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Beschlussvorlage (Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
228 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Beschlussvorlage (Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015) Beschlussvorlage (Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015) Beschlussvorlage (Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015) Beschlussvorlage (Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015) Beschlussvorlage (Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9170/2015 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.10.2015 Betreff: Förderung von Schulprojekten - hier Sprachförderung Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 26.08.2015 Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt nach Beratung im Ausschuss über die Höhe und die Verwendung von Mitteln zur Sprachförderung in 2015 und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2016 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Schul- und Bildungsausschuss am 21.04.2015 bestand Einvernehmen dahingehend, dass die im Haushalt der Stadt Bedburg zur Verfügung stehenden Mittel für Projektförderungen den Schulen nicht pauschal anhand eines Schülerschlüssels zur Verfügung gestellt werden sollten. Laut Beschluss wurden Mittel explizit an die Förderung von Flüchtlingen geknüpft. Der Begriff Flüchtlinge umfasst unstrittig alle Asylbewerber, Geduldeten oder sonstige Personen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Zuwanderer z.B. aus der Europäischen Union umfasst der Begriff nicht. Auf dieser Grundlage fand ein Abstimmungsgespräch mit allen Schulleitungen am 20.05.2015 im Rathaus Kaster statt. Zu diesem Zeitpunkt waren lediglich an der Grundschule Bedburg und an der Hauptschule Flüchtlinge, so dass einvernehmlich entschieden wurde, der Grundschule Bedburg für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt 1.000 € und der Hauptschule insgesamt 2.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Mittel werden gegen Vorlage von Quittungen/Belegen zur Verfügung gestellt bzw. können direkt verwaltungsseits beschafft werden. Die Schulleitungen konnten sich ggf. vorstellen, dass die (verbleibenden) Mittel in Form eines Sockelbetrages anhand der Schülerzahl und der Zügigkeit allen Schulen zur Verfügung gestellt werden sollten. Hintergrund hierfür ist, dass es neben den Flüchtlingen eben auch andere Schülerinnen und Schüler gibt, die unter dem Begriff der sogenannten Null-Sprachler zusammengefasst werden können. Daher werden die zum 31.08.2015 gemeldeten Zahlen bezüglich der Null-Sprachler hier aufgeführt: Schule GS Bedburg GS Kirdorf GS Kaster GS Kirchherten Hauptschule Realschule Gymnasium Schülerzahl 2014/15 0.236 184 281 97 319 531 599 2.247 NullSprachler 31.08.15 8 1 4 1 31 0 1 46 Seitens der Verwaltung nachprüfbar sind „harte“ Daten wie Schüler- oder Klassenzahlen, aber auch Flüchtlinge anhand der oben genannten Kriterien. Bereits in den vorangegangen Sitzungen des Schul- und Bildungsausschusses wurden die Bedarfsmeldungen der jeweiligen Schulen ausführlich dargestellt und beraten. Der Vollständigkeit halber sind die Unterlagen, sowie die Anschreiben der Stadt nochmals als Anlage beigefügt. Hieraus ist erkennbar, welche Stunden, welche Stundenlöhne und welche Materialkosten seitens der Schulen mitgeteilt wurden. Bislang geht die Verwaltung davon aus, dass es ausdrücklich fraktionsübergreifender politischer Wille ist, die Situation der Flüchtlinge und die hierdurch verursachten zusätzlichen Aufgaben an den Schulen zu unterstützen. Soweit abweichend vom aktuellen Beschluss eine Förderung aller Schulen erfolgen soll, sollten die Schulen einen abgestimmten Vorschlag zur Entscheidung bringen. Beschlussvorlage WP9-170/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zum 01.09.2015 waren 38 Kinder und Jugendliche der Stadt Bedburg zugewiesen. Somit hat sich die Zahl zum letzten Bericht verdoppelt Alter 0-2 Kinder 11 3-5 5 6 - 10 7 11 - 17 22 Nationalität Syrien Albanien Armenien Kosovo Mazedonien Ukraine Albanien Ukraine Albanien Mazedonien Syrien Ukraine Albanien Irak Kosovo Mazedonien Russland Syrien Anzahl 1 2 1 1 5 1 4 1 3 1 2 1 4 4 1 2 1 3 Kindergarten Grundschule weiterführende Schule Mit Antrag vom 26.08.2015 hat (Anlage 1) die SPD Fraktion beantragt, Mittel für die Sprachförderung einem Träger zur Verfügung zu stellen, welcher auf Honorarbasis entsprechende Fachkräfte anwirbt. Hier kommen bestenfalls vor Ort beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer in Frage, welche bereit sind, sich stundenweise einzubringen. Anders als in Großstädten ist die Aussicht geeignete Studenten oder anderweitig gut qualifizierte Kräfte für nur wenige Stunden zu gewinnen, nahezu gleich null. Zur Unterstützung des Trägers könnte die Arbeitszeit eines Schulsekretariates als Verwaltungsund Koordinationsstelle erhöht werden. Hierdurch hätte man gleichzeitig eine größere Präsenzzeit an einer Grundschule erreicht. Dann könnten von dort zentral und flexibel bedarfsgerecht entsprechende Fachkräfte eingesetzt werden. Denkbar ist hierbei eine Förderung in den Schulen zu Unterrichtszeiten, aber vor allem auch in Unterkünften oder nachmittags in Schulen für den gewünschten Personenkreis. Eine solche qualifizierte Förderung hätte eine positive Wirkung für alle Schulen. Dieses Modell könnte auch sehr flexibel auf tatsächliche Zuweisungen reagieren und wäre nicht starr auf eine Schule/ein Halbjahr ausgerichtet. Ohne Zweifel wird bei der aktuellen Lage und den dramatischen Entwicklungen die Belastung an den Schulen durch nicht ausreichende Lehrerstunden und in vielen Fällen nicht ausreichenden Qualifikationen weiter steigen. Aus- und Fortbildung der vorhandenen Lehrkräfte in DaZ (Deutsch als Zweitsprache) ist mehr als angeraten. Ausreichende finanzielle Mittel dürften hierzu in den Fortbildungsbudgets der Schulen vorhanden sein. Es ist aber grundsätzlich eine innere Schulangelegenheit, wie diese Mittel eingesetzt werden und ob Lehrkräfte bereit bzw. überhaupt noch in der Lage sind, dies noch zu leisten. Für die Bereitstellung von ausreichenden Lehrkräften muss das Land NRW beitragen und kommunal sollte / muss dies auch vom Land eingefordert werden. Hierzu kann auch auf die Stellungnahme des Städte und Gemeindebundes (Anlage 2 nicht öffentlich) vom 14./16.09.2015 hingewiesen werden. Beschlussvorlage WP9-170/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Auch wenn die Sprachförderung innerhalb der Schulen grundsätzlich eine `innere Schulangelegenheit ist, will und muss die Stadt Bedburg ihren Anteil zur Bewältigung der aktuellen Situation beitragen. Es ist daher vor allem auch zu entscheiden, ob dies ganz bewusst auf den Kreis der Flüchtlinge ausgerichtet werden soll. Bislang wurde hierfür ein Betrag von 10.000 € vorgesehen und müsste für das Haushaltsjahr 2016 beantragt werden. Seitens Frau Ehlen wurde mitgeteilt, dass eine Klasse für Seiteneinsteiger mit Lehrerstellenzuweisung eingerichtet wurde und die zu besetzende Stelle aktuell ausgeschrieben sei. Unterstützung von neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen Eine weitere Förderungsmöglichkeit wird ab Oktober 2015 aus Mitteln des EHAP eingerichtet. Es sollen Menschen in Deutschland unterstützt werden, die unter Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems haben. Das sind: 1. Besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen 2. Kinder von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen 3. Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist das Eingehen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Kommunen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder anderen freigemeinnützigen Trägern. Dies könnte aus Sicht der Verwaltung für einen bereits engagierten/oder weitere freie Träger neue Chancen darstellen und im Bereich der Sprachförderung den hier genannten Personenkreis umfassen. Wichtig ist, dass es eben nicht durch die Stadt oder die Schule umgesetzt wird. Sprachförderung = Integration von Jugendlichen Im Jugendhilfeausschuss am 01.09.2015 wurde vorberaten, dass die Stadt Bedburg einen Betrag in Höhe von 10.000 € (mit Sperrvermerk) für das Haushaltsjahr 2016 für die Integration von Kindern und jugendlichen Flüchtlingen bereitstellen sollte. Gerade der Personenkreis der Jugendhilfe und der schulischen Bildung ist genau wie das Ziel hier nahezu deckungsgleich, denn Sprache bedeutet Integration. Daher wird die Verwaltung – soweit dem Beschlussvorschlag gefolgt wird – übergreifende Maßnahmen mit und für Kinder und Jugendliche planen, bei denen Sprache und Integration die Hauptrolle spielen sollen. Beispielsweise kann hier auf das Projekt „Sprache bewegt“ verwiesen werden. Runder Tisch Sprachförderung Der Arbeitskreis `Runder Tisch Sprachförderung´ hat am 06.05.2015 sowie am 26.08.2015 getagt. Die Niederschriften sind als Anlage 3 beigefügt. Grundsätzlich hat dieses Gremium sich aus Sicht der Verwaltung insbesondere als Ideenbörse und Abstimmungsmöglichkeit bewährt. Es handelt sich um klassische Netzwerkarbeit. Allerdings sind sowohl die Themen als auch die Teilnehmer in vielen Punkten deckungsgleich mit dem `Runden Tisch Asyl´. Beschlussvorlage WP9-170/2015 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Seiteneinsteigerberatung Mit Datum vom 24.06.2015 stellte der Rhein-Erft-Kreis seine Überlegungen bezüglich einer Seiteneinsteigerberatung durch das Kommunale Integrationszentrum (KIZ) vor. Ein möglicher Ansatzpunkt war, dass Seiteneinsteiger, gemeint sind Kinder und Jugendliche, welche aus dem Ausland zuziehen und über keine/schlechte Deutschkenntnisse verfügen, eine Beratung bezüglich ihrer schulischen Möglichkeiten erhalten sollen. Zwischenzeitlich kann man davon ausgehen, dass aus verschiedenen Gründen eine grundsätzliche und flächendeckende Seiteneinsteigerberatung durch das KIZ nicht möglich sein wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-170/2015 Seite 5