Daten
Kommune
Merzenich
Größe
129 kB
Datum
22.12.2011
Erstellt
12.12.11, 12:26
Aktualisiert
12.12.11, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 25/2011
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 02.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses zum 31.12.2010
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest, entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters und entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. über die Behandlung eines Jahresfehlbetrages.
Ausweislich der vom Rechnungsprüfungsausschuss am 08.12.2011 geprüften Ergebnisrechnung
2010 (Anlage IIa des Abschlusses) und der geprüften Bilanz zum 31.12.2010 (Anlage I des Abschlusses) beträgt der Jahresüberschuss der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2010
417.382,08 €.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Jahresüberschuss entweder der allgemeinen Rücklage
oder der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Gemäß § 75 Abs. 3 letzter Satz GO NRW können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag erreicht
hat.
Die Ausgleichsrücklage ist in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 mit 3.460.967,84 € errechnet und
eingestellt (vgl. Anlage VI Blatt 7 des Berichtes zur Eröffnungsbilanz) und steht auch beim Abschluss
zum 31.12.2010 noch in voller Höhe zur Verfügung.
Somit scheidet vorliegend eine Zuführung des Jahresüberschusses 2010 in die Ausgleichsrücklage
aus.
Es verbleibt nur die Möglichkeit der Zuführung zur allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl,
den festgestellten Jahresüberschuss der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2010 in Höhe
von 417.382,08 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
(Harzheim)
(Klein)