Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
16.05.08, 21:35
Aktualisiert
16.05.08, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
77/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
10. vereinfachte Änderung des Bebaungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der
Straße "Am Königskamp"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
29.05.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet bereits am 23.08.2007 über die Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ (Beschlussvorlage 117/2007).
Der Ausschuss beschloss in der oben genannten Sitzung:
Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ wird im Bereich der oben genannten Flurstücke
geändert. Ziel ist es, die auf dem Flurstück 244 vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche künftig als
ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festzusetzen.
Neben der Änderung der Zuwegung schlägt die Verwaltung vor, die zulässige Traufhöhe und
Dachneigung zu erhöhen und Festsetzungen für Gauben aufzunehmen.
Der Urplan setzt eine andere Definition der Traufhöhe voraus als die heute gebräuchliche. Im Falle
der Traufhöhenfestsetzung ist die geänderte Festsetzung zu großen Teilen daher lediglich eine
Klarstellung.
Eine höhere Dachneigung (als im Urplan zulässig) ist durch eine Befreiung im Rahmen der
Baugenehmigung für das Haus Am Königskamp 13a bereits realisiert. Auch für das Gebäude Im
Dreierfeld 4 sind diese Festsetzungen städtebaulich vertretbar. Im Falle einer Sanierung oder
eines Umbaus vergrößern sich die Nutzungsmöglichkeiten der Gebäude durch eine höhere
Traufhöhe und die höhere Dachneigung. Die Gaubenfestsetzungen entsprechen den
Festsetzungen der 4. vereinfachten Änderung, die auf den südlich angrenzenden Grundstücken
gelten.
-2-
Die Verwaltung hat die Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes
vorbereitet. Die nächsten zu beschließenden Verfahrensschritte wären jetzt die Aufstellung der
Bebauungsplanänderung, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange. Das Verfahren würde als 10. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 10. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes 08/04 „Königskamp“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage
ersichtlich.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der
10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ und der Begründung
zu und beschließt die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Schemmel