Daten
Kommune
Bedburg
Größe
149 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9235/2015
Fachdienst 1 - Personal, Organisation,
Ratsangelegenheiten
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
15.12.2015
Betreff:
Ergänzungswahlen für den Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel, für den
Jugendhilfeausschuss sowie für den Schul- und Bildungsausschuss
Beschlussvorschlag:
a) Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel
Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 58 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3
Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag der FWG-Fraktion bzw. des Fraktionsbündnisses
von SPD, FWG, Grüne als Ersatz für das bisherige Ausschussmitglied Herrn Wilhelm
Hoffmann nunmehr Herrn Karl-Heinz Connemann zum sachkundigen Bürger für den
Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel zu bestellen.
Weiterhin beschließen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der FWG-Fraktion bzw. des
Fraktionsbündnisses von SPD, FWG, Grüne Herrn Norbert Kappes zum
stellvertretenden sachkundigen Bürger für den Ausschuss für Umwelt und
Strukturwandel zu bestellen.
Darüber hinaus bestimmt die FWG-Fraktion bzw. das Fraktionsbündnis von SPD, FWG,
Grüne gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW als Ersatz für Herrn Wilhelm
Hoffmann nunmehr Herrn Stefan Merx zum stellvertretenden Vorsitzenden des
Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel.
b) Jugendhilfeausschuss
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VIII
i.V.m. § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg, auf Vorschlag der CDUFraktion
als
Ersatz
für
Herrn
Albert
Peiffer
nunmehr
Frau/Herrn
_________________________ als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied
(Vertretung für Frau Emmy Will) in den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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c) Schul- und Bildungsausschuss
Der Rat der Stadt Bedburg beruft gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NRW unter
der Maßgabe, dass seine Mitwirkung auf die Gegenstände des Schulausschusses im
Sinne von § 85 Absatz 3 Schulgesetz NRW beschränkt bleibt, Herrn Pfarrer Dr.
Johannes Wolter als seitens der Katholischen Kirche benannter Vertreter zum
ständigen Mitglied mit beratender Stimme in den Schul- und Bildungsausschuss.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
a) Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel
Mit Schreiben vom 11.10.2015 hat Herr Wilhelm Hoffmann auf seine Mitgliedschaft im
Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel und somit auch auf das Amt des
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden verzichtet. Mit Schreiben vom 02.11.2015 hat
die FWG-Fraktion die im Beschlussvorschlag unter Buchstabe a) dargestellte
Nachfolgeregelung übermittelt.
Gemäß § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW (GO) wählen die Ratsmitglieder (ohne
Mitwirkung des Bürgermeisters) im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines
Ausschussmitgliedes auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das
ausgeschiedene Mitglied im Zeitpunkt seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
Das gemäß § 58 Absatz 3 GO bestehende Erfordernis, dass die Zahl der sachkundigen
Bürger die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, wird durch den
Vorschlag der FWG-Fraktion gewahrt.
Hinsichtlich der Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wird auf § 58 Absatz 1
GO hingewiesen, wonach zu Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden nur dem
Ausschuss angehörende stimmberechtigte Ratsmitglieder bestimmt werden dürfen. Auch
hier gilt, dass die Fraktion, die ursprünglich das Vorschlagsrecht innehatte, ein
Ratsmitglied zum Nachfolger bestimmt.
b) Jugendhilfeausschuss
Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erfolgte nach den
spezialgesetzlichen Regelungen des § 71 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) i.V.m. § 5 des
Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) sowie der
Jugendamtssatzung der Stadt Bedburg. Demnach hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 02.09.2014 neun stimmberechtigte Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft
oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, in den
Ausschuss gewählt.
Gemäß § 4 AG KJHG ist im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens von stimmberechtigten
Mitgliedern ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der Stelle zu wählen, die das
ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat.
Herr Albert Peiffer ist im September 2015 verstorben. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion
ist nunmehr ein stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied als Vertretung für Frau Emmy
Will in den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.
c) Schul- und Bildungsausschuss
Gemäß § 85 Schulgesetz NRW können die Gemeinden für die von ihnen getragenen
Schulen einen Schulausschuss bilden. Kommt es zur Bildung eines Schulausschusses, so
ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Vertreter als ständiges
Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu berufen.
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Der seitens der Katholischen Kirche nach der Kommunalwahl 2014 benannte Vertreter,
Herr Pfarrer Christian Hermanns, hat den Seelsorgebereich Stadt Bedburg
zwischenzeitlich verlassen. Als Nachfolger benannt wurde nunmehr Herr Pfarrer Dr.
Johannes Wolter.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Stolz
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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