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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
290 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9202/2015 1. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 17.11.2015 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Bedburg-Kaster, KurtSchumacher-Straße 1 genutzt. Für die Unterbringung von Wohnungslosen stehen in dem o.g. Objekt insgesamt 568 Quadratmeter zur Verfügung. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Zwei Wohnungen mit rd. 20% der Gesamtfläche dienen als Sammelunterkünfte. Somit verteilen sich rd. 80% der Fläche (473 m²) auf 9 Wohnungen. Die gemäß § 6 Abs. 2 KAG ansatzfähigen Kosten sind: 2016 Kalkulation 4.900 € 2015 Kalkulation 4.800 € 2014 Ist-Wert 5.095 € 2013 Ist-Wert 4.610 € 2012 Ist-Wert 4.154 € 9.160 € 12.400 € 9.062 € 2.452 € 33.000 € 33.100 € 33.110 € 30.663 € 4.313 € 29.492 € Umlagen 7.530 € 8.193 € 10.891 € 6.209 € 5.279 € Summe 54.590 € 58.493 € 49.826 € 43.934 € 43.238 € Personalkosten Unterhaltungskosten Gebäudekosten Wie an o.g. Tabelle erkennbar sinken die Gesamtkosten gegenüber den angesetzten Beträgen des Vorjahres um rd. 4 T€. Gegenüber den Ist-Werten der Jahre 2012 bis 2014 steigt der Wert allerdings an. Dies resultiert u.a. aus der vermehrten Notwendigkeit von Fremdreinigungen. 1) Sammelunterkünfte Gebäudekosten Sammelunterkünfte (20%) Übrige Kosten Sammelunterkünfte (60%) Durchschnittliche Belegungszahl (Personen) Jahresbetrag pro Person Gebühr je Person und Monat 6.600,00 € 12.620,00 € 8 2.440,00 € 203 € Die monatliche Gebühr steigt somit im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um monatlich 2 €. Beschlussvorlage WP9-202/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 2) Wohnungen Gebäudekosten Wohnungen (80%) Übrige Kosten Wohnungen (40%) Fläche der Wohnungen in m² Jahresgebühr pro m² Monatsgebühr pro m² 26.400,00 € 8.640,00 € 473 74,00 € 6,10 € Die monatliche Gebühr für die Wohnungen sinkt somit um 0,50 € gegenüber 2015 (- 7,6%). Als Vergleichswert für die mietähnliche Gebühr kann der Mietspiegel für vergleichbare Objekte dienen, der einen Wert zwischen 4,30 € und 5,30 € ausweist. Mit der Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft sind über das reine „Mietverhältnis“ hinausgehende Leistungen verbunden. Daher erscheint dieser Gebührensatz durchaus angebracht zu sein. Im den Jahren 2013 und 2014 entstanden jeweils Fehlbeträge in Höhe von 26.266 € bzw. 17.154 €. Eine Berücksichtigung der Beträge bzw. von Teilbeträgen würde zu einer Erhöhung der Gebühren führen. Da die Fehlbeträge u.a. aus der Dimensionierung des Gebäudes resultieren, wird verwaltungsseitig von einer Berücksichtigung der Fehlbeträge abgesehen. Beschlussvorlage WP9-202/2015 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 18.11.2015 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-202/2015 1. Ergänzung Seite 4