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Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss 2011; Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
16.04.2012
Erstellt
27.03.12, 04:05
Aktualisiert
27.03.12, 04:05
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Kreis Euskirchen Der Landrat Öffentliche Sitzung Datum: V 261/2012 19.03.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 28.03.2012 Kreistag 16.04.2012 Jahresabschluss 2011; Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz Tel.: 424 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Ermächtigungsübertragungen bis zur Höhe der Ansätze lt. beiliegender Listen. Begründung: Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Werden sie übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei -2Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar. Die jeweiligen Übertragungsansätze sind in den beiliegenden Tabellen mit Kurzerläuterung aufgelistet Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen verstehen sich daher als Maximalbetrag. gez. Landrat Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)