Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
22/2008
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
24. November 2009
Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
22.11.2007
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
13.03.2008
Haupt- und Finanzausschuss
17.04.2008
Rat
30.04.2008
das
Friedhofs-
und
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft am 22.11.2007 wurde die
aktuelle Friedhofsgebührenkalkulation des Instituts für kommunale Haushaltswirtschaft vorgestellt. Im
Hinblick auf die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements 2008 wurde dabei
vorgeschlagen,
im
Bereich
der
Friedhofsgebühren
ab
2008
die
betriebswirtschaftliche
Gebührenbedarfsberechnung anzuwenden. Dies beinhaltet eine gegenüber der bisherigen Kalkulation in
wesentlichen Punkten geänderte Gebührenstruktur. Ein weiterer Punkt ist die Schaffung einer Rückstellung
für die kommunalen Friedhöfe in Höhe von 1,9 Mio. €. Diese Rückstellung wird im Haushalt 2008 eingestellt.
Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Gebührenkalkulation ergeben sich bei einzelnen
Gebührentatbeständen Gebührensenkungen, wie z.B. bei Erdwahlgräbern, Urnenwahlgräbern oder auch
Rasengräbern, bei Reihengräbern hingegen führt die Kalkulation zu höheren Gebührensätzen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Grabbereitung, die bislang auch das Abräumen und
Herrichten der Grabstätte nach der Beisetzung beinhaltete, aufzuteilen (Grabbereitung und Abräumen
werden separat berechnet). Die Praxis hat zudem gezeigt, das auch bei Grabeinebnungen nach Ablauf der
Ruhezeiten oder vorzeitiger Beendigung des Nutzungsrechts künftig bei den einzelnen Leistungen
differenziert werden sollte (Abräumen, Entsorgung, Entfernung Grabstein).
Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle sind ebenfalls anzupassen, hier sind insbesondere die
gestiegenen Energiekosten zu berücksichtigen.
Dieser Vorlage ist ein Entwurf der geänderten Gebührensatzung beigefügt. Den neuen Gebührensätzen
sind die bisherigen Sätze lediglich zur Information gegenübergestellt.
-2-
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft am 22.11.2007 vorgestellte Gebührenbedarfsberechnung für
Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt.
b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft wird die im Entwurf
vorliegende Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu
beschließen
Schemmel