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Beschlussvorlage (Anlage 12: Ausgleichsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
769 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
05.04.13, 18:18
Aktualisiert
05.04.13, 18:18

Inhalt der Datei

raskin Umweltp l a n u n g und Umweltberatung GbR Maßnahmenplanung Titel: Umsetzung, Lage und Art vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für die Umsetzung der 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich und des B-Planes Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ Datum: 5. November 2012 Auftraggeber: RWE Power AG Ansprechpartner: Herr Dipl.-Geogr. G. Eßer, Herr Dipl.-Ing. D. Heymel Auftrag vom: 25. Oktober 2012 Projekt-Nr.: 40-12 Auftragnehmer: raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR Projektbearbeitung: Dr. Richard Raskin Dipl.-Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen in Zusammenarbeit mit: Dipl.-Geogr. Stephan Miseré (Stiftung Rheinische Kulturlandschaft) Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin I Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Veranlassung.......................................................................................................1 2 Suchraum für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.......................................1 2.1 Artenschutzrechtliche Vorgaben ....................................................................1 2.2 Fachliche Vorgaben .......................................................................................2 2.3 Abgrenzung des Suchraums..........................................................................3 3 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen...............................................................5 3.1 Umsetzung und Flächenbedarf ......................................................................5 3.2 Räumliche Lage .............................................................................................5 3.3 Art der Maßnahmen .......................................................................................5 4 Umsetzungskontrolle..........................................................................................6 5 Quellenverzeichnis..............................................................................................7 DOKUMENTATION Maßnahmenblätter Blatt 1-10: Blätter für einzelne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit Lageplan (39 S.) Karten Karte 1: Lage der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in der Zülpicher und Jülicher Börde (M 1:160.000) raskin 1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ 1 Veranlassung Zur verbindlichen planerischen Umsetzung der landesplanerischen Vorgaben des Braunkohlenplans „Umsiedlung Morschenich“ betreibt die Gemeinde Merzenich die erforderlichen Verfahren für die Bauleitplanung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) und die Einleitung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich wurden am 22.12.2011 vom Rat der Gemeinde Merzenich beschlossen. Zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Vorschriften nach §§ 44 ff. BNatSchG bei der Umsetzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wurden artenschutzrechtliche Fachbeiträge erstellt (RASKIN 2012a u. 2012b). Damit Zugriffsverbote nach § 44 I Nr. 3 BNatSchG hinsichtlich der planungsrelevanten Arten Rebhuhn und insbesondere Feldlerche nicht verwirklicht werden sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Der Maßnahmenumfang beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 10,5 ha in der Bördenlandschaft, auf der Habitatverbesserungen durchzuführen sind. In dem vorliegenden Maßnahmenplan werden Art, Lage und Umsetzung der im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aufgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt und konkretisiert. Die RWE Power AG hat die raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR am 25.12.2012 im Namen der Gemeinde Merzenich mit der Maßnahmenplanung des vorgezogenen Ausgleichs beauftragt. Die Planung wurde in Zusammenarbeit mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (Dipl.-Geogr. Stephan Miseré, Zweigstelle Westliches Rheinland) erstellt. 2 Suchraum für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 2.1 Artenschutzrechtliche Vorgaben Damit vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 V BNatSchG wirksam sind, muss „die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt“ sein. Weiterhin müssen die Maßnahmen zu dem Zeitpunkt verfügbar sein, zu dem die an sich verbotene Handlung vorgenommen wird. Mit der Formulierung „im räumlichen Zusammenhang“ sind dabei nach Interpretation des MUNLV (2010) ausschließlich Flächen gemeint, die in einer funktionalen Beziehung zur betroffenen Lebensstätte stehen, und entsprechend dem artspezifischen Aktionsradius für die betroffenen Lebensstätten-Bewohner erreichbar sind. Dies entspricht im Regelfall dem Siedlungsraum der betroffenen „lokalen Population“ der Art. Bei Arten mit einer flächigen Verbreitung kann die lokale Population nach MUNLV (2010) auf den Bereich einer naturräumlichen Landschaftseinheit bezogen werden. raskin Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ 2 2.2 Fachliche Vorgaben Naturräumliche Zuordnung Aus naturräumlicher Sicht liegt das Plangebiet bei Düren-Merzenich zentral in der rheinischen Lössbörde. GLÄSSER (1978) unterteilt die Börde in die beiden naturräumlichen Haupteinheiten Jülicher und Zülpicher Börde. Hauptgründe für die Unterteilung ist der etwas höhere atlantische Klimaeinfluss in der Jülicher Börde und die Trennung durch die Bürgewälder östlich der Rur. GLÄSSER (1978) ordnet Merzenich im Norden der Zülpicher Börde in die Untereinheit „Erper Lössplatte“ ein. Diese grenzt südlich von Jülich an die Einheiten „Jülich-Linnicher Rurniederung“ und „Westliche Jülicher Börde“ an. Verbreitung der Feldlerche Die Feldlerche ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Regionale Dichtezentren bilden die großen Bördelandschaften und das Westmünsterland (Abb. 1). Der Gesamtbestand wurde im Jahr 2010 auf etwa 109.000 Brutpaare geschätzt (KÖNIG & SANTORA 2011). Abb. 1: Verbreitung der Feldlerche in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010 (KÖNIG & SANTORA 2011) und Lage des Plangebietes (Pfeil). raskin Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ 3 Die rheinischen Lössbörden, insbesondere die Zülpicher und Jülicher Börde werden durchgängig und meist in hohen Siedlungsdichten von der Feldlerche besiedelt (Abb. 1). Allein für den Kreis Düren schätzt das LANUV (2012) den Feldlerchenbestand auf 5.000 bis 10.000 Tiere. Kleinere Verbreitungslücken sind in der Börde nur im Bereich der Bürgewälder vorhanden. Größere Verbreitungslücken existieren lediglich in den stärker bewaldeten Hochlagen der Eifel. Die Mechernicher Voreifel, die direkt an die Zülpicher Börde grenzt, und die Kalkeifel mit ihren Scherbenäckern, weisen dagegen ebenfalls hohe Feldlerchen-Siedlungsdichten auf. 2.3 Abgrenzung des Suchraums Aufgrund der flächendeckenden Verbreitung der Feldlerche in der rheinischen Lössbörde in überwiegend hohen Siedlungsdichten ist in dieser naturräumlichen Großeinheit der Feldlerchenbestand als eine räumlich zusammenhängende Population im Sinne der artenschutzrechtlichen Vorgaben zu betrachten (vgl. Kap. 2.1). Eine Abgrenzung von verschiedenen Lokalpopulationen in der Jülicher und Zülpicher Börde ist aus fachlicher Sicht unmöglich. Für die Realisierung der artspezifischen Ausgleichsmaßnahmen kommt Suchraum somit die gesamte rheinische Bördenlandschaft in Betracht. Für Umsetzung wird angestrebt, die Maßnahmen vorzugsweise in den Teilen Jülicher und Zülpicher Börde umzusetzen, die im Kreis Düren liegen, da hier vorhabensbedingte Eingriff stattfindet (Abb. 2). als die der der raskin Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ Abb. 2: Suchraum für die Umsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (M = 1:285.000). 4 raskin 3 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ 5 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 3.1 Umsetzung und Flächenbedarf Grundsätzlich soll die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft als geeigneter Maßnahmenträger die Maßnahmen planen, durchführen und kontrollieren.1 Der Umfang der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen beträgt insgesamt 10,5 ha (RASKIN 2012a). Abhängig von der gestaffelten Erschließung der Gebietes sowie der hiermit verbundenen Betroffenheiten von Offenlandarten, sollen im Jahr des Erschließungsbeginns 2013 4 ha, in 2014 2,2 ha in 2015 2,2 ha und in 2016 2,1 ha umgesetzt werden. Bei langsamerer Erschließung kann die Staffelung ab 2014 ggf. angepasst werden. Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft hat bis zum heutigen Datum Vereinbarungen mit Eigentümern und Landwirten zur Habitatverbesserung von Feldlerchen-Lebensräumen in einer Größenordnung von 10,5 ha getroffen. 3.2 Räumliche Lage Die Ausgleichsmaßnahmen werden hauptsächlich auf der Erper Lössplatte in der Zülpicher Börde zwischen Golzheim im Norden und Vettweiß im Süden umgesetzt (Karte 1). Einzelne Flächen befinden sich im Zülpicher Eifelvorland (bei Schwerfen) und der Jülicher Börde (bei Rurdorf und südlich von Koslar). Die räumliche Lage der Ausgleichsflächen ist innerhalb des Suchraumes flexibel. Ein späterer Tausch von Flächen mit ebenso geeigneten Flächen und Maßnahmen innerhalb der bewirtschafteten Flächen eines Gehöftes bzw. bei Ausscheiden eines Landwirtes ist möglich. 3.3 Art der Maßnahmen Entsprechend der allgemeinen Vorgaben für die Durchführung (vgl. Kap. 9 in RASKIN 2012a) werden in erster Linie verschiedene Formen von Ackerextensivierungen durchgeführt. In der Dokumentation sind detaillierte Maßnahmenblätter der einzelnen Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt. Zusätzlich wird angestrebt jährlich etwa 20 Feldlerchenfenster anzulegen. 1 Hierfür wird zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft bis spätestens zum Satzungsbeschluss des B-Plans ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. raskin 6 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ Tabelle 1: Liste der geplanten Ausgleichsmaßnahmen mit Lage, Flächengröße und prozentualem Flächenanteil am Gesamtumfang des Ausgleichsbedarfs. Kürzel: Flf = Feldlerchenfenster Fläche Gemarkung (Kürzel) Maßnahme 1R Rurdorf Blühfeld 2K Koslar Natur-/ Artenschutzacker 3M Merzenich 4D Flächengröße (qm) Flächenanteil (%) 5.057 5 14.729 14 Blühfeld 3.133 3 Düren Natur-/ Artenschutzacker 9.137 9 5G Girbelsrath Natur-/ Artenschutzacker 10 Flf 4.192 4 6J Jakobwüllesheim Natur-/ Artenschutzacker 3 Flf 11.104 11 7F Froitzheim Natur-/ Artenschutzacker 20.000 19 8F Froitzheim Natur-/ Artenschutzacker 7.000 7 9aS Schwerfen Extensivacker 19.684 19 9bS Schwerfen Extensivacker 11.000 10 105.036 100 Summe 4 Sonstiges Umsetzungskontrolle Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft kontrolliert und dokumentiert die jeweilige fachgerechte Herstellung und Pflege der Ausgleichsflächen durch jährliche Kontrollen. Aachen, den 5. November 2012 Dr. R. Raskin raskin 5 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ 7 Quellenverzeichnis BNATSCHG (Bundesnaturschutzgesetz) (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. – Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), i.d. Fassung vom 1.3.2010. GLÄSSER, E. (1978): Die naturräumliche Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Geologische Landesaufnahme 1:200.000. – Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Selbstverlag, Bonn-Bad Godesberg. KÖNIG, G. & SANTORA, H. (2011): Die Feldlerche - Ein Allerweltsvogel auf dem Rückzug. – Natur in NRW 1: 24-28. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2012): Vorkommen und Bestandsgrößen von planungsrelevanten Arten in den Kreisen in NRW. http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/ web/babel/media/arten-kreise-nrw.pdf , Stand 16.07.2012, letzter Zugriff am 05.12.2012. MUNLV Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (Vogelschutz-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz). – Runderlass vom 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.18 -. RASKIN • UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG (2012a): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“. – Gutachten i.A. des BKR Aachen Castro & Hinzen (Aachen). RASKIN • UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG (2012b): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich. – Gutachten i.A. des BKR Aachen Castro & Hinzen (Aachen). raskin Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ Dok. DOKUMENTATION Maßnahmenblätter Blatt 1-10: Blätter für einzelne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit Lageplan (39 S.) Karten Karte 1: Lage der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in der Zülpicher und Jülicher Börde (M 1:160.000) raskin Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan Merzenich C 23 „Morschenich - Neu“ Dok. Maßnahmenblätter Blatt 1-10: Blätter für einzelne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit Lageplan (39 S.)