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Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 241/2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
150 kB
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 241/2012) Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 241/2012) Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 241/2012) Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 241/2012) Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 241/2012)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 184/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Situation Lessingschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 31.08.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 184/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 31.08.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Rat Betreff: Situation Lessingschule Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Die Anmeldezahlen für die Katholische Grundschule „Lessingschule“ am Schulstandort Gartenstr. sind seit Jahren auf einem schwachen Niveau. In den letzten drei Schuljahren konnte der Mindestfrequenzrichtwert für die Einschulungsklasse von 18 gerade noch so erreicht werden. Für das Schuljahr 2012/2013 sind 17 Kinder in der ersten Klasse angemeldet worden. Die Gesamtschülerzahl der Lessingschule liegt mit jetzt 73 Schülerinnen und Schülern noch gerade so über der Mindestschülerzahl einer Schule von 72 Kindern. Im Schuljahr 2009/2010 waren noch 101 Kinder, im Schuljahr 2010/2011 91 Kinder und im letzten Schuljahr noch 82 Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen. Die Schulleitungsstelle der Lessingschule ist weiterhin nur kommissarisch besetzt. Mehrmalige Ausschreibungen der Bezirksregierung zur Besetzung der Schulleitungsstelle haben nicht zum Erfolg geführt. Die schulfachliche Beratung bei der Bezirksregierung am 10.05.2012 hat ergeben, dass aufgrund des Vertrauensschutzes der Eltern bei der Anmeldung im Herbst des vergangenen Jahres der Bestand der Lessingschule für das Schuljahr 2012/2013 von der Bezirksregierung garantiert wird. Ab dem Schuljahr 2013/2014 gebe es dann aber keine Zugeständnisse mehr. Es ist also Handlungsbedarf gegeben, da in der Zeit vom 13. bis zum 15.11. 2012 das Anmeldeverfahren in den Grundschulen für das Schuljahr 2013/2014 läuft, und die Eltern wissen müssen, welche Schulen in Wesseling für die Anmeldung der Einschulungskinder zur Verfügung stehen. 2. Lösung Als Lösung des o. g. Problems käme die Auflösung der Schule in Betracht. Dies hätte zur Folge, dass es ab dem Schuljahr 2013/2014 keine erste Klasse mehr gibt, d. h. eine Einschulung in der Lessingschule dann nicht mehr möglich ist. Die nächstgelegene katholische Grundschule, die „Goetheschule“, die in diesem Schuljahr mit nur noch 55 Anmeldungen für die erste Klasse (gegenüber 82 im Vorjahr) extrem rückläufig ist, würde dann hiervon profitieren. Aber auch die am Schulstandort Gartenstr. verbleibende „JohannesGutenberg-Schule“ als Gemeinschaftsgrundschule hätte noch freie Kapazitäten. Hier sind die Anmeldezahlen aus dem Schuljahr 2009/2010 in Höhe von 44 auf nunmehr 30 Einschulungskinder zurückgegangen. Vorteil der Auflösung wäre hier eine Bestandssicherung der ohnehin stabilen Gutenbergschule am Standort Gartenstr. mit inklusionsförderndem Gemeinsamen Unterricht und einer weiteren Stärkung der Schule durch Aufnahme von Einschulungskindern ab dem Schuljahr 2013/2014 durch Kinder von Eltern, die im Einzugsgebiet der Lessingschule wohnen, und ihr Kind nicht unbedingt an einer katholischen Grundschule versorgt haben wollen. Die katholische Geistlichkeit In Wesseling hat zur leider notwendigen Maßnahme der Auflösung der katholischen Grundschule „Lessingschule“ keine Bedenken geäußert und diesen Schritt als nachvollziehbar und gesetzlich bindend angesehen. Gemäß § 81 Absatz 2 des Schulgesetzes beschließt der Schulträger über die Auflösung einer Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung. Dieser Beschluss bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung). Gemäß § 76 des Schulgesetzes wirken Schule und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehören insbesondere auch die Auflösung der Schule. Die Verwaltung schlägt vor, dem Stadtrat zu empfehlen, dass die Lessingschule zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 keine Einschulungskinder mehr aufnehmen darf. Die Lessingschule soll dann nach Absprache mit der Bezirksregierung mit der bestehenden zweiten, dritten und vierten Klasse auslaufen. Nach entsprechender Beschlussempfehlung des Schulausschusses an den Stadtrat zur Auflösung der Lessingschule wird die Schulkonferenz der Lessingschule entsprechend beteiligt. 3. Alternatiiven Verbundschule Die Johannes-Gutenberg-Schule ist eine Gemeinschaftsgrundschule mit Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht. Sie hat die Bezeichnung „Europaschule“ verliehen bekommen. Die Lessingschule pflegt als katholische Bekenntnisgrundschule die Feier kirchlicher Feste und von Gottesdiensten in engem Kontakt mit der Pfarrgemeinde. Das Projekt „Tu was“, dessen Ziel es ist, schon im Grundschulalter die Begeisterung für Technik und Naturwissenschaft zu wecken, wird von der Shell Oil GmbH unterstützt. Gemäß § 83 Absatz 1 des Schulgesetzes können Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Das würde bedeuten, dass die Gutenbergschule als Hauptstandort und die Lessingschule als Teilstandort unter einer Schulleitung weitergeführt werden würde, und die Schulkinder am gleichen Standort bleiben könnten. Auch eine Verbundschule mit der Katholischen Grundschule „Goetheschule“ als Hauptstandort und der Lessingschule als Teilstandort käme grundsätzlich in Betracht. Entscheidender Nachteil einer Verbundschule ist allerdings, dass für den Teilstandort in der Einschulungsklasse mindestens 18 Schulkinder zusammenkommen müssen, und so auch hier durch diese Unsicherheit keine solide Basis geschaffen werden kann. Die Lessingschule hat im laufenden Schuljahr nur noch 17 Schulkinder in der ersten Klasse. Zum Verbund mit der Goetheschule käme als weiterer Nachteil dazu, dass beide Schulen als Verbundschule dann an verschiedenen Standorten wären, was zu logistischen Problemen führen würde. Neuerrichtung einer Schule Diese Variante sieht die Auflösung beider Schulen am Standort Gartenstr. vor. Gemäß § 27 Absatz 2 des Schulgesetzes bestimmen die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der neuen Schule ab dem Schuljahr 2013/2014 in Frage kommen, in einem Abstimmungsverfahren die Schulart, entweder Gemeinschaftsgrundschule oder Katholische Grundschule (Schulartbestimmungsverfahren). Hierbei und bei der Anmeldung an der Schule muss die Mindestgröße erreicht werden. Entscheidender Nachteil für die Errichtung einer neuen Grundschule ist die Tatsache, dass die Mindestgröße von 224 Kindern für mindestens fünf Jahre sicher zu erwarten sein muss, und die beiden Einschulungsklassen je 28 = 56 Schulkinder aufweisen müssen. Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich, dass beide Voraussetzungen im laufenden Schuljahr nicht erfüllt sind. Beide Schulen kommen zusammen nur auf 198 Schulkinder (nötig 224) und die beiden Einschulungsklassen weisen nur insgesamt 47 Schulkinder auf (nötig 56). Nach den Schülerzahlen 2012/2013 wäre damit weder die eine noch die andere Voraussetzung für die Errichtung einer neuen Grundschule gegeben. Liste Anmeldezahlen und Gesamtschülerzahlen Lessingschule / Johannes-Gutenberg-Schule Schule Schulneulinge Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2008/2009 Johannes-Gutenberg-Schule 30 31 23 44 27 Lessingschule 17 21 18 19 23 Gesamt: 47 52 41 63 50 Schule Gesamtschülerzahl Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2008/2009 Johannes-Gutenberg-Schule 125 135 135 152 143 Lessingschule 73 82 91 101 118 198 217 226 253 261 Gesamt: 4. Finanzielle Auswirkungen Für 2013 lassen sich die finanziellen Auswirkungen noch nicht messen. Die Lessingschule wird keine Einschulungsklasse mehr haben, aber mit der zweiten, dritten und vierten Klasse weiterlaufen.