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Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2012 für die Flachdachsanierung über den Sitzungssälen im Kreishaus)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.04.2012
Erstellt
28.02.12, 04:11
Aktualisiert
06.04.12, 04:05
Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2012 für die Flachdachsanierung über den Sitzungssälen im Kreishaus) Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2012 für die Flachdachsanierung über den Sitzungssälen im Kreishaus)

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Kreis Euskirchen Der Landrat D 53/2012 23.02.2012 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 07.03.2012 Kreisausschuss 28.03.2012 Kreistag 16.04.2012 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2012 für die Flachdachsanierung über den Sitzungssälen im Kreishaus Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz Tel.: 318 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind im Haushalt 2012 beim Produkt 010 11119, Zeile 13, eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, für die Flachdachsanierung über den Sitzungssälen des Kreishauses die im Haushalt 2012 für die Sanierung der Sheddächer des Thomas-Esser-Berufskollegs veranschlagten Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitzustellen und die Maßnahme unter Einhaltung der Vergabevorschriften an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Sanierung der Sheddächer des Thomas-Esser-Berufskollegs wird im Haushalt 2013 neu veranschlagt. -2Begründung: Bereits während Haushaltsberatungen hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Sanierung des Flachdaches im Kreishaus im Jahr 2012 erfolgen muss, weil das eindringende Wasser nur noch provisorisch durch entsprechende Auffangbehältnisse in der Zwischendeck aufgefangen werden kann. Nach der zurückliegenden Frostperiode hat sich die Situation nun zusätzlich verschärft. Die Auffangbehältnisse müssen fast täglich geleert und die Abhangdecke trocken gesaugt werden; es ist zu befürchten, dass bei starkem Regen das Wasser in die Sitzungssäle eindringen wird. Um Schäden an der Ausstattung der Sitzungssäle (Möbel, Teppich, Technik) zu verhindern, muss die Verwaltung nun umgehend handeln und die Dachsanierung beauftragen. Die Sanierungsmaßnahme wird ca. 60.000 € kosten. Die Finanzierung Maßnahme erfolgt - wie ebenfalls in den Haushaltsberatungen 2012 dargestellt - aus Mitteln in entsprechender Höhe, die ursprünglich für die Sanierung des Sheddaches im Thomas-Esser-Berufskolleg vorgesehen waren. Der Verwaltung scheint es nach derzeitigem Erkenntnisstand vertretbar, die Sanierung des Sheddaches im Thomas-Esser-Berufskollegs in das Haushaltjahr 2013 zu verschieben und neu zu veranschlagen. Eine Veranschlagung über die Veränderungslisten zum Haushalt 2012 hat die Verwaltung bewusst unterlassen, um das Budget 2012 nicht zusätzlich zu belasten. Die Verwaltung bittet, der beabsichtigten Vorgehensweise zuzustimmen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Durch das Flachdach über den Sitzungssälen des Kreishauses dringt Wasser in die Zwischendecke der Sitzungssäle ein. Die Situation hat sich nun zusätzlich verschärft; es ist zu befürchten, dass bei starkem Regen das Wasser in die Sitzungssäle eindringt und dort Schäden verursacht. Um Schäden abzuhalten, muss die Verwaltung nun umgehend handeln und die Dachsanierung beauftragen. gez. Weber gez. Hergarten gez. Groß gez. Bell gez. Dr. Pesch gez. I. V. Poth Landrat gez. Kalnins (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)