Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
31.05.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
23.05.12, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 146/2012
11.05.2012
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
31.05.2012
Investitionen U 3 / Sachstand
In Ergänzung der Info 126/2012 vom 24.02.2012 (s. JHA-Sitzung am 08.03.2012) wird bezüglich der
Umsetzung des Rechtsanspruches für Kinder unter 3 Jahren zum 01.08.2013 folgender Sachstand
mitgeteilt:
1. Fördermittel des Bundes/Landes
a) Bundesmittel:
Wie bereits in der o.g. Info 126/2012 dargelegt, wurden dem Kreis aus den noch zur Verfügung stehenden Bundesmitteln in Höhe von 75 Mio. € die avisierten 780.030 € bewilligt.
Diese Mittel müssen bis zum 30.06.2012 beim Landschaftsverband Rheinland beantragt
worden sein und werden ansonsten neu vergeben.
b) Landesmittel (Fachbezogene Pauschale 2012/2013):
Das Land hat zwischenzeitlich im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dem Kreis
Euskirchen für das Jahr 2012 Fördermittel in Höhe 416.016 € und im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2013 in Höhe von 468.018 € zugewiesen.
c) Auflagen des Landesrechnungshofes NRW
Der Landesrechnungshof NRW hat im Jahresbericht 2011 u.a. moniert, dass bei der U3Investitionsförderung seitens des Landes sichergestellt werden muss, dass diese Förderung ausschließlich für die Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren verwandt
wird.
Dies hat zur Folge, dass durch das Landesjugendamt die abgeschlossenen Maßnahmen,
aber im Besonderen neue Investitionsmaßnahmen einer erweiterten Überprüfung unterzogen werden.
Die Beschaffung hierfür notwendiger Unterlagen führt zu weiteren zeitlichen Verzögerungen bezüglich der geplanten Investitionsmaßnahme im Jahr 2012.
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2. Anträge auf Investitionskostenzuschüsse für Tagespflegeplätze
Im Rahmen der Investitionsrichtlinie U3 des Landes wurden Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren pauschal mit einem Festbetrag von 500 € (max. 2.500 €) gefördert. Eine Beteiligung des Kreises war nicht vorgesehen.
Auch wenn entsprechende Anträge grundsätzlich noch gestellt werden können, ist zur Zeit
nicht bekannt, ob und wann eine Bewilligung durch das Land erfolgen wird. Eine Bezuschussung ist auch im Rahmen der fachbezogenen Pauschalen oder der Bundesmittel (s.o.) möglich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass hier zur Zeit von 20 Tagespflegepersonen Anträge mit
einem Volumen in Höhe von 30.000 € vorliegen.
Des weiteren wurde von einer Großtagespflegestelle in Weilerswist ein Antrag bezüglich einer
Umbaumaßnahme mit einem Volumen von ca. 50.000 € eingereicht. Aufgrund der Tatsache,
dass die Maßnahme bereits abgeschlossen ist, könnte eine Förderung lediglich in Abänderung der V 238/2011 aus Kreismitteln erfolgen. Der Antrag ist daher abzulehnen.
3. Umsetzung der Investitionsmaßnahmen im Kreis Euskirchen (Prioritätenliste)
Bezüglich der Umsetzung der Prioritätenliste (s. V 238/2011) wird folgender Sachstand mitgeteilt:
a) Die voraussichtlichen Träger der neu zu schaffenden drei Einrichtungen im Stadtgebiet
Euskirchen haben mittlerweile erklärt, dass lediglich Zuschüsse für Ausstattungsmaßnahmen (3.500 €/U3-Platz) beantragt werden. Der Abruf der Mittel erfolgt voraussichtlich im Jahr 2013.
Von daher stehen von den eingeplanten 1.640.000 € erneut
1.353.000 € zur Verfügung.
b) Die Verwaltung teilt in diesem Zusammenhang mit, dass bei der Erstellung der V
238/2011 ein am 25.06.2010 gestellter Antrag der Stadt Euskirchen auf eine Förderung für 6 U3-Plätze in Höhe von 120.000 € untergegangen ist.
Die Verwaltung schlägt aufgrund der o.g. freiwerdenden Mittel vor, diesen Antrag noch
in die Prioritätenliste für spätestens 2013 aufzunehmen.
c) Hinsichtlich der neu zu schaffenden Einrichtung im Stadtgebiet Zülpich steht noch
nicht fest, ob die Maßnahme im Jahr 2012 umgesetzt werden kann bzw. ob nicht auch
hier lediglich Mittel in Höhe der Ausstattungsmaßnahmen abgerufen werden.
d) Die Caritas Lebenswelten hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie sich nicht der Lage
sieht, den Ausbau des Kindergartens in Schleiden auf 3,5 Gruppen umzusetzen. Vielmehr soll die Einrichtung ab dem 01.08.2013 auf 2 Gruppen reduziert werden.
Die Verwaltung prüft zur Zeit in Kooperation mit der Stadt Schleiden, an welchem
Standort Ersatzplätze geschaffen werden können.
e) Bezüglich der Investitionsförderung für den AWO-Kindergarten in der Barbaraschule in
Mechernich wird voraussichtlich zu einer Verzögerung kommen.
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Die o.g. 1.353.000 € stehen damit für Maßnahmen, die für das Jahr 2013 eingeplant wurden,
zur Verfügung.
Derzeit wird geprüft, welche Träger in der Lage sind, die entsprechenden Maßnahmen vorzuziehen.
Bezüglich der konkreten Finanzierung der Maßnahmen 2013 und 2014 kann aufgrund des
fehlenden Landeshaushaltes noch keine Aussage getroffen werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen der nächsten Sitzung des JHA hierüber zu berichten
und ggfls. eine Vorlage zu erstellen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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