Daten
Kommune
Bedburg
Größe
199 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
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Drucksache: WP9158/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 66 07
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
27.08.2015
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
03.12.2015
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Betreff:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des
sogenannten "Bremer Modells"
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt die
Teilnahme am „Bremer Modell“ bis auf weiteres zurück.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Mit Schreiben vom 26.04.2015 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat der
Stadt Bedburg die Einführung des sogenannten „Bremer Modells“ zur umfassenden
Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende im Stadtgebiet Bedburg. Der Antrag
wurde in der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschuss am 27.08.2015 (WP9-158/2015)
beraten und ist als Anlage beigefügt. Ausdrücklich soll hier darauf hingewiesen werden, dass es
sich um die Versorgung von Flüchtlingen handelt, welche der Stadt Bedburg zugewiesen wurden.
Das Bremer Modell ist nicht für die Menschen der Notunterkunft relevant.
Das Thema wurde wie beschlossen in der Sozialdezernentenkonferenz am 10.09.2015 zwar
thematisiert, letztlich aber ergebnislos vertagt.
Das Angebot des Landes NRW, der Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen („Bremer
Modell“ der Gesundheitsversorgung Asylsuchender) beizutreten, bedeutet u.a., dass die
Kommunen Verwaltungsgebühren an die Krankenkasse zahlen, welche die Kosten der
Gesundheitsleistungen für die Asylbewerber vorfinanzieren. Gegen das „Bremer Modell“ spricht
aus Sicht der Verwaltung, dass die Bearbeitungsgebühr der Krankenkassen 8 % und nicht wie
bisher mit dem Kreis vereinbart 6 % beträgt. Es wird dabei darauf hingewiesen, dass die
genannten 8% bereits nach zwei Quartalen überprüft werden sollen. (Anlage 2: Schnellbrief
183/2015 vom 01.09.2015). Die vom Städte- und Gemeindebund erwartete „deutliche“ Entlastung
des Verwaltungsaufwandes, wird nicht geteilt, da Anmeldungen, Veränderungen sowie
Abmeldungen weiterhin durch Mitarbeiter der Stadt vorgenommen werden müssen. Weiter
müssen die hiesigen SachbearbeiterInnen vorrangige Ansprüche, wie etwa aus
Haftpflichtversicherungen bei Unfällen, gegenüber anderen Krankenkassen bei Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit oder aufgrund der Einzelfallabrechnung bei Fällen, die über 70.000 € verursachen
prüfen.
Somit wäre die Annahme, dass Kosten durch das Bremer Modell reduziert werden könnten,
bereits hinreichend widerlegt.
Die Tendenz der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis in Sachen Einführung einer Gesundheitskarte für
Asylbewerber ist eher als zurückhaltend zu bezeichnen. Bei der Übernahme der Abrechnung
durch eine Krankenkasse mit entsprechenden Gesundheitskarten muss von einer höheren
Missbrauchrate ausgegangen werden, da die Gesundheitskarte eine viel längere Laufzeit (zwei
Jahre) aufweist, als ein Krankenschein des Sozialamtes (3 Monate). Die Sozialämter werden
daher in der Regel viel schneller auf einen Statuswechsel reagieren können, als dies eine externe
Krankenkasse könnte. Da die Gesundheitskarten über keine Online-Verbindung verfügen, würden
Ärzte viel länger davon ausgehen, dass die Karten noch gelten. Weiter wird (Anlage 3:
Schnellbrief 184/2015 vom 03.09.2015) durch die Gesundheitskarte ein größeres
Leistungsspektrum angeboten, welches nicht dem rechtlich Umfang der Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz entspricht. Dies wird vergleichbar in der Presse (Anlage 5, Kölner
Stadtanzeiger vom 16.11.2015) mit dem Ergebnis ausgeführt, dass nur wenige Kommunen in
Nordrhein-Westfalen das Modell nutzen wollen.
Das im Rhein-Erft-Kreis bisher eingesetzte Modell der Abrechnung über und mit Unterstützung
des Rhein-Erft-Kreises hat sich in der Vergangenheit bewährt und stellt eine schon fast
einzigartige Solidargemeinschaft innerhalb des Rhein-Erft-Kreises dar, welche nicht ohne gute
Gründe aufgegeben werden sollte. So werden teure Fälle von der Gemeinschaft mit getragen.
Insofern liegt hier auch eine andere Ausgangslage vor, als es in anderen Kommunen der Fall sein
könnte, die sich für eine Gesundheitskarte ausgesprochen haben. Die Vereinbarung aus dem Jahr
2002 könnte mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, somit frühestens
zum 31.12.2016 gekündigt werden.
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Bewusst wird hier auf einen Ermittlung der durch 2 Prozentpunkte verursachten Mehrkosten im
Bereich der Verwaltung verzichtet. Es soll erst gar nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um
geringe Mehrkosten handeln könnte, da einerseits die Zahl der künftigen Flüchtlinge schwierig zu
prognostizieren ist, aber auch die Kosten in der Krankenhilfe starken Schwankungen unterliegen.
Die Mehrkosten durch Ausweitung des Leistungsspektrums und des möglichen Missbrauches von
Gesundheitskarten dürfte auch deutlich über den Verwaltungs(mehr)kosten liegen.
Nicht zu vernachlässigen ist aber, dass die Gesundheitskarte für die Flüchtlinge selber deutliche
Vorteile mit sich bringen würde. Zum einen muss nicht mehr einmal im Quartal für einen
Krankenschein im Sozialamt vorgesprochen werden, zum anderen wäre auch in den Arztpraxen
für Außenstehende nicht mehr so einfach erkennbar, dass es sich bei dem Patienten um einen
Asylbewerber handelt, was mit Blick auf den Datenschutz und eine schnellere Integration positiv
zu werten wäre.
Hingegen ist eine Aussage, dass Flüchtlinge am Wochenende nicht behandelt würden, weil sie
keinen Behandlungsschein beantragen können, nicht nachvollziehbar, da in Notfällen eine
ärztliche Versorgung immer möglich und für Ärzte selbstverständlich ist.
Aufgrund der genannten Gründe, welche für und gegen das „Bremer Modell“ sprechen, hat der
Städte- und Gemeindebund sich letztlich nicht eindeutig für oder gegen eine Teilnahme
positioniert und hat in einem weiteren Schnellbrief 234/2015 (Anlage 4) mitgeteilt, dass die Novitas
BKK für die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis zuständig wäre.
Bei der nächsten Bürgermeister-Konferenz am 10.12.2015 wird ggf. eine interkommunale
Abstimmung für die Zukunft erfolgen.
Die Verwaltung wird den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss bei einer Änderung der Sachlage
informieren und ggf. das Thema wieder aufgreifen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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