Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
05.11.12, 14:45
Aktualisiert
05.11.12, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 zur Info 149/2012
Datum: 24.10.2012
Schulsozialarbeit nach dem BUT
hier: Sachstandsbericht der Fachkraft mit dem Schwerpunkt Integration / Inklusion
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 14.12.2011 (D 40/2011) beschlossen, dass für die Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket fünf Stellen zeitlich befristet für die Zeit vom
01.01.2012 - 31.12.2013 eingerichtet werden.
Die Finanzierung erfolgt in voller Höhe über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft
nach dem SGB II, hierzu stehen für die Jahre 2012 und 2013 jährlich ca. 350.000 € zur Verfügung.
Wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.03.2012 mündlich unter TOP 9 berichtet,
wurden davon im ersten Halbjahr 2012 drei Vollzeitstellen sowie zwei 0,5-Stellen in der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen besetzt.
Für die Arbeit im Bereich Integration/Inklusion wurde ebenfalls eine Stelle eingeplant, die neben der
Steuerung der Integrationsmaßnahmen nach dem SGB XII (Integrationshelfer insbesondere an den
kreiseigenen Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Euskirchen und Kall sowie
der Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung des LVR in Euskirchen-Euenheim) auch im vorgelagerten Bildungssystem (Kindertagesstätten) im Bereich der Betreuung und Förderung bei drohenden oder bestehenden Behinderungs- oder Störungsbildern tätig wird.
Diese Stelle wurde jedoch zunächst nur zu 50 % besetzt (Info 149/2012), da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden konnte, wie sich das Einsatzgebiet konkret entwickelt.
Aus der Info 149/2012 wird deutlich, dass insbesondere vor dem Hintergrund der im ersten Halbjahr
2012 geänderten Vorgehensweise im Bereich der Kindertagesbetreuung behinderter Kinder durch
den LVR (wie unter TOP 10 im JHA vom 31.05.2012 berichtet) bei der Umsetzung des Bedarfs an
Eingliederungshilfe eine intensive Beratung, Begleitung und Planung notwendig ist. In der Info wird
darauf hingewiesen, dass eine Aufstockung der Stelle notwendig werden könnte.
Die konkrete Entwicklung des Arbeitsfeldes macht es aus Sicht der Fachabteilung erforderlich, die
Stelle zum 01.01.2013 auf einen Stundenumfang von 35 Std./Wo. zu erhöhen, um den eingeschlagenen Weg der qualifizierten Arbeit in dem sensiblen Bereich der Einleitung und Planung von besonderem Eingliederungs- und Förderbedarf behinderter Kinder fortzusetzen.
Der eingeplante Finanzierungsrahmen wird durch die Aufstockung nicht überschritten.
gez. i. V. Poth