Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2: Legende Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
318 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
05.04.13, 18:18
Aktualisiert
05.04.13, 18:18
Beschlussvorlage (Anlage 2: Legende Bebauungsplan)

öffnen download melden Dateigröße: 318 kB

Inhalt der Datei

Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete MD Dorfgebiete - Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. - - die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaften sowie Kleintierhaltung sind im allgemeinen Wohngebiet WA 2 b 3.2 - Anlagen sportliche Zwecke, Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und - Kleinsiedlungen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. - Betriebe des Beherbergungsgewerbes. mit entsprechenden Zwischen Garagen-, Carporteinfahrt bzw. Garagentor und Zweckbestimmung Sportanlage - Tankstellen, Innerhalb Winterlinde Tilia cordata Feld-Ahorn Acer campestre Innerhalb der - 1.2 die Errichtung eines Die - mit Zweckbestimmung 8 In der mit M 1 bezeichneten wird die Entwicklung einer extensiv gepflegten Obstwiese festgesetzt. Hierbei ist die Verwendung einer arten- und (z.B. RSM 8.1 regionale Saatgutmischung) vorzusehen sowie eine extensive Beweidung (max. 2 GVE) oder eine Mahd. Bei der Anpflanzung der sind soweit regionale Obstsorten zu verwenden sowie ein Pflanzabstand von etwa einzuhalten. Untergeordnet ist auch die Anlage naturnah Wegeverbindungen - - Baugrenze - - Kleinsiedlungen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen, mit entsprechenden und M 1: Obstwiese - Gartenbaubetriebe, - Tankstellen, - Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung. 1.3 - Einzelhandelsbetriebe, Schank und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungswesens. In der mit M 2 vorwiegend - sonstige Gewerbebetriebe 5.3 - Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, In der mit M 3 bezeichneten ist die Entwicklung einer unter Verwendung einer artenreichen (z.B. RSM 8.1 regionale Saatgutmischung) sowie eine Mahd festgesetzt. Auf mind. der sind vorzunehmen, hierbei sind heimische der Pflanzliste, vorwiegend 2. oder 3. Ordnung oder auch zu verwenden. - Gartenbaubetriebe, Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und - Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, - Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung. - Tankstellen, 5. - - 1.8 - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Allgemein sind ein Einrichtungen (z.B. - 2 2.1 - Tankstellen. - Das der baulichen Nutzung ist jeweils als Maximalwert im Bereich der allgemeinen Wohngebiete WA 1 a, WA 1 b, WA 2 a, WA 2 b und WA 3 auf 0,4 und in den Dorfgebieten MD 1, MD 2, MD 3 auf 0,6 festgesetzt. 2.2 - Als gilt der Schnittpunkt der Oberkante der Schnittlinie Dachhaut der 6. mit der Dachhaut. Als gilt die Bei gilt die Oberkante der Zweckbestimmung: Heizzentrale M 2: Wald der Erinnerung bezeichneten 1. Ordnung des - erfolgt, gemessen auf der in der ist die Verwendung heimischer der Pflanzliste, festgesetzt. Wegeverbindungen sind unversiegelt Bei - Gartenbaubetriebe, - Tankstellen, gilt als Bezugspunkt die der Oberkante der endausgebauten gemessen am Schnittpunkt der gemeinsam zu bebauenden - Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung. Zweckbestimmung: Sportanlage Als Bezugspunkte die Ermittlung der mittleren von Garagen und (Carports) werden die endausgebauten der an die gemessen am Schnittpunkt der zu bebauenden mit der angrenzenden der vom jeweiligen 1.5 Zweckbestimmung: Friedhof Zweckbestimmung: - Kleinsiedlungen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen, 8. - Einzelhandelsbetriebe, Beherbergungswesens. Schank- mit und entsprechenden Speisewirtschaften sowie und Betriebe Ist zum Zeitpunkt der Erstellung eines (Amtlichen) Lageplans ein Bauvorhaben einen Bauantrag, 68 BauO NRW, oder die Freistellung, 67 BauO NRW, noch kein Endausbau der angrenzenden erfolgt, so sind zur Ermittlung der der Bezugspunkte die 9. Verwaltungen sowie - sonstige Gewerbebetriebe, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 10. Sonstige Planzeichen der kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und davon, ob sich durch eine oder einen von der Planung abweichenden Endausbau der folgend festgesetzt: - Gartenbaubetriebe, Allgemeine Wohngebiete (WA 1 a WA 1 b, WA 2 a, WA 2 b, WA 3): - Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Bei 1-geschossiger Bauweise sind eine maximale (FHmax) von 9,50 m und eine Bei 2-geschossiger Bauweise sind eine maximale (FHmax) von 11,00 m und eine - Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, - Tankstellen, 5.5 ist eine dichte In den mit M 6 bezeichneten sind locker bepflanzte im Siedlungsbereich herzustellen. Bei und bei der Anlage von Beeten mit Stauden oder sind vorrangig heimische Pflanzenarten zu verwenden. Die Versiegelungen sind auf maximal der zu begrenzen sowie mit wassergebundenen Materialien - Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, - Einzelhandelsbetriebe, sowie Betriebe des Beherbergungswesens, den Feuerwehreinsatz ist unter Anwendung der DVGW W 405 - Bereitstellung von durch die Trinkwasserversorgung und W 331 - Hydrantenrichtlinie zu erstellen. sind die im Plangebiet Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jederzeit und entdeckt werden Diese sind 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) der Gemeinde, der oberen oder dem Landschaftsverband Kampfmittel 5.7 in den mit M 7 bezeichneten Landschaftsrasenansaat und aus heimischen Pflanzliste Kreuzungsbereiche und Sichtdreiecke sind von auszunehmen. und sind mit der 6 6.1 86 Abs. 4 BauO NRW wird festgesetzt, dass Bebauungsplan Nr. C 23 "Morschenich-Neu" mit einer Neigung bis maximal 6.2 Bei und Hausgruppen sind einheitliche Trauf- und einheitliche Dachneigungen sowie einheitliche Material- und Farbwahl bei der Dachgestaltung und einheitliche Materialwahl bei der Fassadengestaltung einzuhalten. Dies gilt auch bauliche oder die in Bezug auf ein einheitliches Gesamterscheinungsbild des Doppelhauses untereinander abzustimmen sind. 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind auf den die und sonstigen Nebenanlagen mit Kletter- oder Rankpflanzen zu Die Einfriedungen im vorderen Es kann keine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gegeben werden. Damit sind bei Kampfmittelverdacht der Erd bzw. Bauarbeiten die Arbeiten einzustellen und die Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Gemeinde Merzenich Dachformen und Dachneigungen von 6.4 Wohnhaus mit Hausnummer Die Im Bereich der mit Anbindung an die zu begleiten. Mit Suchschnitten entlang der 5.6 Dorfgebiete (MD 1, MD 2, MD 3): 21a, 23 Abs. 5 BauNVO) 14 Abs. bzw. unter Verwendung von Arten der 6.3 3 In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist mit aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Es wird jedes Bauwerk ein standortbezogenes Baugrundgutachten empfohlen, in dem die Erfordernisse an die Bauweise festgelegt werden. zum Schutz Bauteile (Bodenplatten, Trafo- und Verteilerstationen, Pumpstation 1.6 Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T. (aus: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland). Es ist die DIN 4149 zu beachten (Fassung April 2005). Im Plangebiet werden die zur Versorgung des Gebietes notwendigen Standorte 2 BauNVO mit je ca. 2 x 3 m im Bereich des Diese sind als verbindlich und rechtswirksam anzuhalten, - Anlagen sportliche Zwecke. Erdbebenzone 5.4 7. Baufeldfreimachung In der mit M 4 bezeichneten ist die Entwicklung einer unter Verwendung einer artenreichen (z.B. RSM 8.1 regionale Saatgutmischung) sowie eine Mahd festgesetzt. Auf mind. der sind vorzunehmen, hierbei sind heimische der Pflanzliste, vorwiegend 2. oder 3. Ordnung oder auch zu verwenden. In der mit M 5 bezeichneten Pflanzliste herzustellen. - - Betriebe des Beherbergungsgewerbes. 5.2 Schutz des Bodens Der vorhandene Bodentyp ist, soweit zu erhalten. Bei allen sind der humose Oberboden und der Unterboden getrennt abzubauen, vorrangig einer Wiederverwertung im Gebiet und bis zu diesem Zeitpunkt getrennt zu lagern. Hierbei sind die Vorgaben der Baufeldfreimachung der Balz- und Fortpflanzungszeiten (Zeitfenster Ende August bis Ende Februar) oder alternativ Anbau von hochstehenden Schnittgraskulturen oder Freihaltung der von Vegetation zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte - Anlagen sportliche Zwecke, Zweckbestimmung: Schwarzer Holunder Sambucus nigra 20 u. 25 BauGB) - 1.4 Roter Hartriegel Cornus sanguinea (RRA) sind bauliche - Zweckbestimmung: Schlehe Prunus spinosa Kornelkirsche Cornus mas mit 5.1 Baulinie Einrichtungen und Anlagen: Hundsrose Rosa canina 5 1.7 - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Einrichtungen und Anlagen: Crataegus monogyna Rotdorn Crataegus laevigata - Geschlossene Bauweise 4. ist - - Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung. Offene Bauweise der - Spielhallen, - Tankstellen, - Gartenbaubetriebe. M1 - M7 Eberesche Sorbus aucuparia Viburnum opulus - RRA Salweide Salix caprea Stiel-Eiche Quercus robur Hasel Corylus avellana mit Zweckbestimmung Sportplatz (z.B. Vereinsheim) sowie einer Zweckbestimmung Sportplatz die Nutzung als - HZ Hainbuche Carpinus betulus Traubeneiche Quercus petraea Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus - Schank- und Speisewirtschaften, - - Gartenbaubetriebe, 3. RV Rotbuche Fagus sylvatica Vogel-Kirsche Prunus avium und - Zahl der Vollgeschosse zwingend FHmax 11m F+R Pflanzliste 4 - THmax 7m o g Nebenanlagen 1.1 - 0,4 I-II I 7 - Gartenbaubetriebe, - 2. 3.1 - sonstige Gewerbebetriebe, 1 eine von 0,8