Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
08.11.12, 04:07
Aktualisiert
08.11.12, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 291/2012
10.07.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter
dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. zu den
Kosten des Neubaus zweier Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8, einen Zuschuss in Höhe von
207.658,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. bittet mit Antrag vom 03.05.2012 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus zweier Gruppen des Typs I für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in Mechernich-Kommern, Severinusweg 8.
Es sollen 11 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der AWO Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf 207.658,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 207.658,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Bundesmittel zum U3 Ausbauprogramm
gem. Bescheid vom 13.06.2012
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
207.658,00 €
172.348,00 €
35.310,00 €
0,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)