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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-205/2015 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
73 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-205/2015 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Fünfunddreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg vom Aufgrund des § 7 Abs. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgende Fünfunddreißigste Änderungssatzung beschlossen: Artikel I § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr wird für Obdachlosenunterkünfte a) für abgeschlossene Wohnungen auf 6,10 € pro Quadratmeter und Monat und b) für eine Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 203,00 € je Person und Monat festgesetzt. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.