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Beschlussvorlage GB (Einstellung von Auszubildenden der Fachrichtung „staatlich geprüfte Rettungsassistent/in“ ab 2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
05.06.12, 04:07
Aktualisiert
08.06.12, 07:53
Beschlussvorlage GB (Einstellung von Auszubildenden der Fachrichtung „staatlich geprüfte Rettungsassistent/in“ ab 2012) Beschlussvorlage GB (Einstellung von Auszubildenden der Fachrichtung „staatlich geprüfte Rettungsassistent/in“ ab 2012) Beschlussvorlage GB (Einstellung von Auszubildenden der Fachrichtung „staatlich geprüfte Rettungsassistent/in“ ab 2012)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 275/2012 29.05.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung X Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 12.06.2012 -nichtöffentlich- Kreisausschuss 20.06.2012 -öffentlich- Kreistag 02.07.2012 -öffentlich- Einstellung von Auszubildenden der Fachrichtung „staatlich geprüfte Rettungsassistent/in“ ab 2012 Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath Tel.: 15 323 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 020 127 01/02 Zeile:11 Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. gez. Hessenius Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Einstellung von bis zu 5 Auszubildenden der Fachrichtung „staatlich geprüfte Rettungsassistent/in“. -2Begründung: Grundlage(n): Im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Euskirchen werden neben der Besetzung von Planstellen zusätzlich š Jahrespraktikantinnen und Jahrespraktikanten in der Ausbildung zur Rettungsassistentin und zum Rettungsassistenten š bis zum Jahre 2010 Zivildienstleistende, nunmehr ersatzweise und insofern verfügbar Bundesfreiwilligendienstler vertraglich aufgenommen und entsprechend den gesetzlichen und normativen Vorgaben eingesetzt. Vorschlag zur Einbindung von Auszubildenden im Rahmen der beruflichen Ausbildung zu Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten: Die Ausbildung zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistenten befindet sich in einer zusätzlichen Fortentwicklung von der max. 2-Jahresausbildung (in der Regel bis zu einem 1 Jahr theoretische Ausbildung an einer Rettungsassistentenschule, hiernach 1 Jahr praktische Ausbildung -Jahrespraktikum- in einem hierzu ermächtigten Rettungsdienst) zu einer 3jährigen Ausbildung. Der Bundesgesetzgeber verfolgt zurzeit das Vorhaben, die 3jährige Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten zu normieren bzw. gesetzlich einzuführen. Bereits heute können 3jährige Ausbildungsverhältnisse zur beruflichen Qualifikation zur staatlich geprüften Rettungsassistentin und zum staatlich geprüften Rettungsassistenten begründet werden. Die privaten Hilfsorganisationen nehmen diesen Weg bereits neben den anderweitigen Ausbildungs- und Anerkennungswegen wahr. Der öffentliche Rettungsdienst des Kreises Euskirchen favorisiert diesen zusätzlichen Weg der beruflichen Entwicklung junger Menschen (ab dem 18. Lebensjahr) durch Begründung eines regelrechten Ausbildungsverhältnisses über 3 Jahre im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung des Personaleinsatzes im Rettungsdienst. Die Auszubildende/der Auszubildende steht auf diesem Wege dem öffentlichen Rettungsdienst 3 Jahre kontinuierlich zur Verfügung, besucht in dieser Zeit die entsprechende Rettungsassistentenschule zu zeitlich limitierten Blockunterrichten. Gerade die Bindung junger Menschen an einen Arbeitgeber im Rahmen eines 3jährigen Ausbildungsverhältnisses offenbart gegenüber dem einjährigen Jahrespraktikum eine berufsorientiertere Entwicklungszeit. Auf dem qualitativ sehr bewegten Arbeitsmarkt der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten besteht für den Ausbildungsgeber das Benefit, die Entwicklung eines Auszubildenden über 3 Jahre hinweg zu analysieren und zu begleiten sowie damit bereits im Vorfeld einer möglichen weiteren arbeitsvertraglichen Bindung (zum Beispiel im Rahmen der Nachbesetzung von Stellen) fachlich qualitative und persönliche Eignungen für beide Seiten zu verifizieren. -3- Der Auszubildende erhält eine Auszubildendenvergütung im Rahmen des TVöD. Die privaten Hilfsorganisationen haben validiert, dass der Auszubildende im Rettungsdienst in keinem Falle die Personalkosten einschließlich der Lehrgangsgebühren im Verhältnis zu Jahrespraktikanten überschreitet. Die Kostenrechnung hierzu liegt orientierend vor. Die Initiative zum möglichen künftigen Einsatz von Auszubildenden im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Euskirchen eröffnet einen weiteren gesellschaftlich bereichernden Beitrag zur beruflichen Qualifizierung junger Menschen im Bereich des Gesundheitswesens, hier des Rettungsdienstes. Es wird beantragt, der Einbindung von Auszubildenden in der Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten zuzustimmen. Eine besondere Beachtung bereits ehrenamtlich tätiger junger Menschen in Hilfsorganisationen, Feuerwehren und anderen ehrenamtlich geprägten Organisationen im Rettungswesen und in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sollte hierbei, bei gleicher Eignung und insofern rechtlich vertretbar, ein Vorzug in der vertraglichen Bindung eingeräumt werden. Die Höchstgrenze der gleichzeitig zu beschäftigenden Auszubildenden im hiesigen Rettungsdienst liegt bei 5 Auszubildenden, wobei durchschnittlich max. 2 Auszubildende auf eine (1) Stellenanrechnung bezogen sind. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)