Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
16.04.2012
Erstellt
27.03.12, 04:05
Aktualisiert
27.03.12, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Öffentliche Sitzung
Datum:
V 261/2012
19.03.2012
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
28.03.2012
Kreistag
16.04.2012
Jahresabschluss 2011; Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO
Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz
Tel.: 424
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Ermächtigungsübertragungen bis zur Höhe der Ansätze lt. beiliegender
Listen.
Begründung:
Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar und
bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Werden sie übertragen, erhöhen sie
die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei
-2Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres,
in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden
kann. Werden Investitionsmaßnahmen nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende
des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.
Die jeweiligen Übertragungsansätze sind in den beiliegenden Tabellen mit Kurzerläuterung aufgelistet
Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen verstehen
sich daher als Maximalbetrag.
gez. Landrat
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)