Daten
Kommune
Merzenich
Größe
2,3 MB
Datum
25.04.2013
Erstellt
05.04.13, 18:18
Aktualisiert
05.04.13, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 23
Morschenich-Neu
Teil A – Begründung
Teil B – Umweltbericht
Anhang
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen
Tel. 0241 / 470 580 Email: info@bkr-ac.de
Auftraggeber
Gemeinde Merzenich
Valdersweg 1, 52399 Merzenich
Tel:
Fax:
02421 – 399-0
02421 – 399-299
Ansprechpartner:
Thomas Lüssem
Amtsleiter Bauamt / Liegenschaften
Tel.
Fax.
02421 – 399-132
02421 – 399-233
E-Mail: tluessem@gemeinde-merzenich.de
Auftragnehmer
Aachen, Castro & Hinzen
Stadtplaner Umweltplaner
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen
Tel.:
Fax:
Email:
Bearbeitung
0241 – 470 58-0
0241 – 470 58-15
info@bkr-ac.de
Dipl. Umweltwiss. Inge Ahlhelm
Dipl. Ing. Andrea Kranefeld
Dipl. Ing. Christoph Küpper
Dipl.-Ing. Thomas Balzhäuser
Projektnummer
31115
Stand
25. März 2013
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Teil A – Begründung
1
2
3
4
Planungsvorgaben und Verfahrensstand ........................................................................ 1
1.1
Planungsanlass ..........................................................................................................1
1.2
Stand des Verfahrens ................................................................................................. 1
1.3
Lage und Abgrenzung des Plangebiets ...................................................................... 1
Beschreibung des Plangebiets ......................................................................................... 2
2.1
Landschaft, Vegetation, Umweltsituation .................................................................... 2
2.2
Boden und Wasser ..................................................................................................... 3
2.3
Klima, Luft...................................................................................................................4
2.4
Immissionsbelastung .................................................................................................. 4
2.5
Verkehrliche Erschließung .......................................................................................... 5
2.6
Kulturgüter ..................................................................................................................5
2.7
Umgebung ..................................................................................................................6
Vorhandenes Planungsrecht............................................................................................. 6
3.1
Braunkohlenplan ......................................................................................................... 6
3.2
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln .............................................................. 7
3.3
Landschaftsplan..........................................................................................................7
3.4
Flächennutzungsplan .................................................................................................. 7
3.5
Bebauungsplan ...........................................................................................................8
Inhalte, Ziele und Zwecke der Planung ............................................................................ 8
4.1
Allgemeine Zielsetzung ............................................................................................... 8
4.2
Planungsverlauf und Standortfindung ......................................................................... 8
4.3
Planungsalternativen .................................................................................................. 9
4.4
Planungs- und Entwicklungsziele für den Neu-Ort ...................................................... 9
4.5
Städtebaulicher Entwurf ............................................................................................ 10
4.6
Freiraumplanung ....................................................................................................... 12
4.7
Erschließung ............................................................................................................. 13
4.8
Straßenräume ........................................................................................................... 13
4.9
Städtebauliche Kennwerte aufgrund der Haushaltsbefragung 2010 ......................... 15
4.10 Planungsabfrage 2012 .............................................................................................. 16
I
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
4.11 Ergebnisse der Planungsabfrage .............................................................................. 18
5
Verkehr ............................................................................................................................. 18
5.1
Verkehrsbelastung 2011 ........................................................................................... 19
5.2
Verkehrsbelastung 2020 ........................................................................................... 20
5.3
Zu erwartende Verkehrserzeugungen aus Morschenich – Neu ................................. 21
5.4
Anbindung Morschenich – Neu an die L 264 ............................................................. 22
6
Entwässerung .................................................................................................................. 22
7
Immissionsschutz ............................................................................................................ 23
8
7.1
Lärm ......................................................................................................................... 23
7.2
Geruch ...................................................................................................................... 25
Energie ............................................................................................................................. 26
8.1
9
Energiekonzeptvarianten .......................................................................................... 26
Begründung der Planinhalte ........................................................................................... 30
9.1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ................................................ 30
9.1.1 Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO).......................................................... 30
9.1.2 Dorfgebiet ........................................................................................................ 31
9.1.3 Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) ....................................... 31
9.2
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).............................................. 32
9.3
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und §§ 12, 14, 21a, 23 Abs. 5 BauNVO)............................ 32
9.4
Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) ............................................................. 32
9.5
Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) .................................................................... 33
9.5.1 Öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung ............................................... 33
9.5.2 Öffentliche Grünflächen mit Maßnahmen nach § 9 Abs.1 Nr. 20 u.
25 BauGB ........................................................................................................ 33
9.6
Flächen für die Versorgung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) ................................ 34
10 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 86 Abs. 4 BauO NRW......................... 34
10.1 Dachneigung............................................................................................................. 34
10.2 Gestaltung von Doppelhäusern ................................................................................. 34
10.3 Einfriedungen............................................................................................................ 34
II
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
11 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ....................................................................... 34
12 Hinweise ........................................................................................................................... 35
13 Berücksichtigung des Umweltberichts in der Planung ................................................ 36
14 Bodenordnung und Kosten ............................................................................................. 37
15 Vertragliche Regelungen ................................................................................................. 37
16 Plandaten.......................................................................................................................... 38
Tabellen
Tabelle 1:
Plandaten Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu' ...................................... 38
Abbildungen
Abbildung 1: Städtebaulicher Entwurf Morschenich-Neu ................................................... 11
Abbildung 2: Entwurf des Dorfplatzes (aus: Gestaltungskonzept 2011) ............................. 12
Abbildung 3: Straßenquerschnitt der Haupterschließung ................................................... 14
Abbildung 4: Straßenquerschnitt der Wohnwege ............................................................... 15
Abbildung 5: Auszug aus dem Fragebogen zur Planungsabfrage ..................................... 17
Abbildung 6: Verkehrsbelastung 2011 ............................................................................... 19
Abbildung 7: Verkehrsbelastung 2020 ............................................................................... 20
Abbildung 8: Motorisierter Individualverkehr Morschenich - Neu ........................................ 21
Abbildung 11: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung
gemäß DIN 18005- 1, Beiblatt 1 .................................................................... 23
Abbildung 12: Schema dezentrales Versorgungskonzept .................................................... 27
Abbildung 13: Schema zentrales Versorgungskonzept ........................................................ 27
III
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
1
BEGRÜNDUNG
Planungsvorgaben und Verfahrensstand
1.1 Planungsanlass
Der fortschreitende Tagebau Hambach, der mit dem Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1
am 11.05.1977 von der Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für verbindlich erklärt wurde, wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit
einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (ca. 500 Einwohner) in der Gemeinde
Merzenich erforderlich machen. Um die jeweils von der Umsiedlung betroffene Generation an
den Planungen zu beteiligen, wird das entsprechende Braunkohlenplanverfahren im Regelfall
mit einem Vorlauf von 15 Jahren zur bergbaulichen Inanspruchnahme der betroffenen Ortschaft
begonnen und dauert etwa 5-6 Jahre. Der Braunkohlenausschuss hat am 5.11.2012 die Aufstellung des Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich beschlossen. Um die Planungs- und
Umsiedlungsphase möglichst zeitnah durchzuführen, wurde parallel zur Erarbeitung des
Braunkohlenplans mit der Bauleitplanung begonnen.
1.2 Stand des Verfahrens
Die Rat der Gemeinde Merzenich hat am 22.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Merzenich C 23 („Morschenich-Neu“) gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte
im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 03. Februar 2012.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 6. Februar
2012 von den bisherigen Planungen in Kenntnis gesetzt und um Abgabe einer Stellungnahme,
u. a. hinsichtlich des erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB bis zum 16. März 2012 gebeten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 13.
Februar 2012 bis 16. März. 2012 einschließlich durchgeführt. Die Offenlage nach §§ 3(2) und
4(2) BauGB wurde vom 14.01.2013 – 15.02.2013 durchgeführt.
1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Zur Standortfindung für den Umsiedlungsort Morschenich wurden in 2009 im Rahmen einer
Umweltprüfung insgesamt fünf Standortalternativen untersucht, mit dem Ergebnis, dass drei
der untersuchten Standorte aus Umweltsicht grundsätzlich geeignet sind 1. Die Ergebnisse der
Umweltprüfung ergänzt um die städtebaulichen Aspekte der Standorte wurden den Morschenicher Bürgern vorgestellt. Im Juni 2010 konnten sie sich im Rahmen einer Standortwahl für einen Standort entscheiden. Eine eindeutige Mehrheit von 77% entschied sich für den Standort
„Zwischen den Höfen“. In der zweiten Jahreshälfte 2010 wurde im Rahmen einer Haushaltsbefragung ermittelt, dass ca. 70 % der Haushalte an den gewählten Standort umsiedeln möchten.
1
BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach, Angaben für die Beteiligung nach § 45 Abs. 6 i.V.m. § 15 Abs. 3 LPlG
zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren 'Umsiedlung Morschenich'
1
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Im Zuge dessen wurde im „Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich“ eine Fläche von ca.
20 ha innerhalb des Wahlstandortes abgegrenzt. Die gefundene Abgrenzung der Umsiedlungsfläche für Morschenich-Neu ist u. a. das Ergebnis der o.g. Umweltprüfung, der Standortwahl
und der Haushaltsbefragung in 2010 sowie weiterer örtlicher, landwirtschaftlicher bzw. städtebaulicher Restriktionen.
Die Umsiedlungsfläche bildet die Grundlage für die Abgrenzung des Plangebietes für den Bebauungsplan Merzenich C 23 ('Morschenich – Neu'). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans
umfasst weitere Flächen westlich der Umsiedlungsfläche u.a. zur verkehrlichen Anbindung des
Ortes.
Das Plangebiet liegt im Nord-Osten des Zentralortes Merzenich, östlich der Landesstraße L 264
zwischen den Höfen Langweiler Hof, Schafshof und dem Petershof und erstreckt sich außerdem auf einen Teilbereich westlich der L 264. Es umfasst in Flur 14 die Flurstücke 82 teilweise
(tlw.), 38 tlw., 37 tlw., 34 tlw., 39 tlw., 40, 41 tlw., 42 tlw. und in Flur 30 die Flurstücke 62 tlw.,
53, 63, 68 tlw., 3 tlw., 55 tlw., 75 tlw., 76 tlw., 77 tlw., 78 tlw., 79 tlw., 80 tlw. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. Neu hinzugekommen sind im Vergleich zur
frühzeitigen Beteiligung die Flurstücke Nr. 79 ganz und Nr. 80 teilweise.
2
Beschreibung des Plangebiets
Derzeitige Nutzung
Die Fläche des Plangebietes des Bebauungsplans Merzenich C 23 ('Morschenich – Neu') wird
zum jetzigen Zeitpunkt, bis auf die im Westen querende Landesstraße L 264, landwirtschaftlich
genutzt. Mehrere befestigte Wirtschaftswege führen durch das Gebiet.
2.1 Landschaft, Vegetation, Umweltsituation
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch große intensiv genutzte Ackerfluren, die sich durch
einen geringen Strukturreichtum auszeichnen und somit als Lebensraum für den Großteil der
heimischen Tier- und Pflanzenarten eine geringe Bedeutung besitzen.
Das Plangebiet ist östlich der L 264 gekennzeichnet durch eine strukturarme landwirtschaftliche
Fläche auf ebenem Relief mit intensiver ackerbaulicher Nutzung und weiten Blickbeziehungen.
Die Fläche wird durch einzelne landwirtschaftliche Wege, die in die Feldflur führen, gegliedert.
Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen außerdem durch die im Norden verlaufende
Hochspannungsleitung und Windräder im Süden. Landschaftsbildprägend ist die alte Pappelreihe an einem Seitengraben des Buirer Fließ. Nach Norden bestehen Blickbeziehungen bis
zum Hambacher Forst und zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach. Die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering. Aus diesem Grund verfügt das Plangebiet nur über eine
mäßige Erholungseignung. Westlich der L 264 ist die Fläche zwischen Ortsrand und L 264
ebenfalls gekennzeichnet durch eine strukturarme landwirtschaftliche Fläche auf ebenem Relief
mit intensiver ackerbaulichen Nutzung und mäßiger Erholungseignung aufgrund der Lärmvorbelastung durch die L 264. Innerhalb dieser Fläche befinden sich ein unbefestigter Wirtschaftsweg sowie eine junge Baumreihe.
2
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Die ausgedehnten Ackerflächen im Plangebiet weisen grundsätzlich eine Eignung als Habitat
für Feldvogelarten sowie für den Feldhamster auf. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen der Standortsuche für die Umsiedlung faunistische Untersuchungen durchgeführt (Raskin 2010). Die gefährdeten Vogelarten Rebhuhn und Feldlerche wurden in einer vergleichsweise hohen Dichte
nachgewiesen. Die gefährdete Grauammer wurde im Plangebiet als Durchzügler beobachtet,
das nächste nachgewiesene Brutvorkommen befindet sich rd. 350 m östlich des Plangebietes.
Es ergaben sich darin keine Hinweise auf ein Vorkommen des Feldhamsters.
Bei den genannten Arten der Feldflur handelt es sich um planungsrelevante Tierarten gemäß
MUNLV 2007 und VV-Artenschutz NRW 2010. Für sie sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs.1 BNatSchG (mit den entsprechenden Sonderregelungen des
§ 44 Abs. 5) zu beachten. Daher wurde im Laufe des Bebauungsplanverfahrens eine artenschutzrechtliche Prüfung gem. VV NRW Artenschutz durchgeführt.
2.2 Boden und Wasser
Bei den vorhandenen Böden im Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um bedingt naturnahe, fruchtbare Böden, sehr kleinflächig und aufgrund der Bodenfruchtbarkeit um besonders
schutzwürdige Böden. Innerhalb des Geltungsbereichs treten großflächig typische, tiefgründige
Parabraunerden auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper
Lössplatte entwickelt haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (55-75), eine mittlere
Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD
NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit,
bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion bewertet.
Gemäß dem erstellten Bodengutachten sowie der Bodenkarte die für Teile des Geltungsbereichs vorliegt, stehen daneben lokal auch Pseudogleye bzw. Pseudogley-Kolluvien (Stauwasserböden) an. Für eine dezentrale Versickerung sind diese Böden aufgrund ihrer vglw. geringen Wasserleitfähigkeit nur bedingt geeignet. In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist mit aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Das gilt auch für Kanalgrabensohlen, auf denen anfallendes Stau- und Tagwasser aufstaut und nur stark zeitverzögert versickert. Für Bestattungszwecke sind die Böden auf dem untersuchten Standort geeignet (GD NW 2012).
Im Geltungsbereich stehen die Böden fast ausschließlich unter ackerbaulicher Nutzung, so
dass hier anthropogene Überprägungen in Form von Veränderungen des natürlichen Bodengefüges und des natürlichen Stoffhaushalts sowie verstärkter Bodenabtrag anzutreffen sind. Die
natürlichen Bodenfunktionen sind hierdurch in gewissem Maße beeinträchtigt, spielen jedoch
innerhalb des Naturhaushalts noch eine bedeutende Rolle. Die versiegelten Böden des Geltungsbereiches (Straßen, versiegelte Feldwege) weisen keine natürlichen Bodenfunktionen
mehr auf. Hinweise auf Altlasten liegen nicht vor. Das Grundwasser weist im Bereich des Plangebiets eine geringe Empfindlichkeit auf. Der Grundwasserstand liegt zwischen 120 m und 125
m NN. Unter Berücksichtigung der hohen Grundwasserflurabstände von über 6 m sind im
Rahmen normaler bis rd. 4 m unter derzeitiger Geländeoberkante (GOK) reichenden Erd- und
Gründungsarbeiten keine Maßnahmen zum Schutz vor Grundwasser erforderlich. Maßnahmen
zum Schutz erdberührter Bauteile (Bodenplatten, Kellerwände) bleiben erforderlich.
3
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer. Rund 200 m südlich
des Geltungsbereichs entlang des Feldweges am Petershof verläuft ein strukturarmer, naturferner Graben. Rd. 400 m östlich des Geltungsbereiches nahe der Pappelreihe verläuft ein weiterer Entwässerungsgraben. Es sind voraussichtlich keine Oberflächengewässer mit Bedeutung
für den Wasserhaushalt bzw. Wasserschutzzonen durch die Planung betroffen.
2.3 Klima, Luft
Aus klimatischer Sicht handelt es sich im Wesentlichen um Ackerflächen mit Freilandklima. Die
Ackerflächen des Geltungsbereiches stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute Durchlüftungsbedingungen.
Es sind geringe lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264
anzunehmen, die zukünftig durch Verkehrszunahmen ansteigen werden (geplante Anschlussstelle Merzenich der BAB 4). Aufgrund der guten Austauschbedingungen sind keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten.
Feinstaubbelastungen können durch den Straßenverkehr, den heranrückenden Tagebau sowie
temporär von der ackerbaulichen Nutzung eintreten – Grenzwertüberschreitungen sind nicht zu
erwarten (vgl. Umweltbericht zum Braunkohleplan-Verfahren).
2.4 Immissionsbelastung
Um Konflikte mit der in der Umgebung vorhandenen (‚Langweilerhof’ (Pferdehof, Tierarztpraxis), Schafshof’ (temporäre Schafhaltung) ‚Petershof’ (derzeit Ackerbaubetrieb, Genehmigung
zur Schweinemast)) bzw. zulässigen Tierhaltung zu vermeiden, werden im Plangebiet Abstände
von 300 m zu den entsprechenden betrieblichen Einrichtungen eingehalten.
Es bestehen Vorbelastungen durch Straßen- und Gewerbelärm. Lärmeinflüsse aus dem Tagebau, dem Flug- und Schienenverkehr sind nicht erheblich. Die Verlegung der A 4 und der
dadurch entstehende neue Autobahnanschluss Merzenich sowie die allgemeine Verkehrsentwicklung werden zu einer deutlichen Verkehrszunahme auf der L 264 führen. Die schalltechnische Vorprüfung im Rahmen der Umweltprüfung zum Braunkohlenplanverfahren gibt Hinweise
darauf, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A)
tags und von 45 dB(A) nachts voraussichtlich im gesamten für Wohnbebauung vorgesehenen
Bereich eingehalten werden können. Bestätigt wird diese Einschätzung durch die schalltechnische Untersuchung (Isuplan, Oktober 2012), wonach die im B-Plangebiet vorgesehenen Nutzungen uneingeschränkt möglich sind und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse gegeben sind. Es besteht eine geringe Feinstaubbelastung durch den
Straßenverkehr sowie temporär durch die Landwirtschaft. Die Grenzwerte zum Schutz der
menschlichen Gesundheit bzgl. Feinstaub und NO2 werden eingehalten.
4
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
2.5 Verkehrliche Erschließung
Das Plangebiet weist durch seine relative Nähe zur L 264 sowie zur geplanten A 4Anschlussstelle 'Merzenich' (Entfernung ca. 1,8 km) und zur S-Bahn-Haltestelle (Entfernung:
ca. 1,7 km) gute verkehrliche Anbindungsmöglichkeiten auf.
Die L 264 wird in Zukunft eine neue Verkehrsbedeutung mit steigendem Verkehrsaufkommen
u.a. durch die neue A 4-Anschlussstelle 'Merzenich' erhalten. Eine sichere Querung dieser
Trasse ist u.a. zur fußläufigen Erreichbarkeit von Merzenich erforderlich.
Verkehrsuntersuchungen des Büro IGEPA Verkehrstechnik GmbH, Eschweiler aus Juli 2011
und Januar 2012 haben u.a. verschiedene Knotengeometrien und querungssichere Führungen
des Fuß- und Radverkehrs zur äußeren Anbindung von Morschenich-Neu untersucht, unter Berücksichtigung der o.g. zukünftigen Veränderungen in der Netzstruktur. Im Rahmen des Kapitels 3 (Verkehr) wird die Planung der zukünftigen Anbindung sowie des Wegesystems in Morschenich-Neu näher erläutert.
2.6 Kulturgüter
Aufgrund der historischen Besiedlung des Raums, des Verlaufs einer Römerstraße Köln –
Aachen und Hinweisen auf zwei römische Siedlungen sind archäologische Funde sehr wahrscheinlich. Daher wurde eine systematische Prospektion zur Ermittlung archäologischer Funde
im Jahr 2011 durch Archaeonet - Aeissen + Görür GbR im Auftrag des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland durchgeführt (Abschlussbericht: Mai 2011, PR2011 / 0700). Im
Laufe der Prospektion wurden im Westen des Plangebiets Hinweise auf ein römisches Landgehöft festgestellt. Es handelt sich um ein Einzelgehöft das vom späten 1. Jh. bis ins 3. Jh. bestand. Eine Neu- oder Weiternutzung in der Spätantike deutet sich aufgrund einiger Keramikfragmente des 4. – 5. Jh.s an. Am Südostrand des Untersuchungsareals könnte der Randbereich einer weiteren römischen Siedlungsstelle liegen. Beide Fundplätze würden sich durch
Baggersondagen weiter manifestieren lassen.
In dem 22,7 ha großen Untersuchungsgebiet wurden 3170 Funde eingemessen, von denen
sich 3009 als archäologisch relevant erwiesen. Anhand der Fundverteilung ließen sich mehrere
Fundplätze lokalisieren. Acht jungneolithische Artefakte sowie weitere, eventuell zugehörige
vorgeschichtliche Funde zeigen einen jungneolithischen Fundplatz an, der sich jedoch nicht
genau abgrenzen ließ. Schließlich ist eine karolingisch-ottonische Keramikstreuung im Westen
des Untersuchungsgebietes zu vermerken, die sich nicht eindeutig als Hinweis auf eine Siedlungsstelle werten lässt. Die Ursache für eine dichte hoch- und spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Fundstreuung auf allen unter guten Bedingungen begangenen Flächen konnte nicht
ermittelt werden: Deutungen als Dungschleier oder als Fundplatz kommen nur unter Vorbehalt
in Frage.
Vor Beginn der Erschließungsarbeiten werden im Plangebiet Suchschnitte durchgeführt und nur
bei positiver Befundlage Anschlussflächen geöffnet. Damit werden zur Wahrung der Belange
der Bodendenkmalpflege die Bodendenkmäler als Sekundärquelle durch Ausgrabung und Dokumentation ausreichend gesichert. Im Bereich des Straßenbauwerks zur Anbindung des Neu-
5
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
ortes an die L 264 wird der LVR baubegleitend tätig sein; gezielte Grabungen sollen dort nicht
durchgeführt werden. So können archäologisch wertvolle Relikte gesichert und Beschädigungen oder Zerstörungen bei Bauarbeiten vermieden werden.
2.7 Umgebung
Nordwestlich des Umsiedlungsstandorts befindet sich in einem Abstand von ca. 1.000 m das
Gewerbegebiet Merzenich „Auf der Heide“. Die mittlere Entfernung zum Zentrum von Merzenich, mit Schulen und Nahversorgungseinrichtungen, beträgt ca. 900 - 1.600 m, der Abstand
zum Ortsrand von Merzenich beträgt ca. 400 m. In etwa 1.000 m Entfernung liegt die Bahntrasse mit einer Haltestelle sowie Park & Ride Stellplätzen.
Im Umfeld liegen die landwirtschaftlichen Betriebe ‚Langweilerhof’ (Pferdehof, Tierarztpraxis),
Schafshof’ (temporäre Schafhaltung) und ‚Petershof’ (derzeit Ackerbaubetrieb, Genehmigung
zur Schweinemast). Im Geltungsbereich ist entsprechend mit saisonal auftretenden Immissionen aus den landwirtschaftlichen Betrieben zu rechnen.
Im Norden verlaufen in einem Abstand von mindestens 370 m zum Plangebiet eine 380kVHochspannungsleitung sowie eine Gasleitung.
3
Vorhandenes Planungsrecht
3.1 Braunkohlenplan
In Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben,
erfolgt eine Umweltprüfung und insbesondere die Festlegung
- der umzusiedelnden Ortschaften,
- der Umsiedlungsfläche,
- des Umsiedlungszeitraums,
- ergänzender Regelungen, u.a. für die Umsiedlung von Mietern sowie von landwirtschaftlichen
und gewerblichen Betrieben.
Mit Datum vom 11.05.1977 erklärte die Landesplanungsbehörde des Landes NordrheinWestfalen den Teilplan 12/1 - Hambach für verbindlich. Im landesplanerisch genehmigten Abbaugebiet Hambach befindet sich die Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich), deren
Umsiedlung dem Abbaufortschritt folgend erforderlich wird. Um die jeweils von der Umsiedlung
betroffene Generation an den Planungen zu beteiligen, wird das entsprechende Braunkohlenplanverfahren im Regelfall mit einem Vorlauf von 15 Jahren zur bergbaulichen Inanspruchnahme der betroffenen Ortschaft begonnen.
Die bergbauliche Inanspruchnahme von Morschenich ist nach derzeitigen Planungen ab dem
Jahr 2024 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund hat der Braunkohlenausschuss auf Antrag der
RWE Power AG in seiner Sitzung am 24.04.2009 die Regionalplanungsbehörde Köln mit der
Erstellung eines Vorentwurfes für die Umsiedlung des Ortes Morschenich als Grundlage für
den Beschluss zur Erarbeitung eines entsprechenden Braunkohlenplanes beauftragt. In der
6
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
gleichen Sitzung beschloss der Braunkohlenausschuss die Bildung eines Arbeitskreises aus
seiner Mitte nach § 23 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LPlG). Der Arbeitskreis wurde damit beauftragt, die Arbeiten der Regionalplanungsbehörde am Planentwurf zu begleiten und die entsprechenden Beschlüsse des Braunkohlenausschusses vorzubereiten.
Der Braunkohlenausschuss hat am 05.11.2012 die Aufstellung des Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich beschlossen Die im Braunkohleplan Umsiedlung Morschenich enthaltene
Umsiedlungsfläche mit einer Größe von 20 ha ist wesentlicher Teil des Plangebiets.
3.2 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Ziele der Raumordnung, die wiederum aus den Zielen der Landeplanung zu entwickeln sind,
werden gemäß Raumordnungsgesetz in Regionalplänen dargestellt. Regionalpläne besitzen
behördeninterne Verbindlichkeit. Flächennutzungspläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dies ist Genehmigungsvoraussetzung. Über die Berücksichtigung in der Bauleitplanung erlangen Regionalpläne auch Rechtswirksamkeit nach 'Außen' das heißt gegenüber Dritten.
Der Regionalplan (bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan - GEP bezeichnet) ist ein flächendeckender Gesamtplan für den Regierungsbezirk Köln, zu dem auch der Kreis Düren gehört. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl.
§ 18 LPlG NRW). Neben dem Erarbeiten des Regionalplanes wird dieser durch Änderungsverfahren ständig aktualisiert. Der Regionalplan erfüllt zusätzlich die Funktion eines Landschaftsrahmenplans und eines forstlichen Rahmenplans.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt das
Plangebiet überwiegend als 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich' dar, im Randbereich als
'Hauptverkehrsstraße' (L 264).
3.3 Landschaftsplan
Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplan Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich
nicht auf den Bereich des Bebauungsplanes und sein Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete
oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von
Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Geltungsbereiches.
Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Geltungsbereiches und seines
nächsten Umfeldes.
3.4 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich stellt das Plangebiet westlich und östlich
der L 264 als 'Fläche für Landwirtschaft' dar. Die L 264 ist als 'Straße für den übergeordneten
Verkehr' dargestellt.
7
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
BauGB (16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich).
3.5 Bebauungsplan
Im Plangebiet und in unmittelbarer Umgebung befindet sich kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Verschiedene Bebauungspläne decken den Großteil der Siedlungsflächen von Merzenich ab. An den Ortsrändern reichen die Geltungsbereiche über den aktuell bebauten Bereich hinaus. Nördlich des Erholungsgebietes Merzenich erstreckt sich der seit dem 06.03.2008
rechtsverbindliche Bebauungsplan G1 für das Gewerbegebiet 'Auf der Heide'.
4
Inhalte, Ziele und Zwecke der Planung
4.1 Allgemeine Zielsetzung
Zweck des Bebauungsplans C 23 der Gemeinde Merzenich ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung des Ortsteils Morschenich an den Umsiedlungsstandort
„Zwischen den Höfen“ im Nord-Osten von Merzenich zu schaffen.
Ziel der Stadtplanung ist es, einen unverwechselbaren von den Umsiedlern akzeptierten und
durch sie geprägten Ort zu schaffen, an dem sich die Morschenicher wohl fühlen und an dem
das Gemeinschaftsleben fortbestehen kann. Dies beinhaltet einerseits die Berücksichtigung der
am alten Standort vorhandenen Nutzungen und Strukturen, andererseits die Umsetzung nachhaltiger Strategien vor allem im Bereich Energieversorgung sowie der Beachtung der im Rahmen des Beteiligungsprozesses erzielten Ergebnisse.
4.2 Planungsverlauf und Standortfindung
In der Planungsphase haben daher sowohl die Rolle des Bürgerbeirates als auch die Mitwirkung der Bürger eine besondere Bedeutung. Bereits im Mai 2009 begann der unmittelbar von
den Morschenicher Bürgern gewählte Bürgerbeirat seine Arbeit und wurde eng in die einzelnen
Planungsschritte einbezogen. Auch die Bürger nahmen und nehmen an den Planungen im
Rahmen von Befragungen, Befahrungen und Planungswerkstätten oder Bürgerversammlungen
teil und werden durch Informationsschreiben und die Bürgerzeitschrift „InfoMorUm“ regelmäßig
informiert.
Für die geplante Umsiedlung der Einwohner Morschenichs wurden fünf Suchräume am Ortsrand von Merzenich in Betracht gezogen. Aufgabe der Standortfindung war es, aus diesen
Suchräumen einen nach raumordnerischen, städtebaulichen, verkehrlichen und ökologischen
Kriterien geeigneten und zugleich durch die Umsiedler akzeptierten Standort zu identifizieren.
Anschließend wurde unter intensiver Beteiligung der umsiedlungsbetroffenen Bürgerschaft in
einem mehrstufigen Verfahren mit der städtebaulichen (Vor-) Planung für den Umsiedlungsstandort begonnen. Am 20. Juni 2010 wurde von den Bürgern über den Umsiedlungsstandort
entschieden.
Zur Erarbeitung eines Städtebaulichen Vorentwurfs für den neuen Standort 'Zwischen den Höfen' wurden Anfang 2011 vier Teams aus jeweils Stadt- und Freiraumplanern zur Teilnahme an
8
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
einem Gutachterverfahren eingeladen. Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war eine zweitägige Planungswerkstatt zusammen mit den Morschenicher Bürgern, bei dem die Gutachter
Gelegenheit hatten ihre städtebaulichen und freiraumplanerischen Überlegungen und Entwürfe
den Bürgern vorzustellen und zusammen mit ihnen weiter zu entwickeln. Anschließend hatten
die Planungsbüros ca. 2 Wochen Zeit, ihre Wettbewerbsbeiträge zu verfassen und einzureichen. Eine Jury, bestehend aus Vertretern des Bürgerbeirats, der Gemeinde Merzenich, der
RWE Power AG und externen Fachplanern beurteilte darüber, welcher der 4 Entwürfe Grundlage für die weiteren Planungen sein sollte.
Die Ergebnisse des Gutachterverfahrens wurden den Bürgern Mitte 2011 vorgestellt. Im Anschluss hatten die Bürger im Rahmen von weiteren Informationsveranstaltungen Gelegenheit
ihre Anregungen in den Planungsprozess einzubringen. Der Empfehlungsentwurf der Jury wurde aufgrund der Empfehlungen der Jury sowie der Anregungen aus der Bürgerschaft überarbeitet und am 29.06.2011 den Bürgern erneut vorgestellt. Diese überarbeitete Planung wurde in
einen Vorentwurf für das Bebauungsplanverfahren übertragen.
Somit konnte der Rat der Gemeinde Merzenich am 22.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 'Morschenich-Neu' beschließen.
4.3 Planungsalternativen
Im Vorfeld der Erarbeitung wurden auch mögliche Standorte in den Ortsteilen Girbelsrath und
Golzheim im Gemeindegebiet Merzenich untersucht. Bei beiden Ortsteilen handelt es sich gemäß Regionalplan nicht um Allgemeine Siedlungsbereiche, so dass eine Erweiterung dieser
Ortsteile nach Landesplanungsgesetz nur möglich ist, wenn mit der Erweiterung eine Bevölkerungszahl von 2.000 erreicht wird. Selbst bei einer hundertprozentigen Teilnahme an der Umsiedlung wird diese Bevölkerungszahl in den genannten Ortsteilen nicht erreicht, so dass diese
Standorte landesplanerisch nicht geeignet sind (Vgl. Landesentwicklungsplan NordrheinWestfalen (LEP NRW) B. III. Pkt. 1.32 wonach Wohnplätze/ Gemeindeteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern, die in den Regionalplänen nicht als Siedlungsbereiche dargestellt werden, dem Freiraum zugeordnet sind). Daneben wurden im Rahmen des
Braunkohlenplanverfahrens Umsiedlung Morschenich weitere Standortalternativen untersucht
(s. 4.2). Der Schlussendlich geplante Bereich ist das Ergebnis einer Befragung der betroffenen
Bürger im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens.
4.4 Planungs- und Entwicklungsziele für den Neu-Ort
Im Rahmen der o.g. Beteiligungsschritte wurde u.a. folgende wesentlichen Leitlinien für die
Planung des Neu-Ortes zusammen mit den Bürgern entwickelt:
•
Wahrung der Eigenständigkeit des Ortes, Versuch der Wiederherstellung der gewachsenen
Dorfstruktur von Morschenich
•
große Grundstücke und große Gärten ermöglichen und unterschiedliche Grundstücksgrößen anbieten
•
Schaffung eines zentralen Platzes, als zentralen Treffpunkt, mit der Möglichkeit der Ansiedlung von altengerechtem Wohnen und gemeinschaftlichen Infrastrukturen
•
ausreichende Stellplätze für Bewohner und Besucher
9
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
•
gute Anbindung an den Hauptort Merzenich / Schulen / Infrastruktur
•
gute Anbindung an den ÖPNV, die S-Bahn-Station
•
Ausbildung eines Fußwegenetzes, in Anlehnung an das im Alt-Ort vorhandene Fußwege-,
Mistwege- und Gässchensystems, Berücksichtigung von Wegebeziehungen in die umgebende Natur
•
Berücksichtigung des parallel zur L 264 verlaufenden Radwegs. Dieser eröffnet mehrere
Möglichkeiten zur Erreichung des Zentralortes über die Wirtschaftswege.
•
Für den motorisierten Verkehr soll die Anbindung an den Zentralort nicht über die an die
L 264 angrenzenden Wirtschaftswege erfolgen, sondern nur über die L 264; die Wirtschaftswege sollen den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sein.
•
barrierefreie Bürgersteige (generell ist Barrierefreiheit anzustreben)
•
Wiederanpflanzung von Forst (auch als Windschutz), in Erinnerung an den, den Altort umgebenden Bürgewald
•
möglichst frühzeitige Anpflanzung von großen Bäumen insbesondere an den Ortsrändern
•
Dorfidylle erhalten, großzügige auch innerörtliche Grünstrukturen wie im Altort („Wiesen
hinter den Gärten“, Bäume usw.)
•
Wasserflächen bzw. -läufe einplanen, Übertragung der um und in Morschenich vorhandenen Wassergräben, die die Spazierwege säumen
•
Flächen für landwirtschaftliche Betriebe und Tier-/Pferdehaltung
•
Gewerbe (kein Gewerbegebiet)
•
private Tierhaltung ermöglichen
•
Erarbeitung eines Energiekonzepts für den Neuort, Prüfung der möglichen Nutzung erneuerbarer Energien bzw. Nutzung von z.B. KWK / BHKW
•
Raum für soziales Miteinander (Straßenfeste, Vereinsleben, Festzelt usw.) schaffen
•
Berücksichtigung der im Ort üblichen Prozessionswege („in alle vier Himmelsrichtungen“)
und von Festzügen (Schützenverein) bei der Planung der Verkehrserschließung
•
Das in Morschenich funktionierende Miteinander der Generationen erhalten, Dorfleben und
Nachbarschaftshilfe begünstigen / fördern / erhalten
•
Berücksichtigung von Wünschen zur Bildung / Erhalt von Nachbarschaften / auch Förderung von Bauherrengemeinschaften
•
Übertragung von Einzelelementen / Symbolen aus dem Alt-Ort in den Neu-Ort
4.5 Städtebaulicher Entwurf
Die folgenden Entwurfsbeschreibungen entsprechen dem im Gutachterverfahren von der Jury
empfohlenen Beitrag sowie der Überarbeitung dieses Beitrags anhand der zusammen mit den
Bürgern entwickelten Planungsziele. Die endgültige Ausgestaltung und Umsetzung dieser konzeptionellen Ideen sind Bestandteil späteren Ausführungsplanung
Eine durchgehende funktionale Grünverbindung, stellt die Anbindung von Morschenich-Neu
nach Merzenich her. In diesem Band, am nördlichen Grenzbereich der neuen Siedlung, sind
der Fuß- und Radweg nach Merzenich, alle Gemeinschaftseinrichtungen wie Sportplatz, Vereinshaus, Schützenplatz, Bürgerhaus mit Kindergarten und Jugendeinrichtung, die Lambertus-
10
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
kirche sowie der Friedhof integriert. Insbesondere die nächste Neu-Morschenicher Generation
wird sich über ihre sozialen Kontakte von Schule und Ausbildung stärker nach Merzenich orientieren.
Abbildung 1: Städtebaulicher Entwurf Morschenich-Neu
Die städtebauliche Struktur ist einfach und in hohem Maße variabel in der späteren Grundstücksaufteilung (Breite, Tiefe, Größe). Damit entsteht viel Raum für individuelles Bauen.
Grundstücke mit Miethäusern, Doppel- und Reihenhäusern, die zweigeschossig errichtet werden, bilden entlang der Oberstraße und vor allem am „Dorfplatz“ einen städtebaulich starken
Rücken.
11
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Abbildung 2: Entwurf des Dorfplatzes (aus: Gestaltungskonzept 2011)
Grundstücke mit Gewerbenutzung sowie Tier- und Pferdehaltung werden im westlichen Eingangsbereich von Morschenich-Neu integriert. Diesen Grundstücken ist zur Landschaft ausreichendes Flächenpotential für diese ergänzenden Nutzungen zugeordnet. Morschenich-Neu
wird so von Ziel- und Quellverkehr entlastet.
Ein spannender Straßenraum mit lebendiger, bewegter Führung von 'Oberstraße' und 'Unterstraße' ist das Rückgrat von Morschenich-Neu, mit einem dazwischen gespannten zentralen
Platz in Nord-Süd-Richtung. Dieser Gemeinschaftsbereich, der sich nach Norden zum Bürgerhaus und zur Lambertuskirche öffnet, vermittelt eine wohnliche Atmosphäre mit 'Dorfcharakter'.
Nach Süden verjüngt sich dieser Platz, der mit angrenzender Kneipe und Biergarten am Rande
zur Landschaft einen weiteren Ort der Begegnung schaffen soll.
4.6 Freiraumplanung
Der Grün- und Erholungsraum an den Rändern von Morschenich-Neu zeigt sich als Wald
(„Bürgewald“) oder nach Süden offen als Ackerrain mit Streuobstwiesen. Wegeverknüpfungen
stützen die hohe Wohnqualität. Die heutigen Wirtschaftswege bleiben als Fuß- und Radwege
12
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
erhalten. Sie sind ein wichtiger gliedernder Bestandteil der weitgehend ausgeräumten Landschaft und verorten das neue Quartier in guter Weise.
„Grüne Linsen“ in der Mitte eines jeden Wohnquartiers ermöglichen für alle die vielfach gewünschte „Wiese hinter den Gärten“. Neben der Straße kann sich hier „Nachbarschaftsleben“
entfalten, das ganze Quartier „Spielplatz“ für Kinder werden. Jede Linse kann thematisch anders besetzt sein.
Translozierte Elemente aus Alt-Morschenich werden an passender Stelle integriert. Von Bedeutung sind das Wallfahrtskreuz im direkten westlichen Eingangsbereich und das Wegekreuz
Oberstraße am östlichen Rand von Morschenich. Die Übernahme der Straßennamen 'Oberstraße' und 'Unterstraße' findet sich auch in der städtebaulichen Figur wieder.
Wasser
Ein grünes Band mit abwechslungsreichen Grünräumen umfasst das gesamte Dorf. Wasser
soll dabei das verbindende Element sein. Die den Altort prägenden Entwässerungsgräben werden auch Morschenich-Neu charakterisieren. Ein umlaufender Graben soll am südlichen und
östlichen Rand der Siedlung Regenwässer sammeln und füllt je nach Wetterlage kleine Retentionsteiche und den Dorfweiher, der dauerhaft eingestaut wird.
„Wald der Erinnerung“
Im Südosten soll der sog. „Wald der Erinnerung“ entstehen. Im Zusammenspiel von waldartiger
Bepflanzung mit Fragmenten des alten Dorfes entstehen Aufenthaltsqualitäten als auch ein
Baustein der grünen Achse nach Merzenich.
4.7 Erschließung
Die ringförmige Erschließungsstruktur verfügt über durchgehend befahrbare Straßen mit Gehbereichen und Parkmöglichkeiten. Längsparkstreifen sind dort wechselseitig integriert. Die
„Dorfstraßen“ sind nur an wichtigen Stellen (Eingänge, Ausgänge, Plätze usw.) begrünt. Auf
stichförmige Wohnerschließungen wird bis auf den südöstlichen Bereich des Wohngebietes
WA 3 ebenso verzichtet wie auf Elemente von Verkehrsberuhigung (keine Aufpflasterungen,
Engstellen usw.). Festumzüge im Rahmen des Schützenfestes sowie Prozessionswege „in alle
vier Himmelsrichtungen“ sind einfach möglich. Die Busverbindung kann Morschenich-Neu
schleifenförmig von der L 264 anfahren, die zentrale Haltestelle befindet sich am Dorfplatz und
ist einfach von allen Seiten zu erreichen.
4.8 Straßenräume
Die geplante Ausgestaltung der Straßenräume ergibt sich aus unterschiedlichen Nutzungsanforderungen, Zielsetzungen und städtebaulichen Aussagen. Dabei sind insbesondere die Ziele
und Nutzungsansprüche auf Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt
Ausgabe 2006, Stand: Dezember 2008) zu berücksichtigen.
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BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Ziele:
•
soziale Brauchbarkeit einschließlich Barrierefreiheit,
•
Straßenraumgestalt,
•
Umfeldverträglichkeit,
•
Verkehrsablauf,
•
Verkehrssicherheit,
•
Wirtschaftlichkeit.
Nutzungsansprüche:
•
ÖPNV
•
fließender und ruhender KFZ-Verkehr
•
Liefern und Laden
•
Radverkehr
•
Fußgängerverkehr, soziale (und kulturelle) Ansprüche / Barrierefreiheit
•
Begrünung
•
Ver- und Entsorgung
Aus den o.g. Zielen und Nutzungsansprüchen sowie aus der vorgegebenen städtebaulichen
Struktur wurden unterschiedliche Straßenräume entwickelt.
Erschließungsstraße mit ÖPNV
Die ringförmige Haupterschließung berücksichtigt neben dem erwarteten, gegenüber den
Wohnwegen erhöhten Verkehrsaufkommen auch die Nutzung durch den ÖPNV sowie die Belange des im Dorfgebiet erzeugten Verkehrs. Die Breite von 12 m schließt einen einseitigen
Parkstreifen sowie beidseitige Fußwege ein.
Abbildung 3: Straßenquerschnitt der Haupterschließung
14
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Wohnwege
Die „innere“ Ringerschließung hingegen wird mit einer Breite von 8,50 m, die Stichstraßen mit
Wendeanlage im südlichen Wohngebiet 3 mit einer Breite von 7 m geplant. Dadurch ist einseitiges Parken sowie ein Gehstreifen im Straßenraum bei einem auf das notwendige reduzierten
Straßenquerschnitt möglich. Ziel der Ausführungsplanung ist eine Mischverkehrsfläche mit
Tempo 30 zur Erschließung der Wohnhöfe und der inneren Wohnbereiche.
Abbildung 4: Straßenquerschnitt der Wohnwege
4.9 Städtebauliche Kennwerte aufgrund der Haushaltsbefragung 2010
Auf Grundlage der Befragungsergebnisse einer in 2010 durchgeführten Haushaltsbefragung
wurden folgende städtebaulichen Kennwerte als Richtwerte für die weiteren Planungen des
neuen Standorts ermittelt und in den Entwurf des Braunkohlenplans „Umsiedlung Morschenich“
(April 2011) aufgenommen.
Gesamtfläche Umsiedlungsstandort: 20 ha
•
Anzahl Eigentümergrundstücke: 90
•
Anzahl Grundstücke für Miethäuser: 20 für 49 Miethaushalte
•
Anzahl Grundstücke insgesamt: 110
•
durchschnittliche Grundstücksgröße: 750 m²
Flächenbedarf innerhalb der 20 ha:
•
Nettowohnbauland: 8,3 ha
•
Gewerbe und wohnverträgliche landwirtschaftliche Betriebe: 1,5 ha
•
Gemeinbedarfseinrichtungen: 2,8 ha
•
Grün- und Ausgleichsflächen, Verkehrsflächen: 7,4 ha
Zum derzeitigen Planungsstand sind folgende Gemeinbedarfseinrichtungen im neuen Ort vorgesehen und bei der Bauleitplanung berücksichtigt:
15
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
•
multifunktionales Vereins- und Bürgerhaus (ggf. mehrere Gebäudeteile): Diese Einrichtung
soll den Vereinen (u.a. Schützen, KK-Club und Sportverein) sowie den Bürgern im weitesten Sinne dienen (z.B. Jugendheim, Begegnungsraum usw.).
•
ausreichend Flächen für das soziale Miteinander (Schützenfest, Kirmes, St. Martinsfeuer
usw.) im Umfeld des Vereins- und Bürgerhaus
•
Sportplatz im Umfeld des Vereins- und Bürgerhaus
•
Kindergarten
•
Spielplatz
•
Feuerwehrgerätehaus
•
Rixen-Stiftungshaus
•
Friedhof mit Trauerhalle und Sankt-Lambertus-Kapelle
4.10 Planungsabfrage 2012
Die im Rahmen der Planungsabfrage erhobenen Daten dienen der Konkretisierung und Anpassung der Planung hinsichtlich der Bedürfnisse und Wohnvorstellungen der Bewohner im künftigen Heimatort. Hierzu wurden Fragebögen an die Haushalte und Eigentümerin Morschenich
versandt. Neben Informationen zur bestehenden Wohnsituation sollten Vorstellungen zu Hausund Grundstücksgrößen sowie besonderen Nutzungsformen wie z.B. Tierhaltung in Morschenich-Neu geäußert werden.
Darüber hinaus wurde die zukünftig in Frage kommende Energieversorgung abgefragt.
Dadurch soll die Entscheidung für ein bestimmtes Energiekonzept vereinfacht werden, da es
z.B. für eine Nahwärmelösung der Beteiligung möglichst aller Haushalte in Morschenich-Neu
bedarf (s. Kapitel 2.9.).
Die Planungsabfrage wurde in der Bürgerinformationsveranstaltung am 29.2.2012 zum ersten
Mal angekündigt. In einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Bodenwertermittlung und Planungsabfrage am 20.6.2012, wurden der Ablauf und die einzelnen Inhalte der
Planungsabfrage erläutert.
Am 22.6.2012 wurden die 264 Fragebögen zusammen mit einem Begleitschreiben des Bürgermeisters, weiteren Informationen zur Bodenwertermittlung, dem aktuellen Infomorum (20.
Ausgabe) sowie einem Faltblatt der Stadtwerke Düren mit Informationen zum Angebot einer
Nahwärmeversorgung, an alle Haushalte in Morschenich (Eigentümer und Mieter) sowie an alle
auswärtig wohnenden Eigentümer von Anwesen in Morschenich versandt.
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BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Abbildung 5: Auszug aus dem Fragebogen zur Planungsabfrage
Die Auswertung der Fragebögen ergibt hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes die
Möglichkeit, Nutzungsarten und Flächenanteile besser auf den Bedarf zuzuschneiden. Grundsätzlich soll ein Bebauungsplan eine flexible Ausnutzung seiner Festsetzungen für längere Zeit
ermöglichen, da Anforderungen und Bedarfe der Nutzer ständigen Veränderungen ausgesetzt
sind. Diese Qualität muss auch für den vorliegenden Bebauungsplan gelten, gleichzeitig muss
die Planung den Sonderfall einer schon vorher weitgehend feststehenden Bewohnerschaft angemessen berücksichtigen und die mit den Bürgern erarbeiteten Planungsziele für den neuen
Ort im Kontext der planungsrechtlichen Möglichkeiten umsetzen.
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BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
4.11 Ergebnisse der Planungsabfrage
Von 264 versandten Fragebögen wurden 148 zurückgesandt. Im Fragebogen wurde allerdings
darum gebeten, den Fragebogen nur zurück zu senden, wenn der Empfänger beabsichtigt,
nach Morschenich-Neu umzusiedeln.
Zum Vergleich: Die im November 2010 im Auftrag der Bezirkregierung Köln durch infas durchgeführte Haushaltsbefragung zur Ermittlung des Flächenbedarfs für Morschenich-Neu, führte
zu folgenden Ergebnissen:
•
137 Haushalte gaben an, an der Umsiedlung teilnehmen zu wollen.
•
27 Haushalte gaben an, noch keine Entscheidung getroffen zu haben, wobei die näheren
Angaben von 14 dieser Haushalte, eine Teilnahme an der Umsiedlung vermuten ließen.
Daraus folgerte die Bezirksregierung, dass 70% von 221 befragten Haushalten an der Umsiedlung teilnehmen werden (137 + 14= 151).
Im Vergleich zu der o.g. durch die Bezirksregierung in 2010 ermittelten Umsiedlungsbeteiligung
von 151 Haushalten, lässt der Rücklauf von 148 Fragebögen in der Planungsabfrage eine nahezu hundertprozentige Umfragebeteiligung der Haushalte vermuten, die an der Umsiedlung
teilnehmen möchten.
Die Ergebnisse der Planungsabfrage bestätigen im Allgemeinen die bisherigen Annahmen in
Bezug auf den Gesamtflächenbedarf und auf den Bedarf für Wohnbauflächen in MorschenichNeu. Der ermittelte Gesamtbedarf für Wohnbauflächen liegt innerhalb des Rahmens der bisher
im Entwurf des Braunkohlenplans und im Vorentwurf des Bebauungsplans zur Umsiedlung
Morschenich angenommenen Flächen.
82 von 148 Teilnehmern sprachen sich für den Anschluss an ein Nahwärmenetz aus, davon
beabsichtigen 69 die Errichtung eines Ersatzanwesens in Morschenich-Neu. Damit hat sich eine Mehrheit von 55% (58% der Teilnehmer, die ein Ersatzanwesen errichten wollen) für die
zentrale Wärmeversorgung entschieden.
14,1 % der Teilnehmer (13,4 % der Teilnehmer, die ein Ersatzanwesen errichten wollen) machten keine Angaben zur zentralen oder dezentralen Wärmeversorgung, machten aber deutlich,
dass die Art der Wärmeversorgung für sie nicht entscheidend für die Teilnahme an der Umsiedlung nach Morschenich-Neu ist.
Da die bisherigen Annahmen für die Flächenbedarfe in Morschenich-Neu durch die Planungsabfrage im Wesentlichen bestätigt wurden, ergeben sich nur geringfügige Änderungen im
Rahmen der Festsetzung von Wohnflächen und Dorfgebieten. Aufgrund des ermittelten Bedarfs an Flächen zur gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Nutzung wird das Dorfgebiet entsprechend angepasst und geht über die im ursprünglichen städtebaulichen Entwurf dargestellte
Fläche hinaus. Die Erweiterung in östlicher Richtung betrifft ca. 4 Baugrundstücke des angrenzenden Wohngebietes.
5
Verkehr
Der Umsiedlungsstandort 'Morschenich-Neu' liegt östlich von Merzenich an der L 264, über die
auch die äußere Erschließung des Standortes erfolgen soll. Im Rahmen der Verkehrsuntersu-
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BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
chung sind verschiedene Knotengeometrien zu dieser Anbindung untersucht und bewertet worden. Neben der Leistungsfähigkeit der Knotengeometrien gemäß dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) sind auch sicherheitstechnische Belange des
MIV (Motorisierter Individual Verkehr) sowie insbesondere die Querungssicherheit der Radfahrer- und Fußgängerverkehre zu berücksichtigen. Wesentliche Entscheidungsgrundlage zur
Ausgestaltung des Anschlusses von Morschenich-Neu an die L 264 sind die durchgeführten
Erhebungen zu den bestehenden und zu erwarteten Verkehrsmengen.
5.1 Verkehrsbelastung 2011
Um die Untersuchungsergebnisse auf aktuellste Analysebelastungen stützen zu können, wurden an einem 'repräsentativen Werktag' Verkehrserhebungen (Querschnittszählungen) im betroffenen Bereich der L 264 durchgeführt. 'Repräsentative Werktage' sind die Wochentage
Dienstag oder Donnerstag, da an diesen Tagen statistisch in der Regel die stärksten Verkehrsbelastungen im allgemeinen Straßennetz vorliegen. Erhoben wurden hierbei die Zeitintervalle
6.00 – 9:00 Uhr und 16:00 - 19:00 Uhr, da in diesen Zeiten- aufgrund der vorgesehenen Standortstruktur – die stärksten Verkehrserzeugungen aus dem Umsiedlungsstandort zu erwarten
sind.
Abbildung 6: Verkehrsbelastung 2011
19
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
5.2 Verkehrsbelastung 2020
Im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau und der Verlegung der A 4 zwischen der Anschlussstelle (AS) Düren und der AS Kerpen sind Netzveränderungen sowie eine Neuordnung
der Autobahnanschlussstellen vorgesehen. Nördlich des Umsiedlungsstandortes entsteht an
der L 264 u.a. eine neue Anschlussstelle „Merzenich“ an die A 4n. Diesbezüglich sind entsprechende Veränderungen der Verkehrsbelastung im Zuge der L 264 zu erwarten. Diese wurden bezogen auf einen Prognosehorizont 2020 - in der „Verkehrsuntersuchung zur Planfeststellung
der A 4n“ seinerzeit ermittelt und als DTV-Belastungen (durchschnittlicher, täglicher Verkehr)
dargestellt.
Abbildung 7: Verkehrsbelastung 2020
20
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
5.3 Zu erwartende Verkehrserzeugungen aus Morschenich – Neu
Derzeit wird für den Umsiedlungsstandort von einer Einwohnerzahl von 350 ausgegangen. Außerdem sind innerhalb des Standortes noch ca. 1,5 ha für Kleingewerbe und wohnverträgliche
Landwirtschaft vorgesehen.
Es wird gutachterlich davon ausgegangen dass die aus der Wohnnutzung entstehenden Wege
zu 70% als Motorisierter Individual Verkehr (MIV), zu 10% als ÖPNV-Verkehr und zu 20% als
Fußgänger- /Radfahrerverkehr zurückgelegt werden. Die durch die Wohnnutzung ausgelösten
Wirtschaftsverkehre finden zu 100% als MIV statt. Bezüglich der Gewerbe/Landwirtschaftsnutzung erfolgte die Aufteilung folgendermaßen:
Wirtschafts-/Lieferverkehr: 100% MIV
Beschäftigtenverkehr: 90% MIV, 5% ÖPNV, 5% Fußgänger/Radfahrer
Motorisierter Individual Verkehr
Für die hier vorgesehene Nutzungsstruktur ist demnach gutachterlich von insgesamt 847 KfzFahrten / Tag (Wohnen und Gewerbe-Landwirtschaft) auszugehen. Die für die leistungstechnischen Bewertungen maßgebenden spitzenstündlichen MIV-Zusatzverkehre stellen sich wie
folgt dar:
Abbildung 8: Motorisierter Individualverkehr Morschenich - Neu
Fußgänger-/Radfahrerverkehr
Für den hier untersuchten Standort wird gutachterlich angenommen, dass 20% der Quell/Zielrelevanten Einwohner- und Besucherwege aus der Wohnnutzung und 5% der Beschäftigtenverkehre aus der Gewerbe-/Landwirtschaftsnutzung mit dem Fahrrad oder fußläufig stattfinden. Daraus ergeben sich im Mittel insgesamt:
Wohnnutzung: (1171+67) x 0,20 = 248 Fußgänger-/Radfahrerwege/Tag
Gewerbe/Landwirtschaft: 78 x 0,05 = 4 Fußgänger-/Radfahrerwege/Tag
Gesamt:
252 Fußgänger-/Radfahrerwege/Tag.
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BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Gemäß Haushaltsbefragung von infas aus September 2009 beträgt der Bevölkerungsanteil
schulpflichtiger Kinder (6 -18 Jahre) in Morschenich derzeit ca. 12-15%. Überträgt man diesen
Anteil auf den neuen Standort, so ist mit ca. 50 schulpflichtigen Kindern an dem neuen Standort
zu rechnen.
Geht man weiterhin davon aus, dass 70% dieser Kinder zukünftig in Merzenich zur Schule gehen und hiervon 75% den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, so ist morgens
und nachmittags mit jeweils 26 schulwegbezogenen Querungen der L 264 zu rechnen.
5.4 Anbindung Morschenich – Neu an die L 264
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden ebenfalls Varianten zur Anbindung des neuen
Standortes an die L 264 untersucht. Dabei sind sowohl Kreisverkehrslösungen als auch signalisierte Knotenanschlüsse untersucht worden. Im Zuge der Abstimmung der Anbindung von Morschenich–Neu an die L 264 mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wurde eine planfreie Querung der Landesstraße erarbeitet.
Diese sichert einerseits die durchgängige Funktionalität der Landesstraße, andererseits wird
durch eine Brückenlösung insbesondere die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern berücksichtigt. Ein Kreisverkehr am Ortseingang erschließt neben der Ein- und Ausfahrt zur Landesstraße die Brücke zur Querung der L 264 und bindet die Wirtschaftswege an. Westlich der
Landesstraße führt von der Brücke ein Fuß- und Radweg nach Merzenich. Der Kfz-Verkehr
wird über eine U-Form an die L 264 angebunden. Der westlich der L 264 geplante Kreisverkehr
berücksichtigt im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen Flächenplanung potentielle Entwicklungsflächen der Gemeinde Merzenich.
Für die Anbindung des Plangebietes an die L 264 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Merzenich und dem Landesbetrieb Straßenbau erforderlich. Diese wird im Rahmen des weiteren Verfahrens erarbeitet.
6
Entwässerung
Für den Bebauungsplan wurde ein Entwässerungskonzept mit Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung und –rückhaltung erstellt (Dr. Jochims & Burtscheid Oktober 2012). Für die Ermittlung der Entwässerungsmengen wurde ein Baugebiet mit einer Gesamtfläche von 20,24 ha
zu Grunde gelegt. Von dieser Gesamtfläche werden 17,011 ha als Einzugsgebiet bei der Entwässerungsplanung berücksichtigt. Ausgenommen sind die Grünflachen. Die Versiegelungsgrade wurden in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung innerhalb des Baugebietes gewählt.
Im Durchschnitt ergibt sich ein Befestigungsgrad von 51 %. Die Entwässerung des gesamten
Baugebietes erfolgt im Trennsystem. Die Dimensionierung des Regenwasserkanals erfolgt
nach dem Zeitbeiwertverfahren für n = 0,5 l/a. Das anfallende Niederschlagswasser wird einem
Rückhaltebecken zugeführt, welches im nordöstlichen Bereich des Baugebietes vorgesehen ist.
Das Schmutzwasser aus dem Baugebiet wird über eine Druckleitung entlang des nördlichen
Wirtschaftsweges zum Kanalnetz der Ortslage Merzenich gepumpt. Die Pumpstation ist im Bereich des Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Der Anschluss an die Ortskanalisation erfolgt
im Ürlingsweg.
22
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Regenrückhaltebecken
Das Regenrückhaltebecken wird für ein 100-jähriges Ereignis dimensioniert. Die Berechnung
ergibt ein erforderliches Volumen von 5.200 m³. Die Drosselwassermenge ergibt sich aus einem potenziell natürlichen Abfluss und dem berücksichtigten Einzugsgebiet. Der Drosselabfluss wird über eine Rohrleitung DN 500 zum Vorfluter östlich des Baugebietes geführt. Die Einleitung erfolgt in den vorhandenen Wegedurchlass. Die Oberfläche des Beckens beträgt ca.
5.200 m².
7
Immissionsschutz
7.1 Lärm
Planungsziel ruhiges Wohngebiet
Bei der Stadtplanung soll der Schutz vor Lärm mit dem Ziel eines ruhigen Wohngebietes dahingehend berücksichtigt werden, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine
Wohngebiete tags und nachts auch im Außenwohnbereich eingehalten werden können. Zur
Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen aus den umgebenden Gewerbeflächen und Verkehrslärmquellen sind die Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1
heranzuziehen.
Abbildung 9: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß DIN
18005- 1, Beiblatt 1
23
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Nach der DIN 18005 werden die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen
(Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt. Diese Betrachtungsweise wird den verschiedenartigen
Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle gerecht. Die in Tabelle 1, Beiblatt 1 aufgeführten Orientierungswerte sollten im
Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen.
Die vorhandenen verkehrlichen Lärmbelastungen setzen sich aus dem Straßenverkehr auf der
Landesstraße 264 sowie der Bundesstraße 264 zusammen. Die nördlich des Plangebietes liegende Bahnstrecke befindet sich in ausreichend großem Abstand, so dass eine Lärmbelastung
durch den Schienenverkehr ausgeschlossen werden kann. Das nördlich des Plangebiets befindliche Gewerbegebiet 'Auf der Heide' (Abstand ca.600 m) und das südlich liegende Gewerbegebiet Girbelsrath (Abstand ca.1.300 m) befinden sich auch in einem ausreichenden Abstand
zum Plangebiet, werden bei der Ermittlung der gewerblichen Lärmbelastungen jedoch berücksichtigt.
Berechnung der Schallimmissionen
Zur Berechnung der Schallemissionen wurden alle relevanten Daten ermittelt. Dazu gehören
Angaben zur vorhandenen Bebauung, zur heutigen und zur zukünftigen Verkehrssituation und
zum Bauvorhaben. Die Daten wurden aus Vermessungsdaten und durch eine Kartierung vor
Ort ermittelt und werden in den Berechnungen als Abschirm- und Reflexionsflächen berücksichtigt. Weiterhin werden Pegeländerungen
-
zur Be rücks ichtigung de s Abs ta nds und de r Lufta bs orption,
-
zur Be rücks ichtigung de r Bode n- und Meteorologiedämpfung und
-
durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen (Mehrfachreflexionen,
z.B. zwischen beidseitigen Wänden/Gebäuden und Abschirmungen)
berücksichtigt.
Auf eine Berücksichtigung möglicher geplanter Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde verzichtet, da noch keine abschließenden Kenntnisse über exakte Lage, Form,
Dimension und Realisierungsreihenfolge dieser zukünftigen Bebauung vorliegen. Zur Beurteilung der möglichen Lärmbelastungen bei freier Schallausbreitung wurden ersatzweise die
Grenzen der überbaubaren Grundstücksflächen der zukünftigen Bebauung herangezogen
(Baugrenzen).
Fazit und Empfehlungen
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes C 23 'Morschenich-Neu' der Gemeinde Merzenich wurde eine schalltechnische Untersuchung für die zu erwartenden Lärmbelastungen
durchgeführt. Dabei sind die Voraussetzungen zur Umsetzung einer neuen Siedlungsfläche im
Zuge des Umsiedlungsverfahrens nach akustischen Gesichtspunkten geprüft und beurteilt worden. Neben einer Beurteilung der Immissionen aus den umgebenden Straßen- und Gewerbelärmquellen nach DIN 18005 wurden die Sportlärmimmissionen des geplanten Fußballplatzes
24
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
gemäß 18. BImSchV sowie die Baumaßnahme des neu zu bauenden Knotenpunktes an der
L 264 auf Grundlage der 16.BImSchV untersucht.
Im Ergebnis der Untersuchungen ist festzustellen, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zu Überschreitungen der jeweiligen Grenzwerte kommt. Weder die Lärmimmissionen der Sportanlage noch die Lärmimmissionen der Gewerbegebiete führen zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005.
Lediglich die Lärmimmissionen des Straßenverkehrs der L 264 verursachen an der nordwestlichen Grenze des Mischgebietes geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte der
DIN 18005 [MD 60 / 50 dB(A)] im Tag- und Nachtzeitraum. Da diese Überschreitungen allerdings nur an der äußeren Grenze des Baufeldes vorliegen, können die Immissionen durch eine
angepasste Nutzung sowie entsprechende Positionierung und Ausrichtung der Bebauung
neutralisiert werden.
Abschließend ist festzustellen, dass die im B-Plangebiet vorgesehenen Nutzungen uneingeschränkt möglich sind. Da die Lärmbelastungen auf der Grundlage der freien Schallausbreitung
berechnet wurden, ist bei einer späteren Bebauung mit einer weiteren Minderung der Lärmimmissionen zu rechnen. Somit sind ohne weitere Maßnahmen zum Schallschutz die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gegeben.
7.2 Geruch
Der Umsiedlungsstandort wird in alle Richtungen durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Südlich und nördlich des Plangebietes sind landwirtschaftliche Betriebe ansässig. Aus
diesem Grund wurde im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes ein Geruchsgutachten erstellt, welches für die geplanten Wohngebiete mögliche Geruchsbelastungen
berechnet und beurteilt.
Die Berechnungen erfolgen nach dem Partikelmodell der Technischen Anleitung (TA) Luft mit
dem Immissionssimulationsprogramm AUSTAL2000. Das Programmsystem AUSTAL2000
wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (Berlin), der Landesanstalt für Umweltschutz (Karlsruhe), des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (Hildesheim) sowie des Landesumweltamtes NRW (Essen) vom Ingenieurbüro Janicke (Dunum) entwickelt. Es berechnet die
Ausbreitung von Schadstoffen und Geruchsstoffen in der Atmosphäre, indem es Anhang 3 der
TA Luft 2002 umsetzt. Das dem Programm zu Grunde liegende Modell ist in der Richtlinie VDI
3945 Blatt 3 beschrieben. Das Rechenmodell benötigt als Eingangsgrößen neben der standortbezogenen meteorologischen Ausbreitungsklassenstatistik (Wetterdaten) die Emissionsmassenströme und Abluftmengen der Quellen, zudem deren räumliche Koordinaten und gegebenenfalls zur Ermittlung der Abgasfahnenüberhöhung die Temperatur der Abgase.
Die Beurteilung der Belastung erfolgt auf Grundlage der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL).
Zur Beurteilung der gesamten Geruchsimmissionssituation wurden die Emissionsdaten der
Tierhaltungsbetriebe als Geruchs-Gesamtbelastung in die Berechnung aufgenommen. Hierzu
wurden die Wahrnehmungshäufigkeiten für Gerüche nach dem Partikelmodell der TA Luft bestimmt. .
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BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) führt folgende Immissionswerte (IW) zur Beurteilung
auf:
Für Wohn- und MI-Gebiete:
lW = 0,10 (= 10% der Jahresstunden mit Geruch)
Für GI- und GE-Gebiete, Dorfgebiete:
lW= 0,15 (= 15% der Jahresstunden mit Geruch)
Für Wohnhäuser im Außenbereich wird in den Auslegungshinweisen der GIRL ein Wert bis zu
25% der Jahresstunden für die Überschreitung der Geruchsschwelle von 1 GE/m3 (Geruchseinheit/ m³) angegeben. Bei Landwirten untereinander können häufigere Geruchswahrnehmungen zugemutet werden, da die Immissionssituation solcher Wohnhäuser von landwirtschaftlichen Betrieben maßgeblich von den Emissionen der eigenen Hofstelle geprägt wird.
Gemäß GIRL ist "im Falle der Beurteilung von Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen, ( ... ) eine belästigungsrelevante Kenngröße 1Gb zu berechnen und diese anschließend mit den Immissionswerten nach Tabelle 1 zu vergleichen".
Die Geruchsausbreitungsberechung führt zu folgendem Ergebnis:
Wie den Flächenkennwerten zu entnehmen ist, wird im Bereich der geplanten Wohnbereiche innerhalb des o.g. Plangebietes der für Wohnhäuser in Wohngebieten geltende
Immissionswert (IW=10%) eingehalten.
8
Energie
Das Planungsziel Klimaschutz und Klimafolgeanpassung (gemäß BauGB §1 (5) und §1a (5),
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I. S. 1509)) wird im vorliegenden Bebauungsplan im Rahmen eines Energiekonzeptes umgesetzt. Diese macht konkretere
Angaben zur Planung und Ausrichtung der Gebäude sowie sonstige bautechnische Maßnahmen, die dem allgemeinen Klimaschutz dienen.
Grundlage für das Energiekonzept bildet der städtebauliche Entwurf für den Umsiedlungsstandort. Insgesamt sind 90 Einfamilienhäusern (EFH), 20 Mehrfamilienhäusern (MFH) und ca.
11 geplanten Nicht-Wohngebäuden (Vereinshaus, Kita, usw.) mit Strom und Wärme zu versorgen. Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung des Umsiedlungsstandortes ist der Energiebedarf der Gebäude entsprechend der voraussichtlich zum Zeitpunkt der Baugenehmigung
relevanten Energieeinsparverordnung (EnEV 2012). Der zukünftige Energiebedarf wurde für
typische Mustergebäude ermittelt. Im Vergleich zum Energiebedarf der Bestandsgebäude lässt
sich durch den Neubau, unabhängig vom letztendlich gewählten Versorgungskonzept, der Heizenergiebedarf im Mittel bis zu 80 % reduzieren. Die individuellen Einsparpotentiale hängen
von den einzelnen Baujahren und Dämmstandards der Gebäude ab.
8.1 Energiekonzeptvarianten
Es wird grundsätzlich in dezentrale Versorgungskonzepte mit separater Heizungstechnik in den
einzelnen Gebäuden (mit Heizkesseln und Solarthermie (Warmwasser), zusätzlich Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung) und zentrale Versorgungskonzepte über ein Nahwärmenetz unterschieden:
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BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Abbildung 10: Schema dezentrales Versorgungskonzept
Abbildung 11: Schema zentrales Versorgungskonzept
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BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Analyse der Varianten:
1) Gegenüber der Vergleichsbasis (Variante 1 – dezentrale Gaskessel und Solarthermie) sind
nur die Varianten mit Nahwärmenetzen wirtschaftlicher. Die Wärmeversorgung über dezentrale
Elektro-Wärmepumpen ist um ca. 14 % und der Einsatz von dezentralen Holzpelletkesseln und
größeren Solarthermieanlagen ist um ca. 37 % teurer als die Versorgung mit dezentralen Gaskesseln und kleiner Solarthermieanlage.
2) Der Einsatz eines zentralen Holzpelletkessels in Verbindung mit einem Nahwärmenetz und
dezentralen Solarthermieanlagen (Variante 4) ist im Vergleich zur gleichwertigen dezentralen
Lösung (Variante 3) um ca. 33 % wirtschaftlicher. Dies ist vor allem durch die anteilig wesentlich geringeren Investitions- und Betriebskosten begründet.
3) Besondere wirtschaftliche Vorteile bietet der Einsatz eines Blockheizkraftwerks (BHKW)
durch die Möglichkeit, den erzeugten Strom selbst zu nutzen oder einzuspeisen. Hierdurch sind
Kosteneinsparungen von ca. 35 % erreichbar (Variante 5). Wird Biogas statt Erdgas eingesetzt,
reduzieren sich die Kosteneinsparungen auf ca. 13 % (Variante 5b).
4) Ökologisch gesehen nehmen die Konzeptvarianten mit Holzpelletkesseln und Solarthermie
aufgrund des ausschließlichen Einsatzes von erneuerbaren Energien eine Sonderstellung ein
(Variante 3 und 4). Gegenüber den anderen Varianten sind dadurch CO2-Einsparungen um bis
zu 70 % erreichbar.
5) Elektro-Wärmepumpen (Variante 2) können als Alternative zum „normalen“ Strom
auch mit Ökostrom oder eigenerzeugtem Strom (Variante 2b) betrieben werden. Dadurch können ca. 62 % der CO2-Emissionen eingespart werden.
6) Die Möglichkeit das Energiekonzept durch Photovoltaikanlagen zu ergänzen ist bei allen Varianten gegeben. Aufgrund der relativ kurzen Amortisationszeiten von 11 bis 13 Jahren kann
Photovoltaik als sichere Geldanlage mit ökologischem Nutzen betrachtet werden.
Fazit und Empfehlungen:
Nach einer ganzheitlichen ökonomischen und ökologischen Bewertung der untersuchten Varianten, wird für die zukünftige Wärmeversorgung Variante 4 (zentraler Holzpelletkessel und dezentrale Solarthermie) mit folgenden Kernpunkten empfohlen:
-
dezentrale Solarthermieanlagen für die einzelnen Gebäude; Auslegung von Kollektoren
und Speichern auf ca. 30 % solare Deckungungsrate bezogen auf den gesamten Heizenergiebedarf der Gebäude
-
hoch gedämmtes Nahwärmenetz mit niedrigen Systemtemperaturen (≤ 55 °C), Betrieb
nur in den Wintermonaten, Nutzung der Speicherfähigkeit des Nahwärmenetzes für den
Ausgleich von solaren Spitzenlasten
28
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
-
Einsatz von dezentralen Pumpen für das Nahwärmenetz zur Minimierung der Wärmeverteilverluste und der Hilfsenergie der Umwälzpumpen (bedarfsgerechte Wärmeverteilung)
-
zentraler Holzpelletkessel mit eigener Heizungszentrale und Holzpelletlager, gebündelter, kaufmännisch optimierter Einkauf der Holzpellets
-
Nutzung der aktuellen Förderprogramme (z.B. MAP der BAFA, KfW-Programm Erneuerbare Energien, KWK-Gesetz) für die Investitionen in erneuerbare Energien und das
Nahwärmenetz
-
Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Variante auf der Gebäudeseite durch einen hohen Dämmstandard (EnEV 2012) , den Einsatz eines NiedertemperaturHeizungssystems (z.B. Fußbodenheizung) und der Planung gut ausgerichteter Dachflächen für die Solarkollektoren.
Erfolgsrezept der Variante ist ein optimales Zusammenspiel zwischen Solarthermie und der Biomasseheizung. Ein weiterer Vorteil der Variante ist, dass keine Gasleitung erforderlich ist, der
Wartungsaufwand und Platzbedarf für die Heizungsanlagen in den Gebäuden minimiert wird
und die Gemeinde Morschenich zum unabhängigen Selbstversorger werden kann. Grundvoraussetzung für die Realisierung des Nahwärmenetzes ist eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung, so dass möglichst alle Gebäude an das Nahwärmenetz angeschlossen werden.
Diese Akzeptanz für die zentrale Nahwärmeversorgung wurde im Rahmen der Planungsabfrage grundsätzlich bestätigt. Vor dem Hintergrund des Befragungsergebnisses werden die Gespräche mit regionalen Energieversorgern und der RWE Power fortgesetzt, um die Rahmenbedingungen zu konkretisieren und um anschließend bis zum Erschließungsbeginn über die Realisierung einer zentralen Wärmeversorgung zu entscheiden. Um bei einer positiven Entscheidung die zentrale Versorgung umsetzen zu können, wird im Bebauungsplan vorsorglich eine
Fläche für eine Heizzentrale am nördlich verlaufenden Wirtschaftsweg vorgesehen. Bei keiner
Umsetzung der zentralen Lösungen können dezentrale Wärmeversorgungsvarianten insbes.
die Luft-Wärme-Pumpe als ökologische gleichwertige Lösungen im gesamten Baugebiet zum
Einsatz kommen.
Daneben wird für die Bauherren aus Morschenich eine kostenlose umfängliche Bau- und Energieberatung angeboten, die über die jeweils geltenden Möglichkeiten berät und somit zur Sicherung einer energetisch optimierten Situation beiträgt. Der Einsatz alternativer Energien beim
Neubau ist zudem in den gesetzlichen Vorschriften geregelt und damit sichergestellt. Darüber
hinaus ist zudem die Nutzung der Sonnenenergie durch eine optimierte Ausrichtung der Gebäude den Bauherrn ermöglicht.
29
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
9
BEGRÜNDUNG
Begründung der Planinhalte
9.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
9.1.1 Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO)
Um eine leichte funktionale sowie städtebauliche Differenzierung der neuen Siedlung zu erreichen, wird das allgemeine Wohngebiet mit verschiedenen Teilbereichen geplant. Auf diese
Weise wird eine Entwicklung vom eher betriebsamen Charakter des Dorfplatzes hin zum aufgelockerten, ruhigen Wohnen in den Randbereichen ermöglicht.
Das städtebauliche Konzept sieht vor, dass der Versorgung des Ortes dienende Läden,
Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe sich am Dorfplatz befinden, um auf diese Weise die Dienstleistungs- und Versorgungsfunktion des Dorfplatzes, als
zentrale Mitte des Ortes, zu unterstreichen.
Grundsätzlich sind in den allgemeinen Wohngebieten Tankstellen ausgeschlossen, da die Größe der Siedlung eine solche Funktion nicht erforderlich macht sowie dem gewünschten städtebaulichen Charakter entgegensteht. Darüber hinaus existiert eine Tankstelle am südwestlichen
Rand von Merzenich in etwa 2.000 m Entfernung. Weiterhin sind, bis auf das WA 2 b, Gartenbaubetriebe und Anlagen bzw. Einrichtungen zur Kleintierhaltung ausgeschlossen. Diese Funktionen sollen im WA 2 b am Ortseingang, in Nachbarschaft zum Dorfgebiet (MD) untergebracht
werden, um der gewünschten, städtebaulichen und funktionalen Differenzierung und Schwerpunktsetzung sowie letztlich den im Rahmen des Verfahrens erzielten Ergebnissen der Bürgerbeteiligung zu entsprechen. In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 a und WA 1b ist, bis
auf die genannten Gartenbaubetrieb und Tankstellen, eine der BauNVO entsprechende Nutzungsvielfalt gegeben. Die Gebiete WA 2 a und WA 2 b lassen nur ausnahmsweise Läden,
Gaststätten oder auch nicht störende Gewerbebetriebe zu, um die zentrale Funktion des Dorfplatzes zu unterstützen. Der Unterschied der beiden WA 2-Gebiete besteht lediglich in der Zulässigkeit von Gartenbaubetrieben und Anlagen zur Kleintierhaltung. Diese Nutzungen werden
nur im WA 2 b zugelassen, um neben der genannten städtebaulichen Differenzierung sowie der
Berücksichtigung der Planungsabfrage auch möglichst konfliktfreie Nachbarschaften zu ermöglichen.
Das allgemeine Wohngebiet WA 3 lässt nur Wohngebäude und nicht störende Handwerksbetriebe zu, ausnahmsweise sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Beherbergungsbetriebe zugelassen. Dadurch, und durch den Ausschluss von Läden, Gaststätten, sozialen
Einrichtungen etc. wird einerseits der zentrale Dorfplatz mit seiner Versorgungsfunktion gestärkt, andererseits entsteht so das in Zusammenarbeit mit den Umsiedlern angestrebte städtebauliche Ziel eines eher ruhigen Wohnangebots am Siedlungsrand.
30
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
9.1.2 Dorfgebiet
Das Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO, mit den dorftypischen Nutzungen wie Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, befindet sich am Ortseingang. Dadurch wird zusätzlicher
landwirtschaftlicher oder gewerblicher Verkehr innerhalb der Wohngebiete weitestgehend vermieden.
Wie das allgemeine Wohngebiet ist auch das Dorfgebiet hinsichtlich der zulässigen Nutzungen
in verschiedenen Teilgebieten geplant, um eine städtebauliche Ordnung und eine möglichst
konfliktfreie Nachbarschaft im Eingangsbereich des zukünftigen Siedlungsgebiets zu erreichen.
Grundsätzlich sind die so entstandenen drei Dorfgebiete als eine Einheit zu verstehen, welche
in der Summe alle wesentlichen dorfgebietstypischen Nutzungen enthält.
Generell sind in den Dorfgebieten Tankstellen sowie die nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen Spielhallen, Wettbüros, Internetcafés, Erotikfachmärkte/ Sexshops,
Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe ausgeschlossen. Diese Nutzungen sind für das
neue Siedlungsgefüge weder typisch noch städtebaulich verträglich und können einen 'Tradingdown-Effekt' nach sich ziehen, der einer geordneten und gewünschten städtebaulichen Entwicklung entgegensteht.
Im MD 1 ist, mit dem Ziel der Schaffung einer attraktiven Eingangssituation, die Zulässigkeit auf
Wohngebäude, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen und Gaststätten sowie Einzelhandelsbetriebe beschränkt. Die landwirtschaftlichen Betriebsstellen sind aus diesem Grund im rückwärtigen Grundstücksbereich, im Dorfgebiet MD 2 untergebracht. Die laut § 5 BauNVO allgemein zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sind im MD 2 nur ausnahmsweise zulässig, da für diese Nutzungen an anderen Stellen
Festsetzungen getroffen werden.
Das Dorfgebiet MD 3 soll hinsichtlich seiner zulässigen Nutzung den Übergang zum Wohngebiet berücksichtigen. Tierhaltung ist im gesamten Dorfgebiet nur zur Selbstversorgung und zu
Freizeitzwecken zulässig. Dies entspricht den Ergebnissen der Planungsabfrage und dem Ziel
eines verträglichen Nebeneinanders von Dorf- und Wohngebiet sowie den im Altort vorhandenen Strukturen. Weiterhin soll durch die nur ausnahmsweise Zulässigkeit von Einzelhandel,
Schank und Speisewirtschaften sowie Betrieben des Beherbergungswesens die Funktion des
zentralen Dorfplatzes gestärkt werden. Unzulässig sind Betriebe zur Be- und Verarbeitung und
Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, da diese Funktionen im MD 2 gebündelt werden und konfliktträchtig im Hinblick
auf die Nachbarschaft zum Wohngebiet sind.
9.1.3 Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Laut Braunkohlenplan sind entsprechend der im Altort anzutreffenden Infrastruktur im Plangebiet Flächen für den Gemeinbedarf zu berücksichtigen.
In der Ortsmitte wird eine Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung einer gemeindlichen Versammlungsstätte (z.B. Bürgerhaus), schulergänzende Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätte)
sowie ein Gebäude für kirchliche Zwecke festgesetzt. Die Lage dieser Fläche ergänzt die zent-
31
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
rale Funktion des Dorfplatzes als Ortsmitte bzw. bietet im Hinblick auf die mögliche kirchliche
Einrichtung die Nähe zum Friedhof.
9.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) und überbaubare
Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 2 BauGB)
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 a und WA 2 b sind 1-2 Vollgeschosse als Maß der
baulichen Nutzung festgesetzt. WA 1 a dient der städtebauliche Begrenzung und Betonung des
Dorfplatzes und wird daher zwingend auf zwei Vollgeschosse festgesetzt. Das ergänzende WA
1 b lässt dagegen 1-2 Geschosse zu. Im WA 3 sollen die Wohngebäude auf 1 Geschoss begrenzt werden.
Dies entspricht insgesamt der im heutigen Morschenich vorhandenen Höhenentwicklung sowie
den im Rahmen der Planungsabfrage gemachten Angaben der umsiedelnden Bürger zu ihren
künftig angestrebten Wohnformen. Darüber hinaus soll so eine städtebaulich differenzierte Gestalt mit einem dichteren Eingangs- bzw. Innenbereich und einer aufgelockerten, niedrigeren
Bebauung im Bereich des Siedlungsrandes erreicht werden.
Aus diesem Grund wird im eher peripheren Wohngebiet WA 3 eine offene Bebauung mit freistehenden Häusern und Doppelhäusern festgesetzt. Dagegen ist im WA 2 a und b außer der
offenen Bauweise keine weitere Beschränkung der Bauweise vorgesehen. Die im Bereich des
Dorfplatzes geplante Wohnbebauung WA 1 a wird hingegen als geschlossene Bebauung festgesetzt. Auf diese Weise soll städtebaulich die Platzwirkung erhöht werden. Somit tritt auch die
Öffnung bzw. Aufweitung des Platzes zur Kirche deutlich hervor und unterstreicht so den Dorfmittelpunkt als identitätsstiftendes Element für Morschenich-Neu.
Dieses Ziel soll durch die festgesetzte Baulinie im WA 1 a unterstützt werden. In den übrigen
Gebieten sind Baugrenzen festgesetzt, um dort eine flexible Ausnutzung der Grundstücke zuzulassen. Die Abstände der Baufenster der allgemeinen Wohngebiete zur Straße betragen 3 m,
nur in den Stichstraßen des südlichen WA 3 soll der größere Abstand von 5 m zur Straße einen
städtebaulich anderen Charakter ermöglichen und insgesamt zur Entwicklung unterschiedlicher
Qualitäten im allgemeinen Wohngebiet beitragen.
9.3 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten (§ 9
Abs. 1 Nr. 4 BauGB und §§ 12, 14, 21a, 23 Abs. 5 BauNVO)
Zwischen Garagen-, Carporteinfahrt bzw. Garagentor und öffentlicher Verkehrsfläche (grundstücksseitiger Straßenbegrenzungslinie) ist ein Abstand von mind. 5,00 m einzuhalten. Dadurch
wird der Nachweis von 2 Pkw - Stellplätzen auf den privaten Grundstücken gesichert und somit
ein zusätzlicher Stellplatzbedarf im öffentlichen Raum vermieden.
Um den Umsiedlern eine möglichst freie und individuelle Grundstücksausnutzung zu ermöglichen, sind Nebenanlagen auch außerhalb der Baufenster zulässig.
9.4 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Zur Sicherung von Fuß- und Radwegeverbindungen in die umgebende Landschaft werden Verkehrsflächen mit dieser Zweckbestimmung festgesetzt. Darüber hinaus werden zur der Be-
32
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
rücksichtigung der Belange der Landwirtschaft sowie zur Ergänzung des Wegenetzes Wirtschaftswege festgesetzt. Aufgrund der „sackgassenartigen“ Erschließung von MorschenichNeu wird für den Fall einer Blockade der Haupterschließung ein Wegeabschnitt mit der Zweckbestimmung Not- und Rettungszufahrt festgesetzt.
9.5 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Die Grünflächen in Morschenich-Neu dienen einerseits der Herstellung von Orten der Erholung
und Besinnung für die Umsiedler, sie ermöglichen wohnraumnahen Aufenthalt im Grünen,
strukturieren den neuen Siedlungskörper und schützen bzw. betonen einzelne Räume. Sie haben verknüpfende Funktion, sichern Wegeverbindungen für die Bewohner und können zur Einrichtung von Treffpunkten für die dörfliche Nachbarschaft genutzt werden. Darüber hinaus dienen sie mittels definierter Zweckbestimmung der Unterbringung von Sportplatz und Friedhof..
9.5.1 Öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung
Sportanlagen
Das städtebauliche Konzept sieht am Ortseingang eine öffentliche Grünfläche für Sport- und
Schützenplatz sowie die dazugehörigen Gebäude und Stellplätze vor. Zur Stärkung dieses
Standortes für die örtlichen Sportvereine wird darüber hinaus die Errichtung einer Vereinsgaststätte zugelassen.
Der Standort wurde einerseits aus lärmtechnischen Gründen gewählt, andererseits hält er Besucherverkehre zu Vereins- und Sportveranstaltungen von den Wohngebieten fern.
Friedhof
Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof wurde zur der möglichen, kirchlichen Nutzung auf der Gemeinbedarfsfläche in Nachbarschaft zu dieser festgesetzt.
Regenrückhalteanlage
Aufgrund der mangelnden Versickerungsfähigkeit des Bodens im Plangebiet wird eine Grünfläche mit Zweckbestimmung „Regenrückhalteanlage“ zur Sammlung und Ableitung von Oberflächenwasser festgesetzt.
9.5.2 Flächen mit Maßnahmen nach § 9 Abs.1 Nr. 20 u. 25 BauGB
Diese Flächen sollen einen Teil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aufnehmen. Dazu
werden möglichst viele der in Morschenich-Neu geplanten Grünflächen mit individuellen Maßnahmen festgesetzt. Darüber hinaus können z.B. die im Konzept gewünschte Ortsrandeingrünung und der kleine Wald planungsrechtlich gesichert werden. Insgesamt sollen die Maßnahmen neben dem Erreichen der im Kapitel „Planungs- und Entwicklungsziele“ bzw. „Städtebaulicher Entwurf“ beschriebenen gestalterischen Zielen, der Minimierung der Auswirkungen der
Planung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild dienen.
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BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
9.6 Flächen für die Versorgung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB)
Das im Rahmen des Partizipationsprozesses gewünschte sowie gutachterlich empfohlene
Energiekonzept erfordert die Sicherung einer Fläche für die Heizzentrale. Der gewählte Standort kann von den Versorgungs- und Wartungsfahrzeugen über den Wirtschaftsweg angedient
werden und erfährt im Rahmen der Pflanzmaßnahmen auf der ihn umgebenden Grünfläche eine Eingrünung.
10 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 86 Abs. 4 BauO NRW
10.1
Dachneigung
Gemäß § 86 Abs. 4 BauO NRW wird festgesetzt, dass geneigte Dächer mit einer Neigung bis
maximal 45° zu erstellen sind. Dadurch wird den individuellen Wünschen der Umsiedler Rechnung getragen.
10.2
Gestaltung von Doppelhäusern
Doppelhäuser sind gestalterisch aneinander anzupassen, in dem das gleiche Material (z.B.
Putz oder Mauerziegel) als Fassade zu verwenden ist sowie zur Straßenseite hin die gleiche
Traufhöhe und Dachneigung zu verwenden ist. Dadurch sollen Doppelhäuser als eine Einheit
erscheinen. Durch die gleiche Dachneigung wird zudem die Errichtung einer gemeinschaftlichen Solaranlage vereinfacht.
10.3
Einfriedungen
Um das angestrebte durchgrünte, ländliche Erscheinungsbild zu erreichen, dürfen die Einfriedungen im vorderen Grundstücksbereich (Erschließungsseite) eine Höhe von 0,8 m, ansonsten
in den Haus- und Wohngärten eine Höhe von 1,8 m nicht überschreiten.
11
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Der naturschutzrechtliche Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die Berücksichtigung der
konzipierten Maßnahmen überwiegend innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert. Durch
externe, funktionsübergreifende Maßnahmen zur Aufwertung von Ackerflächen in der Zülpicher
Börde (CEF-Maßnahmen) wird das innerhalb des Geltungsbereichs verbleibende Defizit vollständig kompensiert.
Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert. Der Vertrag beinhaltet u.a. folgende Punkte:
•
Die Gemeinde beauftragt die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit der Realisierung
externer Ausgleichsmaßnahmen, die nicht innerhalb des Geltungsbereiches realisiert
34
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
werden können, entsprechend der Artenschutzprüfung /Raskin 2012) und des landschaftspflegerischen Begleitplans.
•
Die Stiftung beschafft die erforderlichen Flächen und schließt hierzu mit Landwirten vor
Ort entsprechende Herstellungs- und Bewirtschaftsverträge ab.
•
Die erforderlichen Flächen und zugehörigen Maßnahmen werden bis zur Offenlage
konkret benannt.
•
Die Stiftung gewährleistet die fachgerechte Pflege und dauerhafte Aufrechterhaltung
der Kompensationsmaßnahmen und kontrolliert und dokumentiert diese Maßnahmen.
Durch die Umsetzung von CEF-Maßnahmen in der Zülpicher Börde in Verbindung mit weiteren
Maßnahmen der Artenschutzprüfung werden artenschutzrechtliche Konflikte vermieden.
12
Hinweise
Schutz des Bodens
Aufgrund der seltenen Bodentypen werden Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des Bodens und
zum Umgang mit dem humosen Oberboden als Hinweis aufgenommen.
Baufeldfreimachung
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte (Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatschG) sind verschiedene Vorsichtsmaßnahmen während der Bauphase zu beachten.
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T. Es ist die DIN
4149 zu beachten, um mögliche Schäden durch Erdstöße zu minimieren.
Erdberührte Bauteile
In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist mit aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Daher
wird zur Absicherung vor Wasserschäden für jedes Bauwerk ein standortbezogenes Baugrundgutachten empfohlen, in dem die Erfordernisse an die Bauweise festgelegt werden. Maßnahmen zum Schutz erdberührter Bauteile (Bodenplatten, Kellerwände) bleiben erforderlich.
Trafo- und Verteilerstationen, Pumpstation
Die Standorte der untergeordneten Versorgungsseinrichtungen werden erst im Rahmen der
Bauausführungsplanung konkretisiert. Daher dürfen im Plangebiet die zur Versorgung des Gebietes notwendigen Standorte gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO (mit je ca. 2 x 3 m Grundfläche) im
Bereich öffentlicher Grünflächen bzw. Straßenverkehrsflächen errichtet werden.
Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung für den Feuerwehreinsatz ist unter Anwendung der DVGW Arbeitsblätter W 405 – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung und W 331 – Hydrantenrichtlinie zu erstellen, um eine ausreichende Sicherheit im Brandfall gewährleisten zu können.
35
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
Archäologie
Um archäologisch wertvolle Relikte zu sichern und Beschädigungen oder Zerstörungen bei
Bauarbeiten zu vermeiden, sind im Bereich der Straßenverkehrsanlage mit Anbindung an die
L 264 die Straßenbauarbeiten archäologisch zu begleiten. Mit Suchschnitten entlang der Straßenzüge im übrigen Plangebiet sollen vor Beginn der Bauarbeiten archäologisch bedeutsame
Bereiche identifiziert werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler und Fundgegenstände entdeckt werden können. Diese sind in unverändertem Zustand zu erhalten und
nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) unverzüglich der Gemeinde, der oberen Denkmalbehörde
oder dem Landschaftsverband Rheinland zu melden.
Kampfmittel
Um von möglichen Kampfmittelfunden ausgehende Gefahren zu minimieren, sind bei Kampfmittelverdacht während der Erd bzw. Bauarbeiten die Arbeiten unverzüglich einzustellen und
die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung
Düsseldorf zu informieren.
13
Berücksichtigung des Umweltberichts in der Planung
Im Rahmen der Bauleitplanung sind konkrete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung
nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt festzulegen. Folgende Ergebnisse der Umweltprüfung sind in den Bebauungsplan eingeflossen:
Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
Die schalltechnische Untersuchung (ISU-Plan 2012) zum Bebauungsplan C 23 'MorschenichNeu' belegt, dass sie Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) tags
und 50 dB(A) nachts sowie für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und von 45 dB(A)
nachts innerhalb der vorgesehenen Bauflächendarstellungen im Plangebiet eingehalten werden
können. Dabei wurden sowohl die künftigen Verkehrsbelastungen des angrenzenden Straßennetzes als auch die innerhalb des Änderungsbereichs geplanten Nutzungen (Sportlärm) geprüft. Insofern erfüllen die im vorliegenden Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Durch die gewählte, räumliche Anordnung der Bauflächen sowie des Sport- und Schützenplatzes innerhalb des Plangebietes werden Lärmbelastungen und Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzungen vermieden.
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Der Bebauungsplan bereitet Eingriffe in den Naturhaushalt im Bereich der neuen Bauflächendarstellungen auf einer Flächengröße von rd. 14 ha vor. Der Kompensationsbedarf ist in einem
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag detailliert ermittelt und die Art der Maßnahmen festgelegt worden. Im Bebauungsplan sind innerhalb der Grünflächen 'Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft' gemäß § 5 Abs. 2
Nr. 10 BauGB festgesetzt, auf denen Ausgleichsmaßnahmen für den Neuort umgesetzt wer-
36
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
den. Dazu zählen Gehölzpflanzungen aus heimischen Sträuchern und Bäumen, Grünlandeinsaaten und die Anlage einer Obstwiese.
Da nicht alle Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden können,
werden externe Ausgleichs- und Ersatzflächen verbindlich festgelegt und diesem Eingriff zugeordnet werden (s. LBP).
Es wird sichergestellt, dass mit der Planung keine Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen
Verbote gem. § 42 BNatSchG (Steinkauz) verbunden sind bzw. diese durch vorgezogene Maßnahmen vermieden werden. Im Rahmen der Eingriffsregelung werden zudem geeignete Maßnahme zur Stützung der gefährdeten Arten getroffen werden, die bei Realisierung des Neuortes
ihren Lebensraum verlieren.
Boden, Wasser
Zum Schutz der seltenen Böden sollten die Bereiche der schützenswerten Böden möglichst
nicht in Anspruch genommen werden; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind zu kompensieren.
Klima, Luft
Maßnahmen zur Klimaanpassung und des Klimaschutzes sind im Bebauungsplan auf der
Grundlage eines Energie-Konzeptes umgesetzt.
Kultur- und Sachgüter
Die Belange des Bodendenkmalschutzes sind aufgrund der archäologischen Bedeutung besonders zu berücksichtigen. Ein entsprechendes Gutachten und damit einhergehende Untersuchungen sowie Hinweise im Bebauungsplan C 23 sichern die Belange der Kultur- und Sachgüter.
14 Bodenordnung und Kosten
Auf Grundlage des Braunkohlenplanes erfolgt der Erwerb der für die Umsiedlung erforderlichen
Flächen durch den Bergbautreibenden RWE Power AG und durch die Gemeinde Merzenich.
Die Flächen werden für Zwecke der Umsiedlung vorgehalten und zur Verfügung gestellt. Die
Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch eine Vereinbarung
zwischen der Gemeinde Merzenich und dem Bergbautreibenden RWE Power AG sichergestellt. Hierin wird auch geregelt, dass die aus dem Vertrag zwischen Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und Gemeinde Merzenich vorhandenen Lasten und Pflichten der Gemeinde an RWE
Power übergehen
15 Vertragliche Regelungen
Angaben zu sonstigen vertraglichen Regelungen folgen im weiteren Verfahren.
37
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
BEGRÜNDUNG
16 Plandaten
Der Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu' weist folgende Plandaten auf:
Flächennutzung
Wohnbaufläche insgesamt
Planzeichnung [m²]
82.127
WA 1 a (2-geschossig)
5.131
WA 1 b (1-2-geschossig)
2.404
WA 2 a + b (1-2-geschossig)
41.454
WA 3 (1-geschossig)
33.138
Dorfgebiet insgesamt
17.354
MD 1 (1-2-geschossig)
3.625
MD 2 (1-2-geschossig)
10.432
MD 3 (1-2-geschossig)
3.297
Flächen für Gemeinbedarf
3.460
Versorgungsfläche
1.515
Verkehrsfläche insgesamt
Straßenverkehrsflächen
45.360
33.422
Fuß- und Radwege
Wirtschaftswege
2.217
11.930
Not- und Rettungszufahrt
506
Landwirtschaftliche Fläche
29.974
Grünflächen (Sportanlagen, Friedhof, RRA)
28.480
Grünflächen mit Maßnahmen (M1-M7)
46.238
Gesamtfläche Geltungsbereich
Tabelle 1:
254.509
Plandaten Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu'
38
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
Teil B (Umweltbericht)
1.
2.
Einleitung .......................................................................................................... 1
1.1
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ..............................................1
1.2
Untersuchungsgebiet .............................................................................................3
1.3
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans ....................................................................3
1.4
Ziele des Umweltschutzes .....................................................................................5
1.5
Planerische Vorgaben ............................................................................................6
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen............................. 6
2.1
2.2
3.
4.
5.
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ..................................................6
2.1.1
Schutzgut Mensch ....................................................................................6
2.1.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................9
2.1.3
Schutzgut Boden ....................................................................................12
2.1.4
Schutzgut Wasser ..................................................................................13
2.1.5
Schutzgut Klima / Luft ............................................................................14
2.1.6
Schutzgut Landschaft .............................................................................15
2.1.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...........................................................16
2.1.8
Wechselwirkungen .................................................................................18
2.1.9
Weitere Belange des Umweltschutzes ...................................................18
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung ...........................................................................19
Vermeidung und Ausgleich............................................................................ 19
3.1
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ...................................19
3.2
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ..............................21
Zusätzliche Angaben ...................................................................................... 22
4.1
Technische Verfahren ..........................................................................................22
4.2
Hinweise auf Schwierigkeiten ..............................................................................22
4.3
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der
erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die
Umwelt .................................................................................................................22
Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................... 22
I
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Merzenich C 23....................................3
Abbildung 2: Städtebauliches Konzept (oben) Auszug Bebauungsplan C 23
(unten, Stand 25.03.2013) .................................................................................4
Abbildung 3: Bestand der Biotoptypen ...................................................................................9
Abbildung 4: Blicke über die Fläche (links: nach Osten; rechts: nach Südwesten
auf Merzenich) .................................................................................................15
Abbildung 5: Auszug aus dem archäologischen Gutachten .................................................17
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen ..............................5
II
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
1.
UMWELTBERICHT
Einleitung
Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich) erforderlich machen. Im April 2009 hat der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde Köln mit der Erstellung des Braunkohlenplans (BKP) für die Umsiedlung des Ortes beauftragt, im Juni 2010 wurde die Umsiedlung Morschenichs durch die betroffenen Umsiedler im Rahmen einer Standwahl in den Agrarraum nordöstlich von Merzenich entschieden.
Im am 5.11.2012 aufgestellten Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich wurde die Umsiedlungsfläche weiter konkretisiert und räumlich abgegrenzt. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt
nun auf dieser Grundlage, die Umsiedlung mit der Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich
C 23 („Morschenich – Neu“) planerisch vorzubereiten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt. Deren Aufgabe ist es, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter frühzeitig, umfassend und medienübergreifend zu ermitteln, zu beschreiben
und zu bewerten.
Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB beschreibt
als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung.
1.1
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
Die Gemeinde Merzenich hat den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung unter Berücksichtigung bisher vorliegender, umweltrelevanter Informationen wie folgt abgesteckt:
Es werden die umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
genannten Schutzgüter ermittelt. Hierbei werden die Ergebnisse der Umweltprüfungen der höheren Planungsebenen berücksichtigt (UP zum BKP Umsiedlung Morschenich1 und UP zur Änderung des FNP Merzenich ’Umsiedlung Morschenich’), wobei eine entsprechende inhaltlichfachliche Abschichtung i.S.v. § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.
Das Untersuchungsgebiet der Umweltprüfung zum Bebauungsplan entspricht im Wesentlichen
dem Geltungsbereich des Bebauungsplans, zur Beurteilung relevanter Aspekte, z.B. der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Feldvogelarten, wird auch das nähere Umfeld mit
betrachtet.
Grundlagen der Beurteilungen stellen bestehende Informationen zum Zustand von Landschaftsbild und Naturhaushalt dar. Zum einen sind dies Daten des LANUV zu Biotopverbund,
Schutzgebieten, planungsrelevanten Tierarten, Informationen des Landschaftsplans, relevante
Informationen des WVER, Daten zur UP des laufenden Braunkohlenplanverfahrens Umsiedlung
Morschenich inklusive faunistischer Untersuchungen, einer schalltechnischen Vorabschätzung
und Stellungnahmen zur Archäologie des LVR, etc. - vgl. Quellenangabe im Anhang.
1
BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach, Angaben für die Beteiligung nach § 45 Abs. 6 i.V.m. § 15 Abs. 3 LPlG
zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren 'Umsiedlung Morschenich'
1
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
Zum anderen wurden im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Umsiedlung weitere, konkretisierende Untersuchungen und Gutachten erstellt, die in der Umweltprüfung berücksichtigt werden:
Artenschutzprüfung (ASP) gem. Handlungsempfehlung MKULNV 2010 und VV-Artenschutz
NRW (Raskin September 2012)
(ASP Stufe 1 und 2 sowie Hinweise zu Art und Umfang erforderlicher CEF-Maßnahmen)
Schalltechnische Untersuchung
(ISU-Plan Oktober 2012)
(Verkehrslärm und Gewerbelärm im Geltungsbereich des Bebauungsplans)
Geruchsgutachten (R&H Oktober 2012)
Bodengutachten (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012)
(geotechnische Untersuchungen für den Kanal- und Straßenbau und Hinweise zur Bebauung)
Bodengutachten, Eignung für Erdbestattungen (GD NW 2012)
Geomorphologisch-bodenkundliches Gutachten (Dr. Fischer 2011)
Ergebnisse archäologischer Grabungen auf einer Teilfläche auf der Grundlage der im Jahr
2011 erfolgten Prospektionen (Grabungskonzept; Archaeonet 2011, weitere Untersuchungsergebnisse voraussichtlich Ende 2012)
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (BKR März 2013)
(Schwerpunkt: Abhandlung der Eingriffsregelung, Konzeption von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild; in diesem
Rahmen Überprüfung, ggf. Aktualisierung der Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2009 nach
der Methode des LANUV „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in
NRW“)
Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung (Büro Dr. Jochims & Burtscheidt 2012)
Verkehrsplanung, innere und äußere Erschließung, Straßen- und Tiefbau (Büro Dr. Jochims &
Burtscheidt 2012)
Wirtschafts- und Radwegekonzept
scheidt 2012)
Verkehrsuntersuchung, Verkehrsanbindung: IGEPA Verkehrstechnik GmbH, äußere Erschließung, Knotenpunkte, Anbindung an die L 264 (2012)
Energiekonzept: Erarbeitung von Optionen für die Art der Energieversorgung im Plangebiet
(Drees & Sommer Februar 2012)
(IGEPA 2012, angepasst durch Büro Dr. Jochims & Burt-
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung liegt ein besonderes Augenmerk auf der Ausgestaltung der Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der
Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung des Neuortes sowie der Vermeidung
eines artenschutzrechtlichen Konfliktes unter Berücksichtigung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen. Weitere bedeutende Aspekte sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen
archäologisch interessanter Objekte, zur Minimierung von Bodenzerstörungen schutzwürdiger
Böden auf das unbedingt erforderliche Maß sowie zur Vermeidung von Störungen der Grundwasserneubildung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung festgesetzter Maßnahmen.
Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Ist-Situation', 'Prognose Nullfall'
und 'Prognose Planfall' vorgenommen. Die Ergebnisse der Standortalternativenprüfung, die im
Zuge des vorangegangenen Braunkohlenplanverfahrens erfolgte, werden auf der FNP-Ebene
ausführlicher betrachtet.
2
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
1.2
UMWELTBERICHT
Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen den 25,5 ha großen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Merzenich C 23 (“Morschenich – Neu“)’ (s. Abbildung 1), zur Beurteilung relevanter Aspekte, z.B. der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Feldvogelarten, wird
auch das nähere Umfeld mit betrachtet. Es liegt im Agrarraum nordöstlich der Gemeinde Merzenich an der L 264 zwischen den Hoflagen ‚Langweilerhof’ und ‚Schafshof’ im Norden und
dem ‚Petershof’ im Süden.
Abbildung 1:
1.3
Geltungsbereich des Bebauungsplans Merzenich C 23
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan sieht im Wesentlichen die folgenden Nutzungen vor (s. Abbildung 2 mit
Städtebaulichem Konzept Bebauungsplan C 23):
Allgemeines Wohngebiet WA GRZ 0,4 mit zulässiger Überschreitung auf 0,6 (überwiegende
Fläche) mit einer Unterteilung in drei Bereiche mit unterschiedlicher Zulässigkeit verschiedener
Nutzungen zur Entwicklung unterschiedlicher Wohngebiete für unterschiedliche Ansprüche:
schwerpunktmäßig Wohnen, daneben Handwerksbetriebe, Wirtschaften, etc.
Dorfgebiet MD GRZ 0,6 mit zulässiger Überschreitung auf 0,8 (landwirtschaftliche Betriebe,
Tierhaltung, nicht störendes Gewerbe)
Gemeinbedarfsflächen (Kita/Jugend-/Bürgerhaus, St. Lambertus)
Verkehrsflächen (Straßenverkehrsflächen, Fuß- und Radwege)
Versorgungsflächen (Regenrückhalteanlage und Heizzentrale)
Öffentliche Grünflächen mit unterschiedlichen Zweckbindungen:
zum Einen: intensivere Nutzungen wie Sportplatz, Schützenplatz, Vereinshaus, Feuerwehr,
Friedhof;
zum Anderen: Flächen mit extensiveren Nutzungen, die auch der Vermeidung, Minderung oder
Kompensation der Auswirkungen durch die Bebauung dienen: Wald der Erinnerung’, Obstwiese, Eingrünungsflächen, vgl. Kapitel 3.1)
Flächen für die Landwirtschaft
3
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
Abbildung 2:
UMWELTBERICHT
Städtebauliches Konzept (oben)
Auszug Bebauungsplan C 23 (unten, Stand 25.03.2013)
(Abbildung nicht maßstabsgerecht)
4
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
1.4
UMWELTBERICHT
Ziele des Umweltschutzes
In Tabelle 1 sind die wesentlichen Fachgesetze mit ausgewählten umweltrelevanten Zielen aufgeführt, die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsam sind und in den nachfolgenden
Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt werden.
Tabelle 1:
Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen
Fachgesetze
Ziele des Umweltschutzes
Baugesetzbuch – BauGB
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die
die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch
in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen
zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz […] und das Orts- und Landschaftsbild.
Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind […] zu berücksichtigen.
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für
die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich
[…]so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt,
Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
Bundes-Bodenschutzgesetz –
BBodSchG/ Landesbodenschutzgesetz – LBodSchG NW
Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.
Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Böden, die die
Bodenfunktionen nach BBodSchG im besonderen Maße erfüllen, sind besonders zu schützen
Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG
Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder
vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzwürdige Gebiete.
Landschaftsgesetz - LG NW
Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts insbesondere im besiedelten Bereich sowie geeigneter Flächen für die Naherholung.
Wasserhaushaltsgesetz – WHG
Verpflichtung, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer
verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt
anzuwenden, um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
Denkmalschutzgesetz NW
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Weitere Ziele des Umwelt- und Naturschutzes können sich aus planerischen Vorgaben wie dem
Landschaftsplan, Schutzgebietsverordnungen etc. ergeben. Sie werden im folgenden Unterkapitel genannt und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt.
5
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
1.5
UMWELTBERICHT
Planerische Vorgaben
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt innerhalb des Geltungsbereiches 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich' dar, die L 264 ist als
'Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr' dargestellt.
Der Braunkohlenplan „Umsiedlung Morschenich“ (Stand September 2012), der am 05.11.2012
vom Braunkohlenausschuss gem. § 28 Abs. 5 LPlP aufgestellt wurde, legt auf der Grundlage
der Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet die Ziele der Raumordnung für den Umsiedlungsstandort fest. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans C 23 entspricht im Wesentlichen der zeichnerischen Darstellung der Umsiedlungsfläche des Entwurfs des Braunkohlenplans.
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Merzenich (1992) stellt innerhalb des Geltungsbereiches derzeit Flächen für die Landwirtschaft dar, die L 264 ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Eine Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren.
Bisher liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches.
Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplan Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich
nicht auf den Bereich des Bebauungsplanes und sein Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete
oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von
Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Geltungsbereiches.
Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen (wie WSG,
Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Geltungsbereiches und seines nächsten Umfeldes.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
2.1.1
Schutzgut Mensch
Die Flächen im Geltungsbereich werden (abgesehen von Straßen und Wegen) ackerbaulich
genutzt. Im Umfeld liegen die landwirtschaftlichen Betriebe ‚Langweilerhof’ (Pferdehof, Tierarztpraxis), ‚Schafshof’ (temporäre Schafhaltung) und ‚Petershof’ (derzeit Ackerbaubetrieb, Genehmigung zur Schweinemast). Im Geltungsbereich ist entsprechend mit saisonal auftretenden
Immissionen aus den landwirtschaftlichen Betrieben zu rechnen.
Für die Bewohner von Merzenich stellen der Geltungsbereich und sein Umfeld siedlungsnahen
und durch ein Wegenetz erschlossenen Freiraum dar. Ihm kommen im Kontext mindestens
gleichwertiger, ausgedehnter Flächen im Umfeld allerdings keine besonderen Erholungsfunktionen zu.
Auf der Ebene des Braunkohlenplanverfahrens wurde eine schalltechnische Voreinschätzung
(Dr. Wohlfahrt 2010) erstellt, die bereits die künftige verkehrliche Belastung im umgebenden
6
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
Straßennetz berücksichtigte und eine grundsätzliche Eignung des Standortes für ruhiges Wohnen bescheinigte. Diese Einschätzung wurde durch die Schalltechnische Untersuchung (ISUPlan Oktober 2012) bestätigt.
Der Standort weist vglw. geringe Lärmvorbelastungen durch die Landes- und Bundesstraße und
das Gewerbegebiet 'Auf der Heide' auf. Lärmbelastungen durch den Tagebau (Entfernung ca.
1.500 m), den Schienenverkehr (Entfernung rd. 1.200 m) und die Windkraftanlagen (Entfernung
rd.1.200 m) sind im Geltungsbereich nicht erheblich.
Der Tagebau Hambach wird bis auf rd. 1.500 m und die BAB 4n bis auf 1.300 m an den Geltungsbereich heranrücken.
Aufgrund der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzungen (Pferdehof und Schafhof sowie Petershof) liegen im Bereich der neuen Siedlungsfläche entsprechende geruchliche Vorbelastungen vor (Ergebnisse Geruchsgutachten s.u.).
Merzenich und der Geltungsbereich liegen in der Erdbebenzone 3 der Kategorisierung der DIN
4149. Am Ostrand des Geltungsbereichs verläuft die geologischen Störung „Werhahn-Sprung“
Dieser wird vom Geologischen Dienst NRW nicht als seismisch aktiv (nach Eurocode 8 – DIN
EN 1998-5) bewertet.
Innerhalb des Geltungsbereichs liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor.
Auswirkungen
Mit der Realisierung der Umsiedlung gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen und siedlungsnaher Freiraum verloren.
Für die Umsiedler wird ein neuer Ort mit Wohn- und Gewerberaum, sozialen Einrichtungen und
öffentlichen Grünflächen geschaffen. Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung dienen
der Konfliktvermeidung: Allgemeines Wohngebiet (WA) sichert grundsätzlich ruhige Wohnverhältnisse, die Unterteilung in drei unterschiedliche Wohnbereiche fördert eine dörfliche Nutzungsmischung. Dabei werden ausnahmsweise zulässige, potenziell störend wirkende Nutzungen am Dorfplatz sowie entlang der Haupterschließungsachse konzentriert (WA1 und WA2).
Nach Westen und mit direkter Anbindung an das übergeordnete Straßennetz werden die weniger sensiblen bzw. das Wohnen beeinträchtigende Nutzungen wie Landwirtschaft, Sportplatz
und Schützenplatz angeordnet und als Dorfgebiet (MD) bzw. Grünfläche festgesetzt. Nicht störende Gewerbebetriebe sollen nur im MD direkt am Ortseingang von Morschenich-Neu im größten Abstand zum Wohngebiet allgemein zulässig sein.
Die verkehrliche Anbindung erfolgt nach Westen an die L 264 über ein Brückenbauwerk und
zwei Kreisverkehre.
Bei der Entwicklung von Morschenich-Nord soll der Schutz vor Lärm mit dem Ziel eines ruhigen
Wohngebietes dahingehend berücksichtigt werden, dass die Orientierungswerte der DIN 18005
für Allgemeine Wohngebiete tags und nachts auch im Außenwohnbereich eingehalten werden
können.
Auf der Ebene des Bauleitplanverfahrens wurde für das Plangebiet eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt (ISU-Plan Oktober 2012). Sie berücksichtigt neben den vorhandenen
7
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
Lärmquellen der angrenzenden Straßen und des Gewerbegebietes 'Auf der Heide' auch die
künftigen Lärmimmissionen von dem geplanten Sport- und Schützenplatz gemäß 18. BImSchV
sowie die Baumaßnahme des neu zu bauenden Knotenpunktes an der L 264 auf Grundlage der
16.BImSchV.
Durch die vorgesehene Anordnung der Nutzungen werden die Orientierungswerte der DIN
18005 für Dorfgebiete (MD) und Allgemeine Wohngebiete (WA) überwiegend eingehalten. Lediglich die Lärmimmissionen des Straßenverkehrs der L 264 verursachen an der nördlichen
Grenze des Mischgebietes (MD1) geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte der
DIN 18005 [MD 60 / 50 dB(A)] im Tag- und Nachtzeitraum. Da diese Überschreitungen allerdings nur an der äußeren Grenze des Baufeldes vorliegen, können die Immissionen durch eine
angepasste Nutzung sowie entsprechende Positionierung und Ausrichtung der Bebauung vermieden werden. Die im B-Plangebiet vorgesehenen Nutzungen sind aus schalltechnischer Sicht
uneingeschränkt möglich. Da die Lärmbelastungen auf der Grundlage der freien Schallausbreitung berechnet wurden, ist bei einer späteren Bebauung mit einer weiteren Minderung der Lärmimmissionen zu rechnen. Somit sind ohne weitere Maßnahmen zum Schallschutz die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gegeben.
Zum Aspekt der Geruchsentwicklungen wurde wegen der landwirtschaftlichen Umgebungsnutzung ein Gutachten auf der Grundlage einer Immissionssimulation erstellt (Richters und Hüls
Oktober 2012). Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass innerhalb des Plangebietes der für
Wohnhäuser in Wohngebieten geltende Immissionswert (IW=10%) größtenteils eingehalten
werden kann. Relevante Störwirkungen zwischen Neuort und bestehenden landwirtschaftlichen
Betrieben / dort zulässigen Tierhaltungen werden durch das Einhalten von Abständen zu diesen
von mindestens 300 m größtenteils vermieden. In den Berechnungen des Geruchsgutachtens
wurden die landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe mit den möglichen und genehmigten Tierhaltungen im Umfeld des Plangebietes berücksichtigt. Die Ergebnisse der Planungsabfrage der
Morschenicher Bürger im Sommer 2012 ergab keine Nachfrage für Betriebe mit Tierhaltung.
Gewünscht wurde Tierhaltung zu Hobbyzwecken (z.B. Pferde) und zur Selbstversorgung, die im
Dorfgebiet möglich sein wird. Betriebe mit Tierhaltung sind hingegen nicht zulässig.
Auch ist nach bisherigem Kenntnisstand die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der
menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten.
Der Bebauungsplan sieht ein Fuß- und Radwegenetz vor, das ursprüngliche Verbindungen aufgreift und ergänzt. Die Anbindung an Merzenich erfolgt parallel zur verkehrlichen Anbindung.
Nach den Ergebnissen des Wirtschafts- und Radwegekonzepts werden für die wegfallenden
Wirtschaftswege alternative Lösungsmöglichkeiten zur weitestgehenden Erhaltung der Wegebeziehungen berücksichtigt. Der Wegfall von 2 Nord-Süd-Wirtschaftswegen wird durch einen
neuen im Geltungsbereich des B-Planes am südlichen Rand verlaufenden Wirtschaftsweg
kompensiert. Weiterhin wird der nördlich verlaufende Wirtschaftsweg an der L 264 abgebunden
und an die planfreie Querung angebunden. Die Querung der L 264 wird für den landwirtschaftlichen Verkehr dadurch künftig über das Brückenbauwerk erfolgen und damit künftig sicherer.
Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T sind bei Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149
(Fassung April 2005) zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere ein-
8
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
schlägige Regelwerke zu beachten. Hierauf wird im Bebauungsplan hingewiesen
Bezüglich des diffusen Kampfmittelverdachts enthält der Bebauungsplan einen entsprechenden
Hinweis.
2.1.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Pflanzen
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Niederrheinischen Bucht in der Haupteinheit Zülpicher
Börde (533) in der Untereinheit Erper Lössplatte (553.3). Ohne Einflussnahme des Menschen
würden sich hier als potenziell natürliche Vegetation Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwälder
entwickeln. Bodenständige Gehölze dieser Vegetation sind im Wesentlichen Buche, Traubeneiche, Hainbuche, Winterlinde, Salweide, Hasel, Weißdorn, Hundsrose, Schlehe.
Im Zuge der Standortfindung im Braunkohlenplanverfahren wurde im Juni 2009 eine Biotoptypenkartierung des Geltungsbereiches und seines Umfeldes durchgeführt, die im Mai 2012 für
die Flächen des Geltungsbereichs überprüft und aktualisiert wurde (vgl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan). Die Erhebung und Bewertung der Biotoptypen wurde
nach dem Verfahren des LANUV zur numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung (LANUV 2008) durchgeführt.
Bebaut, versiegelt, teilversiegelt
versiegelt, bebaut [1.1]
geschottert [1.3]
Begleitvegetation
Straßenbegleitgrün ohne Gehölze [2.2]
Straßenbegleitgrün mit Gehölzen [2.3]
Landwirtschaft
Acker [3.1]
Intensivgrünland [3.4]
Grünflächen, Gärten, Brachen
Staudenbrache [5.1]
Gehölze
Hecke, Gebüsch [7.2]
Gehölzstreifen standorttypisch [7.4]
Baumreihe, -gruppe (n. standorttypisch) [7.3]
Gewässer Gräben
Graben naturfern [9.1]
Abbildung 3:
Bestand der Biotoptypen
Bestandsplan des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags zum BP Merzenich C 23 „Umsiedlung
Morschenich-Neu“ (BKR 2013)
Die Flächen des Geltungsbereichs werden nahezu ausschließlich intensiv ackerbaulich genutzt,
wobei überwiegend Getreide (Roggen, Gerste), Rüben und Mais angebaut werden. Die großen
Ackerschläge sind von einem landwirtschaftlichen Wegenetz (teils versiegelt, teils unversiegelt)
durchzogen. Im Westen des Gebietes liegt die vollversiegelte Landesstraße 264, die zum Teil
9
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
von Straßenbäumen (überwiegend junge Linden und Ahorne) begleitet wird. Im Nordwesten
schließt sich eine Parzelle mit Intensivgrünland (Schafweide) an.
Insgesamt weisen die Biotope des Geltungsbereichs aufgrund der extremen Strukturarmut und
der intensiven Nutzung nur eine geringe allgemeine ökologische Wertigkeit für Tiere und Pflanzen auf.
Tiere
Die Flächen des Geltungsbereiches besitzen für die Großzahl der heimischen Tierarten eine
sehr geringe Lebensraumqualität und weisen entsprechend insgesamt eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt auf.
Für einige spezielle Arten der Feldflur besitzen die Ackerfluren jedoch grundsätzlich Habitateignung, darunter auch planungsrelevante, bzw. gefährdete Arten.
Im Zuge der Standortfindung wurde daher im Braunkohlenplanverfahren im Frühjahr und Sommer 2010 eine Erfassung und Kurzbewertung von Feldvögeln und Feldhamster (Büro Raskin
2010) durchgeführt. Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden im Rahmen der Untersuchungen zum Vorkommen des Feldhamsters keine Individuen und/oder sonstige Spuren der Art
nachgewiesen. Ein Einwandern des Feldhamsters in das Untersuchungsgebiet ist gem. ASP
auszuschließen. Bezüglich der relevanten Feldvogelarten wurden insbesondere acht Brutpaare
der Feldlerche sowie ein Rebhuhnpaar innerhalb des Geltungsbereichs aufgenommen, weitere
Reviere dieser Arten liegen im nahen Umfeld des Plangebietes.
Daneben kommen verschiedene Vogelarten wie Steinschmätzer, Baumfalke und Rohrweihe als
Durchzügler oder Nahrungsgäste vor. Die Grauammer wurde im Geltungsbereich und seinem
näheren Umfeld ebenfalls nur als Durchzügler nachgewiesen. Für diese befindet sich nach den
Daten des LANUV (Fundortkataster) ein Populationsschwerpunkt östlich des Untersuchungsgebietes.
In rd. 400 m Entfernung verläuft östlich des Geltungsbereichs eine Pappelreihe, Quartierbäume
für Fledermäuse können hier augenscheinlich ausgeschlossen werden. Die mögliche Funktion
im Rahmen der Nahrungssuche bleibt vom Planungsvorhaben jedoch unberührt.
Es befinden sich keine für den Steinkauz essenziellen Habitate im Geltungsbereich.
Bei den genannten Arten der Feldflur handelt es sich um planungsrelevante Tierarten gemäß
MUNLV 2007, Handlungsempfehlung MKULNV 2010 und VV-Artenschutz NRW 2010. Für sie
sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs.1 BNatSchG (mit den entsprechenden Sonderregelungen des § 44 Abs. 5) zu beachten.
Auswirkungen
Durch die Realisierung der Umsiedlungen werden heutige Ackerflächen überwiegend in Wohngebiete mit Gärten, kleinen Gehölzen sowie einigen Grünflächen und Verkehrsflächen umgewandelt. Durch die Überbauung gehen Flächen als Lebensraum verloren, im Bereich von Grünflächen und Gärten ist voraussichtlich mit einer allgemeinen Erhöhung der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen zu rechnen. Insbesondere wenig anspruchsvolle, ubiquistische Arten können
sich in den geplanten Strukturen ansiedeln. In den strukturreicheren Bereichen, wie den geplan-
10
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
ten Gehölzflächen und der Obstwiese können sich mittel- und langfristig ggf. auch anspruchsvollere Arten einfinden (vgl. Kapitel 3.1 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen). Insgesamt entstehen Flächen von geringem ökologischem Wert (Bebauung, voraussichtlich wenig strukturreiche Gärten), aber auch von mittlerem bis höherem ökologischem Wert
(insbesondere heimische Gehölze, Obstwiese).
Für die Arten der Feldflur, darunter auch die planungsrelevanten Vogelarten Feldlerche (21
Paare) und Rebhuhn (3 Paar), gehen durch die Umsiedlung im Geltungsbereich und seinem
nächsten Umfeld durch direkten Flächenverlust sowie durch neu entstehende Kulisseneffekte
Lebensräume verloren und werden durch siedlungstypische Habitate ersetzt.
Gemäß dem Ergebnis der Artenschutzprüfung werden extern innerhalb der Zülpicher Börde auf
einer Fläche von insgesamt 10,5 h Maßnahmen zur Aufwertung des Agrarraums als Lebensraum für die betroffenen Feldvogelarten durchgeführt.
SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE ASPEKTE
Die aktuelle Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan (Raskin 2012) ergibt, dass in Bezug auf
planungsrelevante Arten von den direkten und indirekten Effekten insgesamt 21 Feldlerchereviere und 3 Rebhuhnreviere betroffen sind. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass zur
Vermeidung eines Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs 1
Nr. 2 u. 3 BNatSchG für diese Arten auf einer Fläche von 10,5 ha multifunktionale vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG (CEF-Maßnahmen) im räumlichen Zusammenhang erforderlich sind2. Es werden entsprechende Maßnahmen inklusive bestimmter
zu berücksichtigender Kriterien zur Aufwertung der Feldflur benannt, die in störungsarmen unzerschnittenen Ackerlandschaften in der Zülpicher Börde durchzuführen sind (vgl. Raskin 2012,
S. 18 und MKULNV 2013 Maßnahmenblatt Feldlerche).
Zum Zeitpunkt des Habitatverlustes müssen die erforderlichen Maßnahmen funktionsfähig umgesetzt sein. Es ist eine gestaffelte Umsetzung der Maßnahmen im Zeitraum zwischen Herbst
2012 und Herbst 2016 vorgesehen, da auch der Funktionsverlust sukzessive mit der Entwicklung des Neuortes erfolgt (vgl. Raskin 2012 S. 19).
Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert (Näheres s. Kapitel 3.1 und ASP Raskin 2012).
Um nicht gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des BNatSchG zu verstoßen, sind
darüber hinaus Bauzeitenbeschränkungen oder alternativ die Anlage bestimmter Ackerkulturen
zu beachten (hohe Schnittgraskulturen oder Freihaltung der Flächen von Vegetation).
2
Die Feldlerche besiedelt die Zülpicher Börde flächendeckend. Im vorliegenden Fall kann die Abgrenzung der Lokalpopulationen daher in der gesamten Zülpicher Börde großzügig vorgenommen werden (s. Raskin 2012, S 18);
bzgl. des Flächenumfangs ist unter günstigen Rahmenbedingungen eine Fläche von 0,5 ha je entfallendem Feldlerchenrevier als CEF-Maßnahmenfläche ausreichend (vgl. MKULNV 2013, Maßnahmenblatt Feldlerche)
11
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
2.1.3
UMWELTBERICHT
Schutzgut Boden
Innerhalb des Geltungsbereichs treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden auf
(L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt
haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (55-75), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit
und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und
Pufferfunktion bewertet (sw 1)3. Gemäß dem erstellten Bodengutachten (Dr. Tillmanns und
Partner GmbH 2012) sowie der Bodenkarte im Maßstab 1:5.000 des GD NW, die für Teile des
Geltungsbereichs vorliegt, stehen daneben lokal auch Pseudogleye bzw. Pseudogley-Kolluvien
(Stauwasserböden) an.
Für eine dezentrale Versickerung sind diese Böden aufgrund ihrer vglw. geringen Wasserleitfähigkeit nur bedingt geeignet (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012 und GD NW). Für Bestattungszwecke sind die Böden auf dem untersuchten Standort geeignet (GD NW 2012).
Im Geltungsbereich stehen die Böden fast ausschließlich unter ackerbaulicher Nutzung, so
dass hier anthropogene Überprägungen in Form von Veränderungen des natürlichen Bodengefüges und des natürlichen Stoffhaushalts sowie verstärkter Bodenabtrag anzutreffen sind. Die
natürlichen Bodenfunktionen sind hierdurch in gewissem Maße beeinträchtigt, spielen jedoch
innerhalb des Naturhaushalts noch eine bedeutende Rolle. Die versiegelten Böden des Geltungsbereiches (Straßen, versiegelte Feldwege) weisen keine natürlichen Bodenfunktionen
mehr auf. Hinweise auf Altlasten liegen nicht vor.
Auswirkungen
Im Bereich geplanter Bebauungen (zulässig rd. 13 ha) werden die fruchtbaren Böden dauerhaft
zerstört. Im Bereich von Garten- und intensiv genutzten Grünflächen sind weitere kleinflächige
(Teil-)Versiegelungen sowie strukturelle und stoffliche Störungen zu erwarten. Durch die im Geltungsbereich vorgesehenen Maßnahmen (Beschränkung GRZ, bereichsweise Verwendung
wassergebundener Bodenbeläge) werden Bodenzerstörung und -schädigung auf das unbedingt
erforderliche Maß beschränkt.
Im Bereich extensiver Grünflächen und größerer Gehölzanpflanzungen (insbesondere „Wald
der Erinnerung“, Eingrünungsflächen und Obstwiese) ist bei der Berücksichtigung entsprechender Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase (s. u.) langfristig eine Verbesserung im Vergleich zur heutigen ackerbaulichen Nutzung zu erwarten. Im Bereich der rd. 3 ha landwirtschaftlicher Nutzung bleiben die fruchtbaren Böden bei unverändert fortgeführter Nutzung voraussichtlich gemäß heutiger Situation erhalten, bei Grünlandnutzung ist tendenziell eine geringere
Bodenbelastung zu erwarten.
Durch die Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen in der Bauphase können unnötige
Bodenschäden z.T. vermieden werden. Im Wesentlichen sind diesbezüglich die DIN 18915 und
der DIN 19731 zu Bodenabtrag, -lagerung und -wiederaufbau zu nennen. Weiterhin sollten grö3
Einordnung des Geologischen Dienstes zur Schutzwürdigkeit von Böden in NRW in drei Stufen (Stufe 1: schutzwürdig, Stufe 2: sehr schutzwürdig, Stufe 3: besonders schutzwürdig) bezüglich der Bodenfunktionen (Archive der
Natur- und Kulturgeschichte, Lebensraumfunktion – Biotopentwicklungspotenzial für seltene Pflanzen und Tiere,
Natürliche Bodenfruchtbarkeit/ Regelungs- und Pufferfunktion)
12
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
ßere, nicht zu bebauende Bereiche durch Auszäunung von Befahren, Baustelleneinrichtungen
etc. freigehalten werden (Näheres s. auch LABO 2008; Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Brandenburg 1999; Arge Eingriff Ausgleich 1994).
Im Bereich der externen Kompensationsmaßnahmen ergeben sich durch eine Extensivierung
von Agrarflächen ebenfalls positive Effekte für das Schutzgut Boden.
2.1.4
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen. Im Untergrund liegen, fluvioglaziale Sedimente (Porenwasserleiter) mit zwischengelagerten Ton- oder Kohleschichten als Grundwasserstauer. Die Gesteinsbereiche weisen eine vergleichsweise gute Filterwirkung auf, Verschmutzungen breiten sich in der Regel nur langsam aus und verschmutztes Grundwasser unterliegt einer vergleichsweise guten Selbstreinigung. In den Bereichen der mächtigen Lössschichten wird ein Eindringen von Verschmutzungen weitgehend erschwert, da die Filterwirkung oberflächennah erhöht ist.
Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden Tagebaus sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen Grundwasserschichten betroffen4 . Aktuell und langfristig liegt der
freie Grundwasserspiegel innerhalb des Geltungsbereiches in einer Tiefe von mehr als 3 m.
Auch nach Beendigung der Sümpfung wird innerhalb des Geltungsbereiches kein Grundwasserspiegel von weniger als 3 m unter Flur erwartet (s. UP zum BKP-Verfahren).
F
Laut MUNLV NRW (1991-2005) liegen trotz der hohen Filterwirkung des Bodens und der hohen
Selbstreinigungskraft Belastungen des Grundwassers durch die intensive landwirtschaftliche
Nutzung vor (erhöhte Nitratwerte an einzelnen Messstellen).
Für eine dezentrale Versickerung sind die anstehenden Böden aufgrund ihrer vglw. geringen
Wasserleitfähigkeit nur bedingt geeignet (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012 und GD NW).
Oberflächengewässer
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer. Rund 200 m südlich
des Geltungsbereichs entlang des Feldweges am Petershof verläuft ein strukturarm, bedingt
naturfern ausgeprägter Graben (Zufluss des Heidegraben). Rd. 400 m östlich des Geltungsbereiches entlang einer Pappelreihe verläuft der ebenfalls als Entwässerungsgraben ausgeprägte
Heidegraben.
Auswirkungen
Durch die ermöglichten Versiegelungen gehen Versickerungsflächen bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren. Durch eine Begrenzung der GRZ, großzügige Durchgrünung und
bereichsweise Wegeausführung mit wassergebundenen Materialien werden Versiegelungen auf
das unbedingt erforderliche Maßn begrenzt.
4
Quelle: RWE Power, Bericht über die Auswirkung der Grundwasserabsenkung durch die Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus, Stand Oktober 2008
13
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
Bezüglich der Entwässerung sieht die Planung getrennte Kanalsysteme für Schmutz- und unbelastetes Niederschlagswasser gem. dem Entwässerungskonzept von Büro Dr. Jochims & Burtscheidt Oktober 2012 vor. Das unbelastete Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen wird gesammelt und in ein Regenrückhaltebecken im Nordosten des Gebietes geleitet.
Aufgrund der vglw. geringen Wasserleitfähigkeit der anstehenden Böden (vgl. Dr. Tillmanns und
Partner GmbH 2012, S. 8) erfolgt von dort aus eine gedrosselte Ableitung in den Heidegraben.
Das Regenrückhaltebecken wird voraussichtlich als Rasenmulde ausgeführt und ist für ein 100jähriges Ereignis dimensioniert. Durch die gedrosselte Ableitung aus dem Becken werden hydraulische Überlastungen des Heidegrabens vermieden.
2.1.5
Schutzgut Klima / Luft
Die Ackerflächen des Geltungsbereiches stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert
gute Durchlüftungsbedingungen.
Es sind geringe lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264
anzunehmen, die zukünftig durch Verkehrszunahmen ansteigen werden (geplante Anschlussstelle Merzenich der BAB 4). Aufgrund der guten Austauschbedingungen sind keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten.
Im Untersuchungsgebiet können Feinstaubbelastungen durch Kumulationswirkungen von Straßenverkehr, heranrückendem Tagebau und ackerbaulicher Nutzung auftreten. Messwerte aus
dem Bereich der Ortslage Merzenich liegen nicht vor. Im Jahr 2005 wurde ein Aktionsplan und
im Jahr 2012 ein Luftreinhalteplan für den Tagebau Hambach konzipiert, die auf eine Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen in der Umgebung des Tagebaus abzielen. Temporär ist
mit Geruchsimmissionen aus der umgebenden Landwirtschaft zu rechnen, die durch die gewählten Abstände zu den Betrieben gemindert werden.
Auswirkungen
Mit der Realisierung der Umsiedlung kommt es zu einem Verlust von nächtlichen Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die Planung eine dörfliche Siedlungsstruktur mit ausgeprägter Durchgrünung vorsieht,
sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das lokale Klima zu erwarten.
Im Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Neuanlage des Ortes
grundsätzlich die Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien sowie energieeffiziente
Siedlungsplanung über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an
den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen:
In einem Energiekonzept (Drees & Sommer 2012) wurde für den Neuort ein Energiekonzept erarbeitet, in dem verschiedene dezentrale und zentrale Wärmeversorgungsvarianten untersucht
wurden. Im Ergebnis wurde als zentrale Lösung ein Nahwärmenetz auf Pelletbasis mit einem
zentralen Holzpelletkessel und als dezentrale Lösung die Nutzung von Solarthermieanlagen
und Wärmepumpen empfohlen. Zur Ermöglichung der zentralen Versorgung, hält der Bebauungsplan eine Fläche für eine Heizzentrale am nördlich verlaufenden Wirtschaftsweg, angrenzend an die Fläche für Sportanlagen und den 'Wald der Erinnerung' vor. Auch klimafreundliche,
14
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
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dezentrale Lösungen sind möglich. Optionen für die Nutzung von Sonnenenergie wurden ursprünglich bei der Gebäudeausrichtung in Form einer solaren Optimierung berücksichtigt, es erfolgt diesbezüglich keine Festsetzung der Firstrichtung im Bebauungsplan.
Weiterhin wird den Bauherren aus Morschenich eine Bau- und Energieberatung angeboten, die
über die jeweils geltenden Möglichkeiten berät und somit zur Sicherung einer energetisch optimierten Situation beiträgt.
2.1.6
Schutzgut Landschaft
Als typische Bördelandschaft prägen weite Ackerflächen ohne bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und ein überwiegend ebenes Relief das Landschaftsbild östlich von Merzenich.
Es ergeben sich weite Blickbeziehungen auf die umliegenden Orte und in die Börde, die nach
Südwesten bis in die Voreifel und nach Nordosten bis zum Hambacher Forst und zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach reichen.
Auch der Geltungsbereich selbst wird von strukturarmen, ausgeräumten und von Feldwegen
durchzogenen Ackerflächen dominiert. Nach Westen schließt sich die Ortslage Merzenich ohne
ausgeprägte Ortsrandstrukturen an, in die übrigen Richtungen folgen landwirtschaftlich genutzte
Bördeflächen und es bestehen Blickbeziehungen zu den umliegenden Höfen. Gliedernd und belebend wirkt eine alte Pappelreihe östlich des Geltungsbereichs sowie die zumeist noch jüngeren Straßenbäume im Umfeld des Geltungsbereichs. Vorbelastungen bestehen im weiteren
Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im Norden (rd. 400 m entfernt) und Windräder im
Süden (rd. 1.200 m entfernt) sowie durch Verkehrslärmbelastungen der L 264.
Die Erholungseignung ist aufgrund der Vorbelastungen und fehlenden Abwechslung im Raum
als mäßig anzusehen, die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering.
Abbildung 4:
Blicke über die Fläche (links: nach Osten; rechts: nach Südwesten auf Merzenich)
Auswirkungen
Die Planung ermöglicht die Neugründung eines Siedlungsbereiches innerhalb eines großen zusammenhängenden Freiraums ohne direkten Anschluss an den bestehenden Siedlungsbereich.
Hierdurch verändert sich das lokale Erscheinungsbild des offenen Agrarraums östlich von Mer-
15
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
zenich grundlegend. Die vorgesehenen Durch- und Eingrünungen mindern den Eingriff durch
die Siedlungsflächen. Mit den geplanten Gärten, Grünflächen, umgebenden Gehölzen und
Obstwiesen entsteht eine im Grunde „bördetypische“ neue Ortschaft, die voraussichtlich als
nicht störend empfunden wird, da sie dem Gesamtcharakter des Landschaftsraums entspricht.
Insgesamt gehen durch die geplante Bebauung Flächen mit mäßiger Erholungseignung und
vergleichsweise geringer Landschaftsbildqualität verloren, wie sie im Umfeld grundsätzlich weiterhin großflächig vorhanden sind. Rad- und Fußwegeverbindungen bleiben erhalten, bzw. werden funktional in der neuen Bebauung wieder hergestellt. Insofern sind keine wesentlichen Einschränkungen der Erholungsnutzung zu erwarten.
Im Unterschied zu der behutsam in den Landschaftsraum eingefügten Siedlungsplanung stellt
das geplante Brückenbauwerk zur Erschließung der Ortschaft eine technische Überprägung in
der Agrarlandschaft dar. Mit der geplanten lichten Höhe von mind. 4 m wird die Brücke als weithin sichtbarer Fremdkörper in der ebenen Landschaft erscheinen. Im Nahbereich wird zudem
die gesamte Ausdehnung von ca. 250 m mit beidseits etwa 90 m langen, auf neu angelegten
Böschungen liegenden Auffahrrampen eine wesentliche Veränderung des Landschaftsbildes
bedingen. Insgesamt wird durch das raumgreifende Straßenbauwerk, das in seinen Ausmaßen
einem stadttypischen Siedlungselement entspricht, der Charakter des dörflich geprägten Landschaftsraumes den Charakter eines städtisch geprägten Raums annehmen.
Durch die Anpflanzung von Gehölzen auf Teilen der Böschungen erfolgt eine Minderung der
Beeinträchtigung, wenngleich der dominante Eindruck nicht vermieden werden kann.
2.1.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Geltungsbereich befinden sich keine eingetragenen Baudenkmäler.
Es befinden sich ebenfalls keine eingetragenen Bodendenkmäler im Geltungsbereich, allerdings liegen hier archäologische Bodenfunde vor, die vom LVR als denkmalwert angesehen
werden (ortsfeste Bodendenkmäler):
Im Rahmen der Aufstellung des Braunkohlenplanes wurde ein Grabungskonzept erstellt, um
durch Ausgrabung und Dokumentation eine Sicherung der Bodendenkmäler als Sekundärquelle
zu gewährleisten. Im Jahr 2011 erfolgten eine archäologische Prospektion und die Erstellung
eines Gutachtens (Abschlussbericht Archaeonet 2011). Hierbei wurden insgesamt 3.170 Funde
eingemessen, aufgesammelt, datiert und kartiert, von denen sich 3009 als archäologisch relevant erwiesen:
Es sind die vorgeschichtlichen Epochen mit insgesamt 94 Oberflächenfunden vertreten, wobei
Funde vom Jungpaläolithikum bis zur Metallzeit vorliegen. Weiterhin liegen 1.646 römischen
Oberflächenfunde vor, Genauer datierbare Keramikfragmente stammen schwerpunktmäßig aus
dem 1. – 2. Jh. gefolgt von einigen Funden des 2. – 3. Jhs. Das Mittelalter ist mit 1.082 Funden
vertreten, die von der karolingischen Epoche (8./9. Jh.) bis in den Übergang zur frühen Neuzeit
(15./16. Jh.) reichen, wobei der Schwerpunkt auf den dreieinhalb Jahrhunderten des Hochmittelalters (10. – 13. Jh.) liegt.
Im Ergebnis (s. Abbildung 5) werden im Geltungsbereich ein jungneolithischer Fundplatz und
ein möglicherweise metallzeitlicher Fundplatz vermutet, die sich jedoch nicht genau abgrenzen
lassen. Zweifelsfrei wurde eine römische Trümmerstelle identifiziert, die wahrscheinlich von ei-
16
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
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nem römischen Einzelgehöft stammt. Es wird sich um ein Einzelgehöft mit einer Seitenlänge
von ca. 150 m und einer Hoffläche von etwa 2 ha handeln, das vom späten 1. Jh. bis ins 3. Jh.
bestand. Ein weiterer römischer Fundplatz erstreckt sich möglicherweise im Süden kleinflächig
bis in den Geltungsbereich, er ist eventuell mit einer Altfundstelle (OA 0899/005) identisch. Beide Fundplätze würden sich gem. Gutachten durch Baggersondagen weiter manifestieren lassen. (Größe und Ausrichtung der Stellen sind als Arbeitshypothesen aufzufassen.)
Abbildung 5:
Auszug aus dem archäologischen Gutachten
Archaeonet 2011, eigene Darstellung
Darüber hinaus liegt eine karolingisch-ottonische Keramikstreuung im Westen des Untersuchungsgebietes vor, die sich nicht eindeutig als Hinweis auf eine Siedlungsstelle werten lässt.
Die Ursache für eine dichte hoch- und spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Fundstreuung auf
allen unter guten Bedingungen begangenen Flächen war nicht zu ermitteln. Deutungen als
Dungschleier oder als Fundplatz kommen gem. Gutachten nur unter Vorbehalt in Frage. Zur
Klärung und ggf. Sicherung weiterer Funde erfolgten im Jahr 2012 weitere Untersuchungen.
Auswirkungen
Mit einer Bebauung der archäologisch relevanten Bereiche ist das Risiko einer Beschädigung
oder Zerstörung archäologischer Fundstellen verbunden. Die ursprüngliche Anordnung des archäologischen Ensembles wird in Bereichen, in denen Erdarbeiten durchgeführt werden, gestört. Hierdurch ergeben sich grundsätzlich negative Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut, da Bodenurkunden zerstört werden, die sich über Jahrtausende erhalten haben. Allerdings werden durch die durchgeführten und weiterhin laufenden Grabungen aufgefundene Bodendenkmäler als Sekundärquelle gesichert und dokumentiert, so dass die negativen Auswirkungen soweit als möglich gemindert werden.
Nach den derzeit vorliegenden Informationen des LVR stehen die Erkenntnisse aus den bisherigen Grabungen einer Entwicklung des Standortes als Umsiedlungsstandort nicht entgegen,
gleichwohl sollen in der Bauphase verschiedene Maßnahmen zum Schutz möglicher Boden-
17
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
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denkmäler in enger Absprache mit der zuständigen Behörde durchgeführt werden (Abstimmungsgespräch mit dem LVR am 22.08.2012):
Vor Beginn der Erschließungsarbeiten werden im Plangebiet Suchschnitte durchgeführt und nur
bei positiver Befundlage Anschlussflächen geöffnet. Im Bereich des Straßenbauwerks zur Anbindung des Neuortes an die L 264 zur wird der LVR baubegleitend tätig sein; gezielte Grabungen sollen nicht durchgeführt werden.
Durch diese, im Bebauungsplan als Hinweis festgehaltene Maßnahme, ist sichergestellt, dass
archäologisch wertvolle Bereiche identifiziert und Schäden an archäologisch interessanten Objekten vermieden werden.
Die abschließende Zusammenfassung des archäologischen Gutachtens mit dem Grabungsbericht wird in die Begründung und den Umweltbericht vor Beschlussfassung über den Bebauungsplan aufgenommen und bei der Beschlussfassung berücksichtigt.
2.1.8
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht stets ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) und eine enge
Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (Boden, Pflanzen, Tiere, etc.).
Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen
innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung
liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende
Eignung des Raumes vor.
Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt.
2.1.9
Weitere Belange des Umweltschutzes
Das BauGB führt in § 1 (6) 7. e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des
Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen
sind:
e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
im Bebauungsplan berücksichtigt, s. Kapitel Mensch, Wasser
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
im Bebauungsplan berücksichtigt, s. Kapitel Klima;
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des
Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
relevante Aspekte im Bebauungsplan berücksichtigt
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden Berücksichtigung des Luftreinhalteplans Hambach der Bezirksregierung Köln (2012).
18
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
2.2
UMWELTBERICHT
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung
Bei Fortführung der aktuellen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen Veränderungen
des Umweltzustands zu rechnen. Mittel- und langfristig ergeben sich – unabhängig von der Planung – verschiedene Veränderungen im Raum insbesondere durch das Fortschreiten des Tagebaus Hambach als auch durch die neue Anschlussstelle 'Merzenich' an der BAB 4 (z.B. Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der L 264). Langfristig ist nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels zu rechnen; da es sich
um Veränderungen in tieferen Grundwasserschichten handelt, sind keine relevanten Auswirkungen im Plangebiet zu erwarten.
3.
3.1
Vermeidung und Ausgleich
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (BKR 2013) enthält eine Konzeption von Minderungsund Ausgleichsmaßnahmen im Bezug auf die Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und
Landschaftsbild innerhalb des Geltungsbereichs. Folgende Maßnahmen werden in Form von
Festsetzungen und Hinweisen in den Bebauungsplan C 23 übernommen, zusätzlich werden
weitere Maßnahmen bezüglich der Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter berücksichtigt:
Bauphase
Durchführung der Baufeldfreimachung außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten (Zeitfenster Ende August bis Ende Februar) oder alternativ Anbau von hochstehenden Schnittgraskulturen oder Freihaltung der Flächen von Vegetation zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte (Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1)
Im Siedlungsbereich Vermeidung überflüssiger Bodenschäden durch weitmögliche Beschränkung von Befahren, Baustofflagerungen, etc. auf die zu überbauenden Flächen und
Schutz des Mutterbodens gem. § 202 BauGB unter Berücksichtigung der DIN 18915 und
der DIN 19731
Berücksichtigung Archäologischer Funde durch baubegleitende Maßnahmen
Anlage/ Planung
Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse durch Anordnung der Nutzungen und ausreichenden Abständen zur Landestraße
Sammlung des unbelasteten Niederschlagwassers und gedrosselte Ableitung in den
Heidegraben gem. Entwässerungskonzept
M1 Entwicklung einer extensiv gepflegten Obstwiese, hierbei Verwendung einer arten
und blütenreichen Grünlandsaatmischung (z.B. RSM 8.1 o.ä., regionale Saatgutmischung)
Grünlandpflege extensive Beweidung (max. 2 GVE) oder einschürige Mahd; bei der Anpflanzung der Obstbäume soweit möglich Verwendung regionaler Obstsorten, Pflanzab-
19
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stand etwa 10 m; untergeordnet ist auch die Anlage naturnah ausgeführter Gewässer zulässig; Ausführungen von Wegeverbindungen in der Fläche unversiegelt und unbefestigt
M2 Entwicklung des „Waldes der Erinnerungen“ unter Verwendung heimischer Gehölze
der Pflanzliste, mit einem Schwerpunkt auf die Gehölze 1. Ordnung (Großbäume); Ausführungen von Wegeverbindungen unversiegelt und unbefestigt
M3 Entwicklung einer lockeren, extensiv gepflegten Eingrünung (Ortsrandgrün), hierbei Verwendung einer artenreichen Grünlandsaatmischung (z.B. RSM 8.1 o.ä., regionale
Saatgutmischung) und einschürige Mahd sowie auf mind. 30 % der Fläche Gehölzanpflanzungen unter Verwendung heimischer Gehölzen der Pflanzliste mit einem Schwerpunkt auf
Gehölze 2. oder 3. Ordnung (mittelgroße Bäume, Sträucher oder auch Obstbäume); Ausführungen von Wegeverbindungen unversiegelt und unbefestigt (Hinweis: im Bereich von
Rohrleitungen keine Gehölzanpflanzungen)
M4 Erweitertes Ortsrandgrün östlich des Friedhofs mit Entwicklung wie M3, hierbei höherer Gehölzanteil von mind. 50 % der Fläche
M5 Entwicklung einer dichten Eingrünung (Ortseingangsgrün) am westlichen Ortsrand
in Richtung der Erschließung unter Verwendung von Arten der Pflanzliste, Ausführung mit
hoher Pflanzdichte, um eine geschlossene Eingrünung zu erreichen
M6 Entwicklung locker bepflanzter „Grünlinsen“ im Siedlungsbereich, bei Gehölzanpflanzungen (Bäume, Sträucher) Verwendung heimischer Arten der Pflanzliste, bei der Anlage von Beeten mit Stauden oder Kräutern Vorrangige Verwendung heimischer Pflanzenarten und möglichst extensive, schadstofffreie Pflege; Anlage von Versiegelungen auf maximal 30 % der Flächen, hierbei Verwendung versickerungsfähiger Materialien (z.B. Rasengittersteine, Schotter)
M7 Anlage von Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand, hierbei Verwendung von heimischen Gehölzen der Pflanzliste, darunter Einsaat von Landschaftsrasen, einschürige Mahd
Externe vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes (CEF-Maßnahmen)
Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Feldflur in der Zülpicher Börde für die Zielarten Feldlerche und Rebhuhn gem. Maßnahmenkonzeption der Artenschutzprüfung (Raskin
2012) nach der dort vorgeschlagenen Umsetzungsstaffelung von 2012 bis 2016 auf einer
Fläche von insgesamt 10,5 ha5
(Umsetzungsstaffelung: 2013 4,0 ha, 2014 6,2 ha, 2015 8,4 ha, 2016 10,5 ha; sollten die
Baumaßnahmen deutlich langsamer als erwartet durchgeführt werden und eine geschlossene Kulissenwirkung erst später erreicht werden, sind die Maßnahmen entsprechend später umsetzbar)
(Für Details zu den erforderlichen Maßnahmen s. Artenschutzprüfung Raskin 2012, S. 18f.)
5
Die Feldlerche besiedelt die Zülpicher Börde flächendeckend. Im vorliegenden Fall kann die Abgrenzung der Lokalpopulationen daher in der gesamten Zülpicher Börde großzügig vorgenommen werden (s. Raskin 2012, S 18);
bzgl. des Flächenumfangs ist unter günstigen Rahmenbedingungen eine Fläche von 0,5 ha je entfallendem Feldlerchenrevier als CEF-Maßnahmenfläche ausreichend (vgl. MKULNV 2013, Maßnahmenblatt Feldlerche)
20
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert. Der Vertrag beinhaltet u. a. die folgenden Punkte:
Die Gemeinde beauftragt die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit der Realisierung
externer Ausgleichsmaßnahmen, die nicht innerhalb des Geltungsbereiches realisiert
werden können, entsprechend der Artenschutzprüfung (Raskin 2012) und des landschaftspflegerischen Begleitplans;
Die Stiftung beschafft die erforderlichen Flächen und schließt hierzu mit Landwirten vor
Ort entsprechende Herstellungs- und Bewirtschaftungsverträge ab;
Die erforderlichen Flächen und zugehörigen Maßnahmen werden bis zur Offenlage konkret benannt;
Die Stiftung gewährleistet die fachgerechte Pflege und dauerhafte Aufrechterhaltung der
Kompensationsmaßnahmen und kontrolliert und dokumentiert diese Maßnahmen.
Die Eingriff-Ausgleichbilanzierung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags kommt zu dem
Ergebnis, dass der Eingriff überwiegend durch die Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs
kompensiert wird. Innerhalb des Geltungsbereichs verbleibt ein Kompensationsdefizit von
81.376 Punkten, das durch die funktionsübergreifenden externen Maßnahmen in der Zülpicher
Börde vollständig beglichen wird.
3.2
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Zuge der Umweltprüfung zum BKP-Verfahren wurden fünf verschiedene Suchräume in unmittelbarer Nähe zu Merzenich betrachtet und mögliche Umweltauswirkungen innerhalb der fünf
Suchräume vergleichend gegenübergestellt. Im Vorfeld der Erarbeitung der Angaben für die
Umweltprüfung wurden auch mögliche Standorte in den Ortsteilen Girbelsrath und Golzheim im
Gemeindegebiet Merzenich untersucht. Eine ausführliche Beschreibung der Ergebnisse dieser
Alternativenprüfungen erfolgt auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (s. Umweltbericht zur FNP-Änderung Umsiedlung Morschenich).
Zur Erarbeitung eines Städtebaulichen Vorentwurfs für den neuen Ort wurden Anfang 2011 mit
vier Teams aus Stadt- und Freiraumplanern ein Wettbewerbsverfahren (Gutachterverfahren)
durchgeführt. Gemeinsam mit den Bürgern wurden verschiedene städtebauliche und freiraumplanerische Überlegungen und Entwürfe entwickelt. Die einzelnen Entwürfe / Planungsvarianten
weisen ähnliche Nutzungsanordnungen auf (Distanz zur L 264, Zentraler Dorfplatz / zentraler
Anger, Aufgreifen vorhandener Wegeverbindungen, etc.), hierbei wurden unterschiedliche
Schwerpunkte auf die Eingrünung / Einbindung in die Landschaft sowie die Durchgrünung und
Anordnung der Einzelgrundstücke und Grünflächen gelegt.
Leitideen und -motive des gewählten städtebaulichen Vorentwurfs sind u. a. eine starke Eingrünung, die Anlage einer Streuobstwiese sowie eines „Bürgewaldes“ bzw. eines „Waldes der Erinnerung“, ein Aufgreifen und Einbinden vorhandener Feldwege in das neue Wegesystem, eine
21
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
Anbindung des Ortes an Merzenich über ein „grünes Gemeinschaftsband“ mit Fuß- und Radweg, an dem Gemeinschafts- und soziale Einrichtungen liegen.
4.
4.1
Zusätzliche Angaben
Technische Verfahren
Der Umweltbericht enthält eine systematische Zusammenstellung der Umweltbelange nach § 1
Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung sind im Zuge der frühzeitigen Beteiligung festzulegen und orientieren sich dabei problembezogen an der vorliegenden Planungsaufgabe und dem gegenwärtigen Wissensstand.
Wesentliche Arbeitsschritte sind:
Ortsbegehung und Prüfung der Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2009
Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation
Qualitative Wirkungsabschätzung für die einzelnen Schutzgüter auf der Grundlage bestehender Informationsgrundlagen (Untersuchungen, Gutachten)
Beschreibung und Bewertung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie geprüfter Alternativen
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der im Verfahren erstellten Gutachten
4.2
Hinweise auf Schwierigkeiten
Alle relevanten, zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Zum Zeitpunkt der Offenlage bestehen keine für das Verfahren relevanten bzw. wesentlichen Untersuchungs- oder Wissenslücken.
4.3
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der
erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die
Umwelt
Zur Überwachung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die betrachtete
Planänderung sind die folgenden Maßnahmen geboten:
Überprüfung der Berücksichtigung des Bodenschutzes in der Bauphase
Überprüfung der Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Überprüfung des Einhaltens der maximal zulässigen Versiegelung
5.
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Mer-
22
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
zenich) erforderlich machen. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt auf der Grundlage des am
5.11.2012 aufgestellten Braunkohlenplans, die Umsiedlung mit der Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich C 23 („Umsiedlung Morschenich-Neu“) planerisch vorzubereiten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt.
Ein Schwerpunkt der Umweltprüfung liegt in der Bewertung der Erreichung gesunder Wohnverhältnisse für die Menschen bzgl. des Lärms innerhalb des Geltungsbereiches. Ein Lärmgutachten belegt, dass durch die ergriffenen passiven Lärmschutzmaßnahmen (Anordnung der Nutzungen und Gebäude) die einschlägigen DIN-Orientierungswerte und sonstigen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Auch wird der für Wohnhäuser in Wohngebieten geltende Immissionswert der Geruchsimmissionsrichtlinie eingehalten, so dass keine nachteiligen Belastungen durch Geruchsbelastungen aus den umgebenden landwirtschaftlichen oder innerörtlichen Nutzungen zu erwarten sind.
Auswirkungen auf Naturhaushalt (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft) sind insbesondere durch einen lokalen Lebensraumverlust für Feldvogelarten (darunter planungsrelevante Arten wie Feldlerche und Rebhuhn, s.u. artenschutzrechtliche Belange) sowie eine Zerstörung
von vom Geologischen Dienst NRW als schutzwürdig bewerteten Böden (hohe natürliche
Fruchtbarkeit, Regelungs- und Pufferfunktion) zu erwarten. Insgesamt ist eine Versiegelung von
rd. 13 ha zulässig.
Daneben kommt es durch die Versiegelungen zum Verlust von Versickerungsflächen, wobei
das Untersuchungsgebiet innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen liegt. Für eine dezentrale Versickerung sind die anstehenden Böden aufgrund ihrer
vglw. geringen Wasserleitfähigkeit nur bedingt geeignet.
Weiterhin ist ein Verlust von nächtlichen Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse zu erwarten, die durch die geplante
dörfliche Struktur nicht zu erheblichen Auswirkungen führen.
Im Bezug auf das Landschaftsbild kommt es zu Beeinträchtigungen aufgrund einer Siedlungsneubegründung und insbesondere aufgrund der großflächigen Brückenanbindung an die L 264
im Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich.
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan C 23 enthält einen Maßnahmenkatalog, der im Bebauungsplan überwiegend durch entsprechende Hinweise und Festsetzungen gesichert wird. Insbesondere durch die bördentypische Entwicklung einer Obstwiese, eines
Feldgehölzes sowie eine umfassende Durch- und Eingrünung der Siedlungsflächen werden die
Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild überwiegend auf das unvermeidbare Maß
gemindert und (teil-)kompensiert.
Bezüglich der Entwässerung sieht die Planung getrennte Kanalsysteme für Schmutz- und unbelastetes Niederschlagswasser vor, das von Dach- und Verkehrsflächen gesammelt, in ein Regenrückhaltebecken im Nordosten des Gebietes geleitet und gedrosselt in den Heidegraben
eingeleitet wird. Weiterhin wurde für den Neuort ein Energiekonzept erarbeitet, das als zentrale
Lösung ein Nahwärmenetz auf Pelletbasis mit einem zentralen Holzpelletkessel und als dezent-
23
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’
UMWELTBERICHT
rale Lösung die Nutzung von Solarthermieanlagen und Wärme-Pumpen vorsieht. Der Bebauungsplan hält zur Errichtung der Heizzentrale eine Versorgungsfläche vor.
Im Bezug auf die Betroffenheit von Kulturgütern (insbesondere archäologisch bedeutsame
Fundstellen) wurden im Rahmen des Verfahrens vertiefte Untersuchungen durchgeführt. Es befinden sich keine eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler im Geltungsbereich, allerdings liegen archäologische Bodenfunde vor, die als denkmalwert angesehen werden. Nach den derzeit
vorliegenden Informationen stehen die Erkenntnisse aus den bisherigen Grabungen einer Entwicklung des Plangebietes als Umsiedlungsstandort nicht entgegen. Gleichwohl sollen in der
Bauphase verschiedene Maßnahmen zum Schutz möglicher Bodendenkmäler in enger Absprache mit der zuständigen Behörde durchgeführt werden.
Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wurde eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Im Ergebnis werden zeitlich gestaffelt auf insgesamt 10,5 ha Ackerflächen im Raum der
Zülpicher Börde CEF-Maßnahmen zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes
durchgeführt. Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch die
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11
BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung bis zum Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans vertraglich gesichert.
Die Belange der Eingriffsregelung werden Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan abgehandelt. Die dortige Eingriffs-Ausgleichsbilanz ermittelt unter Berücksichtigung
der konzipierten und im Bebauungsplan gesicherten Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs, dass der Eingriff überwiegend innerhalb des Geltungsbereichs kompensiert wird. Es
verbleibt innerhalb des Geltungsbereichs ein Kompensationsdefizit von 81.376 Punkten, das
durch die externen, funktionsübergreifenden Maßnahmen in der Zülpicher Börde vollständig
beglichen wird.
24
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
ANHANG
Anhang 1 – Quellen
ARCHAEONET AEISSEN/FISCHER (2011): Umsiedlung Morschenich nach Merzenich Stiftungsantrag 233 PR2011/0700 Abschlussbericht
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2012): Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich – Textliche Darstellung, Erläuterungsbericht und Zeichnerische Darstellung
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2012): Luftreinhalteplan Hambach (Stand Dezember 2012)
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003): Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region
Aachen
BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach Angaben für die Beteiligung zur Umweltprüfung […] im
Braunkohlenplanverfahren ‚Umsiedlung Morschenich’
BKR AACHEN (2013): Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Merzenich C 23
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Drees & Sommer Advanced Building Technologies GmbH (2012): Energiekonzept Umsiedlung
Morschenich (Stand Februar.2012)
Dr. Fischer (2011): Geomorphologisch-Bodenkundliches Gutachten zur Maßnahme PR
2011/701 Düren-Merzenich
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DR. JOCHIMS & BURTSCHEIDT (2012): Rad- und Wirtschaftswege Umsiedelungsstandort Morschenich (Stand Nov. 2012)
DR. TILLMANNS UND PARTNER GMBH (2012): Umsiedlungsort Morschenich neu - geotechnische
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DR. WOHLFAHRT, UNTERNEHMENSBERATUNG – UMWELTSCHUTZ (2010): Schalltechnische Voreinschätzung im Braunkohleplanverfahren 'Umsiedlungsstandort Morschenich', Bericht Nr.
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GEMEINDE MERZENICH (1992): FNP Gemeindegebiet Merzenich (inklusive FNP-Änderungen)
GEMEINDE MERZENICH (2009): Denkmalliste Gemeinde Merzenich
GEMEINDE MERZENICH (2008): Bebauungsplan G1 'Auf der Heide' mit Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag
GEOLOGISCHES DIENST NRW (2012): Gutachten über die Eignung der Böden für Erdbestattungen für die geplante Neuanlage eines Friedhofs östlich Merzenich (Umsiedlungsstandort
Morschenich)
GEOLOGISCHES DIENST NRW (2009):Stellungnahmen zur Lage tektonischer Verwerfungen Merzenich (16.04.2009, 05.06.2009, 13.10.2009)
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
ANHANG
GEOLOGISCHES DIENST NRW (2004): Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte
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INFORMATION UND TECHNIK NRW - IT NRW (download 2011):
http://www.gis4.nrw.de/DienstelisteInternet/
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RB/34/09/SB/024
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IGEPA Verkehrstechnik GmbH (2012a): Wirtschafts- und Radwegekonzept in Ergänzung der
Verkehrsuntersuchung zur äußeren Standorterschließung aus Juli 2011 (Stand Januar
2012)
IGEPA Verkehrstechnik GmbH (2012b): Leistungsfähigkeitsüberprüfung der Knotenpunkte
B264/L264 und L264/ Steinweg in Ergänzung der Verkehrsuntersuchung zur äußeren
Standorterschließung aus Juli 2011 (Stand Januar 2012)
ISU-PLAN Planungsgruppe für Immissionsschutz, Stadtplanung und Umweltplanung (2012):
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INGENIEURBÜRO LOHMEYER GMBH UND CO. KG (2004): 6-streifiger Ausbau und Verlegung der
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KREIS DÜREN – UNTERE LANDSCHAFTSBEHÖRDE (2009): Steinkauzkartierung aus den 90er Jahren
KREIS DÜREN (1984): 'Landschaftsplan Ruraue' (in der Fassung vom 29.09.1984) digitale Darstellung http://geoserver.kreis-dueren.de/GeoDN.html
KREIS DÜREN – UNTERE BODENSCHUTZBEHÖRDE: Informationen aus dem Altlastenkataster Kreis
Düren
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2007, Ansprechpartner: NABU Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. M. Straube, U.
Köhler.
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN – LANUV –
LINFOS (2009-2011): Sach- und Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen,
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LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW – LANUV (2007): Geschützte
Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
ANHANG
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW – LANUV (2008): Numerische
Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen (März 2008)
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2009A): Informationen zu archäologischen Fundstellen, Erwartungsbereichen etc.
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2009B): Archäologische Recherche, Schreiben vom 09.07.2009
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2010): Stellungnahme zur Frühzeitigen Beteiligung im BKP-Verfahren (10. und 17.02.2010)
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALLEN - MKULNV (HRSG.) (2013): Leitfaden Wirksamkeit
von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher
Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Stand Schlussbericht 05.02.2013)
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN – MUNLV NRW / heute MKULNV (2007): Schutzwürdige Böden in NRW - Bodenfunktionen bewerten
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN – MUNLV NRW (2008, 2009) / heute MKULNV: Umgebungslärmkartierung, Straßenverkehr für Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz im Jahr,
Stand: Merzenich 30.01.2008, Düren 24.04.2009; download 15.07.2009
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ UND
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR DES LANDES
NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung
von Vorhaben - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW – MURL/ heute MKULNV
(1989): Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen
PLANUNGSBÜRO FÜR LANDSCHAFTS- & TIERÖKOLOGIE, WOLF LEDERER (2007): Erfassung von
Grauammer und Schwarzkehlchen im Kreis Düren 2007. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – LANUV.
RASKIN UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2012): Artenschutzprüfung FNPÄnderung und B-Planaufstellung zur Umsiedlung Morschenich (September 2012)
RASKIN UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2010): Erfassung und Kurzbewertung
von Feldvögeln und Feldhamster im Bereich der Empfehlungsräume für die Umsiedlung
Morschenich
R. & H. Richters & Hüls Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz (2012): Geruchsgutachten zum Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu' (Oktober 2012)
RWE POWER (2008): Bericht über die Auswirkung der Grundwasserabsenkung durch die Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus, Oktober 2008
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
ANHANG
Anhang 2 – Rechtsgrundlagen
BAUGB
BAUGESETZBUCH
vom 23. September 2004 (BGBl.IS.2414), Stand: zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.
Juli 2011 (BGBl.IS.1509)
BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) 1998, Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v.
31.7.2009
BBodSchV
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v.
31.7.2009 I 2585
BNATSCHG BUNDESNATURSCHUTZGESETZ
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege; vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 vom
06.08.2009 S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6.2.2012
Deutsche Norm Schallschutz im Städtebau DIN – 18005 (2002)
LG NRW
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft; In der
Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568); zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185)
LWG NRW
Landeswassergesetz
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der Fassung vom 25. Juni 1995
(GV. NW. S. 926), Stand zuletzt geändert 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm (1998)
VV-Artenschutz
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren; Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11.
August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist
16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BImSchG
Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 3
des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist
39. BImSchV Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des BImSchG
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen; vom 2. August
2010 (BGBl. I Nr. 40 vom 05.08.2010 S. 1065) Gl.-Nr.: 2129-8-39