Daten
Kommune
Merzenich
Größe
318 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
05.04.13, 18:18
Aktualisiert
05.04.13, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
WA
Allgemeine Wohngebiete
MD
Dorfgebiete
- Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.
-
- die der Versorgung des Gebietes dienenden
Schank- und Speisewirtschaften sowie
Kleintierhaltung sind
im allgemeinen Wohngebiet WA 2 b
3.2
- Anlagen
sportliche Zwecke,
Verwaltungen sowie
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
- Kleinsiedlungen
landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes.
mit
entsprechenden
Zwischen
Garagen-,
Carporteinfahrt
bzw.
Garagentor
und
Zweckbestimmung Sportanlage
- Tankstellen,
Innerhalb
Winterlinde Tilia cordata
Feld-Ahorn Acer campestre
Innerhalb der
-
1.2
die
Errichtung
eines
Die
-
mit Zweckbestimmung
8
In der mit M 1 bezeichneten
wird die Entwicklung einer extensiv gepflegten Obstwiese
festgesetzt. Hierbei ist die Verwendung einer arten- und
(z.B. RSM 8.1
regionale Saatgutmischung) vorzusehen sowie eine extensive Beweidung
(max. 2 GVE) oder eine
Mahd. Bei der Anpflanzung der
sind soweit
regionale Obstsorten zu verwenden sowie ein Pflanzabstand von etwa
einzuhalten.
Untergeordnet ist auch die Anlage naturnah
Wegeverbindungen
-
-
Baugrenze
-
- Kleinsiedlungen
landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen,
mit
entsprechenden
und
M 1: Obstwiese
- Gartenbaubetriebe,
- Tankstellen,
- Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung.
1.3
- Einzelhandelsbetriebe, Schank und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungswesens.
In der mit M 2
vorwiegend
- sonstige Gewerbebetriebe
5.3
- Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse,
In der mit M 3 bezeichneten
ist die Entwicklung einer
unter Verwendung einer
artenreichen
(z.B. RSM 8.1
regionale Saatgutmischung) sowie eine
Mahd festgesetzt. Auf mind.
der
sind
vorzunehmen, hierbei sind heimische
der Pflanzliste, vorwiegend
2. oder 3.
Ordnung
oder auch
zu verwenden.
- Gartenbaubetriebe,
Verwaltungen sowie
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
- Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe,
- Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung.
- Tankstellen,
5.
-
-
1.8
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Allgemein
sind ein
Einrichtungen (z.B.
-
2
2.1
- Tankstellen.
-
Das
der baulichen Nutzung ist jeweils als Maximalwert im Bereich der allgemeinen
Wohngebiete WA 1 a, WA 1 b, WA 2 a, WA 2 b und WA 3 auf 0,4 und in den Dorfgebieten MD 1,
MD 2, MD 3 auf 0,6 festgesetzt.
2.2
-
Als
gilt der
Schnittpunkt der
Oberkante der Schnittlinie Dachhaut der
6.
mit der Dachhaut. Als
gilt die
Bei
gilt die Oberkante der
Zweckbestimmung:
Heizzentrale
M 2: Wald der Erinnerung
bezeichneten
1. Ordnung
des
-
erfolgt, gemessen auf der
in der
ist die Verwendung heimischer
der Pflanzliste,
festgesetzt. Wegeverbindungen sind unversiegelt
Bei
- Gartenbaubetriebe,
- Tankstellen,
gilt als Bezugspunkt die
der Oberkante der endausgebauten
gemessen am Schnittpunkt der gemeinsam zu bebauenden
- Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung.
Zweckbestimmung:
Sportanlage
Als Bezugspunkte
die Ermittlung der mittleren
von
Garagen und
(Carports) werden die endausgebauten
der an die
gemessen am Schnittpunkt der zu bebauenden
mit der angrenzenden
der vom jeweiligen
1.5
Zweckbestimmung:
Friedhof
Zweckbestimmung:
- Kleinsiedlungen
landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen,
8.
- Einzelhandelsbetriebe,
Beherbergungswesens.
Schank-
mit
und
entsprechenden
Speisewirtschaften
sowie
und
Betriebe
Ist zum Zeitpunkt der Erstellung eines (Amtlichen) Lageplans
ein Bauvorhaben
einen
Bauantrag, 68 BauO NRW, oder die Freistellung, 67 BauO NRW, noch kein Endausbau der
angrenzenden
erfolgt, so sind zur Ermittlung der
der Bezugspunkte die
9.
Verwaltungen sowie
- sonstige Gewerbebetriebe,
zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
10. Sonstige Planzeichen
der
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
davon, ob sich durch eine
oder einen von der Planung abweichenden Endausbau der
folgend festgesetzt:
- Gartenbaubetriebe,
Allgemeine Wohngebiete (WA 1 a WA 1 b, WA 2 a, WA 2 b, WA 3):
- Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Bei 1-geschossiger Bauweise sind eine maximale
(FHmax) von 9,50 m und eine
Bei 2-geschossiger Bauweise sind eine maximale
(FHmax) von 11,00 m und eine
- Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe,
- Tankstellen,
5.5
ist eine dichte
In den mit M 6 bezeichneten
sind locker bepflanzte
im Siedlungsbereich
herzustellen. Bei
und bei der Anlage von Beeten mit
Stauden oder
sind vorrangig heimische Pflanzenarten zu verwenden. Die Versiegelungen
sind auf maximal
der
zu begrenzen sowie mit wassergebundenen Materialien
- Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe,
- Einzelhandelsbetriebe, sowie Betriebe des Beherbergungswesens,
den Feuerwehreinsatz ist unter Anwendung der DVGW
W 405 - Bereitstellung von
durch die
Trinkwasserversorgung und W 331 - Hydrantenrichtlinie zu erstellen.
sind die
im
Plangebiet
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jederzeit
und
entdeckt werden
Diese sind
15 und 16 Denkmalschutzgesetz
(DSchG)
der Gemeinde, der oberen
oder dem Landschaftsverband
Kampfmittel
5.7
in den mit M 7 bezeichneten
Landschaftsrasenansaat und
aus heimischen
Pflanzliste
Kreuzungsbereiche und Sichtdreiecke sind von
auszunehmen.
und
sind mit
der
6
6.1
86 Abs. 4 BauO NRW wird festgesetzt, dass
Bebauungsplan Nr. C 23 "Morschenich-Neu"
mit einer Neigung bis maximal
6.2
Bei
und Hausgruppen sind einheitliche Trauf- und
einheitliche
Dachneigungen sowie einheitliche Material- und Farbwahl bei der Dachgestaltung und einheitliche
Materialwahl bei der Fassadengestaltung einzuhalten. Dies gilt auch
bauliche
oder
die in Bezug auf ein einheitliches Gesamterscheinungsbild des
Doppelhauses untereinander abzustimmen sind.
9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind auf den
die
und sonstigen Nebenanlagen mit Kletter- oder Rankpflanzen zu
Die Einfriedungen
im vorderen
Es kann keine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gegeben werden. Damit sind bei
Kampfmittelverdacht
der Erd bzw. Bauarbeiten die Arbeiten
einzustellen und
die
Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung
Gemeinde Merzenich
Dachformen und Dachneigungen
von
6.4
Wohnhaus mit Hausnummer
Die
Im Bereich der
mit Anbindung an die
zu begleiten. Mit Suchschnitten entlang der
5.6
Dorfgebiete (MD 1, MD 2, MD 3):
21a, 23 Abs. 5 BauNVO)
14 Abs.
bzw.
unter Verwendung von Arten der
6.3
3
In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist mit aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Es wird
jedes Bauwerk ein standortbezogenes Baugrundgutachten empfohlen, in dem die Erfordernisse an
die Bauweise festgelegt werden.
zum Schutz
Bauteile (Bodenplatten,
Trafo- und Verteilerstationen, Pumpstation
1.6
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T. (aus: Karte der
Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland). Es ist die
DIN 4149 zu beachten (Fassung April 2005).
Im Plangebiet werden die zur Versorgung des Gebietes notwendigen Standorte
2 BauNVO mit je ca. 2 x 3 m
im Bereich
des
Diese sind als verbindlich und rechtswirksam anzuhalten,
- Anlagen
sportliche Zwecke.
Erdbebenzone
5.4
7.
Baufeldfreimachung
In der mit M 4 bezeichneten
ist die Entwicklung einer
unter Verwendung einer
artenreichen
(z.B. RSM 8.1
regionale Saatgutmischung) sowie eine
Mahd festgesetzt. Auf mind.
der
sind
vorzunehmen, hierbei sind heimische
der Pflanzliste, vorwiegend
2. oder 3.
Ordnung
oder auch
zu verwenden.
In der mit M 5 bezeichneten
Pflanzliste herzustellen.
-
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes.
5.2
Schutz des Bodens
Der vorhandene Bodentyp ist, soweit
zu erhalten. Bei allen
sind der
humose Oberboden und der Unterboden getrennt abzubauen, vorrangig einer Wiederverwertung
im Gebiet
und bis zu diesem Zeitpunkt getrennt zu lagern. Hierbei sind die Vorgaben
der Baufeldfreimachung
der Balz- und Fortpflanzungszeiten (Zeitfenster
Ende August bis Ende Februar) oder alternativ Anbau von hochstehenden Schnittgraskulturen
oder Freihaltung der
von Vegetation zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte
- Anlagen
sportliche Zwecke,
Zweckbestimmung:
Schwarzer Holunder Sambucus nigra
20 u. 25 BauGB)
-
1.4
Roter Hartriegel Cornus sanguinea
(RRA) sind bauliche
-
Zweckbestimmung:
Schlehe Prunus spinosa
Kornelkirsche Cornus mas
mit
5.1
Baulinie
Einrichtungen und Anlagen:
Hundsrose Rosa canina
5
1.7
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Einrichtungen und Anlagen:
Crataegus monogyna
Rotdorn Crataegus laevigata
-
Geschlossene Bauweise
4.
ist
-
- Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung.
Offene Bauweise
der
- Spielhallen,
- Tankstellen,
- Gartenbaubetriebe.
M1 - M7
Eberesche Sorbus aucuparia
Viburnum opulus
-
RRA
Salweide Salix caprea
Stiel-Eiche Quercus robur
Hasel Corylus avellana
mit Zweckbestimmung Sportplatz
(z.B. Vereinsheim) sowie einer
Zweckbestimmung Sportplatz
die Nutzung als
-
HZ
Hainbuche Carpinus betulus
Traubeneiche Quercus petraea
Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus
- Schank- und Speisewirtschaften,
-
- Gartenbaubetriebe,
3.
RV
Rotbuche Fagus sylvatica
Vogel-Kirsche Prunus avium
und
-
Zahl der Vollgeschosse zwingend
FHmax
11m
F+R
Pflanzliste
4
-
THmax
7m
o
g
Nebenanlagen
1.1
-
0,4
I-II
I
7
- Gartenbaubetriebe,
-
2.
3.1
- sonstige Gewerbebetriebe,
1
eine
von 0,8