Daten
Kommune
Bedburg
Größe
315 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.11.15, 18:02
Aktualisiert
04.11.15, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9200/2015
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
17.11.2015
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von
Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte
Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2016 zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Erstattung der Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche
Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Form von
Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner
Personen bzw. Personengruppen dient.
Abfuhrleistung:
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr der Abwässer eines privaten Unternehmens. Der Preis
für diese Leistung beträgt 18,56 €/m³ zzgl. Mehrwertsteuer und fließt somit als anrechenbare
Kosten in Höhe von 22,09 €/m³ in die Gebührenkalkulation ein.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die hierfür entstehenden
Kosten betragen ab dem 01.01.2016:
für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert
von 2.000 mg/l
1,93 €/m³
für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert
von 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l
19,57 €/m³
für Fäkalien über CSB-Wert 30.000 mg/l
38,70 €/m³
für Chemietoiletten
60,65 €/m³
Die Verwaltungskosten werden mit einem 5%igen Aufschlag bewertet.
Berechnung:
2016
Abwasser aus abflusslosen Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB wert 2.000 mg/l
bis zu 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Chemietoiletten
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Beschlussvorlage WP9-200/2015
2015
22,09
1,93
24,02
1,20
25,22
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
1,91
24,00
1,20
25,20
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
19,57
41,66
2,08
43,74
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
19,41
41,50
2,08
43,58
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
38,70
60,79
3,04
63,83
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
38,39
60,48
3,02
63,50
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
60,65
82,74
4,14
86,88
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
60,17
82,26
4,11
86,37
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 22.10.2015
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleister
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-200/2015
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