Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
61/2008
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
2. April 2008
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung und zur erneuten Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beratungsfolge
Rat
Termin
24.04.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Änderung des Bebauungsplanes dient zur Absicherung von öffentlichen Stellplätzen, die
zwischenzeitlich realisiert worden sind. Weiterhin sind zusätzliche Bauflächen geschaffen bzw. bisher nicht
ausgenutzte überbaubare Flächen erweitert worden. Die Anzahl der Wohnungen je Gebäude sind dabei auf
2 Wohneinheiten begrenzt worden. Daneben sind Walmdächer als zusätzliche Dachform zugelassen
worden.
Während der ersten Auslegung (17.04.07 – 18.05.07) ging der Antrag ein, in dem Baugebiet einen Spielplatz
vorzusehen. Dieser Belang wurde kontrovers im Ausschuss diskutiert. Die Verwaltung erhielt den Auftrag,
die Bebauungsplanänderung mit einer Spielplatzfläche zu überarbeiten. Die dadurch erforderliche erneute
Auslegung erfolgte vom 09.01.08 – 15.02.08. Zu dieser zweiten Auslegung sind keine Stellungnahmen
eingegangen.
In der satzungsempfehlenden Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 28.02.08 ist erneut die
Verfügbarkeit des Grundstückes für die Spielplatzfläche angesprochen worden. Der Grundstückseigentümer
hat der Planung oder seinen bisherigen Aussagen nicht widersprochen. Da die Verfügbarkeit nicht
abschließend für alle Ausschussmitglieder geklärt war, hat der Ausschuss beschlossen, die
Bekanntmachung und damit die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung erst vorzunehmen, wenn der
Grundstückseigentümer der Veräußerung der Teilfläche des Flurstückes 1119 zustimmt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Bebauungsplanänderung als Satzung zu beschließen. Sobald der
Grundstückseigentümer der vorgesehenen Spielplatzfläche einen Verkauf seiner Teilfläche zustimmt, kann
die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung durch die Bekanntmachung rechtsverbindlich abgeschlossen
werden.
-2-
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Dokumentenvorlagen Nr. 101/2007,
110/2007, 113/2007, 169/2007 und 19/2008 des Ratsinformationssystem der Gemeinde Leopoldshöhe
aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ sowie die Entscheidungen des Hochbau- und
Planungsausschusses zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange zur Auslegung und zur erneuten Auslegung.
b) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes 02/03 „Obere
Brede“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Satzung und die zugehörige Begründung.
Schemmel
Anlage
Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 02/03 „Obere
Brede“