Daten
Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 06:14
Aktualisiert
28.08.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
154/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufstockung der internen SPFH um eine halbe Stelle
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
31.07.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 154/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Querbach
31.07.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Aufstockung der internen Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH)
Beschlussentwurf:
Die interne Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wird zunächst befristet auf ein Jahr ab Einstellung um
eine halbe Stelle aufgestockt
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Bereich Kinder, Jugend und Familie ist unter anderem für die Sicherstellung des Kindeswohls zuständig.
Ein Angebot, welches die Jugendhilfe im ambulanten Bereich vorhält ist die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH).
In 2012 gab es im ersten halben Jahr (Stichtag 30.06.12) bereits 74 Kindeswohlgefährdungsmeldungen.
Oftmals ist der Einsatz einer SPFH ausreichend. Hierfür hält die Stadt Wesseling aktuell 2,75 Vollzeitstellen
vor. Darüber hinausgehende Bedarfe werden extern eingekauft.
Im gleichen Zeitraum hat die interne SPFH insgesamt 39 Fälle mit insgesamt 2.114 Fachleistungsstunden
(FLS) betreut und liegt damit bei der Auslastung über 100%. Dies entspricht bei Gesamtkosten (inkl. Overhead) von insgesamt 77.000 für 6 Monate einem Stundensatz von rund 36 Euro. Ein externer Anbieter kostet die Stadt Wesseling aktuell zwischen 49 Euro und 59 Euro.
Durch die Erhöhung um eine halbe Stelle entstehen monatliche Kosten von rd. 1.500 Euro für rund 65 FLS.
Bei einer Vergabe an Externe müsste die Stadt Wesseling einen Betrag von mindestens 3.185 Euro zahlen.
Hochgerechnet auf ein Jahr ergäbe sich somit eine Einsparung von 20.220 Euro.
Der Bereich wird innerhalb des Jahres die tatsächliche Auslastung und Einsparung darstellen und einen
Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise unterbreiten.
2. Lösung
Die interne Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wird zunächst befristet auf ein Jahr ab Einstellung um
eine halbe Stelle aufgestockt
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für eine halbe Stelle S11 Stufe 2 betragen rd. 18.000 Euro