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Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
199 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells") Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells") Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells") Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells")

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9158/2015 1. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 66 07 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 27.08.2015 Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 03.12.2015 Abstimmungsergebnis: einstimmig Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells" Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt die Teilnahme am „Bremer Modell“ bis auf weiteres zurück. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 26.04.2015 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat der Stadt Bedburg die Einführung des sogenannten „Bremer Modells“ zur umfassenden Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende im Stadtgebiet Bedburg. Der Antrag wurde in der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschuss am 27.08.2015 (WP9-158/2015) beraten und ist als Anlage beigefügt. Ausdrücklich soll hier darauf hingewiesen werden, dass es sich um die Versorgung von Flüchtlingen handelt, welche der Stadt Bedburg zugewiesen wurden. Das Bremer Modell ist nicht für die Menschen der Notunterkunft relevant. Das Thema wurde wie beschlossen in der Sozialdezernentenkonferenz am 10.09.2015 zwar thematisiert, letztlich aber ergebnislos vertagt. Das Angebot des Landes NRW, der Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen („Bremer Modell“ der Gesundheitsversorgung Asylsuchender) beizutreten, bedeutet u.a., dass die Kommunen Verwaltungsgebühren an die Krankenkasse zahlen, welche die Kosten der Gesundheitsleistungen für die Asylbewerber vorfinanzieren. Gegen das „Bremer Modell“ spricht aus Sicht der Verwaltung, dass die Bearbeitungsgebühr der Krankenkassen 8 % und nicht wie bisher mit dem Kreis vereinbart 6 % beträgt. Es wird dabei darauf hingewiesen, dass die genannten 8% bereits nach zwei Quartalen überprüft werden sollen. (Anlage 2: Schnellbrief 183/2015 vom 01.09.2015). Die vom Städte- und Gemeindebund erwartete „deutliche“ Entlastung des Verwaltungsaufwandes, wird nicht geteilt, da Anmeldungen, Veränderungen sowie Abmeldungen weiterhin durch Mitarbeiter der Stadt vorgenommen werden müssen. Weiter müssen die hiesigen SachbearbeiterInnen vorrangige Ansprüche, wie etwa aus Haftpflichtversicherungen bei Unfällen, gegenüber anderen Krankenkassen bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder aufgrund der Einzelfallabrechnung bei Fällen, die über 70.000 € verursachen prüfen. Somit wäre die Annahme, dass Kosten durch das Bremer Modell reduziert werden könnten, bereits hinreichend widerlegt. Die Tendenz der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis in Sachen Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber ist eher als zurückhaltend zu bezeichnen. Bei der Übernahme der Abrechnung durch eine Krankenkasse mit entsprechenden Gesundheitskarten muss von einer höheren Missbrauchrate ausgegangen werden, da die Gesundheitskarte eine viel längere Laufzeit (zwei Jahre) aufweist, als ein Krankenschein des Sozialamtes (3 Monate). Die Sozialämter werden daher in der Regel viel schneller auf einen Statuswechsel reagieren können, als dies eine externe Krankenkasse könnte. Da die Gesundheitskarten über keine Online-Verbindung verfügen, würden Ärzte viel länger davon ausgehen, dass die Karten noch gelten. Weiter wird (Anlage 3: Schnellbrief 184/2015 vom 03.09.2015) durch die Gesundheitskarte ein größeres Leistungsspektrum angeboten, welches nicht dem rechtlich Umfang der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entspricht. Dies wird vergleichbar in der Presse (Anlage 5, Kölner Stadtanzeiger vom 16.11.2015) mit dem Ergebnis ausgeführt, dass nur wenige Kommunen in Nordrhein-Westfalen das Modell nutzen wollen. Das im Rhein-Erft-Kreis bisher eingesetzte Modell der Abrechnung über und mit Unterstützung des Rhein-Erft-Kreises hat sich in der Vergangenheit bewährt und stellt eine schon fast einzigartige Solidargemeinschaft innerhalb des Rhein-Erft-Kreises dar, welche nicht ohne gute Gründe aufgegeben werden sollte. So werden teure Fälle von der Gemeinschaft mit getragen. Insofern liegt hier auch eine andere Ausgangslage vor, als es in anderen Kommunen der Fall sein könnte, die sich für eine Gesundheitskarte ausgesprochen haben. Die Vereinbarung aus dem Jahr 2002 könnte mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, somit frühestens zum 31.12.2016 gekündigt werden. Beschlussvorlage WP9-158/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bewusst wird hier auf einen Ermittlung der durch 2 Prozentpunkte verursachten Mehrkosten im Bereich der Verwaltung verzichtet. Es soll erst gar nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um geringe Mehrkosten handeln könnte, da einerseits die Zahl der künftigen Flüchtlinge schwierig zu prognostizieren ist, aber auch die Kosten in der Krankenhilfe starken Schwankungen unterliegen. Die Mehrkosten durch Ausweitung des Leistungsspektrums und des möglichen Missbrauches von Gesundheitskarten dürfte auch deutlich über den Verwaltungs(mehr)kosten liegen. Nicht zu vernachlässigen ist aber, dass die Gesundheitskarte für die Flüchtlinge selber deutliche Vorteile mit sich bringen würde. Zum einen muss nicht mehr einmal im Quartal für einen Krankenschein im Sozialamt vorgesprochen werden, zum anderen wäre auch in den Arztpraxen für Außenstehende nicht mehr so einfach erkennbar, dass es sich bei dem Patienten um einen Asylbewerber handelt, was mit Blick auf den Datenschutz und eine schnellere Integration positiv zu werten wäre. Hingegen ist eine Aussage, dass Flüchtlinge am Wochenende nicht behandelt würden, weil sie keinen Behandlungsschein beantragen können, nicht nachvollziehbar, da in Notfällen eine ärztliche Versorgung immer möglich und für Ärzte selbstverständlich ist. Aufgrund der genannten Gründe, welche für und gegen das „Bremer Modell“ sprechen, hat der Städte- und Gemeindebund sich letztlich nicht eindeutig für oder gegen eine Teilnahme positioniert und hat in einem weiteren Schnellbrief 234/2015 (Anlage 4) mitgeteilt, dass die Novitas BKK für die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis zuständig wäre. Bei der nächsten Bürgermeister-Konferenz am 10.12.2015 wird ggf. eine interkommunale Abstimmung für die Zukunft erfolgen. Die Verwaltung wird den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss bei einer Änderung der Sachlage informieren und ggf. das Thema wieder aufgreifen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-158/2015 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP9-158/2015 1. Ergänzung Seite: 4 Seite 4