Daten
Kommune
Wesseling
Größe
89 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
19.06.12, 06:41
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
127/2012
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.06.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 127/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
05.06.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht über die in
das neue Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (frühere Haushaltsausgabereste) vorzulegen.
2. Lösung
Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen aus dem Ergebnisplan 2011 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen.
Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurde bei den Entscheidungen über die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab angelegt. Grundsätzlich wurden
nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die
für die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden.
Nach den – bisher noch - vorläufigen Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2011 Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 1.871.074,98 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden lediglich
Ermächtigungen von 667.626,99 € - das entspricht 35,68% - in das Haushaltsjahr 2012 übertragen. Mittel im
Umfang von 1.203.447,99 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in
Höhe von 7.822.320,61 € wurde ein Betrag in Höhe von 904.174,45 € abgesetzt und Ermächtigungen im
Umfang von 6.918.146,16 € übertragen.
In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die
Gründe für die Übertragungen erläutert.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Werden die in das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2012. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2011 gegenüber. Zur Finanzierung der Verschlechterung der Ergebnisrechnung
2012 ist gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO im Zuge des Jahresabschlusses 2011 in Höhe der übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage zu bilden, die im Jahr 2012 wieder aufgelöst wird.
Die Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen für (konsumtive und investive) Auszahlungen wirkt
sich auf die Liquidität der Stadt aus.