Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
89 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
19.06.12, 06:41
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012)

öffnen download melden Dateigröße: 89 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 127/2012 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.06.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 127/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 05.06.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht über die in das neue Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (frühere Haushaltsausgabereste) vorzulegen. 2. Lösung Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen aus dem Ergebnisplan 2011 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen. Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurde bei den Entscheidungen über die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab angelegt. Grundsätzlich wurden nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden. Nach den – bisher noch - vorläufigen Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2011 Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 1.871.074,98 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden lediglich Ermächtigungen von 667.626,99 € - das entspricht 35,68% - in das Haushaltsjahr 2012 übertragen. Mittel im Umfang von 1.203.447,99 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 7.822.320,61 € wurde ein Betrag in Höhe von 904.174,45 € abgesetzt und Ermächtigungen im Umfang von 6.918.146,16 € übertragen. In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die Gründe für die Übertragungen erläutert. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Werden die in das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2012. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2011 gegenüber. Zur Finanzierung der Verschlechterung der Ergebnisrechnung 2012 ist gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO im Zuge des Jahresabschlusses 2011 in Höhe der übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage zu bilden, die im Jahr 2012 wieder aufgelöst wird. Die Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen für (konsumtive und investive) Auszahlungen wirkt sich auf die Liquidität der Stadt aus.