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Beschlussvorlage (Anlage 4: Schnellbrief 234 vom 20.10.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
52 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
Beschlussvorlage (Anlage 4: Schnellbrief 234 vom 20.10.2015)

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Inhalt der Datei

Der Geschäftsführer Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Schnellbrief 234/2015 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211•4587-1 Telefax 0211•4587-211 E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de pers. E-Mail: Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: III/2 37.0.2 Ansprechpartner: Geschäftsführer Horst-Heinrich Gerbrand Hauptreferent Dr. Matthias Menzel Durchwahl 0211•4587-241-/34 _ 1. Oktober 2015 Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, mit Schnellbriefen vom 01. und 03.09.2015 (lfd. Nr. 183 und 184) hatten wir Ihnen Informationen über die Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber zur Verfügung gestellt. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordhrein-Westfalen (MGEPA) hat der Geschäftsstelle nun mitgeteilt, dass die Krankenkassen sich auf Bitte des Ministeriums – losgelöst von der konkreten Entscheidung der einzelnen Kommune – kurzfristig über die Zuständigkeiten geeinigt hätten. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass eine gleichgewichtige Verteilung der zu betreuenden Personen durch die beitretenden Gemeinden auf die teilnehmenden Krankenkassen erfolgt und eine Zuordnung der einzelnen Gemeinden zu je einer teilnehmenden Krankenkasse angestrebt wird. Um den Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren, soll nach der jetzt getroffenen Absprache jeweils eine kreisfreie Stadt und ein ganzer Landkreis von einer Krankenkasse betreut werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Schreiben des MGEPA (Anlage) verwiesen. Dem Schreiben ist auch eine Anlage beigefügt, aus der entnommen werden kann, welche Krankenkasse für welchen Kreis und für welche kreisfreie Stadt die Betreuung übernimmt. Das Ministerium hat zudem darüber informiert, dass sich die Krankenkassen bereit erklärt haben, individuelle Absprachen über zu leistende Abschläge zu treffen. Hintergrund hierfür seien Hinweise mehrerer Kommunen, dass die heutigen Leistungsausgaben zum Teil deutlich niedriger lägen als die vereinbarten Abschläge von 200 Euro monatlich. Mit freundlichen Grüßen Horst-Heinrich Gerbrand Anlage Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune .