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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
433 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9197/2015 1. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 17.11.2015 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für das Haushaltsjahr 2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorliegende Kalkulation der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Zwischen einer Gebührenkalkulation und einem nach NKF-Grundsätzen erstellten Teilplan bzw. einer Teilrechnung gibt es grundlegende Unterschiede. Erträge gibt es beispielsweise in der Gebührenkalkulation nicht, sondern lediglich Kostenminderungen. Ebenso stellen die bilanziellen Abschreibungen keine Kosten dar. Um den Werteverzehr des Vermögens in der Kostenrechnung abzubilden, sind kalkulatorische Abschreibungen zu erheben. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden in Bedburg auf der Grundlage der Wiederbeschaffungszeitwerte ermittelt. Hierdurch wird der in der Rechtsprechung anerkannte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertete reale Werteverzehr zugrunde gelegt. Die Passivseite der NKF-Bilanz enthält die Zuweisungen und Beiträge als Sonderposten, die im Haushalt über die Nutzungsdauer der damit finanzierten Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst werden. In der Kostenrechnung sind kalkulatorische Zinsen für das für die entsprechende Aufgabe gebundene Kapital anzusetzen. Hierbei bleibt das durch Dritte aufgebrachte Kapital (Zuweisungen, Beiträge) außer Betracht. Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 6% berechnet. Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten ist auch die Umlage von Kosten beteiligter Verwaltungseinheiten nach § 6 KAG ansatzfähig. In den Umlagen sind die anteiligen Kosten der Fachdienste 1 und 2 sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Fachdienstes 6 enthalten. Beschlussvorlage WP9-197/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Aus Vorjahresergebnissen wurden folgende Mittel als Sonderposten in die Bilanz eingestellt: Abrechnungsjahr 2012 2013 2014 Summe in der Gebührenkalkulation 2015 gebührensenkend berücksichtigt somit noch verfügbar in der vorliegenden Kalkulation berücksichtigt Restbetrag Straßenreinigung 1.096,00 € 3.246,84 € 1.377,56 € 5.720,40 € - 1.400,00 € Winterdienst 85.554,00 € -18.100,23 € 73.571,49 € 141.025,26 € - 46.065,00 € 4.320,40 € - 2.940,00 € 94.960,26 € - 21.390,00 € 1.380,40 € 73.570,26 € Die verbleibenden Restbeträge resultieren aus 2014 und können somit bis zum Jahr 2018 gebührenmindernd bei zukünftigen Kalkulationen eingesetzt werden bzw. im Falle des Winterdienstes als Kompensationsmittel zur Finanzierung eventuell auftretender Mehrkosten durch strengere Winter dienen. Die ansatzfähigen Kosten der Fahrbahnreinigung und des Winterdienstes stellen sich somit für das Jahr 2016 wie folgt dar: 2016 Kostenstellen Kostenarten Personalkosten Unterhaltungs- und Betriebskosten Straßenreinigung Winterdienst 4.480 € 62.320 € 54.630 € 35.320 € Allgemeines 15.600 € 14.060 € kalkulatorische Abschreibung 3.010 € kalkulatorische Zinsen 2.840 € 2.060 € 18.780 € 61.950 € 116.770 € 34.380 € 8.690 € 25.690 € - 34.380 € 70.640 € 142.460 € - € Überschuss Vorjahre -2.940,00 € -21.390,00 € Aufwendungen Gesamt 67.700,00 € 121.070,00 € interne Verrechnung Zwischensumme Umlage der allgemeinen Kosten (nach veranlagten Frontmetern) SUMME Die Umlagen beinhalten die Querschnittskosten der Fachdienste 1, 2 und 6. Beschlussvorlage WP9-197/2015 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 A. Fahrbahnreinigung Die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2016 betragen rd. 70.640 €. Die Personalkosten für die Bauhofmitarbeiter orientieren sich am durchschnittlichen Stundenaufkommen der letzten 5 Jahre. Der Abschlag für das allgemeine öffentliche Interesse ist abhängig von der Straßenart: • Anliegerstraße 5% • Innerortsstraße 10% • Hauptgeschäftsstraße 15% • Überörtliche Straße 20% Beschlussvorlage WP9-197/2015 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Die gesamten ansatzfähigen Kosten sind auf vier Straßenarten aufzuteilen. Straßenreinigung 2016 Anliegerstraße Innerortsstraße 22.585 € Hauptgeschäftsstraße 9.772 € Überörtliche Straßen 35.884 € Anteil der Gesamtkosten (100%) 2.399 € Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse Überschuss der Vorjahre -120 € -2.258 € -1.466 € -7.177 € -11.021 € -98 € -927 € -401 € -1.473 € -2.900 € 2.180 € 19.399 € 7.905 € 27.234 € 56.719 € Veranlagungsmeter 1.292 12.164 5.263 19.327 38.046 Gebühr 2015 1,68 € 1,59 € 1,50 € 1,41 € 1,55 € Gebühr je Veranlagungsmeter Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2016 Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2015 1,68 € 1,59 € 1,50 € 1,41 € 1,55 € Umlagefähige Kosten Summe 70.640 € 44,32 € Der Differenzbetrag resultiert aus den veränderten Veranlagungsmetern. 44,16 € Der Einsatz des Überschusses aus Vorjahren (2012 und 2013) in Höhe von 2.940 € reicht aus, um die Gebührensätze konstant zu halten. Der Einsatz des kompletten Überschusses aus Vorjahren würde die Gebührensätze durchschnittlich um 0,04 €/lfdm senken. Lässt man den Überschuss unberücksichtigt, durchschnittlich 0,07 €/lfdm steigen. würden die Gebührensätze um In Bedburg werden rd. 1.327 Gebührenpflichtige zur Fahrbahnreinigungsgebühr herangezogen. Umgelegt auf die 38.046 Veranlagungsmeter ergibt dies durchschnittlich 28,67 Veranlagungsmeter pro Gebührenpflichtigem. B. Winterdienst Die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2016 betragen 142.460 €. Die Personalkosten für die Bauhofmitarbeiter orientieren sich am durchschnittlichen Stundenaufkommen der letzten 5 Jahre. Beschlussvorlage WP9-197/2015 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Auch die der Gebühr zugrunde liegenden ansatzfähigen Kosten für Streumittel orientieren sich am Mittelwert der letzten Jahre. Beschlussvorlage WP9-197/2015 1. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Die gesamten ansatzfähigen Kosten sind auf vier Straßenarten aufzuteilen: Winterdienst 2016 Anteil der Gesamtkosten (100%) Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse Überschuss Vorjahre Umlagefähige Kosten Anliegerstraße 63.580 € Innerortsstraße 44.863 € Hauptgeschäftsstraße 8.461 € Überörtliche Straßen 25.556 € -3.179 € -4.486 € -1.269 € -5.111 € -14.046 € -9.546 € 50.855 € -6.736 € 33.640 € -1.270 € 5.922 € -3.837 € 16.607 € -21.390 € 107.024 € 49.977 1,02 € 1,04 € 35.264 0,95 € 0,96 € 6.651 0,89 € 0,89 € 20.088 0,83 € 0,81 € 111.980 0,92 € 0,93 € -0,02 € -0,01 € 0,00 € 0,02 € -0,01 € Veranlagungsmeter Gebühr je Veranlagungsmeter 2016 Gebühr 2015 Differenz 2016 zu 2015 Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2016 Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2015 Summe 142.460 € 26,62 26,72 Der Abschlag für das allgemeine öffentliche Interesse ist abhängig von der Straßenart:  Anliegerstraße 5%  Innerortsstraße 10%  Hauptgeschäftsstraße 15%  Überörtliche Straße 20% Durch die Berücksichtigung des Überschusses bleiben die Gebührensätze relativ konstant. Der gebührenmindernd eingesetzte Rest-Überschuss aus dem Jahre 2012 (unter Abzug des Fehlbetrages 2013) in Höhe von 21.390 € reduziert die Gebührensätze für den Winterdienst um durchschnittlich 0,19 €/lfdm. Dieser Betrag ist einzusetzen, da die Vierjahresfrist für die Berücksichtigung dieses Überschusses 2016 abläuft. Die komplette Berücksichtigung des Überschusses in Höhe von 94.960 € würde zu einer durchschnittlichen Senkung der Gebührensätze in Höhe von 0,66 €/lfdm führen. In Bedburg werden rd. 3.859 Gebührenpflichtige zur Winterdienstgebühr herangezogen. Umgelegt auf die 111.980 Veranlagungsmeter ergibt dies durchschnittlich 28,87 Veranlagungsmeter pro Gebührenpflichtigem. Die Gebührensätze für die Winterwartung- und Straßenreinigungsgebühr erreichen Kostendeckungsgrade in Höhe von 99,91 % und 99,93 %. Entwicklung der Gebührensätze 2012 2013 2014 2015 2016 Anliegerstraße Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straßen 3,42 € 4,13 € 2,94 € 2,72 € 3,29 € 3,81 € 2,75 € 2,55 € 3,17 € 3,55 € 2,56 € 2,39 € 3,06 € 3,37 € 2,39 € 2,22 € 2,70 € 2,55 € 2,39 € 2,24 € Beschlussvorlage WP9-197/2015 1. Ergänzung Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Die Grafik zeigt, dass die Gebührensätze seit 3 Jahren stabil gehalten werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 18.11.2015 ----------------------------------Bremer ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-197/2015 1. Ergänzung Seite 8 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP9-197/2015 1. Ergänzung Seite: 9 Seite 9