Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
19.06.12, 06:41
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
136/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Neubaugebiet Eichholz
hier: Weiteres Vorgehen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.06.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 136/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ohrndorf
14.06.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Neubaugebiet Eichholz
hier: Weiteres Vorgehen
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der vorgestellten Vorgehensweise den 2. Erschließungsabschnitt umzusetzen:
1.
Derzeit wird ausschließlich der 2. Erschließungsabschnitt betrachtet.
2.
Über die Abwicklung und Umsetzung der zukünftigen Erschließungsabschnitte (ab Erschließungsabschnitt 3) wird zu einem späteren Zeitpunkt neu beraten.
3.
Die Anbindung des 2. Erschließungsabschnitts erfolgt über den 1. Erschließungsabschnitt.
4.
Die temporäre Baustellenzufahrt für den 2. Erschließungsabschnitt erfolgt über die Brüsseler Straße.
5.
Die Grundstücke für Dreierhausbebauung können, nach vorheriger Vorlage und Abstimmung der Planung im Unterausschuss Liegenschaften, von Bauträgern bebaut werden.
6.
Auflösung der Doppelhausgrundstücke zugunsten von Einzelhausgrundstücken.
7.
Die zukünftigen Erschließungen (ab Erschließungsabschnitt 3) erfolgen ausschließlich von der Eichholzer Straße aus über einen noch herzustellenden Kreisverkehr.
8.
Die Verrechnung der Maklerleistung erfolgt über marktübliche Provision anstatt über Stundensatzabrechnung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling entwickelt zusammen mit Projektpartnern das Neubaugebiet Eichholz. Die Gesamtmaßnahme soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden, wobei jeder Bauabschnitt in mehreren Erschließungsabschnitten realisiert werden soll.
Derzeit wird im ersten Bauabschnitt der erste Erschließungsabschnitt hergestellt. Da die Vermarktung der
Baugrundstücke bis auf neun Grundstücke erfolgt ist, ist nunmehr über das weitere Vorgehen (2. Erschließungsabschnitt ff) abzustimmen.
2. Lösung
In den letzten Wochen haben mehrere Gespräche mit und zwischen den Projektbeteiligten stattgefunden, in
denen ein mögliches weiteres Vorgehen erarbeitet wurde. Dies wird nachfolgend ausgeführt:
Die wesentlichen Eckpunkte des Vorschlags wurden dem Unterausschuss Liegenschaften in seiner Sitzung
am 12. Juni 2012 vorgetragen. Der Unterausschuss Liegenschaften hat nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, dem Rat zu empfehlen, gemäß dem Vorschlag der Verwaltung das Projekt weiterzuführen.
Die Umsetzung und die Abstimmung über das weitere Vorgehen orientiert sich am Geschäftsbesorgungsvertrag aus dem Jahr 2007 mit den dazugehörigen Protokollnotizen vom März 2008. In dem daraus resultierenden städtebaulichen Vertrag (Urkundenrolle-Nummer 1470 für 2009 Th) ist unter Teil C, § 1 Abs. 4, das weitere Vorgehen geregelt. Dort wird ausgeführt: „Hinsichtlich der weiteren Erschließungsabschnitte (2. bis 5.
Abschnitt) des ersten Bauabschnitts gilt: Der Erschließungsträger verpflichtet sich jeweils (auch) zur Herstellung der Erschließungsanlage in den voraussichtlich 4 weiteren Erschließungsabschnitten analog dieser
Vereinbarung, sofern und soweit die Stadt und der Erschließungsträger jeweils Einvernehmen über die Realisierung und Fortsetzung der jeweils weiteren Erschließungsabschnitte erzielen.“
Die im Unterausschuss Liegenschaften vorgestellten Eckpunke wurden zwischen der Stadt, der PARETO
GmbH und der LEG einvernehmlich abgestimmt, sodass bei positiver Beschlussfassung im Rat das Projekt
weiter realisiert werden kann.
Die Projektbeteiligten schlagen folgende einvernehmlich abgestimmte Vorgehensweise für den Erschließungsabschnitt 2 ff vor:
1.
Derzeit wird ausschließlich der 2. Erschließungsabschnitt betrachtet.
2.
Über die Abwicklung und Umsetzung der zukünftigen Erschließungsabschnitte (ab Erschließungsabschnitt 3) wird zu einem späteren Zeitpunkt neu beraten.
3.
Die Anbindung des 2. Erschließungsabschnitts erfolgt über den 1. Erschließungsabschnitt.
4.
Die temporäre Baustellenzufahrt für den 2. Erschließungsabschnitt erfolgt über die Brüsseler Straße.
5.
Die Grundstücke für Dreierhausbebauung können, nach vorheriger Vorlage und Abstimmung der Planung im Unterausschuss Liegenschaften, von Bauträgern bebaut werden.
6.
Auflösung der Doppelhausgrundstücke zugunsten von Einzelhausgrundstücken.
7.
Die zukünftigen Erschließungen (ab Erschließungsabschnitt 3) erfolgen ausschließlich von der Eichholzer Straße aus über einen noch herzustellenden Kreisverkehr.
8.
Die Verrechnung der Maklerleistung erfolgt über marktübliche Provision anstatt über Stundensatzabrechnung.
Diese vorgeschlagene Vorgehensweise ist aus folgenden Gründen sinnvoll:
a)
Mit Umsetzung des 2. Erschließungsabschnittes kann bereits mit dem Straßenendausbau von Straßenabschnitten im 1. Erschließungsabschnitt, inklusive Herstellung von Plätzen und Straßenbegleitgrün, begonnen werden.
b)
Die Anwohner am Ende der Luxemburger Straße / Auf dem Eichholzer Acker erfahren eine Lärm- und
Staubreduzierung aufgrund der temporären Baustellenzufahrt Brüsseler Straße.
c)
Mit Fertigstellung des zweiten Erschließungsabschnitts reduziert sich die im Projekt gebundene Investition von derzeit ca. 2,4 Mio. € auf voraussichtlich 600.000 €.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, der vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit Fertigstellung des zweiten Erschließungsabschnitts reduziert sich die im Projekt gebundene Investition
von derzeit ca. 2,4 Mio. € auf voraussichtlich 600.000 €.