Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses zum 31.12.2010)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
129 kB
Datum
22.12.2011
Erstellt
12.12.11, 12:26
Aktualisiert
12.12.11, 12:26
Beschlussvorlage (Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses zum 31.12.2010)

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 25/2011 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 02.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses zum 31.12.2010 Nach § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest, entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters und entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. über die Behandlung eines Jahresfehlbetrages. Ausweislich der vom Rechnungsprüfungsausschuss am 08.12.2011 geprüften Ergebnisrechnung 2010 (Anlage IIa des Abschlusses) und der geprüften Bilanz zum 31.12.2010 (Anlage I des Abschlusses) beträgt der Jahresüberschuss der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2010 417.382,08 €. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Jahresüberschuss entweder der allgemeinen Rücklage oder der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Gemäß § 75 Abs. 3 letzter Satz GO NRW können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag erreicht hat. Die Ausgleichsrücklage ist in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 mit 3.460.967,84 € errechnet und eingestellt (vgl. Anlage VI Blatt 7 des Berichtes zur Eröffnungsbilanz) und steht auch beim Abschluss zum 31.12.2010 noch in voller Höhe zur Verfügung. Somit scheidet vorliegend eine Zuführung des Jahresüberschusses 2010 in die Ausgleichsrücklage aus. Es verbleibt nur die Möglichkeit der Zuführung zur allgemeinen Rücklage. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, den festgestellten Jahresüberschuss der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2010 in Höhe von 417.382,08 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. (Harzheim) (Klein)