Daten
Kommune
Bedburg
Größe
228 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9170/2015
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.10.2015
Betreff:
Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt nach
Beratung im Ausschuss über die Höhe und die Verwendung von Mitteln zur
Sprachförderung in 2015 und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der
Haushaltsberatungen für 2016 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Im Schul- und Bildungsausschuss am 21.04.2015 bestand Einvernehmen dahingehend, dass die
im Haushalt der Stadt Bedburg zur Verfügung stehenden Mittel für Projektförderungen den
Schulen nicht pauschal anhand eines Schülerschlüssels zur Verfügung gestellt werden sollten.
Laut Beschluss wurden Mittel explizit an die Förderung von Flüchtlingen geknüpft. Der Begriff
Flüchtlinge umfasst unstrittig alle Asylbewerber, Geduldeten oder sonstige Personen die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Zuwanderer z.B. aus der
Europäischen Union umfasst der Begriff nicht.
Auf dieser Grundlage fand ein Abstimmungsgespräch mit allen Schulleitungen am 20.05.2015 im
Rathaus Kaster statt. Zu diesem Zeitpunkt waren lediglich an der Grundschule Bedburg und an
der Hauptschule Flüchtlinge, so dass einvernehmlich entschieden wurde, der Grundschule
Bedburg für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt 1.000 € und der Hauptschule insgesamt 2.000 €
zur Verfügung zu stellen. Die Mittel werden gegen Vorlage von Quittungen/Belegen zur Verfügung
gestellt bzw. können direkt verwaltungsseits beschafft werden.
Die Schulleitungen konnten sich ggf. vorstellen, dass die (verbleibenden) Mittel in Form eines
Sockelbetrages anhand der Schülerzahl und der Zügigkeit allen Schulen zur Verfügung gestellt
werden sollten. Hintergrund hierfür ist, dass es neben den Flüchtlingen eben auch andere
Schülerinnen und Schüler gibt, die unter dem Begriff der sogenannten Null-Sprachler
zusammengefasst werden können.
Daher werden die zum 31.08.2015 gemeldeten Zahlen bezüglich der Null-Sprachler hier
aufgeführt:
Schule
GS Bedburg
GS Kirdorf
GS Kaster
GS Kirchherten
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Schülerzahl
2014/15
0.236
184
281
97
319
531
599
2.247
NullSprachler
31.08.15
8
1
4
1
31
0
1
46
Seitens der Verwaltung nachprüfbar sind „harte“ Daten wie Schüler- oder Klassenzahlen, aber
auch Flüchtlinge anhand der oben genannten Kriterien. Bereits in den vorangegangen Sitzungen
des Schul- und Bildungsausschusses wurden die Bedarfsmeldungen der jeweiligen Schulen
ausführlich dargestellt und beraten. Der Vollständigkeit halber sind die Unterlagen, sowie die
Anschreiben der Stadt nochmals als Anlage beigefügt. Hieraus ist erkennbar, welche Stunden,
welche Stundenlöhne und welche Materialkosten seitens der Schulen mitgeteilt wurden.
Bislang geht die Verwaltung davon aus, dass es ausdrücklich fraktionsübergreifender politischer
Wille ist, die Situation der Flüchtlinge und die hierdurch verursachten zusätzlichen Aufgaben an
den Schulen zu unterstützen.
Soweit abweichend vom aktuellen Beschluss eine Förderung aller Schulen erfolgen soll, sollten
die Schulen einen abgestimmten Vorschlag zur Entscheidung bringen.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Zum 01.09.2015 waren 38 Kinder und Jugendliche der Stadt Bedburg zugewiesen. Somit hat sich
die Zahl zum letzten Bericht verdoppelt
Alter
0-2
Kinder
11
3-5
5
6 - 10
7
11 - 17
22
Nationalität
Syrien
Albanien
Armenien
Kosovo
Mazedonien
Ukraine
Albanien
Ukraine
Albanien
Mazedonien
Syrien
Ukraine
Albanien
Irak
Kosovo
Mazedonien
Russland
Syrien
Anzahl
1
2
1
1
5
1
4
1
3
1
2
1
4
4
1
2
1
3
Kindergarten
Grundschule
weiterführende
Schule
Mit Antrag vom 26.08.2015 hat (Anlage 1) die SPD Fraktion beantragt, Mittel für die
Sprachförderung einem Träger zur Verfügung zu stellen, welcher auf Honorarbasis entsprechende
Fachkräfte anwirbt. Hier kommen bestenfalls vor Ort beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer in
Frage, welche bereit sind, sich stundenweise einzubringen. Anders als in Großstädten ist die
Aussicht geeignete Studenten oder anderweitig gut qualifizierte Kräfte für nur wenige Stunden zu
gewinnen, nahezu gleich null.
Zur Unterstützung des Trägers könnte die Arbeitszeit eines Schulsekretariates als Verwaltungsund Koordinationsstelle erhöht werden. Hierdurch hätte man gleichzeitig eine größere Präsenzzeit
an einer Grundschule erreicht. Dann könnten von dort zentral und flexibel bedarfsgerecht
entsprechende Fachkräfte eingesetzt werden.
Denkbar ist hierbei eine Förderung in den Schulen zu Unterrichtszeiten, aber vor allem auch in
Unterkünften oder nachmittags in Schulen für den gewünschten Personenkreis. Eine solche
qualifizierte Förderung hätte eine positive Wirkung für alle Schulen. Dieses Modell könnte auch
sehr flexibel auf tatsächliche Zuweisungen reagieren und wäre nicht starr auf eine Schule/ein
Halbjahr ausgerichtet.
Ohne Zweifel wird bei der aktuellen Lage und den dramatischen Entwicklungen die Belastung an
den Schulen durch nicht ausreichende Lehrerstunden und in vielen Fällen nicht ausreichenden
Qualifikationen weiter steigen. Aus- und Fortbildung der vorhandenen Lehrkräfte in DaZ (Deutsch
als Zweitsprache) ist mehr als angeraten. Ausreichende finanzielle Mittel dürften hierzu in den
Fortbildungsbudgets der Schulen vorhanden sein. Es ist aber grundsätzlich eine innere
Schulangelegenheit, wie diese Mittel eingesetzt werden und ob Lehrkräfte bereit bzw. überhaupt
noch in der Lage sind, dies noch zu leisten. Für die Bereitstellung von ausreichenden Lehrkräften
muss das Land NRW beitragen und kommunal sollte / muss dies auch vom Land eingefordert
werden.
Hierzu kann auch auf die Stellungnahme des Städte und Gemeindebundes (Anlage 2 nicht
öffentlich) vom 14./16.09.2015 hingewiesen werden.
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Sitzungsvorlage
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Auch wenn die Sprachförderung innerhalb der Schulen grundsätzlich eine `innere
Schulangelegenheit ist, will und muss die Stadt Bedburg ihren Anteil zur Bewältigung der
aktuellen Situation beitragen. Es ist daher vor allem auch zu entscheiden, ob dies ganz bewusst
auf den Kreis der Flüchtlinge ausgerichtet werden soll.
Bislang wurde hierfür ein Betrag von 10.000 € vorgesehen und müsste für das Haushaltsjahr 2016
beantragt werden.
Seitens Frau Ehlen wurde mitgeteilt, dass eine Klasse für Seiteneinsteiger mit
Lehrerstellenzuweisung eingerichtet wurde und die zu besetzende Stelle aktuell ausgeschrieben
sei.
Unterstützung von neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen
Eine weitere Förderungsmöglichkeit wird ab Oktober 2015 aus Mitteln des EHAP eingerichtet. Es
sollen Menschen in Deutschland unterstützt werden, die unter Armut leiden und keinen oder nur
unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären
Hilfesystems haben. Das sind:
1. Besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen
2. Kinder von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen
3. Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen
Eine
wesentliche
Voraussetzung
für
die
Förderung
ist
das
Eingehen
einer
Kooperationsvereinbarung zwischen Kommunen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
oder anderen freigemeinnützigen Trägern.
Dies könnte aus Sicht der Verwaltung für einen bereits engagierten/oder weitere freie Träger neue
Chancen darstellen und im Bereich der Sprachförderung den hier genannten Personenkreis
umfassen. Wichtig ist, dass es eben nicht durch die Stadt oder die Schule umgesetzt wird.
Sprachförderung = Integration von Jugendlichen
Im Jugendhilfeausschuss am 01.09.2015 wurde vorberaten, dass die Stadt Bedburg einen Betrag
in Höhe von 10.000 € (mit Sperrvermerk) für das Haushaltsjahr 2016 für die Integration von
Kindern und jugendlichen Flüchtlingen bereitstellen sollte. Gerade der Personenkreis der
Jugendhilfe und der schulischen Bildung ist genau wie das Ziel hier nahezu deckungsgleich, denn
Sprache bedeutet Integration. Daher wird die Verwaltung – soweit dem Beschlussvorschlag
gefolgt wird – übergreifende Maßnahmen mit und für Kinder und Jugendliche planen, bei denen
Sprache und Integration die Hauptrolle spielen sollen. Beispielsweise kann hier auf das Projekt
„Sprache bewegt“ verwiesen werden.
Runder Tisch Sprachförderung
Der Arbeitskreis `Runder Tisch Sprachförderung´ hat am 06.05.2015 sowie am 26.08.2015 getagt.
Die Niederschriften sind als Anlage 3 beigefügt. Grundsätzlich hat dieses Gremium sich aus Sicht
der Verwaltung insbesondere als Ideenbörse und Abstimmungsmöglichkeit bewährt. Es handelt
sich um klassische Netzwerkarbeit. Allerdings sind sowohl die Themen als auch die Teilnehmer in
vielen Punkten deckungsgleich mit dem `Runden Tisch Asyl´.
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Seiteneinsteigerberatung
Mit Datum vom 24.06.2015 stellte der Rhein-Erft-Kreis seine Überlegungen bezüglich einer
Seiteneinsteigerberatung durch das Kommunale Integrationszentrum (KIZ) vor. Ein möglicher
Ansatzpunkt war, dass Seiteneinsteiger, gemeint sind Kinder und Jugendliche, welche aus dem
Ausland zuziehen und über keine/schlechte Deutschkenntnisse verfügen, eine Beratung bezüglich
ihrer schulischen Möglichkeiten erhalten sollen. Zwischenzeitlich kann man davon ausgehen, dass
aus verschiedenen Gründen eine grundsätzliche und flächendeckende Seiteneinsteigerberatung
durch das KIZ nicht möglich sein wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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