Daten
Kommune
Bedburg
Größe
235 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9221/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.12.2015
Betreff:
Erstellung eines Baulückenkatasters
hier: Vorstellung eines Konzeptes
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorgestellten Konzept zur Erstellung eines
Baulückenkatasters zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Im Zuge der 1. Fortschreibung des „Demografieberichts 2012“ der Stadt Bedburg wurden
unter der Thematik „Vorausschauende Wohnbau- und Flächenentwicklung“
Handlungsempfehlungen ausgesprochen, um auch bei dieser Betrachtung dem
demografischen Wandel künftig Rechnung zu tragen. Der Innenentwicklung kommt
hierbei eine besondere Bedeutung zu.
Im
Demografiebericht
wurden
unter
Punkt
15.2.1
Handlungsempfehlungen ausgesprochen und näher definiert:
u.a.
nachfolgende
Informationen über Sozial- und Altersstruktur einer Siedlung bzw. einer
Ortslage (beispielhaft die Untersuchung zur Ortslage Kirchherten im Rahmen
der Aufstellung des Stadtentwicklungsplanes der Stadt Bedburg),
Flächenkataster zur Feststellung von Leerständen im Gebäudebestand,
Erstellung eines Baulückenkatasters zur Schließung von Baulücken und in
der Konsequenz die Nichtinanspruchnahme von Freiraum und damit auch die
Aktivierung von Flächen in den Zentren zur Vermeidung des Donut-Prinzips,
Aktivierungsstrategien- und Maßnahmen durch direkte Ansprache der Eigentümer
vor Ort, sei es im Bestand oder auch zur Aktivierung einer Baulücke
Aktivierung stadteigener Grün- und Freiflächen und damit die Schaffung
des Planungsrechtes für eine Wohnbaulandentwicklung
In detaillierter Betrachtung der Stadtstrukturen Bedburgs gerät die Strategie gerade
außerhalb der Stadtteilzentren von Bedburg und Kaster in den besonderen Fokus zur
Stärkung und Stabilisierung dieser Ortsteile. Auf die Sitzungsvorlage zur Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel am 10.11.2015 hierzu wird ergänzend
verwiesen.
Entsprechend nimmt für die Stadt Bedburg die Themen „Nachverdichtung“ und
„Bebauung von Baulücken“ immer weiter an Bedeutung zu. So soll auch der sogenannte
Donuteffekt (Bebauung der Randlage mit einhergehendem „Aussterben“ der Ortskerne)
vermieden werden.
Um einen Überblick über die noch freien Baulücken sowie die Flächen im Innenbereich,
für die eine Nachverdichtung möglich ist, zu erhalten, wird die Verwaltung ein
Baulückenkataster erstellen. Nachfolgende Parameter und Suchräume werden definiert:
Baulücken
Bei einem Grundstück handelt es sich dann um eine Baulücke, wenn dieses sofort oder
nach einer geringfügigen Änderung eines bestehenden Bebauungsplans bebaut werden
kann. Das sind häufig Grundstücke, die vom Eigentümer z.B. für die Kinder zur Bebauung
vorgehalten werden.
Als Beispiel für eine klassische Baulücke kann hier das einzelne freie Grundstück „Am
Fließ“ in Kirchherten genannt werden.
Nachverdichtung
Bei „Nachverdichtungsflächen“ handelt es sich in der Regel um einzelne
nebeneinanderliegende Parzellen, die nur durch eine Bauleitplanung sowie dem
Abschluss eines Erschließungsvertrages und eines Städtebaulichen Vertrages einer
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Bebauung zugeführt werden können. Diese Parzellen gehören in der Regel
verschiedenen Eigentümern, so dass die einer möglichen Bebauung vorhergehenden
oben beschriebenen Schritte sehr aufwendig sind.
Es sei darauf hingewiesen, dass für drei Nachverdichtungsflächen bereits entsprechende
Bauleitplanungen betrieben wurden:
BP 3 Kirchherten:
Gebiet zwischen
Zaunstraße
Meftlergasse,
Am
Ulmenhof,
Kleinfeld
und
BP 5 Kirchherten: Gebiet zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
Eine Realisierung könnte hier kurzfristig erfolgen, da die Fläche einem
Eigentümer gehört.
BP 40 Bedburg:
Gartengrundstücke
Echternacher Weg.
Feldstraße
11
–
21
sowie
Verlängerung
Die Bebauung der Nachverdichtungsflächen ist nur möglich, wenn zwischen den
verschiedenen Eigentümern Einigkeit besteht. Die Eigentümer müssen mit der Stadt
entsprechende Verträge zur Bebauung und Erschließung der Flächen abschließen.
Notwendigkeit eines Baulückenkatasters
Aktivierung von Wohnbaupotenzialen
Wie oben bereits beschrieben, sollen durch die Erstellung eines Baulückenkatasters
Wohnbaupotenziale aktiviert werden. Bei den jeweiligen Eigentümern von großen
Wohnbaugrundstücken innerhalb einer Ortslage besteht aufgrund des demographischen
Wandels
häufig
der
Wunsch
nach
Verkleinerung
der
üblicherweise
bewirtschaftungsintensiven Grundstücke. Sobald das Grundstück in einem öffentlichen
Baulückenkataster angezeigt wird, erhöht sich die Chance, dass der Eigentümer einen
Teil seines Grundstücks veräußern kann, um seinem Wunsch nach Verkleinerung zu
bedienen.
Oft sind die Baulücken in den gewachsenen Strukturen der Ortschaften kurzfristig
verfügbar, da die Bebauung sich hier häufig nach § 34 BauGB („Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) richtet. Es sind aber auch
noch Baulücken vorhanden, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen (z.B.
mehrere Grundstücke im Geltungsbereich des BP 3 Lipp „Burgstraße“ sowie das zuletzt
veräußerte Grundstück im Geltungsbereich des BP 32 Lipp, 1. Änderung
„Ziegeleistraße“). Diese Grundstücke sollen, sofern der Eigentümer zustimmt, in das
Baulückenkataster mit aufgenommen werden.
Auch die Flexibilisierung des Planungsrechts (z.B. durch das Aufheben alter, restriktiver
Bebauungspläne) kann zur Aktivierung von Baulücken beitragen.
Jüngste Novellierungen des Baurechts
Der im Baugesetzbuch ergänzte § 1a fordert in Abs. 2 Satz 1: „Mit Grund und Boden soll
sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der
Entwicklung der Gemeinden insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,
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Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ § 1a Abs. 2 Satz 4 fordert:
„Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen
soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der
Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen,
Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen
können“. Diese Vorschrift verpflichtet die Gemeinde mit Grund und Boden sparsam und
schonend umzugehen (vgl. Battis / Krautzberger / Löhr: BauGB - Kommentar – 12.
Auflage).
Als Konsequenz hieraus ist die Nachverdichtung der Innenbereiche und Schließung von
Baulücken besonders zu betrachten. Insbesondere nimmt die Prüfung von
Baulückenpotenzialen an Bedeutung für die Planbegründung zu, wenn doch bisher
landwirtschaftlich genutzte Flächen bebaut werden sollen. Ebenso sollten alte
Brachflächen einer Wiedernutzbarmachung zugeführt werden. Als Beispiel für eine solche
Brachfläche ist die Fläche im RLB-Gelände neben dem vorh. Netto-Markt zu nennen. Hier
zeichnen sich bereits Lösungsansätze ab.
2. Ablaufplan
Die Verwaltung beabsichtigt, folgende Schritte zur Erstellung des Baulückenkatasters vor:
1.
2.
3.
4.
5.
Flächenidentifizierung
Katalogisierung der Flächen
Prüfung der Flächen auf Bebaubarkeit
Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Eigentümer
Erstellen und Veröffentlichung von Steckbriefen
Auf die detaillierten Entwürfe eines Ablaufplans sowie eines Steckbriefes in der Anlage
wird verwiesen.
Die Verwaltung ist gerne bereit, die Entwürfe nach Vorgaben der Politik entsprechend zu
erweitern, soweit das rechtlich und technisch möglich ist.
Derzeit ist geplant, das Baulückenkataster bis Ende 2016 fertigzustellen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel /
Nachhaltigkeit: Durch die Schließung von Baulücken und Eruierung von
Nachverdichtungsflächen im Innenbereich der Ortsteile wird der Flächenverbrauch an den
Ortsrandlagen verringert. Außerdem trägt die Bereitstellung von Bauland zur demographischen
Stabilisierung der Ortsteile bei.
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 12.11.2015
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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