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Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten hier:Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten
hier:Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe ) Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten
hier:Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe )

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 22/2008 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 24. November 2009 Friedhofsangelegenheiten hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 22.11.2007 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft 13.03.2008 Haupt- und Finanzausschuss 17.04.2008 Rat 30.04.2008 das Friedhofs- und Bemerkungen Sachdarstellung: In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft am 22.11.2007 wurde die aktuelle Friedhofsgebührenkalkulation des Instituts für kommunale Haushaltswirtschaft vorgestellt. Im Hinblick auf die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements 2008 wurde dabei vorgeschlagen, im Bereich der Friedhofsgebühren ab 2008 die betriebswirtschaftliche Gebührenbedarfsberechnung anzuwenden. Dies beinhaltet eine gegenüber der bisherigen Kalkulation in wesentlichen Punkten geänderte Gebührenstruktur. Ein weiterer Punkt ist die Schaffung einer Rückstellung für die kommunalen Friedhöfe in Höhe von 1,9 Mio. €. Diese Rückstellung wird im Haushalt 2008 eingestellt. Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Gebührenkalkulation ergeben sich bei einzelnen Gebührentatbeständen Gebührensenkungen, wie z.B. bei Erdwahlgräbern, Urnenwahlgräbern oder auch Rasengräbern, bei Reihengräbern hingegen führt die Kalkulation zu höheren Gebührensätzen. Weiterhin wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Grabbereitung, die bislang auch das Abräumen und Herrichten der Grabstätte nach der Beisetzung beinhaltete, aufzuteilen (Grabbereitung und Abräumen werden separat berechnet). Die Praxis hat zudem gezeigt, das auch bei Grabeinebnungen nach Ablauf der Ruhezeiten oder vorzeitiger Beendigung des Nutzungsrechts künftig bei den einzelnen Leistungen differenziert werden sollte (Abräumen, Entsorgung, Entfernung Grabstein). Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle sind ebenfalls anzupassen, hier sind insbesondere die gestiegenen Energiekosten zu berücksichtigen. Dieser Vorlage ist ein Entwurf der geänderten Gebührensatzung beigefügt. Den neuen Gebührensätzen sind die bisherigen Sätze lediglich zur Information gegenübergestellt. -2- Beschlussvorschlag: Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen: a) Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft am 22.11.2007 vorgestellte Gebührenbedarfsberechnung für Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt. b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft wird die im Entwurf vorliegende Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen Schemmel