Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
14.05.12, 14:11
Aktualisiert
14.05.12, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 142/2012
08.05.2012
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2012
Masterplan "Planung, Beschaffung und Nutzung regenerativer Energiequellen im Kreis
Euskirchen
hier: Sachstandsbericht
Die vorliegende Info greift den Antrag 61/2011 sowie die Info 114/2011 auf und informiert über die
Aktivitäten der Verwaltung zur Abstimmung mit den Kommunen zu Planung und Festsetzung der
Windkraftkonzentrationszonen (vgl. Punkt 2, A 61/2011).
Die Konzeption von Windkraftkonzentrationszonen im Rahmen der Flächennutzungsplanung liegt in
der Planungshoheit der Kommunen. Bei den Vorbereitungen zur Festsetzung der Windkraftkonzentrationszonen sind die Kommunen unterschiedlich weit fortgeschritten und haben Aufträge zur Gesamtuntersuchung an einzelne Planungsbüros vergeben. Eine fachliche Abstimmung zum Untersuchungsumfang der Voruntersuchung erfolgt federführend durch Abt. 60 Bereiche Planung und Untere
Landschaftsbehörde mit den beauftragten Büros und den Kommunen. Die Verwaltung hat hiermit
eine kreisweite fachliche Abstimmung der eingeleiten Verfahren im Kreis Euskirchen übernommen,
eine kreisweite Planung wird auf Grund der unterschiedlichen Planungsstände der Kommunen teilweise von kommunaler Seite abgelehnt.
Eine erste Plattform für einen kommunenübergreifenden Austausch bildete die Planerkonferenz am
14.11.2011, in welcher unter Beteiligung der Bezirksregierung der Windenergieerlass NRW 2011 vorgestellt wurde.
In Kooperation mit der Bezirksregierung Köln fand am 8. Februar 2012 ein Wirtschaftsforum mit dem
Titel „Windenergie im Kreis Euskirchen – Kooperation als Chance!“ in Nettersheim statt.
Unter Moderation der Regierungspräsidenten Gisela Walsken diskutierten über 100 Teilnehmer aktiv
zu den Themen 'Klimabündnis Eifel', Windmasterplan im Zukunftskreis Steinfurt: energieautark 2050
und Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien.
In einer weiteren Planerkonferenz am 19. März 2012 zum Thema Windenergie wurde das Thema
Kommunale Wertschöpfung aus Sicht eines kommunalen Unternehmens von der KEVER PBB mbH
vorgestellt. Außerdem wurden die Aspekte Schallausbreitung, Beleuchtung und Abstandsregelung
bei Windkraftanlagen erörtert. Auf Grundlage der Einzelgespräche mit den Planungsbüros und den
Kommunen wurde basierend auf den Vorstellungen der Konzeption der PE-Becker GmbH zur Untersuchung der Gemeindegebiete ein Arbeitskreis mit interessierten Planungsbüros initiiert, mit dem Ziel
der Harmonisierung des Untersuchungsumfangs bei der Ermittlung der Konzentrationszonen. Beispielhaft wurden die Möglichkeiten der Sichtbarkeitsanalyse (Darstellung, an welchen Standorten
Windenergieanlagen einsehbar sind) durch Abt. 62 präsentiert und den Kommunen angeboten Sicht-
-2barkeitsanalysen durchzuführen. Für die Stadt Schleiden und die Gemeinde Dahlem wurden diese
bereits erstellt und von den Gutachterbüros weiterverarbeitet.
Zur Festlegung des Untersuchungsumfangs bei der Ermittlung von Konzentrationszonen fand am 25.
April 2012 ein weiterer Arbeitskreis mit den beauftragten Planungsbüros und Sachverständigen sowie
der Abt. 60 statt. Die Unteren Landschaftsbehörde stellte den Vorentwurf des durch die Verwaltung
erarbeiteten „Leitfaden zur Steuerung der Windenergie, Harmonisierung der Datenerfassung und –
bewertung im Kreisgebiet Euskirchen“ vor. Der Leitfaden stellt die, bei der Findung von Eignungsgebieten für die Windkraft, erforderliche Ermittlung von Tabubereichen nach harten (z.B. Naturschutzgebiete, Siedlungsbereiche) und weichen Kriterien (z.B. Abständen zu Siedlungsflächen, Landschaftsbild) sowie den Untersuchungsumfang zum Artenschutz und zum Landschaftsbild dar.
In Kooperation mit der Repowering InfoBörse und Herrn Prof. Söfker als Referenten veranstaltete die
Verwaltung am 3. Mai 2012 einen Workshop für die Kommunen und ihre Planungsbüros zum Thema:
„Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis
und der BauGB-Novelle 2011“.
Vorgestellt und diskutiert wurden mögliche Darstellungen zur Windenergie in Flächennutzungsplänen
und ihre Rechtswirkungen, die planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich, Möglichkeiten zur Änderung der Bauleitpläne für die Windenergie sowie die Berücksichtigung
von Aspekten der Akzeptanz und der regionalen Wertschöpfung. Am Workshop na hmen neun der 11
Kommunen, die entsprechenden Planungsbüros sowie ein Vertreter der Bezirksregierung Köln teil.
Die Diskussion zu den Themen regionale Wertschöpfung und Qualitäten des Landschaftsbildes insbesondere in der Eifel wurde im Rahmen des Workshops begonnen. Die Verwaltung beabsichtigt
diese Themen und die Inhalte und Ziele aus dem "Leitfaden - Rahmenbedingungen für die Windenergie auf Waldflächen in NRW MKUNLV 2012", der seit wenigen Wochen vorliegt, zu vertiefen. Das
landesplanerische Ziel im LEP NRW steht bisher einer Ausweisung von Konzentrationszonen im
Wald entgegen. Die Zeitschiene zur Änderung des landesplanerischen Ziels ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Ob die Bezirksregierung dennoch Windkraftkonzentrationszonen im Wald
zulassen kann, beabsichtigt diese auf übergeordneter Ebene und in Abstimmung mit den anderen
Bezirksregierungen zu klären.
In Kooperation mit der Repowering InfoBörse ist beabsichtigt einen weiteren Workshop zum Thema
Wertschöpfung für die Vertreter der Kommunen zu organisieren. Ob eine vertiefende Analyse und
Konzeption zum Landschaftsbild und den besonderen Qualitäten der Kulturlandschaft über die
LEADER-Förderung erarbeitet werden kann, wird derzeit geprüft.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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