Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
10.11.08, 08:18
Aktualisiert
10.11.08, 08:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
136/2008
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung und
Kommunales Gebäudemanagement
Leopoldshöhe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
24. November 2009
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007 sowie Empfehlung an den
Gemeinderat, diesen zu beschließen
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss Leopoldshöher 22.10.2008
Immobilienund
Liegenschaftsverwaltung
und
Kommunales
Gebäudemanagement
Leopoldshöhe
Rat
Bemerkungen
13.11.2008
Sachdarstellung:
Unter dem TOP 3.1 hat der Wirtschaftsprüfer Herr Kampen den Jahresabschluss der LIL für das
Wirtschaftsjahr 2007 vorgestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass im vergangenen Jahr ein Jahresüberschuss
in Höhe von 148.456,44 € erzielt worden ist. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der letzten Jahre ein
Bilanzgewinn in Höhe von 712.448,62 €.
Seitens der Betriebsleitung wird in der Anlage I des Prüfungsberichtes vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Allerdings ist dabei die Tatsache zu berücksichtigen, dass die
Eigenkapitalquote der LIL in den letzten Jahren durch die Rückführungen an die Gemeinde stark gesunken
ist. Daher wäre es alternativ denkbar, den Bilanzgewinn der Rücklage zuzuführen.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:
-2-
Beschlussvorschlag:
a) Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2007 und die Beratung in der
Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsauschuss der Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2007 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
festgestellt.
2. Entweder:
Der Bilanzgewinn in Höhe von 712.448,62 € ist auf neue Rechnung zu tragen.
Oder:
Der Bilanzgewinn in Höhe von 712.448,62 € wird der Rücklage zugeführt.
b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) erteilt
der Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss
gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten.
Heidemann