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Mitteilungsvorlage (Beantwortung von Anfragen zum Thema Inklusion vor Ort)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
123 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
12.06.12, 06:36
Aktualisiert
26.06.12, 07:20
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 122/2012 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen - 51 - - 65/Gebäudenutzung - Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Beantwortung von Anfragen zum Thema Inklusion vor Ort Namenszeichen des federführenden Bereichs Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 51 - Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum 65/Gebäud enutzung - 01.06.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 122/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 01.06.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Beantwortung von Anfragen zum Thema Inklusion vor Ort Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: In der letzten Schulausschusssitzung am 07.03.2012 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen, zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die Inklusion vor Ort Informationen zusammenzustellen und folgende Fragen schriftlich zu beantworten: 1. Die jährlich vorgelegten Zahlen zu Kindern mit Beeinträchtigungen in Wesselinger (Grund)Schulen bitten wir in aktualisierter Form vorzulegen und zusätzlich die Schüler/innen aufzunehmen, die auswärtige Schulen besuchen (Anzahl, Schule, Art der Behinderung) Die Informationen hierzu sind der Anlage 1 zu entnehmen. Hierbei ist anzumerken, dass sich die Angaben auf das laufende Schuljahr beziehen. Für das Schuljahr 2012/2013 kann frühestens nach den Sommerferien Ende August eine aktualisierte Fassung vorgelegt werden. Die Anzahl der Kinder aus Wesseling mit Beeinträchtigungen, die auswärtige Schulen besuchen, kann nicht ermittelt werden. 2. Wie viele Wesselinger Kinder werden in Förderschulen beschult?(Anzahl, Schule mit Ort, Art der Behinderung) Die Informationen hierzu sind der Anlage 2 zu entnehmen. 3. Wie viele Wesselinger Kinder könnten mit welcher Behinderung zum Schuljahr 2013/2014 in die Sekundarstufe I bzw. in die Grundschule nachrücken. Nach Rücksprache mit dem Bereich „Kinder, Jugend und Familie“ wird aus der integrativen Kindertagesstätte „Wilde Wiese“, Im Stockental 24, ab dem Schuljahr 2013/2014 ein Kind in die Grundschule wechseln. Es leidet an Muskelschwund. Aus der integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ und „Marienkäfer“, Lahnstr., werden nächstes Jahr sieben Kinder in die Grundschule wechseln. Diese Kinder leiden alle an Entwicklungsverzögerungen, ein Kind an einer starken Sehbehinderung, ein Kind ist Autist, und ein wieteres Kind ist geistig behindert. Zudem sind ein paar Kinder wahrnehmungsgestört und verhaltensauffällig. Was die nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen betrifft, wird ein Kind mit massiven Verhaltensauffälligkeiten aus der Kita „Farbkleckse“ der Arbeiterwohlfahrt, Fuchsweg 6, nächstes Jahr in die Grundschule wechseln. Im Schuljahr 2012/2013 sind in der Sekundarstufe 1 für die Wilhelm-Busch-Schule sechs Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen und für die Albert-Einstein-Realschule zwei Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen für den Gemeinsamen Unterricht angemeldet worden. Für das Schuljahr 2013/2014 werden aus den Wesselinger Grundschulen zwei Kinder mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, drei Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, drei Kinder mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und zwei Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache in die Sekundarstufe 1 kommen. Aus der Anlage 3 ergibt sich die prognostizierte Zahl der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die im Schuljahr 2013/2014 noch die Fröbelschule besuchen. 4. Gibt es Kapazitätsgrenzen in den Wesselinger Grundschulen, die bereits jetzt integrativen Unterricht anbieten und bestehen dort Wartelisten? Und wie viele Plätze für integrativen Unterricht können derzeit in den Grundschulen angeboten werden? (aufgeteilt nach Schulen) Die Goetheschule und die Gutenbergschule bieten zur Zeit Gemeinsamen Unterricht an. Im kommenden Schuljahr wird die Brigidaschule hinzukommen, da die Kapazitätsgrenzen in der Goetheschule und in der Gutenbergschule erreicht sind. Wartelisten bestehen nicht. Weitere Informationen sind der beigefügten Anlage 4 zu entnehmen. Alle Grundschulen wurden zu die sem Thema abgefragt. Aus der Anlage 5 ist ersichtlich, wie der Stand der Fortbildung zum Thema „Inklusion“ in den Schulen ist. 5. Sind die Schulen behindertengerecht ausgestattet? Wenn ja, welche mit welchem Ausstattungsstandard? Aus der beigefügten Aufstellung des Immobilienmanagements (siehe Anlage 6) ergibt sich, dass die neu gebaute Rheinschule mit der Mehrzweckhalle Urfeld, die Sporthalle Berzdorf, die neue Turnhalle der Schulen Keldenich am Friedhofsweg und die Doppelturnhalle der Schulen Gartenstr. flächendeckend behindertengerecht ausgestattet ist. Für alle anderen in dieser Aufstellung ausgewiesenen Örtlichkeiten trifft das nicht zu. 6. Wenn nein, welche Investitionsbedarfe bestünden bei den einzelnen Schulen für welche Maßnahmen? Diese Frage kann noch nicht beantwortet werden, da das Immobilienmanagement nicht über das hierfür nötige Personal verfügt, um diese aufwändige Aufstellung zu leisten. Der Inklusionsplan der Landesregierung und das entsprechende Inklusionsgesetz, das insbesondere die Ausgleichszahlungen an die Kommunen für eine flächendeckende Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf regeln soll, hat sich durch die Neuwahlen im Land NRW erneut verzögert. Ich habe zunächst die Inklusionskoordinatorinnen des Rhein-Erft-Kreises und dann nach deren Hinweis den Landschaftsverband Rheinland wegen eines Maßnahmekataloges mit Aufstellung der Kosten für In vestitionsbedarfe an Schulen für eine behindertengerechte Ausstattung einschließlich Barrierefreiheit an gefragt, bisher aber keine Antwort erhalten. Der Investitionsbedarf für die Inkludierung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen dürfte gegen Null gehen. Beim Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ habe ich mit dem Leiter der entsprechenden Förderschule des Kreises, der Heinrich-Böll-Schule in Frechen, gesprochen. Investitionsbedarf bestünde dahingehend, dass jeder Klassenraum einen Nebenraum haben müsse, um Störer im Bedarfsfall separieren zu können. Bewegung sei sehr wichtig, um Aggressionen abbauen zu können. Ansonsten bedürfe es keiner weiteren besonderen räumlichen Ausstattung. Ein/e Schulsozialarbeiter/in sei aber in jedem Falle erforderlich. Beim Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ wissen wir ja, dass der Rhein-Erft-Kreis für die entsprechende Förderschule in Brühl, die Maria-Montessori-Schule, Räume der Fröbelschule für zwei auszulagernde Klassen anmieten will. Hierfür muss er die Räumlichleiten einschl. eines Behindertenaufzuges für ca. 400.000 € umbauen. Bzgl. des Förderschwerpunktes „Sprache“ habe ich die Investitionsbedarfe bei der entsprechenden Förderschule des Kreises, der Michael-Ende-Schule in Frechen und bzgl. des Förderschwerpunktes „Körperliche und motorische Entwicklung“ die Rheinische Schule für Körperbehinderte des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln angefragt, aber noch keine Antwort erhalten.