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Info GB (13. Änderung Regionalplan Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
14.05.12, 14:11
Aktualisiert
14.05.12, 14:11
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 144/2012 09.05.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2012 13. Änderung Regionalplan Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Die Trianel GmbH beabsichtigt im Bereich der Rurtalsperre im Kreis Düren ein Wasserspeicherkraftwerk zu errichten. Bei der Errichtung des Wasserspeicherkraftwerkes handelt es sich vor allem im Hinblick auf den mit der Errichtung der Becken verbundenen Flächenbedarf von weit mehr als 10 Hektar um eine raumbedeutsame Planung und Maßnahme, die im Regionalplan zeichnerisch darzustellen ist (vgl. § 35 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes - Landesplanungsgesetz DVO - LPlG DVO). Im Hinblick auf die aktuellen Darstellungen des gültigen Regionalplans bedarf es somit der Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Aachen. Das Änderungsverfahren wird nach Maßgabe des § 13 Landesplanungsgesetz NRW in Verbindung mit der Landesplanungsgesetz DVO bei der Regionalplanungsbehörde durchgeführt. Der Regionalrat hat am 16.12.2011 einen Erarbeitungsbeschluss gefasst. Zuständige Regionalplanungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Die Verwaltung hat zur Fristwahrung die nachfolgend aufgeführten Anregungen zur 13. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Aachen vorbehaltlich der Beschlussfassung in den politischen Gremien des Kreises vorgetragen. Der Kreis Euskirchen begrüßt grundsätzlich vor dem Hintergrund der Energiewende und des Klimaschutzes das Vorhaben als wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Region. Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde sind bei der geplanten Maßnahme wasserwirtschaftliche Belange des Kreises Euskirchen nach derzeitigem Stand nicht betroffen. Es ist vorgesehen, zu Zeiten überschüssiger elektrischer Energie diese dafür zu nutzen, Wasser aus der Rurtalsperre in eine höher gelegenes Speicherbecken zu pumpen und bei höherem Strombedarf dieses Wasser über eine Turbine wieder ablaufen zu lassen. Sowohl Rurtalsperre als auch das Speicherbecken befinden sich außerhalb des Kreises Euskirchen und berühren wasserwirtschaftliche Belange des Kreises Euskirchen nicht. -2- Aus Sicht der Untere Landschaftsbehörde ergeben sich durch die Planung des Wasserspeicherkraftwerks im Bereich der Rurtalsprerre keine direkten Wirkungen auf Natur und Landschaft im Kreis Euskirchen. Im Rahmen der nachfolgenden Planfeststellung werden umfangreiche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen von den Auswirkungen in der Bauphase und für den Betrieb festgesetzt werden. Der Kraftwerksbetrieb ist dem Betriebsregime der Talsperrenbewirtschaftung unterzuordnen und darf die Ökologie der Rurtalsprerre und oberhalb der Urfttalsperre nicht erheblich beeinträchtigen. Im Rahmen der Planfeststellung werden umfangreiche Ausgleichmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft festgesetzt werden. Gerne bietet die ULB bei der Entwicklung eines Ausgleichmaßnahmenkonzeptes und sofern geboten von vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen für den Artenschutz (CEF-Maßnahmen) Unterstützung an. Die fünf Trassenkorridore der Netzanbindung befinden sich ebenfalls alle nicht im Kreis Euskirchen, so dass auch hier keine direkte Betroffenheit für Natur und Landschaft im Kreis Euskirchen gegeben ist. Die Netzanbindung wird darüber hinaus in einem gesonderten Raumordnungsverfahren behandelt. Es bestehen somit aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken. Der Planung wird aus Sicht des Trägers der Landschaftsplanung nicht widersprochen, da sich die Flächen außerhalb des Kreisgebietes befinden. Die Stabsstelle 80 - Wirtschaftförderung und des Torismus hat Bezug nehmend auf die Bedeutung der Rurtalsperre als Naherholungsziel mit zahlreichen Möglichkeiten für Freizeit, Tourismus und Sport - sowohl auf dem See als auch in unmittelbarer Umgebung- bereits vor Monaten in Form einer mündlichen Befragung an der Erstellung eines touristischen Gutachtens, beauftragt durch den WVER, teilgenommen. Folgende Aspekte werden herausgestellt: š Die Notwendigkeit der Nutzung erneuerbarer Energien als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz wird anerkannt und begrüßt. š Die Rurtalsperre und ihre touristische Infrastruktur sind enorm wichtige Attraktivitätspunkte für Tages- und Übernachtungsgäste in der Region und bilden damit einen wichtigen Teil in der touristischen Wertschöpfungskette. š Neben der wasserwirtschaftlichen Bedeutung birgt sie somit ein hohes Potenzial für die Wirtschaftsförderung von Betrieben und Anbietern. Im Umweltbericht werden die Belange der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die seit der Einführung des Nationalparks Eifel hier einen positiven Aufschwung genommen und zahlreiche Existenzgrundlagen geschaffen hat, nicht genügend berücksichtigt. Die Schaffung zusätzlicher Point of Interest - wie beispielsweise die Umbaumaßnahmen am Standort vogelsang ip oder Entwicklungsmaßnahmen in der Nationalparkregion ("Wilder Kermeter")- haben und werden zu einer weiteren Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus beitragen und auch neue Gästepotenziale in die Region ziehen. Dass eine Intensivierung der Freizeitnutzungen der im Vorhaben betroffenen Bereiche nicht zu erwarten sei, kann dementsprechend nicht bestätigt werden. Ergänzend wurde die Stellungnahme der KEV Schleiden GmbH als Anlage zur Stellungnahme angefügt, mit dem Ziel die besondere Bedeutung der Pumpspeichertechnik für die weitere technische Entwicklung und die Ausbau der regenerativen Energien in der Region herauszustellen. Wie in der Stellungnahme der KEV Schleiden GmbH dargelegt (s.Anlage), kommt Stromspeichern im Zuge der Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien eine wichtige Rolle zu und das Projekt wird als wichtiger Baustein für die Gesamtstrategie gesehen. -3In der planerischen Abwägung sind die möglichen schädigenden Wirkungen auf die Umwelt den wirtschaftlichen Betrachtungen gegenüberzustellen. Somit schließt sich der Kreis der Stellungnahme der KEV vollumfänglich an. Die Trianel GmbH wird das Projekt in der Sitzung des Fachausschusses vorstellen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)