Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Prüfauftrag an die Verwaltung: "Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
261 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Beschlussvorlage (Prüfauftrag an die Verwaltung: "Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad") Beschlussvorlage (Prüfauftrag an die Verwaltung: "Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad") Beschlussvorlage (Prüfauftrag an die Verwaltung: "Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad") Beschlussvorlage (Prüfauftrag an die Verwaltung: "Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad") Beschlussvorlage (Prüfauftrag an die Verwaltung: "Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad") Beschlussvorlage (Prüfauftrag an die Verwaltung: "Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad")

öffnen download melden Dateigröße: 261 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 156/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfauftrag an die Verwaltung: "Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad" Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.08.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 156/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 06.08.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Prüfauftrag an die Verwaltung: "Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad" Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem In der 14. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am Donnerstag, dem 26.04.2012, wurde die Verwaltung unter TOP 13, Vorlagen-Nr. 77/2012 „Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. auf Eintrittsermäßigung für das Gartenhallenbad“ mit der Prüfung des Themenkomplexes „Reha-Sport“ beauftragt, damit tariflich eine Gleichbehandlung aller Anbieter/Vereine (keine kommerziellen Nutzer) von RehaSportkursen gewährleistet ist. 2. Lösung Was ist Rehabilitationssport überhaupt? Rehabilitationssport ist eine für Behinderte oder von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern (ergänzende Maßnahme i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Zum Beispiel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, 120 Übungseinheiten in 24 Monaten (Richtwerte). Rehabilitationssport findet immer in Gruppen und unter ärztlicher Aufsicht statt. Welche Sportangebote können als Rehabilitationssport-Angebote bezeichnet werden? Rehabilitationssportarten sind - Gymnastik, - Leichtathletik, - Schwimmen, - Bewegungsspiele in Gruppen, soweit es sich um Übungen handelt, mit denen die Ziele des Rehabilitationssportes erreicht werden können. Gerätetraining (z.B. Seilzüge, Hantelbänke, Krafttrainingsgeräte, Laufbänder) ist kein Bestandteil des Rehabilitationsport i.S.d. § 44 SGB IX. Kampfsportarten, Sportarten der Selbstverteidigung und Sportarten mit einem erhöhten Verletzungsrisiko sind ebenfalls ausgeschlossen. Wer darf Rehabilitationssport anbieten? Gemeinnützige (Sport-)Vereine und gewerbliche Anbieter, die folgende Voraussetzungen erfüllen: - Anleitung der Übungsstunden durch einen besonders ausgebildeten (lizensierten) Fachübungsleiter für Rehabilitationssport. - Sicherstellung einer ärztlichen Betreuung und Überwachung der Rehabilitationssportgruppe. - Übernahme des Unfallversicherungsschutzes für die Teilnehmer. - Zertifizierung des (Vereins-)Rehabilitationssportangebotes durch einen autorisierten Fachverband, z.B. den Behinderten-Sportverband NW e.V. (dies umfasst die Anerkennung und regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der verbindlichen Standards) Wie lange dauert ein Wasser-Rehabilitationskurs? - Eine Übungsstunde dauert in der Regel 45 Minuten. - Die Dauer eines Kurses, d.h. die Anzahl der Übungseinheiten, legen die Anbieter individuell fest. - Eine maximale Teilnehmerzahl von 15 Teilnehmern je Übungsveranstaltung pro Übungsleiter soll nicht überschritten werden. Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es? Die Teilnahmevoraussetzungen werden vom Anbieter festgelegt. Grundsätzlich richten sich solche Kurse an jedermann, also an Gesunde, Kranke oder von Krankheit bedrohte Menschen. Es ist jedoch immer sinnvoll, vor einer Teilnahme seinen Arzt zu konsultieren. An welche Personengruppen richten sich die Angebote? Viele Anbieter bieten ihre Kursangebote gleichzeitig und gleichrangig an folgende Kundengruppen: - die eigenen Vereinsmitglieder (diese dürfen –je nach Vereinsstatuten- mit oder ohne Entrichtung einer Teilnahmegebühr teilnehmen) - nicht- Vereinsmitglieder (gegen Zahlung einer Teilnahmegebühr) - nicht- Vereinsmitglieder und Vereinsmitglieder mit ärztlichem Attest (ohne Teilnahme-Gebühr) Besonderheiten bei Teilnehmern mit ärztlichem Attest: Voraussetzungen: 1.) Der Kursteilnehmer hat ein ärztliches Attest zur Teilnahme an einer - vom Arzt bestimmten - Art von Rehabilitationssport-Maßnahme. 2.) Dem Kursteilnehmer liegt die Kostenübernahmeerklärung seiner Krankenkasse/ Ersatzkasse usw. für die Teilnahme an dem Kurs vor. Dieser Personenkreis kann kostenlos an Rehabilitationsportkursen teilnehmen. Grund: Auf der Grundlage des Vertrags über die Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssport vom 29.12.2011 zwischen dem Behindertensportverband, dem deutschen Sportbund und den Rehabilitationsträgern (Krankenkassen) können die Kursanbieter ihre Leistungen für den Teilnehmerkreis mit ärztlichem Attest mit den Krankenkassen pauschaliert abrechnen. (Eine) Voraussetzung dafür ist, dass der Kursanbieter diesen Teilnehmern keine weiteren Kosten in Rechnung stellen darf. Sie sind z.B. nicht zum Eintritt in den Verein/die Sportgruppe verpflichtet, kostenpflichtige Leistungen dürfen ihnen nur zusätzlich und auf freiwilliger Basis angeboten werden. Eintrittsgelder z.B. für Sportstätten oder Toiletten müssen vom Kursanbieter getragen werden. Die Krankenkassen zahlen gemäß einer Vergütungsvereinbarung abhängig von der Art des RehabilitationSportangebotes zwischen 5,00 € und 7,50 €. Für „Rehabilitationssport im Wasser“ zahlen die Krankenkassen 5,80 € je Übungsveranstaltung pro teilnehmenden, anspruchsberechtigten Versicherten. Beispielsweise zahlen die Krankenkassen 87,00 € (15 x 5,80 €) für jede Übungsstunde eines WasserRehabilitationskurses, wenn alle 15 Kursteilnehmer anspruchsberechtigt sind. Umfasst dieser Kurs 10 Übungseinheiten, zahlt die Krankenkasse dem Kursanbieter also insgesamt 870,00 € für diesen Kurs. Viele Kursangebote eignen sich grundsätzlich als Rehabilitationssport-Maßnahme – auch im Schwimmbad. Aber nur einige Vereine und kommerzielle Anbieter erfüllen die Voraussetzungen dafür, dass sie ihre Kurse auch mit den Krankenkassen abrechnen können. Zum Beispiel, weil dem Kurs-Anbieter die Anerkennung durch den Landesbehinderten-Sportverband fehlt, seine Übungsleiter nicht die geforderte Qualifizierung nachweisen können u.v.m. Aktuell bieten folgende Wesselinger Vereine anerkannte (Wasser-)Rehabilitationskurse an: 1. TuS Wesseling Es gibt im aktuellen Programm des TuS vier Kursangebote im Gartenhallenbad; Mittwoch (11.00 – 12.00 Uhr) und Freitag (9.15 – 10.15 Uhr) „Aquatraining bei Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen“ TuS-Mitglieder zahlen eine Kursgebühr von 82,50 € (ermäßigt: 22,50 €). An den Kursen können auch Personen mit einer ärztlichen Verordnung über Rehabilitationssport teilnehmen. Für diese Personen entfallen die Kursgebühren, der TuS erhebt aber eine einmalige Verwaltungspauschale von 30,00 €. Der TuS bietet noch folgende weitere Rehabilitationskurse an, die aber keine Übungseinheiten im Wasser beinhalten: - Gleichgewichtstraining für Senioren/Sturzprophylaxe - Gymnastik 60+ im Sitzen - Osteoporosetraining - Rehabilitationssport mit orthopädisch Erkrankten - Rücken-Fit im Studio - Rückengymnastik - Wirbelsäulengymnastik 2. Verein Sport für Senioren Wesseling e.V. Der Verein Sport für Senioren bietet folgendes Kursangebot im Gartenhallenbad an „Bewegung im warmen Wasser, kleines Becken“ Der Kurs findet dienstags, 17.00 – 18.00 Uhr statt. Der Verein erhebt von Personen mit einem ärztlichen Attest nur die Zahlung des Eintritts zum Gartenhallenbad. Der Verein Sport für Senioren bietet noch folgende weitere Rehabilitationskurse an, die aber keine Übungseinheiten im Wasser beinhalten: - Rücken-Fit, Wirbelsäulengymnastik - Sport für Diabetiker - Sport für Rheumatiker und Prothesenträger - Sport in der Krebsnachsorge - Sport für Lungen und Atmungserkrankte (COPD-Gruppe) - Herzsport - Sport für Schlaganfallbetroffene/Präventivgruppe - Osteoporosegymnastik 3. Behinderten Sportgemeinschaft Wesseling e.V. Die Behinderten Sportgemeinschaft bietet seit kurzem montags, von 19.00 – 20.00 Uhr, einen Kurs „Wassergymnastik“ an. Dieser Kurs richtet sich ausschließlich an Personen mit RehabilitationsscheinVerordnung. Ihren Vereinsmitgliedern bietet die Behinderten Sportgemeinschaft alternative Angebote an: Ebenfalls am Montag, von 20.00 - 21.30 Uhr, Schwimmen, Wassergymnastik und Aquajogging. Prüfauftrag: Eintrittspreisregelung im Gartenhallenbad für „Rehabilitationssport-Angebote“, um tariflich eine Gleichbehandlung aller Anbieter/Vereine (keine kommerziellen Nutzer) für RehabilitationsSportkurse zu gewährleisten. Der Ausschuss hat für den Verein Sport für Senioren und für die Behinderten Sportgemeinschaft ermäßigte Eintrittstarife für Rehabilitationssport-Kurse beschlossen. Diese Beschlüsse bewirken, dass das Gartenhallenbad 1,90 € pro Kurs-Teilnehmer und Übungseinheit erhält: Ermäßigten-Tarif ../. 15 % Ermäßigungsregelung laut Ausschussbeschluss ../. Erstattung für Kurzzeitschwimmer (< 2 Std.) effektiver Eintritt 4,00 € 0,60 € 1,50 € 1,90 € Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Teilnehmer pro Kurs beschränkt. Das Gartenhallenbad kann also maximal 28,50 € Einnahmen pro Kursveranstaltung (1,90 € pro Teilnehmer x maximal 15 Teilnehmer ) erzielen. Wie oben dargestellt, müssen die Kursanbieter ihre Rehabilitationskurse für „Teilnehmer auf Rezept“ kostenlos anbieten, um mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Dem zur Folge ist es Angelegenheit des Kursanbieters, die Eintrittsgelder für das Gartenhallenbad für diese Kursteilnehmer zu übernehmen. Die Verwaltung hat hierzu mit der Behinderten Sportgemeinschaft folgende Verabredung getroffen: Die Rehabilitationssport-Kursteilnehmer erhalten freien Eintritt, müssen sich aber in einer Liste namentlich eintragen. In regelmäßigen Abständen werden die Listen ausgewertet und mit der Behinderten Sportgemeinschaft abgerechnet (Abrechnung: 1,90 € je Teilnehmer pro Übungseinheit). Zur Verwaltungsvereinfachung findet beim Eintritt keine Kontrolle statt, ob alle Kursteilnehmer „Teilnehmer auf Rezept“ (Eintritt 1,90 €) sind oder doch wegen des Fehlens eines ärztlichen Attestes zur Zahlung des vollen Eintrittsgeldes verpflichtet wären. Dem Verein wird grundsätzlich 1,90 € pro Kursteilnehmer in Rechnung gestellt. Zur Umsetzung der geforderten tariflichen Gleichbehandlung aller Anbieter/Vereine schlägt die Verwaltung vor, auf Antrag der betroffenen Vereine (aktuell: Verein Sport für Senioren, TuS Wesseling) für deren Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad gleichlautende Vereinbarungen über die Zahlungsmodalitäten zu treffen, wie Sie mit der Behinderten Sportgemeinschaft bereits bestehen.. Die im Prüfauftrag des Ausschusses formulierte Unterscheidung zwischen Vereinen und kommerziellen Anbietern hält die Verwaltung für nicht gerechtfertigt und für eine Ungleichbehandlung. Mit ihren Rehabilitationskurs-Angeboten verfolgen Vereine und kommerzielle Anbieter gleichermaßen wirtschaftliche Interessen. Auch die Krankenkassen unterscheiden in ihrer Vergütungsregelung für Rehabilitationssportangeboten nicht zwischen kommerziellen und Vereins-Anbietern. Nach Meinung der Verwaltung ist daher eine Unterscheidung zwischen Vereins- und kommerziellen Anbietern nicht gerechtfertigt. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Über Rehabilitationskurs-Angebote können nur wenige neue Badbesucher gewonnen werden, denn die Teilnehmerzahlen pro Kurs sind auf maximal 15 Teilnehmer beschränkt. Es können auch nur geringe Einnahmen erzielt werden (1,90 € pro Teilnehmer x 15 Teilnehmer = maximal 28,50 € Einnahmen pro Kursveranstaltung). Zeitgleich stehen aber Teile des Bades (gesperrte Schwimmbahnen/gesperrtes Lehrbecken) den regulär zahlenden Badbesuchern (5,00 €/4,00 €) und für alternative Kursangebote mit profitableren Einnahmemöglichkeiten (höherer Eintritt/ mehr Teilnehmer pro Kurs) nicht zur Verfügung. Die Umsetzung der geforderten tariflichen Gleichbehandlung aller Anbieter von RehabilitationssportAngeboten wird zur Verschlechterung der Einnahmesituation des Gartenhallenbades führen. Konkrete Zahlen über die Teilnehmerzahlen an Rehabilitationssportkursen liegen der Verwaltung nicht vor. Eine Ausweitung der Rehabilitationssport-Angebote im Gartenhallenbad wird angesichts der geringen Eintrittsgelder pro Kurs und Teilnehmer zu keiner signifikanten Verbesserung der Einnahmesituation des Gartenhallenbades führen. Eine Ausweitung dieser Kurs-Angebote wird aber dazu führen, dass das begrenzte Raum- und Übungszeitenangebot in den beiden Becken des Gartenhallenbades zu Lasten lukrativer alternativer Angebote weiter eingeschränkt wird.