Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
144/2012
- Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
51
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
51
09.07.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 144/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
09.07.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung
Beschlussentwurf:
Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Träger der Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht 53, für
die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren einen Investitionszuschuss
in Höhe von 40.000 €, zahlbar im Jahr 2013, zu bewilligen. Die Stadt erhält dafür Belegungsrechte.
Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 40.000 € beim Investitionskonto M-365-00010110203 – Investitionszuweisung an freie Träger - wird zugestimmt.
Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen:
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Träger der Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht 53, für
die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren einen Investitionszuschuss
in Höhe von 40.000 €, zahlbar im Jahr 2013, zu bewilligen. Die Stadt erhält dafür Belegungsrechte.
Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 40.000 € beim Investitionskonto M-365-00010110203 – Investitionszuweisung an freie Träger - wird zugestimmt.
Wesseling, den 10. Juli 2012
Bernd Pesch
Erster stv. Bürgermeister
Olaf Krah
Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
Sachdarstellung:
1. Problem
Für den Ausbau der Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht 53, zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren waren Landeszuweisungen in Höhe von 306.000 € eingeplant.
Tatsächlich wurden Landesmittel lediglich in Höhe von insgesamt 227.316 € bewilligt, von denen ein Teilbetrag von 132.120 € im laufenden Jahr, der Rest (95.196,00 €) im Jahr 2013 ausgezahlt werden.
Der Träger der Einrichtung hat erklärt, dass er die fehlenden Landesmittel in Höhe von rd. 79.000 € nicht
in vollem Umfang gegen finanzieren kann. Er ist bereit, auch mit den reduzierten Landesmitteln 18 Plätze
für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, wenn die Stadt einen Teilbetrag der ausbleibenden Landesmittel
durch die Zahlung eines Investitionszuschusses von 40.000 € ausgleicht. Ohne diesen Zuschuss kann die
Kita St. Andreas nicht wie geplant ausgebaut werden; es würden dann lediglich 12 Betreuungsplätze geschaffen.
Die Stadt müsste in diesem Fall die für die Erfüllung des Rechtsanspruchs dringend benötigten Betreuungsplätze in eigenen Einrichtungen selbst schaffen. Sie hätte dann deutlich höhere Investitionskosten, weil sie
die Trägereigenanteile der Katholischen Kirchengemeinde ebenfalls finanzieren müsste. Zudem fielen
künftig höhere Betriebskosten an, weil die Stadt für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in eigener
Trägerschaft nur Landeszuweisungen in Höhe von 30% der Kindspauschalen erhält, für Einrichtungen in
Trägerschaft der Kirchen werden dagegen Landeszuweisungen von 36,5% gewährt. Hinzu kommen die Trägereigenanteile für den Betrieb der Einrichtung.
Der beantragte Investitionszuschuss muss zwar erst im Jahr 2013 ausgezahlt werden, die Stadt muss den
Zuschuss allerdings bereits jetzt verbindlich zusagen, damit noch im laufenden Haushaltsjahr mit dem Bau
begonnen werden kann, weil sonst die bereits bewilligten Landesmittel verfallen.
Um den Investitionszuschuss verbindlich zusagen zu können, benötigt die Verwaltung eine haushaltsrechtliche Ermächtigung.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, dem Träger der Kita St. Andreas einen Investitionszuschuss in Höhe von 40.000
€, zahlbar im Haushaltsjahr 2013, zu bewilligen. Die Stadt erhält dafür Belegungsrechte.
Die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Bewilligung des Zuschusses wird durch die Bereitstellung
entsprechender Haushaltsmittel geschaffen. Der Kämmerer ist bereit, die benötigten Mittel in Höhe von
40.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Da die Auszahlung erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO
NRW ist, bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung bieten
Mehreinnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken.
3. Alternativen
Wird kein Investitionszuschuss gewährt, wird der Träger den Ausbau der Einrichtung nicht wie vorgesehen
vornehmen. Die Stadt müsste die dringend benötigten Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dann
selbst schaffen. Die Gewährung des Zuschusses ist die für die Stadt wirtschaftlichste Lösung.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
5. Begründung der Dringlichkeit
Der beantragte Investitionszuschuss muss, wie unter Ziffer 1 ausgeführt, zwar erst im Jahr 2013 ausgezahlt
werden, die Stadt muss den Zuschuss allerdings bereits jetzt verbindlich zusagen, damit noch im laufenden
Haushaltsjahr mit dem Bau begonnen werden kann, weil sonst die bereits bewilligten Landesmittel verfallen.
Damit der Träger noch im laufenden Jahr mit der Baumaßnahme beginnen kann, muss er kurzfristig, d.h.
noch in den Sommerferien, Planungsaufträge erteilen.