Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
15.06.12, 12:01
Aktualisiert
15.06.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 1 / V 275/2012
Datum:
15.06.2012
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal,
Controlling" vom 12.06.2012
Nichtöffentliche Sitzung
TOP 3
Einstellung von Auszubildenden der Fachrichtung „staatlich
geprüfte Rettungsassistent/in“ ab 2012
Zu Rückfragen aus der Arbeitsgruppe wird seitens der
Verwaltung erläutert, dass
die Einstellung von Auszubildenden gegenüber der
bisherigen 2-Jahresausbildung kostenneutral ist
nach Abschluss der Ausbildung beim Kreis entsprechende
Perspektiven auf Übernahme bestehen (bedarfsorientierte
Einstellung von Auszubildenden), darüber hinaus aber
auch auf dem freien Markt gute Chancen für staatlich
geprüfte Rettungsassistenten bestehen
die Einstiegsvoraussetzungen sind ein Mindestalter von
18 Jahren und ein Hauptschulabschluss.
Die Arbeitsgruppe Personal, Finanzen und Controlling
befürwortet einstimmig die Vorlage V275/2012 und leitet sie mit
folgender Beschlussempfehlung an den Kreistag weiter:
Der Kreistag beschließt die Einstellung von bis zu 5
Auszubildenden der Fachrichtung „staatlich geprüfte
Rettungsassistent/in“.
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
-KreistagsbüroIm Auftrag
gez. Klein
V 275/2012