Daten
Kommune
Wesseling
Größe
150 kB
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
184/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Situation Lessingschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
31.08.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 184/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
31.08.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Rat
Betreff:
Situation Lessingschule
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Anmeldezahlen für die Katholische Grundschule „Lessingschule“ am Schulstandort Gartenstr. sind seit
Jahren auf einem schwachen Niveau. In den letzten drei Schuljahren konnte der Mindestfrequenzrichtwert
für die Einschulungsklasse von 18 gerade noch so erreicht werden. Für das Schuljahr 2012/2013 sind 17
Kinder in der ersten Klasse angemeldet worden. Die Gesamtschülerzahl der Lessingschule liegt mit jetzt 73
Schülerinnen und Schülern noch gerade so über der Mindestschülerzahl einer Schule von 72 Kindern. Im
Schuljahr 2009/2010 waren noch 101 Kinder, im Schuljahr 2010/2011 91 Kinder und im letzten Schuljahr
noch 82 Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen.
Die Schulleitungsstelle der Lessingschule ist weiterhin nur kommissarisch besetzt. Mehrmalige Ausschreibungen der Bezirksregierung zur Besetzung der Schulleitungsstelle haben nicht zum Erfolg geführt.
Die schulfachliche Beratung bei der Bezirksregierung am 10.05.2012 hat ergeben, dass aufgrund des Vertrauensschutzes der Eltern bei der Anmeldung im Herbst des vergangenen Jahres der Bestand der Lessingschule für das Schuljahr 2012/2013 von der Bezirksregierung garantiert wird. Ab dem Schuljahr 2013/2014
gebe es dann aber keine Zugeständnisse mehr.
Es ist also Handlungsbedarf gegeben, da in der Zeit vom 13. bis zum 15.11. 2012 das Anmeldeverfahren in
den Grundschulen für das Schuljahr 2013/2014 läuft, und die Eltern wissen müssen, welche Schulen in
Wesseling für die Anmeldung der Einschulungskinder zur Verfügung stehen.
2. Lösung
Als Lösung des o. g. Problems käme die Auflösung der Schule in Betracht. Dies hätte zur Folge, dass es ab
dem Schuljahr 2013/2014 keine erste Klasse mehr gibt, d. h. eine Einschulung in der Lessingschule dann
nicht mehr möglich ist. Die nächstgelegene katholische Grundschule, die „Goetheschule“, die in diesem
Schuljahr mit nur noch 55 Anmeldungen für die erste Klasse (gegenüber 82 im Vorjahr) extrem rückläufig ist,
würde dann hiervon profitieren. Aber auch die am Schulstandort Gartenstr. verbleibende „JohannesGutenberg-Schule“ als Gemeinschaftsgrundschule hätte noch freie Kapazitäten. Hier sind die Anmeldezahlen aus dem Schuljahr 2009/2010 in Höhe von 44 auf nunmehr 30 Einschulungskinder zurückgegangen.
Vorteil der Auflösung wäre hier eine Bestandssicherung der ohnehin stabilen Gutenbergschule am Standort
Gartenstr. mit inklusionsförderndem Gemeinsamen Unterricht und einer weiteren Stärkung der Schule durch
Aufnahme von Einschulungskindern ab dem Schuljahr 2013/2014 durch Kinder von Eltern, die im Einzugsgebiet der Lessingschule wohnen, und ihr Kind nicht unbedingt an einer katholischen Grundschule versorgt
haben wollen.
Die katholische Geistlichkeit In Wesseling hat zur leider notwendigen Maßnahme der Auflösung der katholischen Grundschule „Lessingschule“ keine Bedenken geäußert und diesen Schritt als nachvollziehbar und
gesetzlich bindend angesehen.
Gemäß § 81 Absatz 2 des Schulgesetzes beschließt der Schulträger über die Auflösung einer Schule im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung. Dieser Beschluss bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung).
Gemäß § 76 des Schulgesetzes wirken Schule und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf
örtlicher Ebene zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten
rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehören insbesondere auch die Auflösung der Schule.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Stadtrat zu empfehlen, dass die Lessingschule zu Beginn des Schuljahres
2013/2014 keine Einschulungskinder mehr aufnehmen darf. Die Lessingschule soll dann nach Absprache
mit der Bezirksregierung mit der bestehenden zweiten, dritten und vierten Klasse auslaufen.
Nach entsprechender Beschlussempfehlung des Schulausschusses an den Stadtrat zur Auflösung der Lessingschule wird die Schulkonferenz der Lessingschule entsprechend beteiligt.
3. Alternatiiven
Verbundschule
Die Johannes-Gutenberg-Schule ist eine Gemeinschaftsgrundschule mit Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht. Sie hat die Bezeichnung „Europaschule“ verliehen bekommen.
Die Lessingschule pflegt als katholische Bekenntnisgrundschule die Feier kirchlicher Feste und von Gottesdiensten in engem Kontakt mit der Pfarrgemeinde. Das Projekt „Tu was“, dessen Ziel es ist, schon im
Grundschulalter die Begeisterung für Technik und Naturwissenschaft zu wecken, wird von der Shell Oil
GmbH unterstützt.
Gemäß § 83 Absatz 1 des Schulgesetzes können Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang,
wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und
Schulgrößen möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund).
Das würde bedeuten, dass die Gutenbergschule als Hauptstandort und die Lessingschule als Teilstandort
unter einer Schulleitung weitergeführt werden würde, und die Schulkinder am gleichen Standort bleiben
könnten.
Auch eine Verbundschule mit der Katholischen Grundschule „Goetheschule“ als Hauptstandort und der Lessingschule als Teilstandort käme grundsätzlich in Betracht.
Entscheidender Nachteil einer Verbundschule ist allerdings, dass für den Teilstandort in der Einschulungsklasse mindestens 18 Schulkinder zusammenkommen müssen, und so auch hier durch diese Unsicherheit
keine solide Basis geschaffen werden kann. Die Lessingschule hat im laufenden Schuljahr nur noch 17
Schulkinder in der ersten Klasse. Zum Verbund mit der Goetheschule käme als weiterer Nachteil dazu, dass
beide Schulen als Verbundschule dann an verschiedenen Standorten wären, was zu logistischen Problemen
führen würde.
Neuerrichtung einer Schule
Diese Variante sieht die Auflösung beider Schulen am Standort Gartenstr. vor.
Gemäß § 27 Absatz 2 des Schulgesetzes bestimmen die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern,
deren Kinder für den Besuch der neuen Schule ab dem Schuljahr 2013/2014 in Frage kommen, in einem
Abstimmungsverfahren die Schulart, entweder Gemeinschaftsgrundschule oder Katholische Grundschule
(Schulartbestimmungsverfahren). Hierbei und bei der Anmeldung an der Schule muss die Mindestgröße
erreicht werden.
Entscheidender Nachteil für die Errichtung einer neuen Grundschule ist die Tatsache, dass die Mindestgröße
von 224 Kindern für mindestens fünf Jahre sicher zu erwarten sein muss, und die beiden Einschulungsklassen je 28 = 56 Schulkinder aufweisen müssen.
Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich, dass beide Voraussetzungen im laufenden Schuljahr nicht erfüllt
sind. Beide Schulen kommen zusammen nur auf 198 Schulkinder (nötig 224) und die beiden Einschulungsklassen weisen nur insgesamt 47 Schulkinder auf (nötig 56).
Nach den Schülerzahlen 2012/2013 wäre damit weder die eine noch die andere Voraussetzung für die Errichtung einer neuen Grundschule gegeben.
Liste Anmeldezahlen und Gesamtschülerzahlen
Lessingschule / Johannes-Gutenberg-Schule
Schule
Schulneulinge
Schuljahr
2012/2013
Schuljahr
2011/2012
Schuljahr
2010/2011
Schuljahr
2009/2010
Schuljahr
2008/2009
Johannes-Gutenberg-Schule
30
31
23
44
27
Lessingschule
17
21
18
19
23
Gesamt:
47
52
41
63
50
Schule
Gesamtschülerzahl
Schuljahr
2012/2013
Schuljahr
2011/2012
Schuljahr
2010/2011
Schuljahr
2009/2010
Schuljahr
2008/2009
Johannes-Gutenberg-Schule
125
135
135
152
143
Lessingschule
73
82
91
101
118
198
217
226
253
261
Gesamt:
4. Finanzielle Auswirkungen
Für 2013 lassen sich die finanziellen Auswirkungen noch nicht messen. Die Lessingschule wird keine Einschulungsklasse mehr haben, aber mit der zweiten, dritten und vierten Klasse weiterlaufen.