Daten
Kommune
Bedburg
Größe
350 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
08.12.15, 18:02
Aktualisiert
08.12.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachdienst 2 - Finanzen -
Datum: 08.12.2015
Anlage zur Sitzungsvorlage WP9-225/2015 1. Ergänzung
Verwendung der Fördermittel gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW)
Gemeinsamer Antrag der SPD- und der FWG-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Verwendung der Mittel des KInvFG zur
energetischen Sanierung des Rathaus Kaster
Das derzeitige Verwaltungsgebäude Rathaus Kaster aus dem Jahre 1974 hat gegenüber
dem Stand der Technik heutiger energetisch optimierter Gebäude einen entsprechenden
Nachholbedarf.
Zur Historie:
Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 bzw. im Jahresabschluss 2006
wurden daher folgende Rückstellungen gebildet:
Rathaus Kaster Dachsanierung (JA 2006)
Rathaus Kaster Fenster (JA 2006)
Rathaus Kaster Sonnenschutz (JA 2006)
Rathaus Kaster Fassade (JA 2006)
Rathaus Kaster Böden (JA 2006)
Rathaus Kaster Türen (JA 2006)
Rathaus Kaster Einbauschränke (JA 2006)
Rathaus Kaster Anstrich (JA 2006)
Rathaus Kaster Lüftungsanlage (Eröffnungsbilanz)
Summe
170.00 €
295.000 €
75.000 €
90.000 €
73.000 €
70.000 €
75.000 €
50.000 €
45.000 €
943.000 €
Nach der Entscheidung des Rates, einen zentralen Verwaltungsstandort zu schaffen und das
Rathaus Kaster nicht zu sanieren, wurden die o.g. Rückstellungen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ertragswirksam aufgelöst (Jahresabschluss 2010).
In den letzten Jahren wurde die Erneuerung des Heizkessels vorgenommen sowie verschiedene Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
Aktuelle Beschlusslage:
Im Rahmen der Zentralisierung der Verwaltung am Standort Kaster hat der Rat der Stadt
Bedburg in seiner Sitzung am 22.09.2015 (Drucksache WP 9-167/2015) entschieden, die
Zentralisierung in der Art zu realisieren, dass am Standort Kaster lediglich ein Verwaltungsgebäude im Sinne eines Ersatzneubaus für die Standorte Rathaus Bedburg sowie die Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße errichtet werden soll.
Eine Sanierung des Bestandsgebäudes soll erst dann realisiert werden, wenn die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können (Haushaltssicherungskonzept).
Es sollen lediglich notwendige Reparaturmaßnahmen bzw. notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Aktenvermerk vom 08.12.2015
Seite: 2
Das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NordrheinWestfalen (KInvFG NRW) vom 01. Oktober 2015 sowie der Bescheid über die Bereitstellung
der Fördermittel gemäß § 7 Absatz 2 des v.g. Gesetzes in Höhe von 646.783,77 € eröffnet
die Möglichkeit, das Bestandsgebäude Rathaus Kaster, auch im Zusammenhang mit dem
noch zu erstellenden Neubau, in Teilen energetisch zu sanieren.
Verwendung der Mittel aus dem KInvFG NRW
Gemäß Bescheid über die Bereitstellung der Fördermittel kann die Stadt Bedburg
646.783,77 € entsprechend der im Gesetz verankerten Förderbereiche einsetzen. Bei der
Durchführung der Maßnahme ist ein mindestens 10%iger Eigenanteil zu erbringen.
Eine energetische Sanierung des Rathauses käme insbesondere unter dem Aspekt des § 3
S. 1 Nr. 1 e) KInvFG „Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen“ in Betracht. Weitere Hinweise sind in der FAQ-Liste des Landes zu finden. Unter den Förderschwerpunkt „Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen“ lassen sich danach grundsätzlich sämtliche Investitionen fassen, die der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen und die ausschließlich der energetischen Sanierung dienen. Allgemeine Erläuterungen zum Thema energetische Sanierung finden sich auch Abschnitt im „Sonstiges“.
Um die Mittel einschließlich des Eigenanteils abrufen zu können, könnten aus Sicht des
Fachdienstes 6 – Hoch- und Tiefbau, Bauhof – folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Sanierung der Dachfläche
- Austausch der Fenster
- Dämmung der Fassade
Summe
ca. 250.000 €
ca. 290.000 €
ca. 180.000 €
720.000 €
Der Eigenanteil in Höhe von rd. 74 T€ wäre dann aus allgemeinen investiven Deckungsmitteln zu finanzieren.
Diese Maßnahmen könnten durchaus bei laufendem Betrieb des Rathauses Kaster, eventuell abgestimmt mit den Planungen für den Neubau vorgenommen werden.
Darüber hinaus wären weitere Sanierungen am Bestandsgebäude perspektivisch notwendig,
die allerdings nicht während des laufenden Betriebs durchgeführt werden können:
Erneuerung der Heizkörper und Heizleitungen
Sanierung der Sanitäranlagen
Sinnvoll wäre, dass die letztgenannten Sanierungsmaßnahmen nach Fertigstellung des
Neubaus, bei dauerhaftem oder vorübergehendem Umzug der derzeitig im Bestandsgebäude untergebrachten Mitarbeiter/innen in den Neubau, vorgenommen werden.
Aktenvermerk vom 08.12.2015
Seite: 3
Haushalterische Auswirkungen
Eine Sanierung des Daches, ein Austausch der Fenster sowie die Dämmung der Fassade
führen zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer um 30 Jahre (auf 32 Jahre).
Der aktuelle jährlich Abschreibungsbetrag beträgt bis zum Ende der Nutzungsdauer (2020)
rd. 73 T€. Unter Berücksichtigung der Investitionskosten sowie der Verlängerung der Nutzungsdauer würde sich der Abschreibungsbetrag auf jährlich rd. 28 T€ reduzieren. Die Zuweisung aus dem KInvFöG würde als Sonderposten passiviert und über die Nutzungsdauer
ertragswirksam aufgelöst, so dass die Netto-Belastung des städtischen Ergebnishaushaltes
jährlich rd. 9 T€ betragen würde. Hinzu käme noch ein Zinsaufwand aus der Finanzierung
des Eigenanteils (durchschnittlich rd. 700 € jährlich).
Eine über die bezifferten Maßnahmen hinausgehende Sanierung würde die jährliche Belastung durch Abschreibungsaufwand bzw. Kapitaldienst erhöhen.
Inwieweit sich, aufgrund der energetischen Sanierung, Bewirtschaftungsaufwendungen reduzieren, kann derzeit nicht konkret beziffert werden.