Daten
Kommune
Merzenich
Größe
769 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
05.04.13, 18:18
Aktualisiert
05.04.13, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
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Umweltp l a n u n g und
Umweltberatung GbR
Maßnahmenplanung
Titel:
Umsetzung, Lage und Art vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen für die Umsetzung
der 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich und des B-Planes Merzenich C 23
„Morschenich - Neu“
Datum:
5. November 2012
Auftraggeber:
RWE Power AG
Ansprechpartner:
Herr Dipl.-Geogr. G. Eßer, Herr Dipl.-Ing. D. Heymel
Auftrag vom:
25. Oktober 2012
Projekt-Nr.:
40-12
Auftragnehmer:
raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR
Projektbearbeitung:
Dr. Richard Raskin
Dipl.-Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen
in Zusammenarbeit mit:
Dipl.-Geogr. Stephan Miseré
(Stiftung Rheinische Kulturlandschaft)
Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin
Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen
Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de
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I
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1 Veranlassung.......................................................................................................1
2 Suchraum für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.......................................1
2.1 Artenschutzrechtliche Vorgaben ....................................................................1
2.2 Fachliche Vorgaben .......................................................................................2
2.3 Abgrenzung des Suchraums..........................................................................3
3 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen...............................................................5
3.1 Umsetzung und Flächenbedarf ......................................................................5
3.2 Räumliche Lage .............................................................................................5
3.3 Art der Maßnahmen .......................................................................................5
4 Umsetzungskontrolle..........................................................................................6
5 Quellenverzeichnis..............................................................................................7
DOKUMENTATION
Maßnahmenblätter
Blatt 1-10:
Blätter für einzelne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit Lageplan
(39 S.)
Karten
Karte 1:
Lage der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in der Zülpicher und
Jülicher Börde (M 1:160.000)
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1
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“
1
Veranlassung
Zur verbindlichen planerischen Umsetzung der landesplanerischen Vorgaben
des Braunkohlenplans „Umsiedlung Morschenich“ betreibt die Gemeinde Merzenich die erforderlichen Verfahren für die Bauleitplanung. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) und die Einleitung der 16.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich wurden am
22.12.2011 vom Rat der Gemeinde Merzenich beschlossen.
Zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Vorschriften nach §§ 44 ff. BNatSchG
bei der Umsetzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wurden
artenschutzrechtliche Fachbeiträge erstellt (RASKIN 2012a u. 2012b). Damit
Zugriffsverbote nach § 44 I Nr. 3 BNatSchG hinsichtlich der planungsrelevanten
Arten Rebhuhn und insbesondere Feldlerche nicht verwirklicht werden sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Der Maßnahmenumfang beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 10,5 ha in der Bördenlandschaft, auf der
Habitatverbesserungen durchzuführen sind.
In dem vorliegenden Maßnahmenplan werden Art, Lage und Umsetzung der im
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aufgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt und konkretisiert.
Die RWE Power AG hat die raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR
am 25.12.2012 im Namen der Gemeinde Merzenich mit der Maßnahmenplanung
des vorgezogenen Ausgleichs beauftragt. Die Planung wurde in Zusammenarbeit
mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (Dipl.-Geogr. Stephan Miseré,
Zweigstelle Westliches Rheinland) erstellt.
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Suchraum für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
2.1 Artenschutzrechtliche Vorgaben
Damit vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 V BNatSchG wirksam
sind, muss „die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin
erfüllt“ sein. Weiterhin müssen die Maßnahmen zu dem Zeitpunkt verfügbar sein,
zu dem die an sich verbotene Handlung vorgenommen wird.
Mit der Formulierung „im räumlichen Zusammenhang“ sind dabei nach Interpretation des MUNLV (2010) ausschließlich Flächen gemeint, die in einer funktionalen Beziehung zur betroffenen Lebensstätte stehen, und entsprechend dem
artspezifischen Aktionsradius für die betroffenen Lebensstätten-Bewohner erreichbar sind. Dies entspricht im Regelfall dem Siedlungsraum der betroffenen
„lokalen Population“ der Art. Bei Arten mit einer flächigen Verbreitung kann die
lokale Population nach MUNLV (2010) auf den Bereich einer naturräumlichen
Landschaftseinheit bezogen werden.
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Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“
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2.2 Fachliche Vorgaben
Naturräumliche Zuordnung
Aus naturräumlicher Sicht liegt das Plangebiet bei Düren-Merzenich zentral in
der rheinischen Lössbörde. GLÄSSER (1978) unterteilt die Börde in die beiden
naturräumlichen Haupteinheiten Jülicher und Zülpicher Börde. Hauptgründe für
die Unterteilung ist der etwas höhere atlantische Klimaeinfluss in der Jülicher
Börde und die Trennung durch die Bürgewälder östlich der Rur.
GLÄSSER (1978) ordnet Merzenich im Norden der Zülpicher Börde in die Untereinheit „Erper Lössplatte“ ein. Diese grenzt südlich von Jülich an die Einheiten
„Jülich-Linnicher Rurniederung“ und „Westliche Jülicher Börde“ an.
Verbreitung der Feldlerche
Die Feldlerche ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen flächendeckend
verbreitet. Regionale Dichtezentren bilden die großen Bördelandschaften und
das Westmünsterland (Abb. 1). Der Gesamtbestand wurde im Jahr 2010 auf
etwa 109.000 Brutpaare geschätzt (KÖNIG & SANTORA 2011).
Abb. 1: Verbreitung der Feldlerche in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010
(KÖNIG & SANTORA 2011) und Lage des Plangebietes (Pfeil).
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Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“
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Die rheinischen Lössbörden, insbesondere die Zülpicher und Jülicher Börde
werden durchgängig und meist in hohen Siedlungsdichten von der Feldlerche
besiedelt (Abb. 1). Allein für den Kreis Düren schätzt das LANUV (2012) den
Feldlerchenbestand auf 5.000 bis 10.000 Tiere.
Kleinere Verbreitungslücken sind in der Börde nur im Bereich der Bürgewälder
vorhanden. Größere Verbreitungslücken existieren lediglich in den stärker bewaldeten Hochlagen der Eifel. Die Mechernicher Voreifel, die direkt an die Zülpicher Börde grenzt, und die Kalkeifel mit ihren Scherbenäckern, weisen dagegen
ebenfalls hohe Feldlerchen-Siedlungsdichten auf.
2.3 Abgrenzung des Suchraums
Aufgrund der flächendeckenden Verbreitung der Feldlerche in der rheinischen
Lössbörde in überwiegend hohen Siedlungsdichten ist in dieser naturräumlichen
Großeinheit der Feldlerchenbestand als eine räumlich zusammenhängende
Population im Sinne der artenschutzrechtlichen Vorgaben zu betrachten
(vgl. Kap. 2.1). Eine Abgrenzung von verschiedenen Lokalpopulationen in der
Jülicher und Zülpicher Börde ist aus fachlicher Sicht unmöglich.
Für die Realisierung der artspezifischen Ausgleichsmaßnahmen kommt
Suchraum somit die gesamte rheinische Bördenlandschaft in Betracht. Für
Umsetzung wird angestrebt, die Maßnahmen vorzugsweise in den Teilen
Jülicher und Zülpicher Börde umzusetzen, die im Kreis Düren liegen, da hier
vorhabensbedingte Eingriff stattfindet (Abb. 2).
als
die
der
der
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Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“
Abb. 2: Suchraum für die Umsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (M = 1:285.000).
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Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“
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Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
3.1 Umsetzung und Flächenbedarf
Grundsätzlich soll die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft als geeigneter Maßnahmenträger die Maßnahmen planen, durchführen und kontrollieren.1
Der Umfang der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen beträgt insgesamt
10,5 ha (RASKIN 2012a). Abhängig von der gestaffelten Erschließung der Gebietes sowie der hiermit verbundenen Betroffenheiten von Offenlandarten, sollen im
Jahr des Erschließungsbeginns 2013 4 ha, in 2014 2,2 ha in 2015 2,2 ha und in
2016 2,1 ha umgesetzt werden. Bei langsamerer Erschließung kann die Staffelung ab 2014 ggf. angepasst werden.
Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft hat bis zum heutigen Datum Vereinbarungen mit Eigentümern und Landwirten zur Habitatverbesserung von Feldlerchen-Lebensräumen in einer Größenordnung von 10,5 ha getroffen.
3.2 Räumliche Lage
Die Ausgleichsmaßnahmen werden hauptsächlich auf der Erper Lössplatte in der
Zülpicher Börde zwischen Golzheim im Norden und Vettweiß im Süden umgesetzt (Karte 1). Einzelne Flächen befinden sich im Zülpicher Eifelvorland (bei
Schwerfen) und der Jülicher Börde (bei Rurdorf und südlich von Koslar).
Die räumliche Lage der Ausgleichsflächen ist innerhalb des Suchraumes flexibel.
Ein späterer Tausch von Flächen mit ebenso geeigneten Flächen und Maßnahmen innerhalb der bewirtschafteten Flächen eines Gehöftes bzw. bei Ausscheiden eines Landwirtes ist möglich.
3.3 Art der Maßnahmen
Entsprechend der allgemeinen Vorgaben für die Durchführung (vgl. Kap. 9 in
RASKIN 2012a) werden in erster Linie verschiedene Formen von Ackerextensivierungen durchgeführt.
In der Dokumentation sind detaillierte Maßnahmenblätter der einzelnen Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt.
Zusätzlich wird angestrebt jährlich etwa 20 Feldlerchenfenster anzulegen.
1
Hierfür wird zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
bis spätestens zum Satzungsbeschluss des B-Plans ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
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Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“
Tabelle 1: Liste der geplanten Ausgleichsmaßnahmen mit Lage, Flächengröße und
prozentualem Flächenanteil am Gesamtumfang des Ausgleichsbedarfs.
Kürzel: Flf = Feldlerchenfenster
Fläche
Gemarkung
(Kürzel)
Maßnahme
1R
Rurdorf
Blühfeld
2K
Koslar
Natur-/ Artenschutzacker
3M
Merzenich
4D
Flächengröße (qm)
Flächenanteil (%)
5.057
5
14.729
14
Blühfeld
3.133
3
Düren
Natur-/ Artenschutzacker
9.137
9
5G
Girbelsrath
Natur-/ Artenschutzacker
10 Flf
4.192
4
6J
Jakobwüllesheim Natur-/ Artenschutzacker
3 Flf
11.104
11
7F
Froitzheim
Natur-/ Artenschutzacker
20.000
19
8F
Froitzheim
Natur-/ Artenschutzacker
7.000
7
9aS
Schwerfen
Extensivacker
19.684
19
9bS
Schwerfen
Extensivacker
11.000
10
105.036
100
Summe
4
Sonstiges
Umsetzungskontrolle
Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft kontrolliert und dokumentiert die jeweilige fachgerechte Herstellung und Pflege der Ausgleichsflächen durch jährliche
Kontrollen.
Aachen, den 5. November 2012
Dr. R. Raskin
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Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“
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Quellenverzeichnis
BNATSCHG (Bundesnaturschutzgesetz) (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. – Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), i.d.
Fassung vom 1.3.2010.
GLÄSSER, E. (1978): Die naturräumliche Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Geologische Landesaufnahme 1:200.000. – Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Selbstverlag, Bonn-Bad Godesberg.
KÖNIG, G. & SANTORA, H. (2011): Die Feldlerche - Ein Allerweltsvogel auf dem Rückzug.
– Natur in NRW 1: 24-28.
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2012): Vorkommen und Bestandsgrößen von planungsrelevanten Arten in den Kreisen in
NRW. http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/
web/babel/media/arten-kreise-nrw.pdf , Stand 16.07.2012, letzter Zugriff am
05.12.2012.
MUNLV Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (Vogelschutz-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz). – Runderlass vom
13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.18 -.
RASKIN • UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG (2012a): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“. – Gutachten i.A. des
BKR Aachen Castro & Hinzen (Aachen).
RASKIN • UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG (2012b): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich. – Gutachten i.A.
des BKR Aachen Castro & Hinzen (Aachen).
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Dok.
DOKUMENTATION
Maßnahmenblätter
Blatt 1-10:
Blätter für einzelne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit Lageplan (39 S.)
Karten
Karte 1:
Lage der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in der Zülpicher und
Jülicher Börde (M 1:160.000)
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Dok.
Maßnahmenblätter
Blatt 1-10:
Blätter für einzelne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit Lageplan (39 S.)