellungen für Spezialtransporte Einsätze im Rahmen des Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und Schwergewichtigentransportes weiterhin
in eigener Zuständigkeit vollzeitlich sicher (siehe hierzu auch Rettungsbedarfsplan 2012, Kapitel VI,
Notfallrettung, Modularer Aufbau „Sondertransporte“).
Bestehende vertragliche oder schriftlich vereinbarte Verfahren zum Inkubatortransport zwischen den
kreisangehörigen Krankenhäusern und Krankenhäusern/Kliniken außerhalb des Kreises Euskirchen
bleiben von der aufgeführten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unberührt.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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