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Beschlussvorlage (10. vereinfachte Änderung des Bebaungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp" hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
16.05.08, 21:35
Aktualisiert
16.05.08, 21:35
Beschlussvorlage (10. vereinfachte Änderung des Bebaungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ) Beschlussvorlage (10. vereinfachte Änderung des Bebaungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 77/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 10. vereinfachte Änderung des Bebaungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp" hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.05.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet bereits am 23.08.2007 über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ (Beschlussvorlage 117/2007). Der Ausschuss beschloss in der oben genannten Sitzung: Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ wird im Bereich der oben genannten Flurstücke geändert. Ziel ist es, die auf dem Flurstück 244 vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche künftig als ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festzusetzen. Neben der Änderung der Zuwegung schlägt die Verwaltung vor, die zulässige Traufhöhe und Dachneigung zu erhöhen und Festsetzungen für Gauben aufzunehmen. Der Urplan setzt eine andere Definition der Traufhöhe voraus als die heute gebräuchliche. Im Falle der Traufhöhenfestsetzung ist die geänderte Festsetzung zu großen Teilen daher lediglich eine Klarstellung. Eine höhere Dachneigung (als im Urplan zulässig) ist durch eine Befreiung im Rahmen der Baugenehmigung für das Haus Am Königskamp 13a bereits realisiert. Auch für das Gebäude Im Dreierfeld 4 sind diese Festsetzungen städtebaulich vertretbar. Im Falle einer Sanierung oder eines Umbaus vergrößern sich die Nutzungsmöglichkeiten der Gebäude durch eine höhere Traufhöhe und die höhere Dachneigung. Die Gaubenfestsetzungen entsprechen den Festsetzungen der 4. vereinfachten Änderung, die auf den südlich angrenzenden Grundstücken gelten. -2- Die Verwaltung hat die Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes vorbereitet. Die nächsten zu beschließenden Verfahrensschritte wären jetzt die Aufstellung der Bebauungsplanänderung, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Das Verfahren würde als 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ durchgeführt. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 08/04 „Königskamp“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ und der Begründung zu und beschließt die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Schemmel