Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Dringlichkeitsentscheidung (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung) Dringlichkeitsentscheidung (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung) Dringlichkeitsentscheidung (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung) Dringlichkeitsentscheidung (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung)

öffnen download melden Dateigröße: 79 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 144/2012 - Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen 51 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 51 09.07.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 144/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 09.07.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung Beschlussentwurf: Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt: Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Träger der Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht 53, für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren einen Investitionszuschuss in Höhe von 40.000 €, zahlbar im Jahr 2013, zu bewilligen. Die Stadt erhält dafür Belegungsrechte. Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 40.000 € beim Investitionskonto M-365-00010110203 – Investitionszuweisung an freie Träger - wird zugestimmt. Dringlichkeitsentscheidung Gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen: Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Träger der Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht 53, für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren einen Investitionszuschuss in Höhe von 40.000 €, zahlbar im Jahr 2013, zu bewilligen. Die Stadt erhält dafür Belegungsrechte. Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 40.000 € beim Investitionskonto M-365-00010110203 – Investitionszuweisung an freie Träger - wird zugestimmt. Wesseling, den 10. Juli 2012 Bernd Pesch Erster stv. Bürgermeister Olaf Krah Vorsitzender Jugendhilfeausschuss Sachdarstellung: 1. Problem Für den Ausbau der Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht 53, zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren waren Landeszuweisungen in Höhe von 306.000 € eingeplant. Tatsächlich wurden Landesmittel lediglich in Höhe von insgesamt 227.316 € bewilligt, von denen ein Teilbetrag von 132.120 € im laufenden Jahr, der Rest (95.196,00 €) im Jahr 2013 ausgezahlt werden. Der Träger der Einrichtung hat erklärt, dass er die fehlenden Landesmittel in Höhe von rd. 79.000 € nicht in vollem Umfang gegen finanzieren kann. Er ist bereit, auch mit den reduzierten Landesmitteln 18 Plätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, wenn die Stadt einen Teilbetrag der ausbleibenden Landesmittel durch die Zahlung eines Investitionszuschusses von 40.000 € ausgleicht. Ohne diesen Zuschuss kann die Kita St. Andreas nicht wie geplant ausgebaut werden; es würden dann lediglich 12 Betreuungsplätze geschaffen. Die Stadt müsste in diesem Fall die für die Erfüllung des Rechtsanspruchs dringend benötigten Betreuungsplätze in eigenen Einrichtungen selbst schaffen. Sie hätte dann deutlich höhere Investitionskosten, weil sie die Trägereigenanteile der Katholischen Kirchengemeinde ebenfalls finanzieren müsste. Zudem fielen künftig höhere Betriebskosten an, weil die Stadt für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft nur Landeszuweisungen in Höhe von 30% der Kindspauschalen erhält, für Einrichtungen in Trägerschaft der Kirchen werden dagegen Landeszuweisungen von 36,5% gewährt. Hinzu kommen die Trägereigenanteile für den Betrieb der Einrichtung. Der beantragte Investitionszuschuss muss zwar erst im Jahr 2013 ausgezahlt werden, die Stadt muss den Zuschuss allerdings bereits jetzt verbindlich zusagen, damit noch im laufenden Haushaltsjahr mit dem Bau begonnen werden kann, weil sonst die bereits bewilligten Landesmittel verfallen. Um den Investitionszuschuss verbindlich zusagen zu können, benötigt die Verwaltung eine haushaltsrechtliche Ermächtigung. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, dem Träger der Kita St. Andreas einen Investitionszuschuss in Höhe von 40.000 €, zahlbar im Haushaltsjahr 2013, zu bewilligen. Die Stadt erhält dafür Belegungsrechte. Die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Bewilligung des Zuschusses wird durch die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel geschaffen. Der Kämmerer ist bereit, die benötigten Mittel in Höhe von 40.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Da die Auszahlung erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW ist, bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung bieten Mehreinnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken. 3. Alternativen Wird kein Investitionszuschuss gewährt, wird der Träger den Ausbau der Einrichtung nicht wie vorgesehen vornehmen. Die Stadt müsste die dringend benötigten Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dann selbst schaffen. Die Gewährung des Zuschusses ist die für die Stadt wirtschaftlichste Lösung. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt. 5. Begründung der Dringlichkeit Der beantragte Investitionszuschuss muss, wie unter Ziffer 1 ausgeführt, zwar erst im Jahr 2013 ausgezahlt werden, die Stadt muss den Zuschuss allerdings bereits jetzt verbindlich zusagen, damit noch im laufenden Haushaltsjahr mit dem Bau begonnen werden kann, weil sonst die bereits bewilligten Landesmittel verfallen. Damit der Träger noch im laufenden Jahr mit der Baumaßnahme beginnen kann, muss er kurzfristig, d.h. noch in den Sommerferien, Planungsaufträge erteilen.