Daten
Kommune
Bedburg
Größe
123 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.11.15, 18:02
Aktualisiert
04.11.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9211/2015
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
17.11.2015
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vorberatung der Neunten Änderungssatzung der Stadt Bedburg zur Satzung über die
Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von
Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Neunte
Änderungssatzung der Stadt Bedburg zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung
von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen
Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) leistungsberechtigten Personen zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Aufgrund der Kalkulation der Gebühren für die Nutzung der Übergangswohnheime ist der
§ 5 der Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von
Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen
Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) leistungsberechtigten Personen anzupassen.
Der Entwurf der Neunten Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 29.10.2015
----------------------------------Spohr
----------------------------------Mattern
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
stellvertr. Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-211/2015
Seite 2