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Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
08.11.12, 04:07
Aktualisiert
08.11.12, 04:07
Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter 
dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8) Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter 
dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 291/2012 10.07.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2012 Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8 Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. zu den Kosten des Neubaus zweier Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8, einen Zuschuss in Höhe von 207.658,00 € zu gewähren. -2Begründung: Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. bittet mit Antrag vom 03.05.2012 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus zweier Gruppen des Typs I für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in Mechernich-Kommern, Severinusweg 8. Es sollen 11 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der AWO Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf 207.658,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 207.658,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag 2. Bundesmittel zum U3 Ausbauprogramm gem. Bescheid vom 13.06.2012 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 207.658,00 € 172.348,00 € 35.310,00 € 0,00 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)