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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 22/2008)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
389 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 22/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 22/2008)

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Inhalt der Datei

- Entwurf 3. Satzungzur Anderung der Gebührensatzungzur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesenfür Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhevom Aufgrundder SS7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordfiein-Weslfalenin def Fassungder Bekanntmachung vom 14.Juli 1994(GV.NRW.S. 666)zu elztgeändeddurchGeselzvom 09.10.2007 (GV. NRW.S. 380) und der SS2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengeselzes für das Land NordrheinWestfalenvom 21. Oktober1969(GV NRW S 712|SGVNRW 610) zu etzt geändertdurchceseiz vom 25. September2001 (GV NRW S 728) und des S 33 der Satzungüber das Friedhofs-und Bestattungswesen der GemeindeLeopoldshöhevom 13. November2003 n der z. Zi. güligen Fassung hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhein seinerSitzungam fo gendeSatzungzur Anderung der Gebührensatzung beschlossen: 51 Der S 1 Abs. l, ll und lll der Gebührensalzung zur Satzungüber das Friedhofs'undBestattungswesen der GemeindeLeopoldshöhe erhältfolgendeFassung: l- EMerb von Nutzungsrechten (1) Abgabevon Reihengräbern a) für EMachsene b) für Kinderbis zu 5 Jahren c) für Urnen d) für anonymeUrnen e) Rasengrab !-eu lqiet " 850,00 € 510,00 € 450,00 € 130,00 € 670,00 € 800,00 € 400,00 € 400,00 € 130,00 € s80,00 € (2) Abgabevon Wahlgräbern a) Erdwahlgrabpro G|abstelle b) Umenwahlgrab(bis zu 4 lJrnen) 9 5 0 , 0€0 1 . 1 6 0 , 0 €0 710,00 € 800,00 € (3) Wird durch die BelegungeinesWahlg€bes untef Befücksichtigung der gesetzlichen Ruhezeitdie Nutzungsdauer an der Wah g|abstelleüberschrilten, so ist fürjedes angefangeneJahr der Uberschreitung die jeweiligeNutzungsgebühr (Verlängerungsgebühr) zu zahlen.Die VerLängerungsgebühr beträgt1/35der Gebührbei Wahlgräbernund 1/30der Gebührbei Urnenwahlgräbern nach Absatz2 je Verlängerungsjahr und Grabstelleund wird beijedef Beisetzungfestgesetzt. ll. Benutzungsgebühren (1) fürdieBenutzung der a)Trauerha le (proTag) b) Leichenhalle lll. !€q bill€r 220,00 € 180,00 € 30,00€ 28,00€ Sonstige Gebühren (1)FürdasAusheben undSchließen einesGrabes,dasAusschmücken desGrabes, Transporlvon K|änzenund Grabschmuckzum Grab !.9u a) ErdgEb (Reihengräber undRasenreiheng räberfür Erwachsene) b) Reihengräbeffür Kinderbis5 Jahre c) Urnenbeiselzungen d) ErdgEb (Wahlgräberfür EMachsene) e) Umbeitung Sae f) Umbeitung Urne bislrer 385,00 € 385,00 € 260,00€ 80,00€ 385,00€ 625,00€ 275,00€ 185,00€ 75,00€ 385,00€ 550,00€ 250,00€ 2.) Abräumen desGrabesnachderBoisetzung, Enlsorgung vonKfänzen undBlumenschmuck, Abtragen desGrabhügels, einmaligos Auffüllen mitPflanzerdo a) Erdgrab(Reihengräbof undWahlgräber) b) Urnengräber !c!l 40,00€ 20,00€ uslcr 0,00€ 0,00€ 3.) Räumung vonGräbernnachAblaufderRuhezeil oderbeivorzeitiger Auflösung der (Abräumen Gfabstätte undEnlsorgung vonBepflanzungen, EinsäenmitRa6€n a) Räumung (proGrabstello) Sarggrab b) Räumung Urnengrab c) Entsorgung Grabstein Sarggrab d) Entsorgung Grabstein L,mengrab rcc uslgr 60,00€ 30,00€ 60,00€ 20,00€ 80,00€ 40,00€ 0,00€ 0,00€ !e.q 30,00€ 50,00€ 20,00€ bisher 25,00€ 50,00€ 0,00€ 4.) Genohmigungsgebühren a) Genohmigung vonGrabmälern b) Sondergenehmigungen c) Genehmigung beivorzeitiger Auflösung voncrabstälten s2 nkraftheten DieseSatzungtrittamTagenachlhrerBekanntmachung in K|aft. * Angabederbisho.igen Gebührensätze nurzur Informalion (nichtSatzungstext).