Daten
Kommune
Merzenich
Größe
114 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
30.08.11, 09:13
Aktualisiert
09.09.11, 19:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 7/2011
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 26.08.2011
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Stellungnahme der Gemeinde Merzenich zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung
Morschenich
Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 143. Sitzung am 08.04.2011 auf der Grundlage
des Braunkohlenplanvorentwurfes nebst den Erläuterungen, den Angaben zur Umweltprüfung und Sozialverträglichkeit, die Erarbeitung des Braunkohlenplanes Umsiedlung Morschenich beschlossen.
Im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich Nr. 2 vom 29.04.2011 wurde auf Veranlassung der
Bezirksregierung Köln öffentlich bekannt gegeben, dass der Entwurf des Braunkohlenplanes Umsiedlung Morschenich mit Erläuterungsbericht, die Angaben des Bergbautreibenden zur Umweltprüfung, die Ergebnisse der schalltechnischen Voreinschätzung im Rahmen einer Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung Morschenich, die
Angaben des Bergbautreibenden zur Prüfung der Sozialverträglichkeit sowie die rechtliche
Kurzstellungnahme zu Fragen einer Verlegung eines Erdkabels an den potentiellen Umsiedlungsstandorten im Bereich Merzenich anstelle der vorhandenen Höchstspannungsfreileitung in der Zeit vom 16.05.2011 bis einschließlich 15.08.2011 zur Einsichtnahme für
Jedermann in der Bauabteilung der Gemeinde Merzenich öffentlich ausliegen.
Im Zeitraum der Offenlage sind bei der Gemeinde Merzenich keine Anregungen oder
Einwendungen eingegangen. Am 16.08.2011 sprach die außerhalb des Gemeindegebietes Merzenich wohnende Eigentümerin einer im Bereich des Umsiedlungsstandortes Morschenich - Neu liegenden landwirtschaftlichen Fläche bei der Verwaltung vor und teilte
mit, gegebenfalls unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes gegen den Braunkohlenplan Einspruch erheben zu wollen. Diese Eingabe wurde verwaltungsseitig zur Niederschrift genommen und unmittelbar an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.
Mit Schreiben vom 10.05.2011 legte die Bezirksregierung Köln der Gemeinde Merzenich
die vorgenannten Unterlagen zum Erarbeitungsverfahren des Braunkohlenplanverfahrens
Umsiedlung Morschenich vor, mit der Aufforderung zur Beteiligung am Verfahren gemäß §
28 LPIG i.V. mit § 32 der Verordnung zur Durchführung des Landungsplanungsgesetzes.
Den politischen Gremien der Gemeinde Merzenich wurden diese Unterlagen am
17.05.2011 zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Von
dort wurden keine Anregungen oder Einwendungen erhoben.
Bei allen bisherigen Planungsschritten wurden sowohl der Bürgerbeirat als auch die Morschenicher Bürgerinnen und Bürger in besonderem Maße einbezogen. Diese Vorgehensweise ist eine Grundvoraussetzung für das Erreichen des Zieles einer möglichst geschlossenen, gemeinsamen Umsiedlung.
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Ein weiteres wichtiges Kriterium im Rahmen der gemeinsamen Umsiedlung ist die Angemessenheit und Auskömmlichkeit der Entschädigungen, die den Umsiedlern die Möglichkeit zur Errichtung oder Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzanwesens schafft.
Hinsichtlich der enormen Bedeutung der Entschädigung sowie der Gleichbehandlung der
Umsiedlungen im Rheinischen Revier hat die Bezirksregierung Köln eine Prüfung der bisherigen Entschädigungspraxis in Verbindung mit der Entschädigungserklärung des Bergbautreibenden vom 03.02.2004 eingefordert.
In enger und konstruktiver Zusammenarbeit zwischen der Bezirksregierung Köln, den betroffenen Städten und Gemeinden (Erkelenz, Kerpen, Merzenich und Inden) und dem
Bergbautreibenden erfolgte eine Evaluierung der Entschädigungspraxis.
In den Bereichen Bodenbewertung, Erwerbsprozess, Entschädigung, Beratung und Mieterhandlungskonzept konnten Verbesserungen herausgearbeitet werden.
Da der überwiegende Teil der Themen für alle Umsiedlungen im Revier Gültigkeit hat,
wurden diese in einer sog. „Revierweiten Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen
Braunkohlerevier“ zusammengefasst.
Der Braunkohlenausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2010 die vorgenannte „Revierweite Regelung…“ begrüßt und deren Anwendung beschlossen.
Zwischen dem Land Nordrhein Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, und
der RWE Power AG wurde im September 2010 ein Vertrag zur vorgenannten „Revierweiten Regelung…“ geschlossen.
Somit wird seitens der Gemeinde Merzenich davon ausgegangen, dass in der vorgenannten Regelung alle notwendigen Aspekte und insbesondere die Entschädigungsfrage zum
Wohl der Morschenicher geklärt sind. Die über die Revierweiten Regelungen hinaus gehenden ortsspezifischen Regelungen, die jeweils die Besonderheiten der Umsiedlung
Morschenich aufgreifen, werden zwischen der Gemeinde Merzenich und der RWE Power
AG im weiteren Verfahren noch zu erarbeiten sein.
Die Gemeinde Merzenich strebt auch vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der EU
und der Bundesregierung an, den Umsiedlungsstandort Morschenich – Neu energetisch
optimiert zu entwickeln. Bereits in die städtebaulichen Vorentwürfe sind energetische Gesichtspunkte einbezogen worden. Im weiteren Verfahren wird zur Konkretisierung ein entsprechendes Energiekonzept erarbeitet.
Seitens der Gemeinde Merzenich wird großer Wert auf die verkehrliche Anbindung des
Umsiedlungsstandortes Morschenich - Neu an die L 264 und die Ortschaft Merzenich gelegt.
Eine bereits erstellte Verkehrsuntersuchung sowie umfangreiche Erörterungen mit dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW, ergeben eine Anbindung des Kraftfahrzeugverkehrs
über einen Kreisverkehr.
Neben einer auch für die erhöhten Verkehrsprognosen im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Verlegung der A 4 geeigneten Anbindung des Kraftfahrzeugverkehrs an die L
264 wird für die Fußgänger und die Radfahrer und insbesondere für die Schulkinder eine
sichere und planfreie Querung der L 264 gefordert.
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Die planfreie Querung für Fußgänger und Radfahrer soll auf Wunsch der Morschenicher
über ein Brückenbauwerk erfolgen. Die planfreie Querung mittels einer Unterführung wird
derzeit kritisch betrachtet.
Als ein wesentliches Ergebnis des im Rahmen der städtebaulichen Vorplanungen durchgeführten Gutachterverfahrens mit den „Planungswerkstätten“ sowie den anschließenden
Erörterungsterminen ist die Eingrünung des Umsiedlungsstandortes Morschenich – Neu
zu nennen.
Die Morschenicher Bürgerinnen und Bürger fordern übereinstimmend die möglichst frühzeitige Eingrünung des Ortsrandes. Der Bergbautreibende sollte angehalten werden insbesondere die Anpflanzungen am Ortsrand durch qualitativ hochwertige und möglichst
große Bäume zum frühest möglichen Zeitpunkt durchzuführen.
Ein großes Anliegen der Morschenicher Bürger ist der frühestmögliche Beginn der Umsiedlung. Die Gemeinde Merzenich ist zum Wohle der Morschenicher Bürgerinnen und
Bürger entsprechend an einem zügigen und reibungslosen Ablauf des Braunkohlenplanverfahrens interessiert, damit die gemeindliche Bauleitplanung ebenfalls zeitnah durchgeführt werden kann und das Ziel für den Beginn der gemeinsamen Umsiedlung Ende 2013
eingehalten wird.
An dieser Stelle soll auf die bisherige sehr gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten am Umsiedlungsverfahren Morschenich hingewiesen werden. Zu jedem Zeitpunkt und
in jedem Verfahrensschritt des Braunkohlenplanverfahrens konnten die anstehenden
Sachverhalte geklärt werden. In enger Zusammenarbeit insbesondere mit dem Bürgerbeirat und der Bezirksregierung Köln ist das Verfahren bisher reibungslos verlaufen.
Die Gemeinde Merzenich wird bemüht sein, die für alle Beteiligten transparente Verfahrensweise der Umsiedlung in allen weiteren Verfahrensschritten weiterzuführen. Die Umsetzung der vorstehend aufgeführten Anregungen wird die Gemeinde Merzenich im weiteren Verfahren einfordern. Weiterführende Anregungen zum Braunkohlenplanverfahren
bestehen seitens der Gemeinde Merzenich nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss,
die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Braunkohlenplanes „Umsiedlung Morschenich“ zur Kenntnis zu nehmen und in das Braunkohlenplanverfahren
einzubringen. Die Verwaltung wird beauftragt die Stellungnahme fristgerecht an die
Bezirksregierung Köln weiterzuleiten.
(Harzheim)
(Lüssem)